Archiv für 3. Oktober 2023

Einkehrtag in Zürich

Zum Einkehrtag am Sonntag, 22. Oktober 2023, wird es diesmal eine Kinderbetreuung geben. Franziska Brem wird mit anderen Helfern gemeinsam mit den Kindern Rosenkränze basteln, damit die Eltern ungestört den Vorträgen lauschen können.

Das Sakrament der Buße

– Wie geht gut beichten? –

13.30 Uhr        erster Vortrag von P. Martin Ramm im großen Saal der Pfarrei Herz Jesu

(Schwamendingenstrasse 55 – Parkplätze sind in der blauen Zone vorhanden)

16.00 Uhr        eucharistische Anbetung, Rosenkranz, Beichtgelegenheit

17.00 Uhr        feierliche heilige Messe

Für zu betreuende Kinder (und mitgebrachte Kuchen😉) bitten wir um Anmeldung: p.ramm@fssp.ch

NEWS: Dubium an Papst Franziskus

Da die 5 Kardinäle auf den Brief eine verwässerte Antwort erhalten haben, senden sie ein Dubium an Papst Franziskus.

Folgendes haben sie geschrieben:

D U B I A
1
Dubium über die Behauptung, dass die göttliche Offenbarung entsprechend den
aktuellen kulturellen und anthropologischen Veränderungen neu interpretiert werden sollte.
Nach den Äußerungen einiger Bischöfe, die weder korrigiert noch zurückgenommen wurden, stellt sich die Frage, ob die göttliche Offenbarung in der Kirche gemäß den kulturellen Veränderungen unserer Zeit und gemäß der neuen anthropologischen Sichtweise, die diese Veränderungen fördern, neu interpretiert werden sollte; oder ob die göttliche Offenbarung für immer verbindlich, unveränderlich und ihr daher nicht zu widersprechen ist, gemäß dem Diktat des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass Gott, der offenbart, „der Gehorsam des Glaubens“ gebührt (Dei Verbum 5); dass das, was zum Heil aller geoffenbart wird, „für immer unversehrt“ und lebendig bleiben und „an alle Generationen weitergegeben“ werden muss (7), und dass der Fortschritt des Verstehens keine Veränderung der Wahrheit der Dinge und Worte mit sich bringt, weil der Glaube „ein für alle Mal weitergegeben“ wurde (8), und das Lehramt nicht über dem Wort Gottes steht, sondern nur lehrt, was weitergegeben wurde (10).
2
Dubium über die Behauptung, dass die weit verbreitete Praxis der Segnung
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Offenbarung und dem Lehramt übereinstimmt (KKK 2357).
Nach der in der Heiligen Schrift bezeugten göttlichen Offenbarung, die die Kirche „aus göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt“ (Dei Verbum 10): „Im Anfang“ schuf Gott den Menschen zu seinem Bilde, männlich und weiblich schuf er sie und segnete sie, damit sie fruchtbar seien (vgl. Gen 1,27-28), wobei der Apostel Paulus lehrt, dass die Leugnung der geschlechtlichen Verschiedenheit die Folge der Leugnung des Schöpfers ist (Röm 1,24-32). Es stellt sich die Frage: Kann die Kirche von diesem
Grundsatz“ abweichen, indem sie ihn im Gegensatz zu dem, was Veritatis
splendor 103 lehrt, als bloßes Ideal betrachtet und objektiv sündige Situationen wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften als „mögliches Gut“ akzeptiert, ohne die geoffenbarte Lehre zu verletzen?
3
Dubium über die Behauptung, Synodalität sei eine „konstitutive Dimension der
Kirche“ (Const.Ap. Episcopalis Communio 6), so dass die Kirche von Natur aus synodal sei.
Da die Bischofssynode nicht das Bischofskollegium vertritt, sondern lediglich ein beratendes Organ des Papstes ist, da die Bischöfe als Zeugen des Glaubens ihr Bekenntnis zur Wahrheit nicht delegieren können, stellt sich die Frage, ob die Synodalität das oberste regulative Kriterium für die ständige Leitung der Kirche sein kann, ohne die von ihrem Gründer gewollte konstitutive Ordnung zu verfälschen, wonach die höchste und volle Autorität der Kirche sowohl vom Papst kraft seines Amtes als auch vom Bischofskollegium zusammen mit seinem Oberhaupt, dem Papst, ausgeübt wird (Lumen gentium 22).
4
Dubium über die Unterstützung von Seelsorgern und Theologen für die These, dass „die
Theologie der Kirche sich geändert hat“ und daher die Priesterweihe an Frauen verliehen werden kann.
Nach den weder korrigierten noch zurückgenommenen Äußerungen einiger Prälaten, mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hätten sich die Theologie der Kirche und die Bedeutung der Messe verändert, stellt sich die Frage, ob das Diktat des Zweiten Vatikanischen Konzils noch gültig ist, wonach „das gemeinsame Priestertum der Gläubigen… und das Priestertum des Dienstes… [sich] unterscheiden (…) dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach“ (Lumen Gentium 10) und die Priester die
heilige Weihevollmacht zur Darbringung des Opfers und zur Nachlassung der
Sünden“ besitzen (Presbyterorum Ordinis 2), und im Namen und in der Person Christi, des Mittlers, handeln, durch den das geistliche Opfer der Gläubigen vollendet wird? Es stellt sich auch die Frage, ob die Lehre des apostolischen Schreibens Ordinatio Sacerdotalis des hl. Johannes Paul II., die als endgültig festzuhaltende Wahrheit lehrt, dass es unmöglich ist, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, noch gültig ist, so dass diese Lehre nicht mehr einer Änderung oder einer freien Diskussion durch die Hirten oder die Theologen unterliegt.
5
Dubium über die Aussage „Vergebung ist ein Menschenrecht“ und das Beharren des
Heiligen Vaters auf der Pflicht, jedem und immer die Absolution zu erteilen, so dass die Reue keine notwendige Bedingung für die sakramentale Absolution wäre.
Es stellt sich die Frage, ob die Lehre des Konzils von Trient noch in Kraft ist, wonach für die Gültigkeit der sakramentalen Beichte die Reue des Pönitenten erforderlich ist, die darin besteht, die begangene Sünde zu verabscheuen und nicht mehr sündigen zu wollen (Session XIV, Kapitel IV: DH 1676), so dass der Priester die Absolution aufschieben muss, wenn klar ist, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist.

NEWS: 5 Kardinäle schreiben Brief an Papst

Es scheint wie ein Déjà-vu. 5 Kardinäle schreiben an Papst Franziskus einen Brief, um einige Fragen zu klären, bevor die Synodalität beginnt.

Hier der Brief:

An Seine Heiligkeit FRANCIS
Summus Pontifex Citta del Vaticano
Heiliger Vater,
Wir sind sehr dankbar für die Antworten, die Sie uns freundlicherweise zu geben wünschten. Wir möchten zunächst klarstellen, dass wir, wenn wir Ihnen diese Fragen gestellt haben, dies nicht aus Angst vor dem Dialog mit den Menschen unserer Zeit oder vor den Fragen, die sie uns über das Evangelium Christi stellen könnten, getan haben. In der Tat sind wir, wie Eure Heiligkeit, davon überzeugt, dass das Evangelium dem menschlichen Leben Fülle verleiht und auf jede unserer Fragen eine Antwort gibt. Die Sorge, die uns bewegt, ist eine andere: Wir sind besorgt darüber, dass es Hirten gibt, die an der Fähigkeit des Evangeliums zweifeln, die Herzen der Menschen zu verwandeln, und ihnen schließlich nicht mehr die gesunde Lehre, sondern „Lehren nach ihren eigenen Vorlieben“ (vgl. 2 Tim 4,3) vorschlagen. Es ist uns auch ein Anliegen zu verstehen, dass die Barmherzigkeit Gottes nicht darin besteht, unsere Sünden zuzudecken, sondern dass sie viel größer ist, indem sie uns befähigt, auf seine Liebe zu antworten, indem wir seine Gebote halten, das heißt, uns bekehren und an das Evangelium glauben (vgl. Mk 1,15).
Mit der gleichen Aufrichtigkeit, mit der sie uns geantwortet haben, müssen wir hinzufügen, dass Ihre Antworten die Zweifel, die wir geäußert hatten, nicht ausgeräumt, sondern eher noch vertieft haben. Wir sehen uns daher veranlasst, Eurer Heiligkeit, welche als Nachfolgerin des Petrus vom Herrn beauftragt ist, Eure Brüder im Glauben zu bestärken, diese Fragen erneut zu stellen und sie neu zu formulieren. Dies ist umso dringlicher angesichts der bevorstehenden Synode, die viele nutzen wollen, um die katholische Lehre in genau den Fragen zu leugnen, die unsere Zweifel betreffen. Wir stellen Dir daher unsere Fragen erneut, damit sie mit einem einfachen „Ja“ oder
„Nein“ beantwortet werden können.
1. Eure Heiligkeit besteht darauf, dass die Kirche ihr Verständnis des Glaubensgutes vertiefen
kann. Das ist in der Tat das, was Dei Verbum 8 lehrt und was zur katholischen Lehre gehört. Ihre Antwort erfasst jedoch nicht unser Anliegen. Viele Christen, darunter auch Priester und Theologen, argumentieren heute, dass die kulturellen und anthropologischen Veränderungen
unserer Zeit die Kirche dazu bringen sollten, das Gegenteil von dem zu lehren, was sie immer gelehrt hat. Dies betrifft wesentliche, nicht sekundäre Fragen unseres Heils, wie das Glaubensbekenntnis, die subjektiven Bedingungen für den Zugang zu den Sakramenten und die Einhaltung des Sittengesetzes. Wir wollen also unser Zweifel neu formulieren: Ist es der Kirche heute möglich, Lehren zu verbreiten, die im Widerspruch zu dem stehen, was sie früher in Fragen des Glaubens und der Moral gelehrt hat, sei es durch den Papst ex cathedra, sei es durch die Definitionen eines Ökumenischen Konzils oder durch das allgemeine Lehramt der über die ganze Welt verstreuten Bischöfe (vgl. Lumen Gentium 25)?
2. Eure Heiligkeit hat darauf bestanden, dass es keine Verwechslung zwischen der Ehe und
anderen Arten von Verbindungen sexueller Natur geben darf und dass daher jeder Ritus oder sakramentale Segen für gleichgeschlechtliche Paare, der zu einer solchen Verwechslung führen würde, vermieden werden sollte. Unsere Sorge ist jedoch eine andere: Wir sind besorgt, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in jedem Fall Verwirrung stiften könnte, nicht nur, weil sie analog zur Ehe erscheinen könnte, sondern auch, weil homosexuelle Handlungen praktisch als ein Gut oder zumindest als das mögliche Gut dargestellt würden, das Gott von den Menschen auf ihrem Weg zu ihm verlangt. Lassen Sie uns also unser Dubium neu formulieren: Ist es möglich, dass ein Priester unter bestimmten Umständen die Ehe zwischen homosexuellen Personen segnen und damit suggerieren könnte, dass homosexuelles Verhalten als solches nicht im Widerspruch zu Gottes Gesetz und dem Weg der Person zu Gott steht? In Verbindung mit diesem Zweifel muss ein weiterer aufgeworfen werden: Bleibt die vom universalen ordentlichen Lehramt vertretene Lehre gültig, dass jede sexuelle Handlung außerhalb der Ehe und insbesondere homosexuelle Handlungen eine objektiv schwere Sünde gegen das Gesetz Gottes darstellen, unabhängig von den Umständen, unter denen sie stattfinden, und von der Absicht, mit der sie vollzogen werden?
3. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Kirche eine synodale Dimension hat, da alle, auch die
Laien, aufgerufen sind, daran teilzunehmen und ihre Stimme zu erheben. Unsere Schwierigkeit ist jedoch eine andere: Heute wird die künftige Synode zur „Synodalität“ so dargestellt, als ob sie in Gemeinschaft mit dem Papst die höchste Autorität der Kirche bilde. Die Bischofssynode ist jedoch ein beratendes Organ des Papstes; sie vertritt nicht das Bischofskollegium und kann weder die in ihr behandelten Fragen regeln noch Dekrete dazu erlassen, es sei denn, der Papst, der die Beschlüsse der Synode zu ratifizieren hat, hat ihr in bestimmten Fällen ausdrücklich eine Beratungsbefugnis erteilt (vgl. can. 343 C.I.C.). Dies ist insofern ein entscheidender Punkt, als die Nichtbeteiligung des Bischofskollegiums an Fragen, wie sie die nächste Synode zu erörtern beabsichtigt und die die eigentliche Verfassung der Kirche berühren, genau der Wurzel der
Synodalität zuwiderlaufen würde, die sie zu fördern vorgibt. Formulieren wir also unser Dubium neu: Wird die Bischofssynode, die in Rom stattfinden soll und der nur eine ausgewählte Vertretung von Hirten und Gläubigen angehört, in den lehrmäßigen oder pastoralen Fragen, zu denen sie sich äußern soll, die höchste Autorität der Kirche ausüben, die ausschließlich dem römischen Papst und, una cum capite suo, dem Bischofskollegium zukommt (vgl. can. 336 C.I.C.)?
4. In Ihrer Antwort haben Eure Heiligkeit klargestellt, dass die Entscheidung des heiligen Johannes
Paul II. in Ordinatio Sacerdotalis endgültig ist, und zu Recht hinzugefügt, dass es notwendig ist, das Priestertum nicht im Sinne der Macht, sondern im Sinne des Dienstes zu verstehen, um die Entscheidung unseres Herrn, die heiligen Weihen nur Männern vorzubehalten, richtig zu verstehen. Andererseits haben Sie im letzten Punkt Ihrer Antwort hinzugefügt, dass die Frage noch weiter erforscht werden kann. Wir sind besorgt, dass einige diese Aussage so interpretieren könnten, dass die Frage noch nicht endgültig entschieden ist. In der Tat bekräftigt der heilige Johannes Paul II. in Ordinatio Sacerdotalis, dass diese Lehre unfehlbar vom ordentlichen und universalen Lehramt gelehrt wurde und daher zum Glaubensgut gehört. Dies war die Antwort der Kongregation für die Glaubenslehre auf eine Anfrage bezüglich des apostolischen Schreibens, und diese Antwort wurde von Johannes Paul II. selbst bestätigt. Wir müssen daher unser Dubium neu formulieren: Könnte die Kirche in Zukunft die Möglichkeit haben, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, und damit im Widerspruch dazu stehen, dass der ausschließliche Vorbehalt dieses Sakraments für getaufte Männer zum Wesen des Weihesakraments gehört, das die Kirche nicht ändern kann?
5. Schließlich haben Eure Heiligkeit die Lehre des Konzils von Trient bestätigt, wonach die
Gültigkeit der sakramentalen Absolution die Reue des Sünders voraussetzt, die den Entschluss einschließt, nicht mehr zu sündigen. Und Sie haben uns aufgefordert, nicht an der unendlichen Barmherzigkeit Gottes zu zweifeln. Wir möchten noch einmal betonen, dass unsere Frage nicht aus dem Zweifel an der Größe der Barmherzigkeit Gottes erwächst, sondern im Gegenteil aus dem Bewusstsein, dass diese Barmherzigkeit so groß ist, dass wir uns zu ihm bekehren, unsere Schuld bekennen und so leben können, wie er uns gelehrt hat. Einige könnten Ihre Antwort dahingehend interpretieren, dass die bloße Annäherung an die Beichte eine ausreichende Bedingung für den Erhalt der Absolution ist, da sie implizit das Bekenntnis der Sünden und die Reue einschließen könnte. Wir möchten daher unser Dubium neu formulieren: Kann ein Pönitent, der zwar eine Sünde zugibt, sich aber weigert, in irgendeiner Weise die Absicht zu bekunden, sie nicht wieder zu begehen, gültig die sakramentale Absolution empfangen?
Vatikanstadt, am 21. August 2023
Walter Card. BRANDMÜLLER Raymond Leo Card. BURKE Juan Card. SANDOVAL ÍÑIGUEZ Robert Card. SARAH
Joseph Kard. ZEN ZE-KIUN
p.c. Seine Eminenz Pater Luis Francisco Card. LADARIA FERRER, S.I.