Pflichtzölibat ist nicht schuld am Missbrauch

Nun bevor man ins Detail geht, muss man die Geschichte des Zölibats kennen und kennenlernen. Der Zölibat (von lat. caelebs „allein, unvermählt lebend“; umgangssprachlich manchmal auch das Zölibat) hat eine lange Geschichte. Schon im 4. Jahrhundert, genau an der Synode von Elvira (ca. 306 n.Chr.) wurde es als Gesetz aufgenommen (im Kirchenrecht CIC). Zölibat ist nicht gleich Zölibat. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Ehelosigkeitszölibat und einem Enthaltsamkeitszölibat. Unter Ehelosigkeitszölibat versteht man, dass Kleriker nicht verheiratet sein dürfen; beim Enthaltsamkeitszölibat ist es durchaus möglich, dass Verheiratete die Weihen empfangen, allerdings müssen sie ab dem Tag der Weihe enthaltsam leben.    

Begründung, im Jahre 1022 und 1059 Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII auf der Synode zu Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass alle Geistlichen künftig nicht mehr heiraten durften. Da es für Priester üblich wurde, die Heilige Messe täglich zu zelebrieren, spielte dabei vor allem die kultische Reinheit eine Rolle, aber auch die Tatsache, dass sonst Kirchenbesitz an die Kinder der Geistlichen vererbt worden wäre. Verstöße gegen den Zölibat wurden mit Kirchenstrafen belegt, und bereits verheirateten Geistlichen wurden Amt und Besitz entzogen. Zur Zeit von Nikolaus II. wurde durch die Lateransynode von 1059 jenen Priestern die Zelebration der Heiligen Messe verboten, denen ein notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte.  

Wie es im CIC (Nr. 277) steht „Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.“ Ist es eine Gnade, um des Himmelsreiches willen (Mt 19,12), die Priester und Ordensleute es annehmen? Ja, denn die Apostel waren auch nicht verheiratet. Und mit solcher Gnade muss man behutsam umgehen können.  

Nun zum Problem des Missbrauchsfälle Nach dem Leiter vom Kriminologischen Forschungsinstitut in Hannover, Herr Christian Pfeiffer, ist das Zölibat nicht schuld an den Missbräuchen in der kath. Kirche, er sagt dazu: „Denn pädophil ist man bereits mit 15, 16. Aber das Gelübde, keusch zu bleiben, legt man als Priester erst mit 25 oder 30 ab. Da ist also von der sexuellen Identität her alles gelaufen.“ Leider gibt’s, wie bei allen grossen Fällen (Terrorismus, Erpressungen etc.), Trittbrettfahrer. Ich möchte niemandem zu nahekommen. Aber man müsste alle Fälle gut anschauen. Nun, es ist kein innerkirchliches, sondern ein gesellschaftliches Problem. 3 von 4 Missbräuchen, geschehen entweder zu Hause oder in einer anderen Institution. Es soll keine Entschuldigung sein, dass sich Priester an Kindern und Jugendlichen vergriffen haben. Aber die Medien und vor allem das Internet haben es noch mehr geschürt. Was müsste getan werden:    
1. Es ist primär ein internes Problem
2. Die Priesteranwärter sollten erst (ins Seminar) mit 25 Jahren eintreten können
3. Vor dem Seminar, ca. 1-2 Jahre, intensives Gespräch mit dem Regens und einem externen Psychiater (spez. Schulung) durchführen
4. Einen „Wächterrat“ einsetzen Wir brauchen keine Reformen oder gar einen zweiten Martin Luther, wie es die Laienorganisation „Wir sind Kirche“ und es andere fordern. DN 2022

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