Archiv für 13. September 2021

Klartext: «Ehe – was bedeutet die Ehe für die Kath. Kirche

„Es ist nicht gut, dass der Mensch alleine bleibt.“
Im Schöpfungsbericht zeigt Gott seine Liebe zu den Menschen, indem er eine liebede Gemeinschaft zwischen Mann und Frau stiftet. Der Begriff Ehe, welcher mit dem Wort Ewigkeit verwandt ist, kennzeichnet nach katholischem Verständnis eine auf das Unbegrenzte hin geschlossene Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Unbegrenzt auf die irdische Dauer dieser liebenden Gemeinschaft, unbegrenzt für neues Leben, welches aus der Liebe des Paares entstehen kann und unbegrenzt für die Liebe untereinander und die Liebe Gottes, die in diesem Sakrament sichtbar wird. Das Sakrament der Ehe spenden sich die Brautleute selbst. Der Priester assistiert der Eheschliessung. Die katholische Kirche betonte dadurch den Wert, den die Liebe zwischen Mann und Frau hat, und setzte damit ein Zeichen gegen viele leibfeindliche Bewegungen, die in der Antike und später auch im Mittelalter das Christentum bzw. die katholische Kirche bekämpften. Auch in der heutigen Zeit, die wieder durch eine Leibfeindlichkeit geprägt ist, kämpft die Kirche für die Bewahrung der Ehe. Im Folgenden wird aus Sicht des zweiten vatikanischen Konzils, des Katechismus und des Kirchenrechts aufgezeigt, weshalb das Eheverständnis für die Kirche so zentral ist.

Wie die römisch-katholische Kirche die Ehe versteht
Das Zweite Vatikanum betont die Ehe als umfassende personale und partnerschaftliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. (Pastorale Konstitution Gaudium et spes 48)
Der Ehebund, der durch das Ja-Wort (Konsens) zustande kommt, wird als Lebensprojekt, als lebenslange geistig-leibliche Gemeinschaft verstanden. Tragende Elemente sind die gegenseitige Hingabe, das für den Anderen Da-Sein, ein Sich-selber-Schenken.

Im Katechismus der Katholischen Kirche ist formuliert:
Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben. (KKK 1601; CIC can. 1055)

Die Ehe im Kirchenrecht
Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu befähigten Personen in rechtmässiger Weise kundgetan wird; der Konsens kann durch keine menschliche Macht ersetzt werden. Der Ehekonsens ist der Willensakt, den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen. (CIC can. 1057)

Quelle: Pater Adam Serafin, Kath. Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi