Wie die katholische Kirche einen neuen Papst wählt
Nach dem Tod oder dem freiwilligen Amtsverzicht eines Papstes beginnt in der römisch-katholischen Kirche eine Zeit der „Sedisvakanz“ – des vakanten Apostolischen Stuhls. Diese Phase endet mit der Wahl eines neuen Papstes durch das Konklave. Das Wort „Konklave“ stammt aus dem Lateinischen cum clave – „mit dem Schlüssel“ – und verweist darauf, dass die Kardinäle während der Wahl eingeschlossen werden.
1. Die Sedisvakanz und die Vorbereitung des Konklaves
Gemäss Universi Dominici Gregis (UDG), dem massgeblichen Dokument von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1996, aktualisiert von Benedikt XVI. und Franziskus, beginnt nach dem Tod eines Papstes eine neuntägige Trauerzeit (Novemdiales).
In dieser Zeit bereitet der Kardinalskolleg das Konklave vor. Die Tagesgeschäfte der Kirche übernimmt der Camerlengo (Kardinalkämmerer), aktuell ein hochrangiger Kardinal, der für die Verwaltung des Vatikan während der Sedisvakanz zuständig ist. Er stellt auch offiziell den Tod des Papstes fest und versiegelt dessen Gemächer.
2. Die Teilnehmer des Konklaves
Zur Papstwahl zugelassen sind ausschliesslich Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Beginns des Konklaves das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle darf gemäss Kirchenrecht 120 nicht überschreiten – eine Regel, die Papst Franziskus allerdings de facto aufgeweicht hat, da er mehr als 120 Papstwähler ernannt hat.
3. Einschluss im Vatikan – das eigentliche Konklave
Spätestens 20 Tage nach Eintritt der Sedisvakanz beginnt das Konklave mit einer feierlichen Messe (Pro Eligendo Romano Pontifice). Anschliessend ziehen die Kardinäle in die Sixtinische Kapelle ein. Dort sprechen sie einen feierlichen Eid, u. a. zur Geheimhaltung und zur Wahl nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Sixtinische Kapelle wird versiegelt. Moderne technische Vorkehrungen wie Abhörschutz und Störsender sollen die strikte Vertraulichkeit wahren. Die Kardinäle logieren während der Wahl im Domus Sanctae Marthae, einem Gästehaus im Vatikan, dürfen sich aber nicht mit der Aussenwelt austauschen.

4. Die Wahlgänge – Ablauf und Regeln
Das Konklave kennt bis zu vier Wahlgänge pro Tag: zwei am Vormittag, zwei am Nachmittag. Zur Gültigkeit einer Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen nötig. Nach jeder Abstimmung werden die Stimmzettel verbrannt – bei erfolgreicher Wahl mit weissem Rauch (Hinweis auf einen neuen Papst), bei erfolgloser Wahl mit schwarzem Rauch.
Der Wahlablauf ist streng geregelt:
- Jeder Kardinal erhält einen handgeschriebenen Stimmzettel.
- Die Stimmen werden unter Aufsicht von Wahlhelfern (Scrutatores) gezählt.
- Jeder Kardinal darf sich selbst wählen.
- Intrigen oder Absprachen sind laut UDG verboten – auch wenn dies historisch nicht immer verhindert wurde.
5. „Habemus Papam“ – Wenn ein Papst gewählt ist
Erreicht ein Kandidat die notwendige Mehrheit, wird er gefragt: „Acceptasne electionem de te canonice factam in Summum Pontificem?“ („Nimmst du deine kanonisch gültige Wahl zum Papst an?“). Nach Zustimmung nennt er seinen neuen Papstnamen.
Der Dekan des Kardinalskollegiums führt ihn dann in ein angrenzendes Zimmer, das Saal der Tränen genannt wird, wo er die päpstlichen Gewänder anlegt. Danach erscheint er auf der Loggia des Petersdoms. Dort verkündet der Kardinalprotodiakon:
„Habemus Papam“ – „Wir haben einen Papst.“
Es folgt der erste öffentliche Segen des neuen Papstes: Urbi et Orbi.
Journalistische Einordnung
Das Konklave ist ein einzigartiges Ritual im religiösen und weltpolitischen Kontext. Es verbindet mittelalterliche Strenge mit globaler Aufmerksamkeit. Auch wenn das Verfahren jahrhundertealt ist, bleibt es ein bedeutendes Zeichen der Kontinuität der katholischen Kirche.
Dabei ist das Konklave nicht nur eine spirituelle Wahl, sondern auch ein Machtmoment: Der neue Papst wird geistliches Oberhaupt von 1,3 Milliarden Katholiken – und ein weltpolitischer Akteur.