Archiv für Andachtsmonat

Christkönigsfest

Es bezieht sich auf das Christkönigsfest, ein liturgisches Fest im christlichen Kalender, das Jesus Christus als König der ganzen Schöpfung ehrt. Das Fest wird in der Regel am letzten Sonntag des Kirchenjahres gefeiert, kurz vor Beginn der Adventszeit. Es betont die Souveränität Christi über alle Aspekte des Lebens und der Welt.

Das Konzept von Christus, dem König, hat seine Wurzeln in der christlichen Theologie, insbesondere in Bibelstellen, in denen Jesus als König und Herrscher dargestellt wird. Das Fest ist für Christen eine Gelegenheit, über die Herrschaft Christi nachzudenken und ihre Verpflichtung zu erneuern, im Einklang mit seinen Lehren zu leben.

Das Christkönigsfest wird in verschiedenen christlichen Konfessionen gefeiert, auch in der katholischen Kirche, wo es 1925 von Papst Pius XI. eingeführt wurde. Das Fest ist durch besondere Gebete, Hymnen und Schriftlesungen gekennzeichnet, die die Rolle Christi als König der Könige und Herr der Herren betonen.

Die Christkönigsverehrung steht, so der Liturgiker Christoph Joosten, ähnlich wie die Herz-Jesu-Verehrung im Spannungsfeld zwischen Frömmigkeit und Politik, „zwischen einer inneren Frömmigkeit und der christlichen Restauration der Gesellschaft“. Der Königstitel Jesu soll die Königsherrschaft Gottes betonen, ohne dabei in eine exaltierte Beanspruchung weltlicher Macht zu gelangen. Daher ist der Titel einerseits mit dem Königtum Jesu Christi über das Volk Gottes (Israel) verknüpft, andererseits mit der Passion Christi und dem Motiv des leidenden Königs. Das Christentum brachte einen neuen Typ des Gottkönigtums: „Christus der König ist klein; er liegt in der Krippe, als armes Kind wird er angebetet; er leidet, er stirbt am Kreuze, und bei alledem bleibt er König; ja gerade dadurch wird er König“; das Königtum Christi „zeigt der Welt ein neues Königsbild; es streicht die Macht als Grundhaltung Gottes und des Königs und zeigt, dass auch der ein König ist, der klein ist und arm – wenn er nur geistige Güter seinen Untertanen vermittelt.“ Nach menschlichen Maßstäben ist die Königsherrschaft Jesu Christi eine Persiflage irdischer Machtansprüche: ein „König, dem zu dienen König sein bedeutet“, wie es das Zweite Vatikanische Konzil ausdrückte.

Liturgisch kommt die Würdigung des Königtums Christi im Kirchenjahr der römisch-katholischen Kirche neben dem Christkönigsfest, das heute am letzten Sonntag des Kirchenjahres begangen wird, mehrfach zum Tragen:

Der Advent lässt die Ankunft des kommenden Königs erwarten, der Täufer Johannes erscheint als Königsbote.
Am Fest der Erscheinung des Herrn, dem die drei Könige huldigen, erscheint der Friedenskönig. Es wurde bis zur Einführung des Christkönigsfestes als das eigentliche Königsfest angesehen. Auch bei der Taufe Jesu und der Hochzeit zu Kana offenbart sich die königliche Würde Christi.
Am Palmsonntag wird Jesus in Jerusalem als König willkommen geheißen: „Hosanna! Gesegnet sei er, der kommt im Namen des Herrn, der König Israels!“ (Joh 12,13 EU)
Im Pascha-Mysterium wird das Königtum Jesu Christi vor Pilatus als Sieg Christi über den Tod durch das Kreuz bezeugt: Mors et Vita duello conflixere mirando; Dux vitae mortuus regnat vivus. „Tod und Leben rangen in wundersamem Zweikampf. Der Fürst des Lebens, der gestorben war, herrscht [jetzt] lebend.“ (Ostersequenz)
In der Himmelfahrt Christi vollendet sich seine Erhöhung in seiner ruhmvollen Rückkehr zum Vater.

Papst Pius XI. setzte mit seiner Enzyklika Quas primas vom 11. Dezember 1925 zur 1600-Jahr-Feier des Konzils von Nicäa 325 das Christkönigsfest ein, wenige Jahre nach dem Untergang von König- und Kaiserreichen mit dem Ende des Ersten Weltkriegs. Es wurde zunächst am letzten Sonntag im Oktober gefeiert, seit der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils wird es am letzten Sonntag des Kirchenjahres Ende November begangen.

Wie erhält man einen Ablass?

Ablässe der katholischen Kirche

Zu Beginn des Monats November bestehen gleich mehrere Möglichkeiten, Ablässe zu gewinnen. Grund genug, ein paar allgemeine Erwägungen darüber anzustellen. Die Ablassordnung für Allerheiligen und Allerseelen finden Sie unten .

Was ist ein Ablass?
Ein Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen.

Ist der Ablass ein Ersatz für das Bußsakrament?
Nein, denn der Ablass tilgt nur Strafen der Sünden, deren Schuld bereits nachgelassen wurde.

Was bedeutet das?
Wir unterscheiden bei den Sünden einerseits die Schuld, die man vor Gott auf sich lädt, wenn man eine Sünde begeht, und andererseits die sogenannte Sündenstrafe. Die Schuld betrifft direkt das Unrecht, das der Sünder Gott gegenüber anrichtet. Sie macht den Sünder vor Gott zum „Schuldigen“. Nachlass dieser Schuld nennt man demnach die Verzeihung der Sünde. Das bedeutet, dass Gott das Verhältnis des Sünders zu Ihm wieder in Ordnung gebracht hat. Davon bleibt zunächst einmal unberührt, dass jede Sünde durch die Auflehnung gegen Gott an sich auch Strafe verdient. Einem reuigen Sünder wird Gott bei der Beichte für gewöhnlich auch einen Teil dieser Strafe erlassen. Ebenso trägt die vom Beichtvater auferlegte Buße zur Tilgung der Sündenstrafe bei, wenn man sie erfüllt.

Was geschieht mit diesen Sündenstrafen, wenn sie nicht in der Beichte nachgelassen werden?
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, für seine Sünden Buße zu tun, um die Strafen zu tilgen. Dazu gehören vor allem die klassischen Mittel wie Fasten, Gebet und Almosen. In diesem Sinne kann jedes gute Werk dazu beitragen, für die eigenen Verfehlungen Genugtuung zu leisten und die verdienten Strafen abzubüßen. Strafen, die man vor dem Tod nicht abgebüßt hat, verbleiben für das Fegefeuer.

Was aber ist dann die Rolle des Ablasses?
Der Ablass gründet sich auf die Überzeugung der Kirche, dass Christus ihr mit der Sorge für die Seelen auch eine gewisse Vollmacht über die Heilsmittel anvertraut hat. Daher kann der Papst in seiner Binde- und Lösegewalt auch auf außerordentliche Weise zum Nachlass von Sündenstrafen beitragen, wenn er einen Ablass einsetzt. Hier kommt die Kirche mit dem von Christus und den Heiligen erworbenen Gnadenschatz dem Einzelnen zu Hilfe. Grundlage dafür ist die Verbindung der Getauften im mystischen Leib Christi, in dem ein Glied für das andere eintreten und stellvertretend Gutes tun kann, sofern die Haltung des Empfängers dem nicht entgegensteht.

Also funktioniert der Empfang eines Ablasses nicht automatisch?
Richtig, es handelt sich zwar um ein Gnadengeschenk, das die Kirche den Menschen zuwenden kann, diese müssen dafür aber auch empfangsbereit sein. Deshalb gibt es Ablassbedingungen. Diese gelten für denjenigen, der den Ablass gewinnen will. Wenn man aber einen Ablass den Verstorbenen zukommen lassen will, wie es bei den Ablässen im Monat November vorgesehen ist, wird vor Gott gewiss auch die Empfangsbereitschaft des Empfängers eine Rolle spielen, die uns freilich unbekannt ist. So tun wir in diesen Tagen gut daran, unseren verstorbenen Angehörigen, aber auch den übrigen uns unbekannten Seelen im Fegfeuer, Ablässe zuzuwenden!

Ablassmöglichkeiten zu Allerheiligen und Allerseelen

Am Allerseelentag (bzw. bereits ab 12 Uhr des Allerheiligentags):
Vollkommener Ablass bei Besuch einer Kirche sowie Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater Unser unter den gewöhnlichen Ablass-Bedingungen (siehe unten).

Täglich vom 1. bis zum 8. November:
Vollkommener Ablass für die Verstorbenen bei Friedhofsbesuch mit Gebet für die Verstorbenen unter den gewöhnlichen Bedingungen.

Gewöhnliche Bedingungen für einen vollkommenen Ablass:
Sakramentale Beichte (eine kann für mehrere Ablässe gelten), Empfang des Altarsakraments, Gebet nach der Meinung des Hl. Vaters (z.B. Vater Unser, Gegrüßet seist Du Maria und Ehre sei dem Vater), vollständige Abkehr von der Anhänglichkeit an die Sünde. Es ist nur ein vollkommener Ablass pro Tag möglich. Wenn eine Bedingung fehlt, wird ein Teilablass gewährt. Es können mehrere Teilablässe täglich gewonnen werden.

Quelle: FSSP

Einkehrtag in Zürich

Zum Einkehrtag am Sonntag, 22. Oktober 2023, wird es diesmal eine Kinderbetreuung geben. Franziska Brem wird mit anderen Helfern gemeinsam mit den Kindern Rosenkränze basteln, damit die Eltern ungestört den Vorträgen lauschen können.

Das Sakrament der Buße

– Wie geht gut beichten? –

13.30 Uhr        erster Vortrag von P. Martin Ramm im großen Saal der Pfarrei Herz Jesu

(Schwamendingenstrasse 55 – Parkplätze sind in der blauen Zone vorhanden)

16.00 Uhr        eucharistische Anbetung, Rosenkranz, Beichtgelegenheit

17.00 Uhr        feierliche heilige Messe

Für zu betreuende Kinder (und mitgebrachte Kuchen😉) bitten wir um Anmeldung: p.ramm@fssp.ch

Gedenktag: Hildegard von Bingen

Visionärin und Universalgelehrte


Die Benediktinerin Hildegard von Bingen war nicht nur eine Geistliche, die ihr Leben von klein auf in den Dienst Gottes stellte – sie zählte auch zu den wenigen Menschen ihrer Zeit, die ungewöhnlich vielseitige Interessen und Kenntnisse auf verschiedenen Gebieten der Wissenschaft besaßen. Hildegard gilt aufgrund ihrer Visionen als frühe Vertreterin der Mystik des Mittelalters und hinterließ ein bedeutendes Werk, welches sich Gebieten wie der Naturheilkunde, der Dichtung, der Musik, der Kosmologie sowie der Ethik widmet und auch noch in unserer Zeit große Beachtung findet.

Hildegard von Bingen war nicht nur eine für ihre Zeit besondere und starke Frau. Sie vermochte es, sich als Frau in einer Führungsposition unter Männern Gehör zu verschaffen. Mit Feingefühl und großem Geschick verstand sie es, politischen Einfluss zu üben und von Persönlichkeiten wie Kaiser Barbarossa und Papst Alexander III. angehört zu werden.

Zudem scheute sie sich auch nicht, bedeutende Persönlichkeiten in rechter Weise zu ermahnen und für das einzustehen, woran sie glaubte und was sie für richtig hielt. ­ Sie war zweifelsohne eine starke Frau, die auch heute noch zahlreiche Menschen für ihren Glauben sowie im Alltag inspiriert und von der man vieles lernen kann.

Klostereintritt


Hildegards Entscheidung für das Leben im Orden wurde 1114 durch das Ablegen der ewigen Gelübde besiegelt, womit sie offiziell dem Benediktinerorden beitrat. Vom heiligen Otto, dem Bischof von Bamberg, empfing sie dazu den Ordensschleier.

Als ihre Lehrerin Jutta von Spanheim im Jahr 1136 verstarb, wurde sie im Alter von 38 Jahren zur geistlichen Mutter (Magistra) ihrer Gemeinschaft gewählt. Die Wahl aber nahm sie nur zögernd an, aufgrund ihres kränklichen Zustands und der Belastung durch ihre Visionen.

Sie mäßigte etwas die Askese der Gemeinschaft, indem sie die Speisebestimmungen lockerte und die sehr langen Gebetszeiten kürzte, was nicht selten zu Auseinandersetzungen mit Abt Kuno von Disibodenberg führte.

Schauperioden der Visionen und Beginn des öffentlichen Wirkens


Ab 1141 begann die erste große Schauperiode ihrer Visionen, die sie in dem Werk »Liber Scivias Domini« – Wisse die Wege Gottes – in Zusammenarbeit mit ihrem Beichtvater, Propst Volmar von Disibodenberg und ihrer Vertrauten, der Nonne Richardis von Stade auf Latein niederschrieb.

Ebenfalls in diese Zeit fällt auch der Beginn ihres öffentliches Wirkens, was vor allem durch diverse Briefwechsel mit vielen hochgestellten Persönlichkeiten ihrer Zeit geschah. In dieser Form trat sie in Kontakt unter anderem mit Bernhard von Clairvaux, Papst Alexander III. und Kaiser Friedrich Barbarossa. Zur gleichen Zeit schrieb und veröffentlichte sie ihre theologischen sowie anthropologischen Vorstellungen.

Der Abt von Disibodenberg verfolgte das Leben Hildegards und ihre Niederschriften genau und brachte diese dem Mainzer Erzbischof Heinrich, dem damaligen Primas des Reiches, der seinerseits im Jahr 1147 Papst Eugen III. anlässlich der Synode von Trier über Hildegards Schau informierte. Nach eingehender Prüfung des Lebens und der Visionen durch verschiedene päpstliche Gesandte, u. a. Primizerius Adalbert, schickte der Papst ein Schreiben an Hildegard und erteilte ihr offiziell die Erlaubnis, die Visionen zu veröffentlichen. Aufgrund dieser Vorgänge, insbesondere durch die besagte Synode, erlangte Hildegard von Bingen schnell eine große Bekanntheit in ganz Europa.

In den Jahren zwischen 1158 und 1163 beginnt Hildegard ihre zweite große Schau, unter dem Titel »Liber vitae meritorum« (»Buch von den Lebensverdiensten«) niederzuschreiben. In dieser moralischen Streitschrift thematisiert sie das Sein und das Handeln des Menschen in Bezug auf seine Umwelt und den Kosmos. Kurze Zeit später, nach einer erneuten Vision im Zeitraum von 1163 bis 1173, beginnt sie mit dem Schreiben ihres Buches »Liber divinorum operum« (»Das Buch von den Werken Gottes«).

Klostergründungen in Rupertsberg und Eibingen


Im gleichen Jahr entschloss sich Hildegard ihr Heimatkloster Disibodenberg, auch gegen den Widerstand der dortigen Benediktinermönche, zu verlassen. Da der Raum für die wachsende Frauengemeinschaft zu klein geworden war, gründete sie mit etwa zwanzig Nonnen auf dem Rupertsbert bei Bingen ein eigenes Kloster.

Die Klostergründung fand ihren Abschluss und ihre Bestätigung mit der Verleihung der offiziellen Urkunde durch Erzbischof Arnold von Mainz am 22. Mai 1158 und durch einen Schutzbrief von Kaiser Friedrich Barbarossa am 10. April 1163, die dem neu gegründeten Kloster auch das Recht der freien Äbtissinnenwahl zusprachen.

Die Anfangsjahre des Klosters waren vor allem gekennzeichnet von wirtschaftlichen Opfern und streitsüchtigen Schwestern, denen die Ordensregel zu streng war. Als diese jedoch das Kloster verließen, blühte die Gemeinschaft auf und wuchs so rasch, das auch hier bald der Platz knapp wurde.

Wegen des schnellen Wachstums des Klosters Rupertsberg erwarb Hildegard im Jahr 1165 das ausgebrannte Augustinerkloster in Eibingen und gründete ein Filialkloster. Sie setzte dort eine Priorin ein und behielt sich die Äbtissinnenwürde vor.

Lebensende


Die beiden Konvente führte Hildegard bis zu ihrem Lebensende. Daneben verfasste sie weitere Schriften und schrieb unablässig Briefe an die wichtigen Persönlichkeiten ihrer Zeit. Zudem unternahm sie beschwerliche Reisen durch Deutschland, wo sie als Vermittlerin zwischen streitenden Konventen auftrat und eine Vielzahl an Klerikern an ihre Pflichten erinnerte. Sie kritisierte dabei besonders die Machtgier und Prunksucht der verschiedenen Amtsträger.

Am 17. September 1179 starb Hildegard im Alter von 81 Jahren in dem von ihr gegründeten Kloster Rupertsberg bei Bingen.

Heiligsprechung


Hildegard wurde schon zu Lebzeiten wie eine Heilige verehrt. Der erste Antrag auf Heiligsprechung erfolgte bereits im Jahr 1228. Dieses offizielle Heiligsprechungsverfahren wurde von Papst Gregor IX. (1227–1241) durch eine von ihm verfasste Untersuchung begonnen, aber nicht abgeschlossen.

Trotz der Tatsache, dass heute kein Abschluss eines damals auch nicht zwingend nötigen Heiligsprechungsverfahren bekannt ist, erfolgte die Kanonisation von Hildegard spätestens im Jahr 1584 mit der Aufnahme in die Erstausgabe des Martyrologium Romanum.

Ihr Gedenktag in der Liturgie der Kirche ist am 17. September. In etlichen katholischen Diözesen Deutschlands wird der Gedenktag auch als Fest begangen.

Am 10. Mai 2012 dehnte Papst Benedikt XVI. die Verehrung der hl. Hildegard auf die ganze Kirche aus und erhob sie offiziell zur Heiligen.

Mystikerin und Kirchenlehrerin


Hildegard von Bingen wurde am 7. Oktober 2012 von Papst Benedikt XVI. zur Kirchenlehrerin erhoben und gehört seitdem neben Katharina von Siena, Teresa von Ávila sowie Thérèse von Lisieux zu den vier Frauen, die diesen besonderen Kirchentitel erhalten haben.

Den Ehrentitel »Kirchenlehrer« oder »Kirchenlehrerin« bekommen Personen zugesprochen, welche einen prägenden Einfluss auf die Theologie der christlichen Kirche hatten. Hildegard von Bingens zahlreiche Werke und Briefe sind Zeugnis für ihren Einfluss sowie ihr Wirken und dienen mitunter als Grundlage für ihre Erhebung zur Kirchenlehrerin.

Laut Überlieferung soll Hildegards visionäre Begabung bereits im zarten Alter von drei Jahren begonnen haben, als sie eines Tages ein überaus helles Licht gesehen haben soll. Von diesem Tag an soll sie angeblich von regelmäßigen Visionen heimgesucht worden sein, welche sich mitten im Alltag und bei völligem Bewusstsein ereigneten. Die Mystik der Hildegard von Bingen ist eng mit der Kirche verbunden und das Ergebnis ihrer Visionen, die sie Zeit ihres Lebens begleiteten. Die in ihren Werken beschriebenen mystischen Erlebnisse sind somit nicht theoretischer Natur, sondern beruhen auf ihrer eigenen Erfahrung.

Als Kirchenlehrer (lateinisch: doctores ecclesiae) werden jene Theologen bezeichnet, die einen großen Einfluss auf die Theologie der christlichen Kirche haben. Nur ganz wenige, besonders bedeutende Theologen wurden mit dem Titel Kirchenlehrer ausgezeichnet. In der Antike und so auch bis heute in den orthodoxen und altorientalischen Kirchen geschah eine Ernennung relativ spontan. In der römisch-katholischen Kirche wird die Erhebung zum Kirchenlehrer formell ausgesprochen.

Die acht Kirchenlehrer der Ost- und der Westkirche: Hieronymus, Ambrosius von Mailand, Augustinus von Hippo, Papst Gregor der Große, Johannes Chrysostomos, Basilius von Caesarea, Gregor von Nazianz und Athanasius von Alexandria werden von beiden Kirchen als Kirchenlehrer bezeichnet.

Die römisch-katholische Kirche hat nach der Reformationszeit den Titel Kirchenlehrer eigens definiert und ihn auch Theologen späterer Jahrhunderte verliehen. Mittlerweile beläuft sich die Liste der Kirchenlehrer in der römisch-katholischen Kirche auf 35 Heilige.

Einfluss und Bedeutung der heiligen Hildegard heute

Hildegard von Bingen sowie ihre Werke haben mittlerweile weltweit an Bedeutung gewonnen. Inzwischen befassen sich international zahlreiche Forschungsarbeiten und -gruppen und Hildegard-Gesellschaften mit ihren Werken und zeugen von dem weltweiten Interesse an der bemerkenswerten Benediktinernonne. So lassen sich immer mehr Bücher, Filme und Ratgeber finden, die sich mit Hildegard von Bingen, ihrem Leben und ihren Lehren befassen.

Immer größere Beachtung findet vor allem Hildegards besonderes Wissen um die Naturheilkunde, welches sich hautsächlich um Pflanzen, Edelsteine und um die holistische Betrachtung des Menschen dreht. Es scheint heute genauso aktuell wie vor 1000 Jahren zu sein und entspricht beispielsweise auch in Hildegards Anleitungen zum Fasten den modernen Erkenntnissen. Das Heilfasten nach Hildegard von Bingen erfreut sich unter anderem so großer Beliebtheit, weil es ein ganzheitliches Fasten von Leib und Seele ist und als solches von viel Ruhe und Innehalten begleitet wird.

Alljährlich wird am 17. September der Gedenktag der heiligen Hildegard begangen. Dieser Tag wird in der Abtei St. Hildegard und der Stadt Eibingen als ein Hochfest gefeiert. Die Stadt Eibingen begeht dazu das so genannte Hildegardisfest, welches sich wie folgt unterteilt:

  1. Am Morgen wird ein feierliches Pontifikalamt gehalten.
  2. Anschließend erfolgt eine Reliquienprozession (seit 1857).
  3. Am frühen Abend wird das Fest mit dem Gebet der Vesper beschlossen.
    Der Reliquienschrein ist nur an diesem Tag für alle Gläubigen zugänglich, da die Tür an der Vorderseite des Schreines während des restlichen Jahres geschlossen ist.

Quelle: vivat.de

Gedenktag: Die sieben Schmerzen Mariens

Das Fest im liturgischen Kalender

Der Gedenktag der Schmerzen Mariens folgt unmittelbar auf das Fest der Kreuzerhöhung am 14. September und steht zu ihm in innerer Beziehung. Wird an Kreuzerhöhung verehrend auf das Kreuz Jesu Christi als Siegeszeichen und Baum des Lebens geblickt, so wird am Tag darauf das Mitleiden Marias als Mutter und Verkörperung der Kirche und Vorbild für alle Glaubenden gepriesen.
Die vorkonziliare Bezeichnung dieses Ideenfestes war Sieben Schmerzen Mariens, wobei die Zahl Sieben eine Totalität bezeichnete, in der Volksfrömmigkeit aber auch mit einzelnen Lebensstationen Marias verbunden wurde. Die sieben Schmerzen Mariens sind der Gegenpol zu den sieben Freuden, deren früher am Gedenktag Maria Lätitia[1] gedacht wurde.
Der 15. September mit dem Gedächtnis der sieben Schmerzen Mariens wurde 1814 von Papst Pius VII. für die Gesamtkirche eingeführt, nachdem es schon seit 1667 vom Servitenorden gefeiert worden war. Bis zur Liturgiereform wurde auch am Freitag nach dem Passionssonntag ein Fest der sieben Schmerzen Mariä begangen; bis auf die Collecta war das Messformular identisch. Die Feier in der Passionswoche wurde von Papst Benedikt XIII. 1727 vorgeschrieben. Seit 1423 ist der vierte Freitag nach Ostern das historische Kalenderdatum, an dem das Fest als sogenanntes Kompassionsfest, das Fest der „Betrübnis und Schmerzen Mariens unter dem Kreuz“, in der katholischen Kirche gefeiert wird.
Im Jahr 1927 erklärte Papst Pius XI. durch das Dekret Celebre apud Slovaccham gentem (Festlich begangen beim slowakischen Volk) die Muttergottes von den sieben Schmerzen zur Patronin der Slowakei. Der 15. September ist daher ein Feiertag in der Slowakei.

Die sieben Schmerzen Mariens

Die sieben Schmerzen Mariens sind:

Darstellung Jesu im Tempel mit Weissagung Simeons: „Deine Seele wird ein Schwert durchdringen“ (Lk 2,34–35 EU)
Flucht nach Ägypten vor dem Kindermörder Herodes (Mt 2,13–15 EU)
Verlust des zwölfjährigen Jesus im Tempel (Lk 2,43–45 EU)
Jesus begegnet seiner Mutter auf dem Kreuzweg (unbiblische Szene)
Kreuzigung und Sterben Christi (Joh 19,17–39 EU)
Kreuzabnahme (vgl. Mt 27,57–59 EU) und Übergabe des Leichnams an Maria (Beweinung Christi)
Grablegung Jesu (Joh 19,40–42 EU)

Die Schmerzen Mariens bestehen zum einen im Mitleiden bei der Passion des Sohnes. Nach dem Bericht des Johannesevangeliums steht sie unter dem Kreuz. Eine der Stationen der Kreuzwegandacht ist die Begegnung Jesu mit seiner Mutter auf dem Weg nach Golgota. Eines der häufigsten christlichen Bildmotive überhaupt ist das Vesperbild, die Pietà: Nach der Kreuzabnahme hält Maria den Leichnam ihres Sohnes in den Armen. Hier besonders ist Maria Identifikationsfigur für Leidende und Trauernde.

Die Schmerzen Mariens umfassen aber auch die Entfremdung von ihrem Sohn. Schon der Zwölfjährige trennt sich nach dem Bericht des Lukasevangeliums in Jerusalem von seinen Eltern, um im Tempel, dem Haus seines Vaters, zu bleiben (Lk 2,41ff EU). Bei der Hochzeit zu Kana weist Jesus Maria zuerst zurück, als sie ihn auf den Weinmangel aufmerksam macht (Joh 2 EU). Und als sie mit mehreren Familienangehörigen nach ihm fragt, während er öffentlich lehrt und heilt, lässt er für sie keine Sonderstellung gelten (Lk 8,19–21 EU).

Quelle: Wikipedia