NEWS: Seit 1769 spendete kein Papst am Ostersonntag den Segen Urbi et Orbi

Der Segen „Urbi et Orbi“ (lateinisch: „Der Stadt [Rom] und dem Erdkreis“) ist ein feierlicher päpstlicher Segen, der traditionell am Ostersonntag und am Weihnachtstag vom Balkon des Petersdoms aus gespendet wird. Dieser besondere Segen ist nicht nur ein Ausdruck des Segens für die Stadt Rom, sondern auch für die gesamte katholische Welt. Darüber hinaus gewährt der Segen den Anwesenden sowie allen, die ihn über Rundfunk oder Fernsehen empfangen, einen vollkommenen Ablass unter den üblichen Bedingungen.

Eine bemerkenswerte Ausnahme in dieser Tradition ereignete sich im Jahr 1769. In diesem Jahr spendete kein Papst am Ostersonntag den Segen „Urbi et Orbi“. Der Grund dafür lag in der Vakanz des Heiligen Stuhls: Papst Clemens XIII. war am 2. Februar 1769 verstorben, und zum Zeitpunkt des Osterfestes war noch kein neuer Papst gewählt worden. Das Konklave zur Wahl seines Nachfolgers begann erst am 15. Mai 1769 und dauerte bis zum 19. Mai, als Kardinal Lorenzo Ganganelli als Papst Clemens XIV. gewählt wurde. Aufgrund dieser Sedisvakanz war es nicht möglich, den traditionellen Ostersegen zu spenden.

Die Geschichte des „Urbi et Orbi“-Segens reicht bis in das frühe Mittelalter zurück. Ursprünglich wurde der Segen zu verschiedenen feierlichen Anlässen, wie zum Beispiel bei Papstkrönungen oder Jubiläen, erteilt. Im Laufe der Zeit entwickelte sich jedoch die Praxis, den Segen regelmässig an den Hochfesten Ostern und Weihnachten zu spenden. Bis zur Auflösung des Kirchenstaates im Jahr 1870 erfolgte der Segen sogar viermal jährlich: am Gründonnerstag und am Ostersonntag in der Petersbasilika, am Fest Christi Himmelfahrt in der Lateranbasilika und am Fest Mariä Himmelfahrt in der Kirche Santa Maria Maggiore.

Nach dem Ende des Kirchenstaates und dem Verlust der weltlichen Macht des Papstes im Jahr 1870 beschränkte sich die Spendung des Segens auf die beiden Hochfeste Ostern und Weihnachten. Seit 1922, während des Pontifikats von Papst Pius XI., erfolgt der Segen auch über moderne Kommunikationsmittel, sodass Gläubige weltweit daran teilhaben können. Ein Dekret von Papst Pius XII. aus dem Jahr 1939 stellte zudem klar, dass der Empfang des Segens auch dann einen vollkommenen Ablass gewährt, wenn er über Radio oder Fernsehen verfolgt wird.

Die Vakanz im Jahr 1769 bleibt ein seltenes historisches Ereignis, da es in der modernen Geschichte nur wenige Fälle gibt, in denen der „Urbi et Orbi“-Segen am Ostersonntag nicht gespendet wurde. Dieses Ereignis verdeutlicht die zentrale Rolle des Papsttums in der liturgischen Praxis der katholischen Kirche und unterstreicht die Kontinuität dieser feierlichen Tradition bis in die Gegenwart.

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