Mit einem Erlass hat Papst Leo XIV. die während der Pandemie eingeführten Gehaltskürzungen für die Beamtenschaft und die Spitzenführung des Vatikans offiziell aufgehoben. Ein per Motu proprio veröffentlichtes Dekret setzt die seit März 2021 geltenden Sonderregelungen rückwirkend zum 1. September 2026 ausser Kraft. Damit nimmt das Oberhaupt der katholischen Kirche eine der prominentesten Konsolidierungsmassnahmen seines Vorgängers Franziskus zurück.
Die Vorgeschichte: Sparzwang durch die Pandemie
Im März 2021 hatte Papst Franziskus unter dem Titel „Un futuro sostenibile“ (Eine nachhaltige Zukunft) drastische Kürzungen für den gesamten Vatikanstaat verordnet. Hintergrund waren schwere Einnahmeausfälle durch die Schliessung der Vatikanischen Museen sowie gesunkene Spenden- und Mieteinnahmen während der Corona-Pandemie.
Die Sparmassnahmen trafen damals vor allem die oberste Führungsebene:
- Kardinäle: Kürzung der Bezüge um 10 Prozent.
- Leitende Beamte und Abteilungsleiter: Kürzung um 8 Prozent.
- Kleriker und Ordensleute: Kürzung um 3 Prozent.
- Automatische Gehaltserhöhungen: Einfrieren der regulären Dienstaltersstufen für alle Mitarbeiter (ausgenommen untere Lohngruppen).
Die monatlichen Bezüge von Kardinälen in Rom lagen vor der Kürzung schätzungsweise bei 4.000 bis 5.000 Euro netto. Die Massnahme sollte Entlassungen bei den rund 4.000 weltlichen Angestellten des Vatikans verhindern.
Kurswechsel unter Leo XIV.
Das aktuelle Dekret beendet diese Ausnahmeregelung. Nach Konsultation mit dem Wirtschaftssekretariat erklärte Papst Leo XIV., dass die finanziellen Einschnitte der Vergangenheit ihren Zweck erfüllt hätten und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Heiligen Stuhls künftig durch andere Steuerungsinstrumente gesichert werden soll.
Die wichtigsten Punkte der Neuregelung:
- Volle Bezüge ab September 2026: Kardinäle und hohe Amtsträger erhalten rückwirkend zum 1. September wieder ihr volles Grundgehalt.
- Rechtliche Bestandskraft des Zwischenzeitraums: Die während der fünf Jahre ausgesetzten Gehaltserhöhungen oder Dienstaltersstufen werden nicht rückwirkend nachgezahlt; die in der Phase aufgelaufenen Effekte bleiben rechtlich unberührt.
- Fokus auf Pensionsfonds: Parallel betont der Papst die Dringlichkeit, den vatikanischen Pensionsfonds langfristig zu sanieren, um künftige Renten abzusichern.
Erholung der Finanzlage als Fundament
Möglich gemacht hat diesen Schritt eine Erholung der vatikanischen Finanzen. Während die Bilanz des Vatikans für das Jahr 2023 noch ein Defizit von 51,2 Millionen Euro aufwies, konnte für das Geschäftsjahr 2024 erstmals wieder ein Überschuss von 1,6 Millionen Euro gemeldet werden. Auch das strukturelle Defizit des Heiligen Stuhls ging deutlich zurück.
Das Motu proprio setzt damit ein deutliches Zeichen der Stabilisierung im Vatikan, macht aber gleichzeitig klar, dass die grundlegenden Strukturreformen des Finanzapparats weitergehen müssen.
novaradio.ch
