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Exklusiv. Brandmüller im Konsistorium: Der Papst will den Kardinälen das Maul stopfen

(s.o.) Es handelt sich um einige handschriftliche Zeilen der Bemerkungen, die Kardinal Walter Brandmüller für das Konsistorium vom 29. und 30. August vorbereitet hat, die er nicht vortragen durfte und die auf dieser Seite von Settimo Cielo vollständig veröffentlicht sind.

Beim Konsistorium waren die Kardinäle mit Papst Franziskus versammelt. Es fand hinter verschlossenen Türen statt, vor allem aber war es auf Geheiß des Papstes in Sprachgruppen aufgeteilt, was einen direkten Dialog zwischen allen verhinderte, wie er im Februar 2014, dem letzten von Franziskus einberufenen Konsistorium, stattgefunden hatte, im Hinblick auf die Synode über die Familie und die „vexata quaestio“ der Kommunion für Geschiedene und Wiederverheiratete einberufen hatte, ein Konsistorium, das die vom Papst gewünschte Regelung so offen kritisierte, dass er sich veranlasst sah, von da an alle ähnlich freien und freimütigen Einberufungen von Kardinälen auszuschließen.

Der 93-jährige Deutsche Brandmüller, Kirchenhistoriker auf Lebenszeit und von 1998 bis 2009 Präsident des päpstlichen Komitees für historische Wissenschaften, ist kein Neuling, was Vorschläge zur Rolle der Kardinäle in der katholischen Kirche angeht. Bereits vor weniger als einem Jahr hatte er auf Settimo Cielo eine Reformhypothese für die Papstwahl vorgestellt, die seiner Meinung nach den historischen Ursprüngen und theologischen Grundlagen des Kardinalsamtes besser gerecht wird:

Weniger Wahlmänner und mehr Kandidaten. Das Konklave der Träume von Kardinal Brandmüller

Aber bei diesem Konsistorium zielten die von ihm vorbereiteten Bemerkungen vor allem auf das Verhältnis, das die Kardinäle, die von ihm faktisch zum Schweigen gebracht wurden, an den Papst binden sollte, im Gegensatz zu dem, was geschehen sollte, vor allem zu den Wahrheiten des Glaubens und der Moral.

KEIN VERORDNETES SCHWEIGEN, SONDERN „APERITIO ORIS“

Die Ausführungen von Kardinal Walter Brandmüller zum Konsistorium vom 29. und 30. August 2022

Die Einberufung eines Konsistoriums nach so langer Zeit gibt Anlass, über das Wesen und die Aufgabe des Kardinalats nachzudenken, insbesondere unter den gegenwärtigen Umständen. Es muss auch betont werden, dass die Kardinäle nicht nur Mitglieder des Konklaves für die Wahl des Papstes sind.

Die eigentlichen Aufgaben der Kardinäle, unabhängig von ihrem Alter, sind in den Kanones 349 und folgende des Codex des kanonischen Rechts formuliert. Sie lauten: „Die Kardinäle stehen dem Papst entweder kollegial zur Seite, wenn sie zur Behandlung von Fragen von großer Bedeutung einberufen werden, oder individuell, wenn sie dem Papst durch die verschiedenen Ämter, die sie ausüben, helfen, insbesondere bei der täglichen Sorge um die Gesamtkirche“. Und sie „unterstützen den obersten Hirten der Kirche besonders durch kollegiales Handeln in den Konsistorien“ (can. 353).

In der Antike fand diese Funktion der Kardinäle ihren symbolischen und zeremoniellen Ausdruck in dem Ritus der „aperitio oris“, der Öffnung des Mundes. In der Tat bedeutete es die Pflicht, die eigene Überzeugung, den eigenen Ratschlag offen auszusprechen, vor allem im Konsistorium. Diese Offenheit – Papst Franziskus spricht von „parresía“ – war dem Apostel Paulus besonders wichtig.

Im Moment wird diese Offenheit leider durch ein seltsames Schweigen ersetzt. Die andere Zeremonie des Mundschlusses, die auf die „aperitio oris“ folgte, bezog sich nicht auf die Wahrheiten des Glaubens und der Moral, sondern auf Amtsgeheimnisse.

Heute ist es jedoch notwendig, das Recht und sogar die Pflicht der Kardinäle zu betonen, sich klar und offen zu äußern, gerade wenn es um die Wahrheiten des Glaubens und der Moral, des „bonum commune“ der Kirche geht.

Die Erfahrung der letzten Jahre war eine ganz andere. Bei den Konsistorien – die fast ausschließlich für die Anliegen der Heiligen einberufen wurden – wurden Formulare verteilt, um Redezeit zu beantragen, gefolgt von offensichtlich spontanen Äußerungen zu irgendeinem Thema, und das war’s. Es gab nie eine Debatte, einen Austausch von Argumenten zu einem bestimmten Thema. Offensichtlich ein völlig sinnloses Verfahren.

Ein dem Kardinaldekan unterbreiteter Vorschlag, ein Diskussionsthema im Voraus mitzuteilen, damit Bemerkungen vorbereitet werden können, blieb unbeantwortet. Kurzum, seit mindestens acht Jahren sind die Konsistorien ohne jede Form des Dialogs zu Ende gegangen.

Der Primat des Nachfolgers Petri schließt jedoch keineswegs einen brüderlichen Dialog mit den Kardinälen aus, die „verpflichtet sind, mit dem Papst eifrig zusammenzuarbeiten“ (can. 356). Je schwerwiegender und dringlicher die Probleme der pastoralen Leitung sind, desto notwendiger ist die Beteiligung des Kardinalskollegiums.

Als sich Coelestin V. 1294 der besonderen Umstände seiner Wahl bewusst wurde und auf das Papsttum verzichten wollte, tat er dies nach intensiven Gesprächen und mit der Zustimmung seiner Kurfürsten.

Eine völlig andere Auffassung von der Beziehung zwischen Papst und Kardinälen vertrat Benedikt XVI., der – ein einmaliger Fall in der Geschichte – aus persönlichen Gründen und ohne Wissen des Kardinalskollegiums, das ihn gewählt hatte, auf das Papstamt verzichtete.

Bis Paul VI., der die Zahl der Wahlmänner auf 120 erhöhte, gab es nur 70 Wahlmänner. Diese annähernde Verdoppelung des Wahlkollegiums war durch die Absicht motiviert, der Hierarchie der von Rom weit entfernten Länder entgegenzukommen und diese Kirchen mit dem römischen Purpur zu ehren.

Die unvermeidliche Folge war, dass Kardinäle geschaffen wurden, die keine Erfahrung mit der römischen Kurie und damit mit den Problemen der pastoralen Leitung der Weltkirche hatten.

All dies hat schwerwiegende Folgen, wenn diese Kardinäle der Peripherie aufgerufen sind, einen neuen Papst zu wählen.

Viele, wenn nicht die Mehrheit der Wähler kennen sich nicht. Dennoch sind sie da, um den Papst zu wählen, einen aus ihrer Mitte. Es liegt auf der Hand, dass diese Situation es Gruppen oder Klassen von Kardinälen erleichtert, einen ihrer Kandidaten zu bevorzugen. In dieser Situation kann die Gefahr der Simonie in ihren verschiedenen Formen nicht ausgeschlossen werden.

Schließlich scheint mir der Gedanke ernsthaft erwogen zu werden, das Stimmrecht im Konklave beispielsweise auf die in Rom residierenden Kardinäle zu beschränken, während die anderen, die noch Kardinäle sind, den „Status“ der über achtzigjährigen Kardinäle teilen könnten.

Kurzum, es scheint wünschenswert, dass das Amt und die Kompetenzen des Kardinalskollegiums aktualisiert werden.
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Quelle: http://magister.blogautore.espresso.repubblica.it/