Archiv für 14. Juni 2022

NEWS vom 14.06.2022

BVG-REFORM – DER STÄNDERAT DARF INVALIDENRENTNER:INNEN NICHT VERGESSENMedienmitteilung vom 13.06.2022: Sommersession

Am 15. Juni debattiert der Ständerat im Rahmen der BVG-Reform darüber, wie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0% durch einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden soll. Da sich der Mindestumwandlungssatz sowohl auf Altersrenten als auch auf Invalidenrenten auswirkt, hatte der Bundesrat ursprünglich auch für Invalidenrenten einen Rentenzuschlag vorgesehen. Nachdem dieser vom Nationalrat gestrichen wurde, droht nun auch eine Streichung durch den Ständerat. Für Inclusion Handicap ist klar: Bei der Frage des Rentenzuschlags sind Invaliden- und Altersrenten gleich zu behandeln. Alles andere ist nicht akzeptabel.

Am 15. Juni 2022 behandelt der Ständerat die BVG-Reform (20.089). Zum Ausgleich der Senkung des Mindestumwandlungssatzes beantragt die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) Massnahmen, die sowohl vom Vorschlag des Bundesrats als auch vom Beschluss des Nationalrats deutlich abweichen. In einem Punkt decken sich jedoch das Modell des Nationalrats und das Modell der Kommissionsmehrheit: Beide sehen keinen Rentenzuschlag für Invalidenrenten vor. Dies obwohl die Senkung des Mindestumwandlungssatzes die Höhe einer Invalidenrente im gleichen Ausmass betrifft, wie die Höhe einer Altersrente.

„Inclusion Handicap ist dezidiert der Ansicht, dass Invaliden- und Altersrenten bei der Frage des Rentenzuschlags gleich zu behandeln sind. Alles andere ist nicht akzeptabel“, meint Matthias Kuert Killer, Leiter Politik beim Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen. Daher erwartet Inclusion Handicap vom Ständerat, dass er die vom Nationalrat beschlossene Streichung des Rentenzuschlags für Invalidenrenten korrigiert. Dazu hat der Dachverband die Mitglieder des Ständerats auch schriftlich aufgefordert. Der Ständerat darf Invaliden-rentner/innen bei der Frage des Rentenzuschlags nicht vergessen.

Quelle: Inclusion Handicap

NEWS vom 14.06.2022

DISKRIMINIERUNGSFREIER ZUGANG ZU INTENSIVMEDIZINISCHEN BEHANDLUNGEN GEFORDERTMedienmitteilung vom 13.06.2022: Sommersession

Am 14. Juni 2022 behandelt der Ständerat eine Motion, welche eine Rechtsgrundlage für Triage-Entscheidungen beim Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungen fordert. Ziel der Motion ist insbesondere, dass Menschen bei Ressourcenknappheit in Schweizer Spitälern nicht mehr aufgrund ihrer Behinderungen diskriminiert werden.

Durch die Covid-19-Pandemie ist die Bedeutung von Triage-Entscheidungen im Falle einer Ressourcenknappheit bei der Intensivmedizin ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Eine Motion (22.3246) von Maya Graf, Ständerätin (Grüne/BL) und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap, soll den Bundesrat nun damit beauftragen, eine rechtliche Grundlage für Triage-Entscheidungen zu schaffen, welche die Situation von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt und diese vor Diskriminierungen schützt.

Rechtsverbindliche Grundlage fehlt

Bis vor kurzem sah die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) im Falle einer Ressourcenknappheit Hilfsbedürftigkeit bei Menschen ab 65 Jahren als entscheidendes Kriterium für die Nicht-Aufnahme auf eine Intensivpflegestation an. Viele Menschen mit Behinderungen sind von der Hilfe Dritter abhängig – deshalb werden sie durch ein solches Kriterium überproportional von einer intensivmedizinischen Behandlung ausge-schlossen. Zwar hat die SAMW als Reaktion auf das Postulat 20.4404 von Maya Graf und die Kritik von Behindertenorganisationen ihre Richtlinien bereits angepasst, was begrüssenswert ist. Erstens sind diese Richtlinien aber nicht rechtsverbindlich – und zweitens müssen Entscheidungen von solcher Tragweite im Rahmen eines demokratischen Prozesses diskutiert werden.

Gesetzgeber muss Schutzpflicht erfüllen

Aktuell erfüllt der Schweizer Gesetzgeber beim Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungenseine Schutzpflicht vor Diskriminierung nach Artikel 11 und 25 der UNO-Behindertenrechtskonvention sowie Artikel 8 Absatz 2 und 4 der Bundesverfassung nicht. Inclusion Handicap als Stimme der 1.8 Mio. Menschen mit Behinderungen, fordert den Ständerat deshalb entschieden auf, sich für einen diskriminierungsfreien Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungen auszusprechen und die Motion anzunehmen. 

Quelle: Inclusion Handicap

Theologiestunde vom 13.06.2022

Hier könne Sie den vierten Teil der Buchserie „Wahrer Gehorsam“ hören.