Archiv für 30. September 2022

NEWS: 20 Jahre Fristenregelung – über 200’000 Kinder gestorben

Am 1. Oktober 2022 jährt sich die Entscheidung zur Einführung der Fristenregelung zum 20. Mal in der Schweiz. Weit über 200’000 Kinder sind seither im Mutterleib getötet worden. Das sind mehr Menschen, als die Stadt Basel Einwohner zählt.

Trotz dieser erschreckenden Zahl wird die Abtreibungsdiskussion, die anlässlich zum Jahrestag wieder aufflammt, bisher mit grosser Schieflage geführt. Die einseitigen Argumente in Richtung «Selbstbestimmung der Frau» sind bekannt. Gänzlich ungenannt bleibt die Tatsache, dass das unbedingte Recht auf Leben jedem Menschen zukommt. Genau dieses Recht wird u.a. in den Bestimmungen des Strafgesetzbuches geschützt. Die jüngste Forderung nach der Streichung des Abtreibungstatbestandes aus dem Strafgesetzbuch lässt jedoch diesen Schutz auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines wehrlosen Kindes unter den Tisch fallen.

Das in der Schweizer Abtreibungsdiskussion von der WHO und UNO übernommene Argument, eine Abtreibung gehöre zur medizinischen Grundversorgung, sei quasi eine Heilbehandlung und eine medizinisch-ethische Verpflichtung für jede im Gesundheitswesen tätige Person, hält keinem zweiten Blick stand. Eine Tumorentfernung z.B. führt hoffentlich zur Gesundung des Betroffenen, die Entfernung eines Embryos aus der Gebärmutter führt hingegen zum Tod des Kindes und ist mit Gesundheitsrisiken für die gesunde Frau verbunden, auch wenn diese im öffentlichen Diskurs verschwiegen werden. Das Argument der Gesundheitsversorgung wird zusätzlich zum Problem, wo sich die schwangere Frau ungeachtet ihrer Notlage für ihr entscheidet. So genannte «problemlos verfügbare Abtreibungsmöglichkeiten» können Frauen stark unter Druck setzen, gegen ihr inneres Gespür zu handeln. Der gesellschaftliche Druck, eine schnelle Lösung für eine ungeplante Schwangerschaft zu finden, der Druck durch Partner, Familie oder Arbeitgeber – das alles wird verstärkt, wenn Abtreibung nun auch noch irreführend als Heilbehandlung bezeichnet wird.

Forderung nach Schutz und alternativen Lösungen

Durch gezielte und ehrliche Information könnten zahlreiche Abtreibungen verhindert werden, die unter sozialem und zeitlichem Druck erfolgen. Eine Aufgabe der öffentlichen Gesundheitsfürsorge muss demnach nicht der verstärkte Zugang zu Abtreibungen sein, sondern die Aufklärung darüber, wie eine Abtreibung wirkt – und zwar für Mutter und Kind. Zudem gibt es Nachholbedarf bei der Information über die Entwicklung des Kindes im Mutterleib und die möglichen persönlichen Folgen einer Abtreibung für die Mutter.

Anlässlich des Jahrestages der Fristenregelung fordert der «Marsch fürs Läbe» zusammen mit jenen, die sich in Politik, Beratung, Medizin und praktischer Unterstützung für den Lebensschutz einsetzen, Alternativen und Lösungen, die das Lebensrecht ungeborener Kinder absolut schützt. Die Möglichkeiten der Hilfe vor und nach der Geburt für Mütter und Kinder, speziell auch in Notsituationen, sind längst nicht ausgeschöpft.

Quelle: Marsch fürs Läbe

Heilige: HL. HIERONYMUS

Priester, Kirchenlehrer

Gedenktag

Hieronymus, der gelehrteste der lateinischen Kirchenväter, wurde um 345 in Stridon (Dalmatien) geboren. Seine wohlhabenden christlichen Eltern schickten ihn 354 nach Rom zum Studium der Grammatik, Rhetorik und Philosophie. Nach einem Aufenthalt in Trier und Aquileja begab sich Hieronymus um 373 auf dem Landweg nach dem Orient. In Antiochien musste er die Reise abbrechen, weil er krank wurde. Er lebte dann zwei Jahre bei den Mönchen in der Nähe von Aleppo. Damals begann er außer Griechisch auch Hebräisch zu lernen. Um 379 ließ er sich in Antiochien zum Priester weihen. Einer Einladung des Papstes folgend reiste er 380 über Konstantinopel, wo er Gregor von Nazianz kennen lernte, nach Rom zu einer Synode. In Rom wurde er Sekretär des Papstes Damasus und Mittelpunkt eines Kreises von frommen Damen, zu denen die hl. Marcella und die hl. Paula gehörten. 385 verließ er Rom, nachdem er sich durch seine harte Kritik den Unwillen des dortigen Klerus zugezogen hatte. Er ließ sich jetzt in Betlehem nieder, wo er ein Männerkloster und drei Frauenklöster leitete, an seiner Bibelübersetzung arbeitete, zahlreiche Schriftkommentare schrieb und mit den Theologen seiner Zeit in Briefverkehr stand. Hieronymus war ein Mann mit einem heftigen Charakter, einem unersättlichen Wissensdrang und einer großen Liebe zu Christus und zur Kirche. Sein wichtigstes Werk ist die lateinische Bibelübersetzung (Vulgata). Seine Schriftkommentare sind theologisch nicht so bedeutend. Seine Briefe und Streitschriften sind wichtige Dokumente der Zeitgeschichte. Hieronymus starb am 30. September 420.

„Christus

ist Gottes Kraft und Gottes Weisheit, und wer die Heilige Schrift nicht kennt, der kennt weder Gottes Kraft noch seine Weisheit: die Schrift nicht kennen heißt Christus nicht kennen.“ (Hieronymus, Prolog zum Jesaja-Kommentar)

„Denen, die lieben, ist nichts schwer; keine Mühe ist zu hart für den, den die Sehnsucht erfüllt.“ (Hieronymus, Brief 22)