
Der dritte und letzter Teil zum Thema: Die Bedeutung der Osterzeit.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der dritte und letzter Teil zum Thema: Die Bedeutung der Osterzeit.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Glauben über den Palmsonntag hinaus
Bern (novaradio.ch): Am kommenden Sonntag feiern wir Palmsonntag. Die Menschen jubeln Jesus in Jerusalem zu. Nur einige Tage später wird er dann ans Kreuz genagelt. Auch in unserem Glaubensleben gibt es Palmsonntage, an denen wir voller Freude unseren Glauben praktizieren und Jesus mit Jubel in unserem Leben willkommen heissen. Es gibt aber auch Karfreitage, wo wir nicht unter dem Kreuz mit Jesus stehen wollen, sondern ihn aus unserem Leben verdrängen. Ein reifes Christentum zeichnet sich dadurch aus, über den Palmsonntag hinaus an die Frohe Botschaft zu glauben. Als Katholiken müssen wir beide Seiten des Glaubens – die freudenvolle und die schmerzhafte – annehmen. Gott verspricht den Menschen nicht, dass der Glaube nur mit emotionalen Höhepunkten verbunden ist. Bewusst sagt Jesus im Evangelium, dass seine Jünger das Kreuz auf sich nehmen sollen. Meine Erfahrung mit dem Glauben ist, dass aber auch die scheinbar leidvollsten Momente im Leben durch den Glauben an Jesus Christus in Freude verklärt werden. Oft sehen wir den Sinn des Leidens nicht ein, realisieren später aber, dass Gott dieses zulässt, um uns zu tieferer Liebe zu führen. Wenn wir uns unsere heutige Gesellschaft anschauen, dann sehen wir, wie viele Menschen unglücklich sind, obwohl sie objektiv gesehen viel haben. Oft sind es gesunde und wohlhabende Menschen, die in eine tiefe Trauer verfallen, da sie innerlich leer sind. Ein Leben ohne Gott ist leer, auch wenn wir es mit materiellen Dingen und angenehmen Aktivitäten füllen. Daher sollte der Christ keine Angst haben, Leid auf sich zu nehmen. Natürlich sucht kein vernünftiger Mensch das Leid, sondern versucht es für sich und seine Mitmenschen zu vermeiden. Alles andere wäre auch nicht christlich. Aber wenn wir mit Leid konfrontiert werden, wenn ein Karfreitag in unser Leben kommt, dann sollten wir dieses Leid mit Liebe und Demut annehmen. Gott ist uns in diesen Stunden besonders nahe.
Versuchen wir daher über den Palmsonntag hinaus Gott treu zu sein. Unser Hosanna soll immer erschallen. Hosanna bedeutet auf Hebräisch „Hilf bitte“. Wir sollten Gott immer um Hilfe bitten. Dies in guten wie in schlechten Zeiten. Jesus ist gekommen, um uns zu retten. Auch scheinbar leidvolle Zeiten nutzt Gott, um uns zum ewigen Heil und zur Fülle des Lebens zu führen. Und diese Fülle erleben wir bereits hier auf Erden, wobei die endgültige Vollendung in der Ewigkeit bei Gott sein wird. DR
Der zweiter Teil von der Bedeutung der Osterzeit
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Psalm 24 hat drei Punkte – u.a. Wahrheit – um den Glauben zu Pflegen
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Papst Franziskus hat am Samstag eine aktualisierte Version von Vos estis lux mundi, seiner wegweisenden Gesetzgebung zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche, dauerhaft erlassen.
Das am 25. März verkündete Dekret dehnt die Normen der Kirche für den Umgang mit Missbrauch auf Laienleiter internationaler Vereinigungen von Gläubigen aus, die vom Vatikan anerkannt sind.
Vos estis lux mundi („Du bist das Licht der Welt“) bekräftigt die Verpflichtung, Fälle von „schutzbedürftigen erwachsenen“ Missbrauchsopfern zu melden, einschließlich Gewalt gegen Ordensfrauen durch Kleriker und Fälle von Belästigung von erwachsenen Seminaristen oder Novizinnen durch einen Vorgesetzten.
Es umfasst auch den Schutz von Personen, die Zeuge von Missbrauchshandlungen werden, zusätzlich zu denen, die Berichte über mutmaßlichen Missbrauch einreichen, und legt fest, dass denjenigen, die Missbrauch melden, Zeugen werden oder Opfer von Missbrauch sind, keine „Schweigepflicht“ auferlegt werden darf.
Die neuen Normen treten am 30. April in Kraft und ersetzen die vorherige provisorische Version des Papstes von Vos estis lux mundi, die vor fast vier Jahren veröffentlicht wurde.
Die Normen beziehen sich auf das, was im kanonischen Recht als „Delikte gegen das sechste Gebot des Dekalogs“ bezeichnet wird, die aus sexuellen Handlungen mit einer minderjährigen oder schutzbedürftigen Person bestehen; Zwang zur Durchführung oder Unterwerfung sexueller Handlungen durch Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch sowie Herstellung oder Besitz von Kinderpornografie.
In dem Apostolischen Schreiben, das am Hochfest der Verkündigung des Herrn unterzeichnet wurde, schrieb Papst Franziskus, dass es „gut ist, dass allgemein Verfahren zur Verhütung und Bekämpfung dieser Verbrechen angenommen werden, die das Vertrauen der Gläubigen verraten“.
Der Papst sagte, dass die aktualisierte Version der Normen die Kommentare berücksichtigt, die er seit seiner Veröffentlichung von Bischofskonferenzen und der Römischen Kurie zu Vos estis lux mundi erhalten hat.
Papst Franziskus hat Vos estis lux mundi erstmals im Mai 2019 versuchsweise für einen Zeitraum von drei Jahren promulgiert.
Die Normen für den Umgang der Kirche mit sexuellem Missbrauch stellten Seminaristen und Ordensleute, die durch den Missbrauch von Autorität zu sexuellen Aktivitäten gezwungen wurden, in die gleiche kriminelle Kategorie wie den Missbrauch von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen.
Das Dekret legte auch eine Meldepflicht für Kleriker und Ordensleute fest, verlangte, dass jede Diözese über einen Mechanismus zur Meldung von Missbrauch verfügte, und übertrug dem Metropolitan-Erzbischof die Verantwortung für die Untersuchung von Vorwürfen gegen Suffraganbischöfe.
Nach dem Gesetz führt der Metropolitan-Erzbischof die Untersuchung eines Suffraganbischofs mit einem Mandat des Heiligen Stuhls durch. Der Metropolit ist verpflichtet, dem Heiligen Stuhl innerhalb eines strengen Zeitplans Berichte über den Fortschritt der Untersuchung zu übermitteln.
Der Metropolitan-Erzbischof kann bei der Durchführung der Untersuchung die Hilfe qualifizierter Laien in Anspruch nehmen, obwohl dies in erster Linie in seiner Verantwortung liegt, so die Normen. Die Bischofskonferenzen können Mittel einrichten, um diese Untersuchungen zu unterstützen.
Since the pope first promulgated Vos estis lux mundi, a number of bishops have been investigated and sanctioned under the norms for mishandling of abuse cases, including U.S. Bishop Michael Hoeppner of Crookston, Minnesota, and several Catholic bishops in Poland.
Brooklyn Bishop Nicholas DiMarzio was cleared after a Vos estis lux mundi investigation found no “semblance of truth” in the allegations of abuse.
The new norms call for the presumption of innocence of all those who are under investigation and to safeguard “the legitimate protection of the good name and privacy of all persons involved, as well as the confidentiality of personal data.”
The updated version also requires that dioceses and eparchies must have an office or organization that is easily accessible to the public to receive reports of abuse, which include not only abuse of children and vulnerable adults but also covers sexual violence and harassment resulting from the abuse of authority.
Archbishop Filippo Iannone, the prefect of the Vatican Dicastery for Legislative Texts, explained that the latest version of Vos estis lux mundi “takes up what has already been established by the new penal law canon law, in force since December 2021, and identifies them in minors, in those who habitually have an imperfect use of reason, and in vulnerable adults to whom the law ensures particular protection.”
“I believe this new norm, wanted by the pope, demonstrates the particular attention that the Church reserves for the weakest and most defenseless people, whose freedom and dignity must be respected and protected by all, punishing their violation in an exemplary way,” Iannone said.
Cardinal Blase Cupich, the archbishop of Chicago, also had high praise for the permanent application of Vos estis lux mundi.
“I think that this document is a clear indication that the Holy Father is saying that people in authority in the Church are going to be held responsible for how they handle [abuse],” Cupich said in an interview with Vatican News published March 25.
“So, it’s a clear indication that the Holy Father is going to hold people responsible, not only those who have committed abuse, but those in authority who have responsibility for handling them in a way that protects victims and gives justice to victims.”
Cardinal Charles Scicluna, the adjunct secretary of the Dicastery for the Doctrine of the Faith, said that the pope’s official confirmation of Vos estis lux mundi introduces new elements “in the history of Canon Law, such as the criminal relevance of the abuse of a vulnerable adult.”
(Story continues below)
At Catholic News Agency, our team is committed to reporting the truth with courage, integrity, and fidelity to our faith. We provide news about the Church and the world, as seen through the teachings of the Catholic Church. When you subscribe to the CNA UPDATE, we’ll send you a daily email with links to the news you need and, occasionally, breaking news.
As part of this free service you may receive occasional offers from us at EWTN News and EWTN. We won’t rent or sell your information, and you can unsubscribe at any time.
“Among the changes is a further clarification of who the victims of abuse are. Previously, we spoke of minors and vulnerable persons, now we also speak of ‚vulnerable adults‘ and ‚persons who habitually have an imperfect use of reason,’” Scicluna said.
He added: “This law concerns the future and makes it very clear that when it comes to an allegation against a lay person in the leadership of an international association, reference must be made to this particular law which has become universal.”
Im apostolischen Schreiben des Papstes betonte Franziskus, dass „Verbrechen des sexuellen Missbrauchs unseren Herrn beleidigen, den Opfern körperlichen, psychischen und spirituellen Schaden zufügen und der Gemeinschaft der Gläubigen schaden“.
Damit sich diese Phänomene in all ihren Formen nie wieder ereignen, bedarf es einer kontinuierlichen und tiefen Bekehrung der Herzen, die durch konkrete und wirksame Handlungen bezeugt wird, die alle in der Kirche einbeziehen, damit die persönliche Heiligkeit und das moralische Engagement dazu beitragen können, die volle Glaubwürdigkeit der Botschaft des Evangeliums und die Wirksamkeit der Sendung der Kirche zu fördern. „, sagte Papst Franziskus
Quelle
Erzbischof Gänswein nach Costa Rica?
Protest erfolgreich!
Israelitische Gruppe gegen Christen
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Verkündigung des Herrn
Bern, (novaradio.ch): Diese Woche feiert die Kirche „Verkündigung des Herrn“. Am 25. März, neun Monate vor Weihnachten, feiern wir, dass Gott den Erzengel Gabriel zu Maria sandte, um sie zu fragen, ob sie die Mutter Gottes werden möchte. Viele Szenen des Evangeliums sind so eindrücklich, dass wir sie uns immer wieder vor Augen führen müssen, um die Grösse Gottes zu verstehen. Gott ist allmächtig, er ist der Schöpfer aller Dinge. Trotzdem kommt der Erzengel Gabriel demütig zu Maria und erklärt ihr, wie sie ein Kind empfangen werde. Maria gehorcht nicht blind, sondern fragt nach, wie dies alles geschehen solle, da sie sich vorgenommen hat, jungfräulich zu bleiben. Der Erzengel erklärt ihr alles und erst nach diesen Erklärungen gibt Maria ihr Einverständnis zum Heilsplan Gottes. Gott verlangt von Maria keinen blinden Gehorsam, sondern innere Überzeugung. Als Christen dürfen wir immer wieder staunen, mit wie viel Freiheit Gott uns ausgestattet hat und wie wenig er uns zum Glauben drängt, sondern versucht, uns von seiner Liebe zu überzeugen. Gott möchte, dass wir ihn als Vater lieben. Liebe kann jedoch nur in Freiheit angenommen werden und gedeihen. In vielen Darstellungen der Verkündigung wird Maria lesend dargestellt. Sie liest ein Buch, sehr wahrscheinlich die Tora, als der Erzengel zu ihr kommt. Für uns heutige Christen ist es wichtig, die richtigen Lehren aus diesem Hochfest zu ziehen.
Als Katholiken sind wir nicht zu blindem Gehorsam aufgerufen, sondern dazu, immer tiefer ins Geheimnis der Liebe Gottes einzutauchen. Wichtig ist, dass wir hierzu viel über unseren Glauben erfahren. So wie Maria die Heilige Schrift las, sollten wir uns mit der Bibel auseinandersetzen. Es ist traurig, wie wenig die Katholiken über ihren Glauben wissen. Ein Christ, der nichts über seinen Glauben weiss, läuft ständig Gefahr, vom Glauben abzukommen, da kein Fundament in seinem Herzen ist, das ihn vor den Stürmen der Zeit schützt. Wie Maria sollen wir Fragende sein, die nachforschen und so die Lehre der Kirche verstehen lernen. Heute wird in den Medien der Eindruck vermittelt, dass viele Vorschriften der Kirche einfach willkürlich seien. Wer sich mit der Schrift und den Kirchenvätern auskennt, weiss, dass die kirchlichen Gebote zu Fragen des Zölibats, zur Frauenordination, zur Sexuellehre und anderen Themen sehr fundiert sind. Sie sind nicht – wie dies einige Theologen und leider auch Bischöfe suggerieren – Launen der damaligen Zeit gewesen. Haben wir keine Angst, diesen Fragen nachzugehen und die Position der Kirche kennenzulernen. Das Zweite Vatikanum rief die Katholiken ebenfalls auf, sich mit dem Glauben auseinanderzusetzen. Wie Maria soll unser Ja zu Gott tief aus unserem Herzen und unserem Verstand kommen und überzeugt sein. Nur so werden wir Christen des 21. Jahrhundert werden, die Salz und Licht für die Welt sind. Und denken wir daran, wie Gott demütig zu sein. Wenn der Erzengel Gabriel so demütig gegenüber Maria war, sollen auch wir in unserem Leben diese Demut beherzigen. Wenn wir unsere Mitmenschen vom Glauben überzeugen wollen, kann dies nur mit Demut und Nächstenliebe geschehen. DR
Das ArcheNoahCHprogramm zu den Kar- und Ostertagen (Höhepunkte):
Osterfeierlichkeiten zelebriert in der ArcheNoahCH. Liveübertragung der hl. Messfeier in Zusamenabeit mit der ArcheNoahCH.
„Heilige Messfeier für Sie täglich in Liveübertragung:
Montag bis Freitag um 9.00h
Dienstag mit Anbetung auch um 19.00h
Samstag um 17.30h
Sonntag um 10.30h und 19.00h
„Es ist ein Instrument der neuen Evangelisierung in der Welt von heute, damit die Menschen Jesus Christus als Licht ihres Lebens und Heil der ganzen Welt erkennen, und zum katholischen Glauben und der Glaubensquelle – heiligen Messfeier- zurückfinden können.
Während die Fastenzeit im Gange ist, tauchen die Katholiken in 40 Tage ein, in denen sie auf Süßigkeiten, Technologie, Alkohol und anderen Luxus verzichten.
Aber wussten Sie, dass katholische Mönche einst Bier speziell für ein Fasten in der Fastenzeit gebraut haben?
Bereits in den 1600er Jahren zogen Paulanermönche aus Süditalien in das Kloster Neudeck ob der Au in Bayern. „Da es sich um einen strengen Orden handelte, durften sie während der Fastenzeit keine feste Nahrung zu sich nehmen“, erklärte der Braumeister und Biersommelier der Paulaner Brauerei Martin Zuber in einem Video auf der Website des Unternehmens.
Sie brauchten etwas anderes als Wasser, um sie zu ernähren, also wandten sich die Mönche einem damals üblichen Grundnahrungsmittel ihrer Region zu – Bier. Sie brauten ein „ungewöhnlich starkes“ Gebräu voller Kohlenhydrate und Nährstoffe, weil „flüssiges Brot das Fasten nicht brechen würde“, bemerkte Zuber.
Dabei handelte es sich um ein frühes Doppelbockbier, das die Mönche schließlich in der Gemeinde verkauften und das ein Originalprodukt der 1634 gegründeten Paulaner Brauerei war. Sie gaben ihm den Namen „Salvator“, benannt nach „Sankt Vater“, was „grob übersetzt ‚Heiliger Vater‘ bedeutet“, sagte Zuber.
Paulaner bedient derzeit 70 Länder und ist eine der Hauptbrauereien auf dem Münchner Oktoberfest. Obwohl sein Doppelbock heute auf der ganzen Welt genossen wird, hatte er bei den Mönchen einen ausgesprochen reuigen Ursprung.
Könnte ein reines Bierfasten wirklich erreicht werden? Ein Journalist hatte von der Geschichte der Mönche gelesen und versuchte 2011, ihr Fasten nachzuvollziehen.
J. Wilson, ein Christ, der als Redakteur für eine Bezirkszeitung in Iowa arbeitete, arbeitete mit einer örtlichen Brauerei zusammen und braute einen speziellen Doppelbock, den er während der Fastenzeit über 46 Tage lang konsumierte, ohne feste Nahrung zu sich zu nehmen.
Er ließ sich regelmäßig von seinem Arzt untersuchen und erhielt von seinem Chef die Erlaubnis für das Fasten, trank vier Bier im Laufe eines Arbeitstages und fünf Bier samstags und sonntags. Seine Erfahrung, sagte er, war transformativ – und nicht auf berauschende Weise.
Wilson habe gelernt, „dass der menschliche Körper eine erstaunliche Maschine ist“, schrieb er in einem Blog für CNN nach seiner Fastenerfahrung.
„Abgesehen davon, dass wir es [den Körper] mit Junk Food vollstopfen, verlangen wir nicht viel davon. Wir nehmen es als selbstverständlich hin. Sie kann viel mehr, als viele von uns ihr zutrauen. Es kann Berge besteigen, Marathons laufen und, ja, es kann lange Zeit ohne Nahrung funktionieren“, schrieb er.
Wilson bemerkte, dass er in den ersten Tagen seines Fastens akut hungrig war, aber „mein Körper schaltete dann um, ersetzte Hunger durch Konzentration, und ich fand mich in einem Tunnel der Klarheit wieder, der anders war als alles, was ich je erlebt hatte.“ Er verlor im Laufe der Fastenzeit mehr als 25 Pfund, lernte aber, „Selbstdisziplin“ zu üben.
Und er stellte fest, dass eine seiner größten Herausforderungen darin bestand, tatsächlich von den Medien zu fasten.
Während er über sein Fasten bloggte, erhielt Wilson zahlreiche Interviewanfragen von lokalen und nationalen Medien, und er entschied sich, auf einige dieser Anfragen zu verzichten und sich von der Nutzung der Medien zu entfernen, um sich auf den spirituellen Zweck seines Fastens zu konzentrieren.
„Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Entstehungsgeschichte der Mönche, die auf Doppelbock fasten, nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist“, schloss er.
„Es ließ mich mit der Erkenntnis zurück, dass die Mönche sich ihrer eigenen Menschlichkeit und Unvollkommenheit sehr bewusst gewesen sein müssen. Um sich wieder auf Gott zu konzentrieren, nutzten sie diese jährliche Übung nicht nur, um Opfer zu ertragen, sondern auch, um ihre eigenen Unzulänglichkeiten zu betonen und wiederzuentdecken, um sich ständig zu verfeinern.
Katholiken sind natürlich nicht verpflichtet, für die Fastenzeit auf feste Nahrung zu verzichten, aber sie müssen während der Fastenzeit Buße tun, am Beispiel des 40-tägigen Fastens Christi in der Wüste, zum Gedenken an seinen Tod und in Vorbereitung auf Ostern.
Quelle: CNA Englisch
Benedikt von Nursia (italienisch Benedetto di Norcia; * um 480 in Nursia, heute Norcia bei Spoleto in der Provinz Perugia, im umbrischen Apennin; † 21. März 547 auf dem Monte Cassino) war ein Einsiedler, Abt und Ordensgründer. Er lebte in der Zeit des Übergangs von der Spätantike zum Frühmittelalter. Um 529 gründete er die Abtei Montecassino bei Neapel in einem Apollotempel, die als Stammkloster des Benediktinerordens (lateinisch Ordo Sancti Benedicti, OSB) gilt. Auf Benedikt geht das nach ihm benannte benediktinische Mönchtum zurück, dessen Regel – die Regula Benedicti – von ihm nach 529 (um 540) als Klosterregularium verfasst wurde. In der orthodoxen, armenischen und katholischen Kirche wird er als Heiliger verehrt, auch in der evangelischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche gilt er als bedeutender Glaubenszeuge.
Entsetzt vom Leben in der Stadt, das von Verfall gekennzeichnet war – der Kaiserhof war bereits nach Konstantinopel, dem heutigen Ístanbul, umgezogen, kirchlich, politisch, wirtschaftlich, kulturell und auch moralisch lag Rom darnieder – schloss Benedikt sich einer asketischen Gemeinschaft an der späteren Kirche >San Pietro – der heutigen Friedhofskirche – in Effide – dem heutigen Affile – in den Sabiner Bergen nahe Rom an, dann zog er sich in eine unbewohnte Gegend im Aniotal nahe Subiaco zurück, wo er drei Jahre völlig einsam in einer Höhle lebte, die später Heilige Grotte genannt wurde. Täglich ließ ihm der Mönch Romanus aus einem benachbarten Kloster in Vicovaro an einem Seil ein Brot herab, eine Glocke am Seil gab dazu das Zeichen. Auf diese warf der Teufel eines Tages einen Stein, worauf sie zerbrach. Benedikt bestand auch die weiteren Versuchungen und Plagen des Bösen, der ihm als schwarzer Vogel und als schöne Jungfrau erschien, indem er sich in Dornen wälzte.
Benedikts Ruf als Heiliger wuchs, viele Menschen kamen, um ihn zu sehen. Die Mönche von Vicovaro luden ihn ein und wählten ihn zum Abt ihrer Gemeinschaft. Als sich die Mönche nicht mit seinen Regeln einverstanden erklärten, versuchten sie ihn der Überlieferung nach zu vergiften. Doch das Gift entwich demnach als Schlange aus dem Kelch, den sie ihm reichten, und das Gefäß zerbrach, als er das Kreuzzeichen darüber machte.
Benedikt verließ die Gruppe und kehrte als Vorsteher einer Eremitengemeinschaft von Schülern, die sich ihm anschlossen, in die Heilige Grotte nach Subiaco zurück. Er führte eine Ordnung nach den Vorschriften von Pachomius ein: in rund einem Dutzend kleiner Klöster lebten je zwölf Mönche – die Klöster Sacro Specco – heilige Grotte – und Santa Scholastica gibt es noch heute.
Wieder, so berichtet die Überlieferung, sollte Benedikt durch vergiftetes Brot beseitigt werden, aber sein Rabe trug es fort. Nach einem Besuch bei seiner Schwester Scholastika schaute er ihren Tod und, wie ihre Seele als Taube gen Himmel fliegt.
Mit einigen der Mönche zog Benedikt – der Überlieferung nach im Jahr 529 – fort aus Subiaco und fand auf einem Berg über Casinum, auf dem noch eine heidnische Kultstätte bestand neue Unterkunft – das heutige Kloster Montecassino. Sein Ruf und die Unsicherheit in den Tälern infolge durchziehender Barbarenhorden brachte der Gemeinschaft großen Zulauf. An der Stelle des heidnischen Tempels erbaute er eine Martin geweihte Kirche, auf der Bergspitze ein Johannes geweihtes Oratorium.
Benedikt verfasste nun – um 540 – seine berühmte, bis heutige gültige Regula Benedicti, die grundlegende Regel aller sich von da aus über das ganze Abendland ausbreitenden Klöster des Benediktinerordens mit dem Wahlspruch Ora et labora, bete und arbeite. Sie macht auch seine persönlichen Wesenszüge kenntlich: Streben nach Ordnung, Gottes- und Nächstenliebe, Bereitsein zu Nachsicht mit den Schwachen und pastorale Sorge.
Der Überlieferung zufolge besuchte 542 oder 546 Gotenkönig Totila Benedikt. Weil Totila misstrauisch war, wollte er testen, ob Benedikt wirklich prophetischen Geist besitze und gab deshalb seinem Schwertträger Riggo seine königlichen Gewänder und befahl ihm, sich dem Mann Gottes als König Totila vorzustellen. Benedikt erkannte den Schwindel und befahl Riggo: Leg ab, mein Sohn, was du anhast, weil es dir nicht gehört! So überzeugt, ließ sich Totila nun von Benedikt segnen, der ihm auch seinen Tod voraussagte; Totila fiel tatsächlich 552 bei Tagina – dem heutigen Gualdo Tadino. Benedikts Gebet bewirkte auch, dass Bruder Maurus trockenen Fußes über Wasser gehen konnte, um den ertrinkenden Placidus zu retten.
Benedikts Klosterregel stellt in den Mittelpunkt: das Leben in der Gemeinschaft und körperliche Arbeit. Diese Regel hat das gesamte abendländische Klosterleben organisiert und belebt. Den Mönchen ist jeglicher Besitz untersagt, die Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen, unnötige Gespräche vermieden. Gebet und Arbeit – ora et labora, dazu der Gehorsam: das waren und das sind bis heute im von ihm gegründeten Benediktinerorden die tragenden Säulen des Zusammenlebens. Durch die Verbindung von meditativem, kontemplativem Anliegen mit aktiven, produktiven Elementen hat Benedikt eine der abendländischen Mentalität gemäße Form mönchischer Frömmigkeit gefunden.
Benedikts Ordensregeln waren auch eine Antwort auf die sich auflösende spätantike Gesellschaft: in die Unruhe und Auflösungstendenzen jener Zeit brachte er ein Prinzip ein, das dem Zeitgeist widersprach und das gerade deshalb dauerhaft wurde: die Beständigkeit, ein Innehalten in der Zeit der Völkerwanderungen. Dazu kam, dass in den Klöstern alle Menschen aufgenommen wurden und als gleich galten; der Unterschied zwischen zivilisierten Römern und barbarischen Germanen war aufgehoben. Benedikt war Pragmatiker, aber seine Regel wurde zum Modell einer zukünftigen Gesellschaft: nachdem nicht nur die Römer und Griechen, sondern auch die Germanen getauft waren, sollten die Menschen brüderlich miteinander umgehen und zusammen leben – und das Kloster dafür das Modell sein.
Gebet von Benedikt:
Verleih mir, gütiger und Heiliger Vater, in Deiner Huld:
einen Verstand, der Dich versteht,
einen Sinn, der Dich wahrnimmt,
einen Eifer, der Dich sucht,
ein Herz, das Dich liebt,
ein Tun, das Dich verherrlicht,
eine Geduld, die auf Dich harrt.
Gib mir Deine heilige Gegenwart, einen guten Tod und eine glückliche Auferstehung im Ewigen Leben. Amen.
Einen großen Teil seiner Zeit widmete Benedikt den Nöten der einheimischen Bevölkerung, er verteilte Almosen und Nahrung an die Armen. Heilungen und Totenerweckungen werden berichtet. Benedikt starb der Überlieferung nach am Gründonnerstag 547 während eines Gebets am Altar der Kirche im Kloster Montecassino, stehend und mit erhobenen Armen; seine Brüder sahen, wie er von Engeln auf teppichbelegter, lichterfüllter Straße gen Himmel getragen wurde. Nach neuerer Forschung starb er um das Jahr 560.
589 gab es in Rom das erste Benediktinerkloster an der San Giovanni in Laterano, dem Sitz des Papstes; 590 wurde mit Gregor dem Großen erstmals ein Benediktiner Papst. Im 6. Jahrhundert missionierten Benediktiner in England, im 7. Jahrhundert kam ihre Klosterregel nach Frankreich. Benedikts Verehrung ist erstmals im 7. Jahrhundert bei Willibrord nachweisbar.
Attribute:
Mit zersprungenem Becher oder Kelch, aus dem eine kleine Schlange entweicht; Regelbuch, Pelikan, Rabe, Dornen, Kugel, Sieb
Patron des Abendlandes und von Europa;
der Schulkinder und Lehrer; der Bergleute, Höhlenforscher, Kupferschmiede, der Sterbenden; gegen Pest, Fieber, Entzündungen, Nieren- und Gallensteine, Vergiftung und Zauberei
Bauernregeln (für den 21. März):
Willst Du Gersten, Erbsen, Zwiebeln dick, / so säe an St. Benedikt.
Auf St. Benedikt achte wohl, / dass man Hafer säen soll.
St. Benedikt / macht die Möhren dick.
Sankt Benedikt / den Garten schmückt.
Der Benedikt leitet deine Hand, / säest du mit ihm die Frucht in’s Land.
Soll das Korn gar üppig stehen, / so soll man es an St. Benedikt säen.
Worte des Heiligen
Benedikts Regula wurde unter Kaiser Karl „dem Großen” die allgemeine Regel der Klöster in seinem Reich.
Die Demut:
Laut ruft uns, Brüder, die Heilige Schrift zu: Wer sich selbst erhöht, wird erniedrigt, wer sich aber selbst erniedrigt, wird erhöht werden (Lukasevangelium 18, 14). Mit diesen Worten zeigt sie uns also, dass jede Selbsterhöhung aus dem Stolz hervorgeht. Davor hütet sich der Prophet und sagt: Herr, mein Herz ist nicht überheblich, und meine Augen schauen nicht hochmütig; ich ergehe mich nicht in Dingen, die für mich zu hoch und zu wunderbar sind. Wenn ich nicht demütig gesinnt bin und mich selbst erhöhe, was dann? Du behandelst mich wie ein Kind, das die Mutter nicht mehr an die Brust nimmt. (Psalm 131, 1f)
Brüder, wenn wir also den höchsten Gipfel der Demut erreichen und rasch zu jener Erhöhung im Himmel gelangen wollen, zu der wir durch die Demut in diesem Leben aufsteigen, dann ist durch Taten, die uns nach oben führen, jene Leiter zu errichten, die Jakob im Traum erschienen ist. Auf ihr sah er Engel herab- und hinaufsteigen. Ganz sicher haben wir dieses Herab- und Hinaufsteigen so zu verstehen: Durch Selbsterhöhung steigen wir hinab und durch Demut hinauf.
Die so errichtete Leiter ist unser irdisches Leben. Der Herr richtet sie zum Himmel auf, wenn unser Herz demütig geworden ist. Als Holme der Leiter bezeichnen wir unseren Leib und unsere Seele. In diese Holme hat Gottes Anruf verschiedene Sprossen der Demut und Zucht eingefügt, die wir hinaufsteigen sollen. (7. Kapitel)
Die Ehrfurcht beim Gebet:
Wenn wir mächtigen Menschen etwas unterbreiten wollen, wagen wir es nur in Demut und Ehrfurcht. Um wie viel mehr müssen wir zum Herrn, dem Gott des Weltalls, mit aller Demut und lauterer Hingabe flehen.
Wir sollen wissen, dass wir nicht erhört werden, wenn wir viele Worte machen, sondern wenn wir in Lauterkeit des Herzens und mit Tränen der Reue beten.
Deshalb sei das Gebet kurz und lauter; nur wenn die göttliche Gnade uns erfasst und bewegt, soll es länger dauern. In der Gemeinschaft jedoch sei das Gebet auf jeden Fall kurz. (20. Kapitel)
Der gute Eifer der Mönche:
Wie es einen bitteren und bösen Eifer gibt, der von Gott trennt und zur Hölle führt, so gibt es den guten Eifer, der von den Sünden trennt, zu Gott und zum ewigen Leben führt. Diesen Eifer sollen also die Mönche mit glühender Liebe in die Tat umsetzen, das bedeutet:
Sie sollen einander in gegenseitiger Achtung zuvorkommen (vgl. Römerbrief 12, 10); ihre körperlichen und charakterlichen Schwächen sollen sie mit unerschöpflicher Geduld ertragen;
im gegenseitigen Gehorsam sollen sie miteinander wetteifern;
keiner achte auf das eigene Wohl, sondern mehr auf das des anderen;
die Bruderliebe sollen sie einander selbstlos erweisen;
in Liebe sollen sie Gott fürchten;
ihrem Abt seien sie in aufrichtiger und demütiger Liebe zugetan.
Christus sollen sie überhaupt nichts vorziehen.
Er führe uns gemeinsam zum ewigen Leben. (72. Kapitel)
Quelle: Die Benediktusregel lateinisch / deutsch, hrsg. im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz. Beuroner Kunstverlag, Beuron 1992
Zitate von Benedikt:
Wenn wir in Geduld an den Leiden Christi Anteil haben, dann dürfen wir auch mit ihm sein Reich erben. (Prolog)
Der Liebe zu Christus nichts vorziehen. (4. Kapitel)
Die Älteren ehren, die Jüngeren lieben. In der Liebe Christi für die Feinde beten. Nach einem Streit noch vor Sonnenuntergang zum Frieden zurückkehren. Und an Gottes Barmherzigkeit niemals verzweifeln. (4. Kapitel)
Kann [der Cellerar des Klosters] einem Bruder nicht geben, dann schenke er ihm wenigstens ein gutes Wort. Es steht ja geschrieben: Ein gutes Wort geht über die beste Gabe. (31. Kapitel)
Die Sorge für die Kranken muss vor und über allem stehen: Man soll ihnen so dienen, als wären sie wirklich Christus; hat er doch gesagt: Ich war krank und ihr habt mich besucht und Was ihr einem dieser Geringsten getan habt, das habt ihr mir getan. (c. 36)
Quelle: Die Benediktusregel lateinisch / deutsch, hrsg. im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz. Beuroner Kunstverlag, Beuron 1992
zusammengestellt von Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB,
Benediktinerabtei Schäftlarn,
für die Katholische SonntagsZeitung
Quelle: Wikipedia, heiligenlexikon
Von Maike Hickson*
Anfang März kam aus Mexiko die Nachricht, daß sich eine Gruppe mexikanischer Bischöfe in der Diözese San Cristóbal de las Casas mit Bischof Aurelio García Macias, dem Untersekretär des vatikanischen Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, getroffen hatte, um an einem neuen indigenen Meßritus zu arbeiten, der von den Traditionen der Maya inspiriert ist. Die mexikanischen Bischöfe hatten Papst Franziskus im Februar während ihres Ad-limina-Besuchs in Rom getroffen und angekündigt, daß sie im Mai einen Vorschlag für einen solchen neuen Ritus zur Genehmigung nach Rom schicken wollen. Ein solcher Maya-Ritus wird in der Diözese San Cristóbal bereits praktiziert, da er von der Mexikanischen Bischofskonferenz genehmigt wurde. Wie bei dem Amazonas-Ritus ist es klar, daß Papst Franziskus diese neuen „inkulturierten“ Formen des römischen Meßritus unterstützt.
Das Papstprogramm zu den Kar- und Ostertagen
Ebenfalls mit Papstbeteiligung findet einer der stimmungsvollen Höhepunkte der römischen Kar- und Osterfeierlichkeiten statt: Gemeinsam mit Tausenden Menschen betet Franziskus den Kreuzweg am Kolosseum am Karfreitagabend (7. April).
Am Gründonnerstag (6. April) feiert der Papst vormittags mit in Rom anwesenden Kardinälen, Bischöfe und Priestern im Petersdom die Chrisammesse. Bei dieser werden die Öle für Firmung und Krankensalbung geweiht.
Noch offen ist, wo der Papst am Abend den Gottesdienst zur Erinnerung an das Letzte Abendmahl Jesu feiern wird. Im vergangenen Jahr besuchte er dafür das Gefängnis der italienischen Hafenstadt Civitavecchia und vollzog den für den Tag üblichen Ritus der Fußwaschung an zwölf Häftlingen, Frauen wie Männern.
Den Segen „Urbi et orbi“ am Ostersonntag (9. April) spricht der Franziskus wie gewohnt zur Mittagszeit vom Balkon des Petersdoms. Die Osternacht am Abend zuvor (8. April) zelebriert das Kirchenoberhaupt im Petersdom.
Quelle: Vatikan
Tagesevangelium mit Betrachtung sowie zum Thema Lataere
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Was darf man in der Fastenzeit essen und was nicht. Sowie Chronik über die Fastenzeitspeise.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
In der Episode dieser Woche von Faith & Reason diskutierten John-Henry Westen, Liz Yore und Pater James Altman über Jane Fonda, die zum „Mord“ an Pro-Life-Politikern aufzurufen schien, Marjorie Taylor Greenes Antwort, den Streit zwischen Ron DeSantis und Joe Biden über die Verstümmelung von Transgender-Operationen für Kinder und Greta Thunbergs gelöschten Tweet von 2018 darüber, wie Menschen bis 2023 „ausgestorben“ sein werden, wenn wir den „Klimawandel“ nicht lösen.
Historisch verlässliche Berichte über die Herkunft Patricks gibt es nicht. Die Problematik seiner Lebensbeschreibung wird verschärft durch die Verschmelzung der Patricks-Vita mit Berichten über Palladius von Irland, den gallischen Missionar des 5. Jahrhunderts.
Patrick wurde nach eigenem Zeugnis geboren in Banna Venta Berniae im römischen Britannien, – nach anderer Überlieferung in Schottland. Sein Vater Calpurnius war Beamter der römischen Besatzungsmacht und wurde später zum Diakon geweiht; sein Großvater war Priester. Aus dem Landgut seines Vaters nahe dem – heute ebenfalls unbekannten – Ort Bannauem Taburniae – wurde er im Alter von 15 Jahren von Piraten entführt und als Sklave nach Irland gebracht. Dort musste er der Überlieferung nach am Berg Slieve Mish – dem heutigen Slemish – die Schafe des Stammesfürsten Maelchu / Miluic hüten. Nach sechs Jahren hörte er im Traum die Zusage, er werde auf einem Schiff bald den Weg nach Hause finden und solle dann den Iren die frohe Botschaft verkündigen. Daraufhin floh er und gelangte mit einem Schiff in die Heimat.
Dort wurde er zum Priester geweiht; er ging dann der Überlieferung zufolge an die Nordküste Galliens, wo er sich zunächst als Mönch im Kloster Noirmoutier aufhielt. Wieder hatte er demnach einen Traum, der sein Leben prägte: ein Ire gab ihm einen Brief mit der Bitte, in die Heimat zurückzukehren; zur Vorbereitung studierte er Theologie auf der Lérins-Insel St-Honorat und in Auxerre bei Germanus. Obwohl er ob seiner mangelhaften Bildung der stilistischen Unsicherheit seiner Schriften gerügt wurde, wurde er zum Nachfolger des ersten irischen Missionars Palladius ernannt; Germanus soll ihn zum Bischof geweiht haben, doch wird auch eine Romfahrt mit Weihe und Auftrag durch Papst Cölestin I. berichtet. Verbürgt ist sein Eintreffen zusammen mit 24 Gefährten im Jahr 432 in Irland, wo er jahrzehntelang erfolgreich als Missionar im Norden der Insel wirkte.
Bei seiner Ankunft sollen alle Schlangen und giftigen Tiere die Insel verlassen haben. Patrick habe die letzte Schlange Irlands in eine Kiste gelockt und ihr versprochen, sie morgen wieder herauszulassen; auf die Frage der Schlange, wann denn morgen ist, antwortete er stets morgen. Schließlich warf er die Kiste ins Meer. Erzählt wird, wie er einen Hammeldieb entlarvte, indem er die verzehrte Beute beschwörte, sich aus dem Magen des Räubers zu melden. Auf Bitten Patricks habe Gott in Irland ein irdisches Fegefeuer eingerichtet, das Bußwilligen erlaubt, sich von ihren Sünden zu reinigen.
Patrick pflegte gute Beziehungen zu mehreren Stammeskönigen. Konflikte gab es immer wieder mit widerspenstigen Druiden; die Überlieferung erzählt, dass sie ihm nach dem Leben trachteten und ihm als Begrüßungstrunk einen vergifteten Becher Wein vorsetzten. Um die starrsinnigen Ungläubigen zu bekehren, habe Patrick durch sein Gebet erreicht, dass sich der Eingang zur Hölle als Warnung öffnete: viele gingen auf seinen Rat bußfertig hinein, erlebten die Schrecken, kamen wieder und ließen sich bekehren; andere kamen nicht wieder heraus. Einen Angriff britannischer Krieger unter Führung eines Croticus beantwortete Patrick nach eigenem Zeugnis, indem er dem Anführer mit Verdammnis drohte.
Allen Widerständen zum Trotz bekehrte Patrick tausende Menschen, wie er in seiner Schrift Bekenntnis berichtet. Er ließ angeblich 365 Kirchen bauen, darunter um 444 die Bischofskirche in Armagh, am Sitz des Königshauses – bis heute Sitz der katholischen und anglikanischen Erzbischöfe für Irland. Da Patrick während seiner Gefangenschaft die irische Sprache gelernt hatte, konnte er in Liturgie und Lehre auf die Landessprache zurückgreifen; dies war mit ein Grund dafür, dass der christliche Glaube von den Iren als etwas eigenes angenommen wurde und bis in unsere Tage besonders feste Wurzeln geschlagen hat. Angeblich veranschaulichte er seiner Gemeinde die Trinität anhand eines dreiblättrigen Kleeblattes, das zum irischen Nationalsymbol wurde.
Am Osterfest 433 zündete Patrick auf einem weit ins Land sichtbaren Hügel beim heutigen Slane ein Feuer an und markierte so dort, wo einst die Könige herrschten, den Sieg des Lichtes Christi über die Finsternis. 449 soll er sich für vierzig Tage – wie einst Mose am Sinai – zum vorösterlichen Fasten auf den heute Croagh Patrick genannten Berg in der Grafschaft Mayo zurückgezogen haben. Jede Nacht sei ein Engel gekommen, um ihn nach seinen Wünschen zu fragen; Patrick habe erbeten, im Jüngsten Gericht selbst über die Iren urteilen zu dürfen; als dieser Wunsch abgelehnt wurde, habe er gedroht, den Berg nie mehr zu verlassen, worauf der Engel ihm eingeräumt habe, seit den Aposteln hat es keinen Mann gegeben, der mehr zu bewundern ist, weshalb der Wunsch erfüllt wurde. Nun ist der Berg zur wichtigsten Pilgerstätte in Irland geworden. Scharen von Pilgern ziehen auf den Berg, viele gehen mit bloßen Füßen oder rutschen auf den Knien, um Buße zu tun. Noch heute ist der Stein zu besichtigen, auf dem Patrick so lange im Gebet gekniet haben soll, dass seine Knie einen Abdruck hinterließen.
Nach Patricks Tod begehrte ein Edelmann, um vor seinem Hinscheiden zu sühnen, den inzwischen in einem Kloster verwahrten Schlüssel zur Hölle. Christus ständig anrufend gelangte er durch zahlreiche Qualen, wie sie den Schilderungen beim Jüngsten Gericht entsprechen, über eine Brücke ins Paradies, musste dann wieder den Weg zurück nehmen, erreichte die Erdenwelt, indem er an allen Stationen der Qualen unbehelligt vorbeigehen konnte, und durfte nach dreißig Tagen entsühnt und selig sterben.
Patrick hat zwei Schriften hinterlassen, die Einblick geben in das Leben eines Missionars unter Heiden am Rand der Welt: Sein Bekenntnis – nur als drei Jahrhunderte später entstandene Übersetzung erhalten und in ihrer Authenzität in Teilen fragwürdig – und den Brief an die Soldaten des Croticus.
Patrick wurde in Irland schon Ende des 6. Jahrhunderts verehrt, ab dem 7. Jahrhundert auch in Frankreich. Vom Bischofssitz Armagh ausgehend wurde Patrick als Gründer der Kirche in Irland gelobt. Im Mittelalter verbreitete sich die Verehrung in vielen Gegenden Europas. Das Fegefeuer des Patrick auf der Insel Station Island im Lough Derg in der Grafschaft Donegal wurde zum vielbesuchten Wallfahrtsort. Patricks Festtag wird als irischer Nationalfeiertag begangen, Dublin feiert Sankt Patrick mit einer großen Parade und vier feierlichen Tagen. Dabei werden Kunst-Schlangen, die ihre roten Zungen bedrohlich aus Papier- und Plastikleibern recken, durch die Stadt getragen. Am Revers der Leute steckt der Shamrock, das dreiblättrige Kleeblatt.
In Downpatrick zeigt man Patricks angebliches Grab mit einem großen, neuzeitlichen Granitbrocken; auch Brigida und Kolumban sollen hier ihre letzte Ruhe gefunden haben. Westlich von Downpatrick, in Armagh, soll Patrick auf einem Hügel seine Hauptkirche gebaut haben, genau dort, wo heute die Kathedrale der Church of Ireland steht – in Sichtweite der katholischen Kathedrale. Die Counties Armagh und Down – um Downpatrick herum – im protestantischen Nordirland wurden vor einigen Jahren zum St.-Patrick’s-Country erklärt, um den Fremdenverkehr zu beleben. In den oft blutigen Auseinandersetzungen zwischen Katholiken und Protestanten versuchten beide Seiten, Patrick für ihre Sicht der Dinge zu vereinnahmen: Für den katholischen Bischof Joseph Duffy soll Patrick seine theologische Ausbildung in Auxerre erhalten haben und von Gallien aus nach Irland aufgebrochen sein. Dr. Tim Campbell, Direktor des St. Patrick Centre in nordirischen Downpatrick sagt, Patrick sei niemals in Auxerre gewesen und keineswegs von Gallien, sondern von Britannien aus aufgebrochen, um Irland zu missionieren – die Katholiken wollten sich einfach nicht vorstellen, sie seien von einem Engländer christianisiert worden, deshalb hätten sie den Umweg über Frankreich konstruiert.
Nicht nur in Irland wird noch heute zu Ehren des Nationalheiligen ein Feiertag begangen. Auch in Kanada, den USA, Australien, Neuseeland, Südafrika und anderswo wird in vielen irischen Emigranten-Gemeinschaften gefeiert – so in Deutschland in München – mit fröhlich-bunten Paraden, die auch Nicht-Iren zum Mitfeiern einladen. Dabei werden sogar Flüsse, wie z. B. der Chicago River an diesem Tag grün eingefärbt, selbst das Bier kommt in grün daher.
Attribute: Hirte, Schlangen, Kleeblatt
Patron von Irland, der Bergleute, Schmiede, Friseure und Böttcher; des Viehs; gegen Ungeziefer, Viehkrankheiten, Anfeindungen des Bösen; für die armen Seelen
Worte des Heiligen
Von Patrick erhalten sind ein Brief und seine Confessio, ein Rechenschaftsbericht über sein Leben und seinen Glauben.
Er ist Gott dankbar für seine Berufung:
Ich danke meinem Gott unermüdlich: Er hat mich am Tag meiner Versuchung in der Treue bewahrt. So kann ich ihm heute voll Vertrauen ein Opfer darbringen, nämlich mein Leben als Opfergabe für meinen Herrn Jesus Christus, der mich aus all meinen Nöten gerettet hat, so dass ich auch sagen kann: Wer bin ich, Herr, oder was ist meine Berufung, der du dich mir in deiner so großen Gottheit gezeigt hast. So kann ich heute unter den Heiden beständig jubeln und deinen Namen verherrlichen, wo immer ich sein werde, nicht nur im Glück, sondern auch in Bedrängnissen. So kann ich, was immer mir an Gutem oder Schlechtem widerfährt, in gleicher Weise annehmen und Gott immer Dank sagen; denn er hat mir gezeigt, wie ich ohne Zweifel und ohne Ende an ihn glauben könne, und er hat mich erhört, so dass ich Unwissender noch in den letzten Tagen dieses fromme und wunderbare Werk in Angriff zu nehmen wagte. Und so konnte ich irgendwie jene Männer nachahmen, von denen der Herr schon einst vorausgesagt hatte, dass sie sein Evangelium vor dem Ende der Welt allen Völkern [Heiden] zum Zeugnis für sie verkünden würden. Dies also haben wir so gesehen und so wurde es erfüllt. Siehe, wir sind Zeugen dafür, dass das Evangelium bis dorthin verkündet worden ist, wo danach niemand mehr kommt. …
Es würde zu weit führen, meine ganzen Strapazen im einzelnen oder auch nur teilweise aufzuzählen. Ich möchte nur kurz anführen, wie mich der gnädigste Gott oft aus der Sklaverei befreit hat und aus zwölferlei Gefahren, die ich durchlebt habe, abgesehen von vielen Nachstellungen, die ich mit Worten gar nicht zum Ausdruck bringen kann. …
Woher kam mir diese Weisheit, die ich [vorher] nicht besaß, kannte ich doch weder die Zahl meiner Tage noch verstand ich [etwas von] Gott. Woher kam mir nachher das große und heilsame Geschenk, Gott zu erkennen und zu lieben, so dass ich sogar Heimat und Eltern verließ? …
Unter heftigen Tränen wurden mir auch viele Geschenke angeboten [damit ich bliebe], und ich verletzte sie und ziemlich viele von den Älteren, [da ich] gegen ihren Wunsch [handelte], … aber unter der Führung Gottes war ich damit in keiner Weise einverstanden. Das war nicht mein Verdienst, sondern Gott war es, der in mir gesiegt hat und ihnen allen widerstanden hat. So war ich zu den Völkern Irlands gekommen, um das Evangelium zu verkünden und von den Ungläubigen Schmähungen zu erdulden – so erfuhr ich Schimpf und Schande [wegen] meiner Pilgerschaft – und viele Verfolgungen bis hin zum Kerker. So gab ich meine Freiheit hin zum Nutzen anderer, und wenn ich dazu würdig bin, bin ich bereit, auch mein Leben überaus gerne und ohne Zögern für seinen Namen – und ich wünsche es sogar – mein Leben bis zum Tod hinzugeben, wenn der Herr mir dazu die Gnade gäbe. …
Ich bin gegenüber Gott ein großer Schuldner, er hat mir ja die große Gnade geschenkt, dass durch mich viele Völker für Gott wiedergeboren und bald darauf vollendet wurden und dass überall für sie Kleriker geweiht wurden für das Volk, das erst jüngst zum Glauben kam und das der Herr von den äußersten Enden der Erde angenommen hat, so wie er einst durch seine Propheten verheißen hatte: Zu dir werden die Völker kommen von den äußersten Enden der Erde und sie werden sagen: Wie haben doch unsere Väter falsche Götterbilder geschaffen, die nutzlos sind! (Jeremija 16, 19) und wiederum: Ich stellte dich als Licht auf unter den Völkern, damit du für sie zum Heile wirst bis an das Ende der Erde. (Jesaja 42, 6).
Patricks Glaubensbekenntis:
Ich bekenne, dass niemals zuvor ein anderer Gott war und auch in Zukunft sein wird außer Gott Vater, der nicht gezeugt ist, ohne Anfang, von dem alles seinen Anfang nimmt, der alles [im Sein] hält, wie wir es gelernt haben; [und ich bekenne] seinen Sohn Jesus Christus, von dem wir bezeugen, dass er immer zusammen mit dem Vater war, vor Beginn des Weltzeitalters auf geistliche Weise beim Vater in unaussprechlich Weise vor allem Anfang gezeugt wurde, und durch ihn das Sichtbare und Unsichtbare geschaffen wurde, dass er Mensch wurde, den Tod besiegte und zum Vater in die Himmel aufgenommen wurde. Und dieser gab ihm alle Gewalt über jeden Namen der himmlischen, irdischen und unterirdischen Wesen und jede Zunge soll [vor] ihm bekennen, dass Jesus Christus Herr und Gott ist. Wir glauben und erwarten seine baldige Ankunft als Richter der Lebenden und der Toten, der einem jeden gemäß seinen Taten vergelten wird. Er goss in reichem Maß den Heiligen Geist in uns aus, die Gabe und das Unterpfand der Unsterblichkeit, der bewirkt, dass die Glaubenden und Gehorchenden Söhne Gottes und Miterben Christi sind. Ihn bekennen und beten wir an als einen Gott, in der Dreiheit seines heiligen Namens.
Was das Pontifikat von Papst Franziskus ist, liegt vor aller Augen. Interessanter ist es daher, zum zehnten Jahrestag seiner Wahl zu hören, was manche bereits am Beginn seiner Amtszeit wußten und sagten. Der Argentinier Marcelo González verfaßte am 13. März 2013, dem Tag der Wahl von Papst Franziskus, für Panorama Catolico Internacional den nachfolgenden Artikel, der im Webarchiv abrufbar ist. Um 18:50 Uhr erfolgte die Wahl von Franziskus. Um 20:12 Uhr zeigte sich der neugewählte Papst erstmals der Öffentlichkeit. Eine Stunde später veröffentlichte ein entsetzter González seinen Kommentar, anhand dem heute gemessen werden kann, wie treffend seine Analyse war zu einem Zeitpunkt, als der Großteil der Menschheit noch keine Vorstellung von Jorge Mario Bergoglio, dem nunmehrigen Papst Franziskus hatte.
Der Horror beginnt
Von allen undenkbaren Kandidaten ist Jorge Mario Bergoglio vielleicht der schlimmste. Nicht, weil er sich offen zu Lehren bekennt, die gegen den Glauben und die Moral verstoßen, sondern weil ihm, nach seiner Leistung als Erzbischof von Buenos Aires zu urteilen, Glaube und Moral gleichgültig zu sein scheinen.
Als eingeschworener Feind der überlieferten Messe hat er nur Parodien derselben in den Händen von erklärten Feinden der alten Liturgie zugelassen. Er hat jeden Priester verfolgt, der darauf bestand, eine Soutane zu tragen, solide zu predigen oder sich für Summorum Pontificum zu interessieren.
Berühmt für die Widersprüchlichkeit (manchmal Unverständlichkeit) seiner Reden und Predigten, die Verwendung vulgärer, demagogischer und zweideutiger Ausdrücke, kann man sein Lehramt nicht als heterodox bezeichnen, sondern eher als nicht existent, weil es verworren ist.
Sein Umfeld an der erzbischöflichen Kurie von Buenos Aires ist, mit Ausnahme einiger Kleriker, nicht durch die Tugendhaftigkeit seines Handelns gekennzeichnet. Viele stehen unter dem ernsten Verdacht moralischen Fehlverhaltens.
Er hat keine Gelegenheit ausgelassen, Handlungen vorzunehmen, bei denen er die Kathedrale von Buenos Aires im Namen eines unmöglichen und unnötigen interreligiösen Dialogs an Juden, Protestanten, Muslime und sogar sektiererische Elemente überließ. Berühmt ist sein Treffen mit den Protestanten im Luna Park, wo er und der Prediger des päpstlichen Hauses, Cantalamessa, wiederholt von protestantischen Pastoren „gesegnet“ wurden, in einem Akt gemeinsamer Anbetung, in dem er bestimmte sakramentale Befugnisse der Telepastoren faktisch bestätigte.
Diese Wahl ist unverständlich: Er ist nicht polyglott, er hat keine kuriale Erfahrung, er glänzt nicht durch seine Heiligkeit, er ist schwach in der Lehre und in der Liturgie, er hat weder die Abtreibung noch die Homo-Ehe bekämpft, er hat keine Manieren, um den päpstlichen Thron zu ehren. Er hat sich nie für etwas anderes eingesetzt als für den Erhalt von Machtpositionen.
Er kann nicht wirklich das sein, was Benedikt für die Kirche wollte. Und er scheint keine der Voraussetzungen zu haben, dessen Arbeit fortzusetzen.
Gott stehe der Kirche bei. Man kann nie die Möglichkeit einer Umkehr ausschließen, so schwierig sie auch menschlich erscheinen mag… und doch macht uns die Zukunft Angst.
Quelle: Katholisches.info
Heiliger Joseph
Bern, (novaradio.ch): Am 19. März feiert die Kirche den Heiligen Joseph, dessen Gedenktag dieses Jahr auf den Montag, 20. März, fällt, da der 19. März ein Sonntag ist. Unabhängig davon, ob die Gläubigen nun am Sonntag oder Montag den Josephstag feiern, ist es wichtig, sich der grossen Bedeutung bewusst zu werden, die der Heilige Joseph für die Kirche hat. Der Heilige Joseph beschützte Maria und Jesus und war ein vollkommen gerechter und frommer Mann. Als er sah, dass Maria schwanger war, wollte er sie nicht blossstellen, sondern wollte sich im Stillen zurückziehen. Dies nicht aus Feigheit, sondern aus grosser Liebe zu Maria und dem werdenden Kind. Der Heilige Joseph wollte lieber seine Heimat verlassen, als dass Maria des Ehebruchs bezichtigt wird. Als der Engel des Herrn ihm dann im Traum sagte, er solle Maria zu sich nehmen, hat er ohne zu zögern Maria und Jesus angenommen. Später hat er Jesus und Maria nach Ägypten geführt, um sie vor dem Kindesmord zu schützen.
Franziskus war von sogenannten „reformorientierten“ Kräften in der Kirche als ihr Kandidat auf den Stuhl Petri gehoben worden. Ihm sollte die Aufgabe zukommen, die „restaurative Phase“ des langen Doppelpontifikats von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. zu beenden. Das war ein kirchenpolitisches Manöver, wie schnell klar wurde, weil seine Akteure (wie Kardinal Godfried Danneels) und Mitwisser (wie Austen Ivereigh) vor Zufriedenheit über den gelungenen Coup fast geplatzt wären, wenn sie es nicht in die Welt hinausposaunt hätten.
Das paßt zu Franziskus, der sich nach dem „Philosophen“ (Johannes Paul II.) und dem „Theologen“ als „Politiker“ auf dem Papstthron etablierte. Damit verlieren immerhin tiefverwurzelte Klischees ihre Bedeutung. Der vielgescholtene, da vor allem politisch aktive Papst Julius II. (1503–1513) war an Bedeutung und Reichweite zu Franziskus bestenfalls ein Regionalakteur.
Zum zehnjährigen Thronjubiläum von Papst Franziskus veröffentlichen wir (katholisches.info) zwei Artikel aus dem Jahr 2011, die es in sich haben, aber zum Zeitpunkt des Konklaves 2013 übersehen wurden. Beide Artikel stammen vom galegischen Rechtsanwalt, Journalisten und Publizisten Francisco José Fernández de la Cigoña, der sich wie kaum ein anderer mit der spanischen Kirchengeschichte seit dem 19. Jahrhundert und als Kolumnist seit vielen Jahren mit kirchlichen Fragen befaßt. Fernández de la Cigoña ist auf der iberischen Halbinsel der meistgelesene Blogger in diesem Bereich. Der studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler ist für seine kurzen, aber pointierten Sätze bekannt. Das fünfjährige Thronjubiläum von Papst Franziskus kommentierte Fernández de la Cigoña 2018 trocken mit den Worten:
„Dieser Papst beleidigt mich jeden Tag.“
Der 28. Teil der Reihe „Wahrer Gehorsam in der Kirche“
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der 15. Teil der Reihe Fatima das letzte Geheimnis
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
In einem neuen Interview hat Papst Franziskus die Möglichkeit angesprochen, die westliche Disziplin des priesterlichen Zölibats zu überdenken.
Das berichtet die Catholic News Agency, die englischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.
„Es ist kein Widerspruch, wenn ein Priester heiratet. Der Zölibat in der westlichen Kirche ist eine vorübergehende Vorschrift: Ich weiß nicht, ob er so oder so geregelt ist, aber in diesem Sinne ist er zeitlich begrenzt“, sagte Papst Franziskus in einem am 10. März veröffentlichten Interview.
„Er ist nicht ewig, wie die Priesterweihe, die für immer ist, ob man will oder nicht. Ob man sie verlässt oder nicht, ist eine andere Sache, aber sie ist für immer. Andererseits ist der Zölibat eine Disziplin.
Auf die Frage des argentinischen Journalisten Daniel Hadad, ob der Zölibat „revidiert werden könnte“, antwortete Papst Franziskus: „Ja, ja. Denn in der Ostkirche sind alle verheiratet. Oder diejenigen, die es wollen. Dort treffen sie eine Wahl. Vor der Priesterweihe hat man die Wahl zu heiraten oder zölibatär zu leben“, heißt es in einer von Infobae zur Verfügung gestellten Abschrift.
Auf die Frage des Interviewers, ob der Papst glaube, dass die Einführung des freiwilligen Zölibats mehr Menschen zum Priesteramt führen würde, antwortete Papst Franziskus: „Ich glaube nicht“ und merkte an, dass es in der katholischen Kirche in den östlichen Riten bereits verheiratete Priester gebe.
Der Papst fügte hinzu, dass er an diesem Tag einen ostkatholischen Priester getroffen habe, der in der römischen Kurie tätig sei und eine Frau und einen Sohn habe.
Papst Franziskus hat bereits früher über den Wert des priesterlichen Zölibats gesprochen. Im Januar 2019 sagte er: „Ich persönlich glaube, dass der Zölibat ein Geschenk für die Kirche ist. Ich würde sagen, ich bin nicht dafür, den freiwilligen Zölibat zuzulassen, nein“.
Der Papst fügte damals hinzu, er glaube, dass es Raum für einige Ausnahmen für verheiratete Kleriker des lateinischen Ritus gebe, „wenn es eine pastorale Notwendigkeit gibt“ an abgelegenen Orten, wo es einen Mangel an Priestern gibt, wie zum Beispiel auf pazifischen Inseln.
In dem fast einstündigen Interview, das am Freitag von Infobae, einem spanischsprachigen Online-Nachrichtenportal mit Sitz in Miami, veröffentlicht wurde, ging es auch um die Diktatur von Daniel Ortega in Nicaragua, den Drogenhandel in Lateinamerika, den Krieg in der Ukraine und die Annullierung von Ehen.
Wir werden in den nächsten Tagen das Interview von dem Portal auf unsere Webseite stellen.
Quelle: CNA Deutsch
Der deutsche Synodale Weg hat beschlossen, Segnungen homosexueller Verbindungen wie auch die Verbindungen zivil wiederverheirateter und geschiedener Menschen offiziell einzuführen. Bei den Gegenstimmen von nur neun Bischöfen entschied die Synodalversammlung am Freitagnachmittag, sich über ein nur zwei Jahre altes Dokument der Glaubenskongregation hinwegzusetzen, wonach die Kirche keine Vollmacht hat, homosexuelle Verbindungen zu segnen.
Bei 58 Bischöfen gab es elf Enthaltungen. Hätten diese elf Bischöfe gegen den Handlungstext gestimmt, so wäre es bei insgesamt 20 Gegenstimmen zu einer Sperrminorität von mehr als einem Drittel der Bischöfe gekommen.
China: Kontrolle bei Gottesdienst
Vatikan: Beratungsteam wird neue besetzt
Bischof Schneider: Häresie wird vom Papst Franziskus nicht bestraft
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Tag der Frauen
Bern, (novaradio.ch): Am 8. März wird international der Tag der Frauen gefeiert. Es steht ausser Frage, dass die Frauen es verdienen, gefeiert zu werden. Auch ist es richtig, die politische und wirtschaftliche Gleichstellung der Frauen voranzutreiben. Die Industriegesellschaft des 19. und 20. Jahrhunderts ist dabei teilweise gegenüber mittelalterlichen Strukturen rückständig gewesen, da in den Fabriken die männliche Arbeit der weiblichen bevorzugt wurde aufgrund der durch die Biologie bestimmten, grösseren körperlichen Kraft des Mannes. Auch heute, im 21. Jahrhundert, gibt es klare Unterschiede im Lohn und Status zugunsten der Männer, die meistens mehr verdienen und höhere Positionen einnehmen. Die Leugnung biologischer Kriterien, die heute von den Anhängern der Genderideologie betrieben wird, hat nicht zu einer Gleichstellung geführt, sondern dazu, dass die Frauen sich an männlichen Idealen im Berufsleben orientieren müssen. Anstatt zu akzeptieren, dass es spezifisch weibliche Qualitäten gibt, die im Berufsleben sehr nützlich sein können, werden die Unterschiede verwischt. Was bleibt sind die Kriterien, die von dem Geschlecht geprägt wurden, das seit zwei Jahrhunderten den Kapitalismus beherrscht. Daher verstärkt die Genderideologie die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern.
Heute geht es, um die brüderliche Zurechtweisung
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Frauen, die zum Christentum konvertiert sind, sind zunehmend von Verfolgung durch Kontrolle und Überwachung mit digitalen Geräten bedroht. Laut dem neuen Bericht über geschlechtsspezifische religiöse Verfolgung (GSRP) von Open Doors, der am 1. März veröffentlicht wurde, werden Alltagsgegenstände wie Smartphones und Tablets von Familien und Gemeinschaften verwendet, um das tägliche Leben von Christen zu beobachten und zu kontrollieren. |
Laut dem sechsten Bericht über geschlechtsspezifische religiöse Verfolgung, der im Rahmen der Recherchen zum Weltverfolgungsindex von Open Doors veröffentlicht wurde, wurden der Nahe Osten und Nordafrika als die Regionen identifiziert, in denen die digitale Verfolgung stark zunimmt. Digitale Verfolgung wird von Familienmitgliedern, lokalen Dorfgemeinschaften sowie von staatlichen Akteuren ausgeübt, um den Zugang zu digitalen Medien zu kontrollieren und die Aktivitäten des täglichen Lebens von Christen zu überwachen. Verstärkte Überwachung durch Regierungen und das Umfeld Elizabeth Lane Miller, Expertin für Verfolgung von Frauen bei Open Doors, erklärte: «Der diesjährige Anstieg der digitalen Verfolgung ist aufschlussreich, insbesondere wenn man bedenkt, dass sie nicht nur von Regierungen verübt wird, die digitale Technologien nutzen, um das Leben von Bürgern aus Randgruppen zu überwachen und zu kontrollieren. Wir sehen eine Zunahme der Kontrolle, die Familienmitglieder insbesondere über Frauen ausüben, indem sie ihre Bewegungen verfolgen, ihre digitalen Geräte konfiszieren und ihre Internetrecherchen überwachen. Die Folge für diese Frauen ist häufig Gewalt.» Diese Überwachung widerspricht dem Konzept der Privatsphäre und isoliert und bestraft Mitglieder einer Gemeinschaft, die anhand der digitalen Spuren (Webrecherchen, Konten in sozialen Netzwerken), die sie hinterlassen, als Anhänger eines anderen Glaubens entlarvt werden. Länder, in denen das Geschlecht die religiöse Verfolgung am stärksten prägt Der diesjährige Bericht enthält ein neues Element: eine Rangliste nach Ländern. Diese Rangliste ergänzt den Weltverfolgungsindex, indem sie die Länder untersucht, in denen das Geschlecht das Auftreten religiöser Verfolgung am stärksten prägt, und nicht die Länder, in denen Verfolgung am häufigsten vorkommt. Der Bericht 2023 stellt fest, dass Nigeria, Kamerun und Somalia die Länder sind, in denen die Tatsache, eine Frau zu sein, die Art und Weise, wie eine christliche Frau religiöse Verfolgung erlebt, am stärksten beeinflusst. Lateinamerika ist die Region, in der christliche Männer und Jungen am stärksten mit religiöser Verfolgung konfrontiert sind, die speziell auf sie abzielt. Der Druck, dem sie als Männer ausgesetzt sind, kann folgende Formen annehmen: willkürliche Verhaftungen, Entführungen, erzwungenes Exil, Mord, Misshandlung, Inhaftierung, einschliesslich körperlicher Folter und Einschränkung des Zugangs zu Nahrung oder grundlegender Gesundheitsversorgung. Die tödlichste Region für christliche Männer ist Subsahara-Afrika, wo über 89% aller aus religiösen Gründen getöteten Christen (fast ausschliesslich in Nigeria) während des für die Veröffentlichung des Weltverfolgungsindex 2023 berücksichtigten Untersuchungszeitraums getötet wurden. Ein Geflecht aus Druck In Kombination können die Auswirkungen der zahlreichen Formen der Verfolgung die Stabilität christlicher Familien belasten und bedrohen. Helene Fisher, Open Doors-Spezialistin für globale geschlechtsspezifische Verfolgung, sagte: «Die Religions- und Glaubensfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und wird in vielen der von uns untersuchten Länder verletzt. Die Erfahrungen von christlichen Männern und Jungen in den Ländern des Weltverfolgungsindex sind ebenso wie die von Frauen und Mädchen durch ihr Geschlecht geprägt. Sie werden sehr gezielt ins Visier genommen, mit dem Ziel, die Stärke, die sie für ihre Familien darstellen, zu zerstören. Wenn man andererseits die Verletzlichkeit von Frauen und Mädchen in patriarchalischen Gesellschaften in Verbindung mit familiären Erwartungen und gesetzlichen Beschränkungen berücksichtigt, wird das Geflecht des Drucks, dem sie ausgesetzt sind, noch komplexer, wenn sie sich dafür entscheiden, einen Glauben zu verlassen und zu einem anderen zu konvertieren.» |
Quelle: Open Doors Schweiz
Die Zahl der Katholiken weltweit ist gestiegen. Wie das Portal Vatican News am Samstag laut Kathpress berichtete, gab es 2021 rund 1,378 Milliarden Katholiken. Das entspricht einer Steigerung um 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Portal bezieht sich auf Zahlen aus dem gerade veröffentlichten Statistischen Jahrbuch des Vatikans. Demnach stieg vor allem die Zahl der Katholiken in Afrika um mehr als drei Prozent, in Asien und Amerika leicht um etwa ein Prozent.
In Europa blieben die Zahlen nahezu unverändert. Der Anteil der Katholiken an der Weltbevölkerung liegt bei knapp 17,7 Prozent. In Europa stellen sie 39,6 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner. Fast die Hälfte (48 Prozent) aller Katholiken der Welt leben in Amerika – davon 75 Prozent in Südamerika und 27 Prozent allein in Brasilien. Brasilien bleibt damit das Land mit der höchsten Katholikenzahl weltweit: 180 Millionen Brasilianer sind katholisch.
Die Zahl der Kleriker lag nach den Angaben aus dem Vatikan Ende 2021 bei 462.388 Personen weltweit. Das war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um knapp 0,4 Prozent. Die Zahl der Priester (407.872) sank leicht, bei Ordenspriestern war der Rückgang überproportional. Während in Europa und Amerika die Priesterzahlen zurückgehen, steigen sie in Afrika und Asien deutlich. Dennoch lebten Ende 2021 39,3 Prozent aller Priester in Europa.
Quelle: mns
Heute geht es, um die moralische Botschaft, wie Erbe und Gemeinschaft mit dem Herrn
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der 27. Teil der Reihe „Wahrer Gehorsam in der Kirche“
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der 14. Teil der Reihe „Fatima das letzte Geheimnis“.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Berichte aus verschiedenen glaubwürdigen Quellen deuten darauf hin, dass Papst Franziskus bald ein neues Dokument (höchstwahrscheinlich eine Apostolische Konstitution) herausgeben wird, das kanonische Schlupflöcher schließen und sicherstellen soll, dass Traditionis Custodes von allen Diözesanbischöfen auf der ganzen Welt buchstabengetreu durchgesetzt wird – insbesondere von der Kunst. 3 § 2, der das Anbieten der traditionellen lateinischen Messe „in den Pfarrkirchen“ verbietet.
Neben der Adressierung Andere damit zusammenhängende Angelegenheiten (z. B. weitere Beschränkungen der traditionellen Riten für B. die anderen Sakramente, einschließlich der Ordination), kann das Dokument sogar weiter gehen als Traditionis Custodes und behaupten, die traditionelle Messe abzuschaffen. und verbieten daher den Priestern, es fortan anzubieten.
Der gemeinsame Brief der Bischöfe der Bistümer Basel, Chur und St. Gallen steht seit Januar 2023 auf dem Prüfstand. Ein medial inszenierter Entrüstungs – und Empörungssturm Weniger..
war die Folge – und bewies gerade damit, wie bitternötig dieser Weckruf war. Alle Gläubigen wollen nun von den Bischöfen wissen, wie es im je eigenen Zuständigkeitsbereich mit der Respektierung der von ihnen selbst in Erinnerung gerufenen Glaubensinhalte bestellt ist.
Im Schreiben vom 5. Januar 2023 erinnern die Bischöfe zunächst einmal daran, dass glaubwürdiges und damit notwendigerweise gemeinsames Zeugnis auch gemeinsamer Formen und Regeln bedürfe. In Übereinstimmung mit dem Lehramt der Universalkirche halten sie fest, dass «nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet». Präzisierend fügen sie hinzu, dass es zum Vorsitz bei der Eucharistiefeier und zum Sprechen des Hochgebetes als konzelebrierende Priester einer sakramentalen Beauftragung bedarf. Auch die «liturgischen Texte sind nicht beliebig, denn es sind nicht unsere Texte, sondern jene der ganzen Glaubensgemeinschaft». Abschliessend stellen sie fest: «Gerade in der weltweiten Feier der gleichen Liturgie sind wir katholisch und miteinander solidarisch.»
Das subito einsetzende Empörungsgeschrei legte schonungslos bloss, wie weit der Erosionsprozess des «depositum fidei» bereits fortgeschritten ist. Umso wichtiger ist es, dass sich die Bischöfe selbst den dogmatischen und kirchenrechtlichen Vorgaben verpflichtet wissen. Swiss-cath.ch hat deshalb die konkrete liturgische Praxis der Bischöfe anhand von drei Themenblöcken einem Faktencheck unterzogen.
Stichwort «Spendung der Taufe»
«Bischöfe, Priester und Diakone sind kraft der Weihe die ordentlichen Taufspender»: so die Aussage des Bistums Chur. Nach geltender Praxis kann jedoch der Generalvikar auch eine allgemeine Erlaubnis zur Spendung der Taufe erteilen.
Im Bistum St. Gallen können seit 2018 Taufen durch Laienseelsorgerinnen und Laienseelsorger gespendet werden. Es bedarf dazu eines Taufkonzepts, das von der jeweils zuständigen Seelsorgeeinheit gebilligt werden muss. Im Bistum Basel erhalten Gemeindeleiter und Gemeindeleiterinnen die ausserordentliche Beauftragung zur Taufspendung, d. h. für den Fall, dass weder ein Priester noch ein Diakon verfügbar ist. Diese Beauftragung gilt, solange die entsprechende «missio canonica» als Gemeindeleiter dauert und für das Gebiet, für das die betreffende Person beauftragt ist.
Von der zutreffenden, die kirchliche Lehre reflektierenden Feststellung des Bistums Chur («Bischöfe, Priester und Diakone sind kraft der Weihe die ordentlichen Taufspender») am weitesten entfernt ist die Praxis des Bistums St. Gallen. Es wäre ehrlicher, in allen Bistümern auf die Unterscheidung zwischen ordentlicher und ausserordentlicher Praxis zu verzichten, ist diese doch offensichtlich nur noch fiktiver Natur. De facto wird die dogmatisch begründete Rückbindung der Taufspendung an das Weihesakrament mehr oder weniger systematisch unterlaufen.
Stichwort «Kirchliche Eheschliessung
Vorbemerkung:
Für die orthodoxe Kirche ist der Priester (bzw. Bischof) der Spender des Ehesakramentes. Demzufolge ist eine Eheschliessung nur dann gültig, wenn ein Priester den Trauritus vollzieht. Aus Gründen der Ökumene und der Rechtssicherheit hält deshalb can. 1108 § 3 fest: «Nur ein Priester assistiert gültig einer Ehe zwischen orientalischen Partnern oder zwischen einem lateinischen und einem orientalischen Partner, sei er katholisch oder nichtkatholisch.»
Für die Römisch-katholische Kirche muss im Normalfall ein Priester oder Diakon den Trauritus zwischen einem Katholiken und einer Katholikin vollziehen. Can. 1112 § 1 kennt allerdings eine Ausnahme: «Wo Priester oder Diakone fehlen, kann der Diözesanbischof, aufgrund einer vorgängigen empfehlenden Stellungnahme der Bischofskonferenz und nach Erhalt der Erlaubnis des Heiligen Stuhles, Laien zur Eheschliessungsassistenz delegieren, unbeschadet der Vorschrift von can. 1108 § 3.»
Das Bistum Chur kennt keine Eheassistenz durch Laienseelsorgerinnen und Laienseelsorger. Gemäss Bischof Bonnemain sollte jedoch eine solche Möglichkeit von den deutschsprachigen Bistümern Chur, St. Gallen und Basel gemeinsam per Antrag zuhanden des «Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung» angestrebt werden. Ein solcher Vorstoss wäre allerdings mehr als fragwürdig. Denn der Antrag setzt einen Mangel an Priestern und Diakonen voraus. Angesichts des massiven Rückgangs kirchlicher Eheschliessungen in den vergangenen Jahrzehnten ist der Mangel an Priestern und Diakonen als «conditio sine qua non» einer solchen Ausnahmereglung wohl nur hypothetischer Natur.
Das Bistum Basel handhabt die ausserordentliche Beauftragung unter Berufung auf can. 87 § 2. Eine solche geradezu halsbrecherische Begründungspirouette kommt dem Tatbestand des Rechtsmissbrauchs gefährlich nahe. Denn der dazu vereinnahmte can. 87 § 2 setzt voraus, dass ein Dispensersuchen an den Heiligen Stuhl schwierig ist und zugleich die Verzögerung einer Dispenserteilung schweren Schaden hervorrufen könnte. Eine solche Eventualität dürfte den Realitätstest wohl kaum unbeschadet überstehen.
Das Bistum St. Gallen erteilt einzelnen Laienseelsorgern und Laienseelsorgerinnen die «ausserordentliche Trauvollmacht». Über die dazu erforderliche Erlaubnis des Heiligen Stuhles (vgl. can. 1112 § 1) verfügt das Bistum eingestandenermassen nicht. Diese rechtswidrige Praxis versucht das Bistum St. Gallen mit der ebenso aufschlussreichen wie eigenwilligen Argumentation zu begründen, dass eine frühere empfehlende Stellungnahme der Bischofskonferenz vom Heiligen Stuhl abschlägig beschieden worden sei, weil es im Verhältnis zur Anzahl Katholikinnen und Katholiken noch genügend Priester und Diakone gebe. An diesem Sachverhalt hat sich seither nichts geändert: Die Zahl der Priester und Diakone ging zwar zurück, aber die Zahl der kirchlichen Eheschliessungen proportional ebenso stark. Wie deshalb die Diözese St. Gallen behaupten kann, ihre Praxis sei zwar «unerlaubt, aber rechtlich vertretbar», bleibt ihr Geheimnis.
Stichwort «(Kranken)Salbung»
Die Krankensalbung ist ein an die Ordination gebundenes Sakrament. Für die sogenannte Salbung (also nicht die sakramentale Krankensalbung) gibt es im Bistum Chur keine Erlaubnis und demzufolge auch keine entsprechenden Richtlinien. Identisch fällt die Antwort des Bistums Basel aus: Auch dort dürfen keine solchen Salbungen vorgenommen werden.
Völlig aus der Reihe tanzt das Bistum St. Gallen: «Salbungen dürfen selbstverständlich (sic!) vorgenommen werden. Wo Patienten oder Angehörige um das Sakrament der Krankensalbung bitten, suchen die Spitalseelsorgerinnen/Spitalseelsorger einen Priester.» Dabei hätte gerade das Bistum St. Gallen allen Grund, den Finger auf diesbezügliche Missbräuche zu legen. So geht die in der Region Rorschach tätige Seelsorgerin Charlotte Küng-Bless mit der Aussage hausieren, sie habe an einer alten, schwerkranken Frau ein Salbungsritual vollzogen, weil diese angeblich keinen Priester sehen wollte. Eine Simulation einer sakramentalen Krankensegnung sei dies nicht gewesen, will Küng-Bless der Öffentlichkeit weismachen. In Sachen kirchliche Eheschliessung hingegen räumt sie Simulationen unverfroren ein: «Ich habe auch schon Paare getraut und ihnen im Vorfeld gesagt, dass ich die Ehe kirchlich nicht gültig schliessen kann (vgl. kath.ch).»
Wie heruntergekommen die einstige Musterdiözese St. Gallen mittlerweile ist, belegt die Reaktion des Jugendseelsorgers Philipp Wirth auf den bischöflichen Neujahrsbrief. Mit kaum zu überbietender Frechheit verlangt der aus einer anderen Diözese eingesickerte Wirth von Bischof Büchel eine Entschuldigung und «überlegt sich ernsthaft, dem Bischof seine Missio zurückzugeben» ein Schritt, den manche Angehörige des Bistums mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen würden. Doch mit dieser Entgleisung nicht genug: Wirth brüstet sich, im Rahmen eines Firmweges mit Jugendlichen das Abendmahl gefeiert und sie aufgefordert zu haben, die Einsetzungsworte zu sprechen.
Mehr kann mit dem Glauben der katholischen Kirche kaum noch Schindluderei getrieben werden. Sollten nun die Bischöfe gegen solche eklatanten Missbräuche nicht energisch einschreiten, ist ihr Neujahrsbrief das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde.
Quelle: swiss-cath
Ein neues Reskript von Papst Franziskus wird eine Erhöhung der Wohnkosten für hochrangige Vatikanbeamte bedeuten, eine Maßnahme, die den Gürtel enger schnallt und Teil einer breiteren Bemühung ist, das Vermögen des Heiligen Stuhls zu zentralisieren.
Das Reskript vom 13. Februar wurde nicht im Bulletin des Presseamtes des Heiligen Stuhls veröffentlicht, sondern im Vatikan angeheftet, wo es fotografiert und zum ersten Mal im Blog Messa in Latino veröffentlicht und bald darauf von Vatican News veröffentlicht wurde.
Das Dokument erklärt, dass Papst Franziskus beschlossen hat, „jede Vereinbarung über die Nutzung von kostenlosen oder vorteilhaften Unterkünften für Kardinäle, Leiter von Dikasterien, Präsidenten, Sekretäre, Untersekretäre, Manager und Äquivalente“ abzuschaffen. Die Preise für Wohnungen, die für andere Arbeitnehmer bestimmt sind, würden davon nicht berührt.
In diesem Zusammenhang bekräftigte Papst Franziskus am 20. Februar in einem Motu proprio mit dem Titel „Das einheimische Gesetz“, dass das Vermögen des Heiligen Stuhls dem Heiligen Stuhl gehört. Zuvor hatten verschiedene vatikanische Einrichtungen völlige Autonomie darüber, wie sie Gebäude zuweisen und verwalten. Jetzt hat der Papst per Gesetz festgelegt, dass die Verwaltung ausschließlich der Institution des Heiligen Stuhls gehört, wodurch die Kontrolle der Finanzen weiter zentralisiert wird.
Einerseits setzt Papst Franziskus seinen Kampf gegen kirchliche Privilegien fort. Aber auf der anderen Seite trifft er auf ein vatikanisches System, das, wenn auch mit Einschränkungen, den Vorteil hatte, die Arbeit im Heiligen Stuhl für alle zugänglich zu machen.
Das Reskript vom 13. Februar erfolgte nach einer Anhörung des Präfekten des Wirtschaftssekretariats, Maximino Caballero Ledo.
Die Motivation für die Entscheidung, so das Dokument, besteht darin, „die wachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, mit denen der Heilige Stuhl für die Erfüllung des Dienstes der Universalkirche und der Bedürftigen konfrontiert ist“ und daher die Notwendigkeit, „dem Apostolischen Stuhl mehr Ressourcen zu reservieren, auch durch Erhöhung der Einnahmen der Immobilienverwaltung“.
Wohnungen können nicht mehr für Bürozwecke oder außerhalb des Marktpreises sein. Es wird auch hinzugefügt, dass „die proprietären Institutionen auf die oben genannten Themen die gleichen Preise anwenden müssen, die für diejenigen gelten, die kein Amt im Heiligen Stuhl oder im Staat der Vatikanstadt haben“.
Ausnahmen können nur vom Papst genehmigt werden, der jede Entscheidung stark zentralisiert macht.
Die Wahl von Papst Franziskus betrifft ein vatikanisches System, das genau so geboren wurde, dass alle – Mitarbeiter und Abteilungsleiter – so würdevoll wie möglich arbeiten können.
Es gibt etwa 5.000 Mitarbeiter des Vatikans, die sich auf die Verwaltung des Staates Vatikanstadt und den Heiligen Stuhl verteilen. Sie alle erhalten ein Gehalt, das in der Regel bescheiden ist. Im Vatikan gibt es 10 Besoldungsstufen, die von 1.300 Euro pro Monat für die erste Stufe bis zu etwa 2.400 Euro pro Monat für die 10. Stufe reichen und je nach Leistung um 250 Euro erhöht werden können.
Die Kardinäle der Römischen Kurie haben derzeit eine Vergütung zwischen 4.500 und 5.500 Euro im Monat, einschließlich der 1.500 Euro des „Kardinalsgerichts“ („piatto cardinalizio“), das jedem Kardinal der Welt zusteht. Ein Bischof oder Erzbischofsleiter eines Dikasteriums erhält zwischen 3.000 und 4.000 Euro.
Die Begründung ist, dass diese Gehälter sich eine marktübliche Miete leisten könnten. In Wirklichkeit sind die vatikanischen Wohnungen, insbesondere diejenigen, die traditionell für Dikasteriumsoberhäupter oder Kardinäle bestimmt sind, groß, prestigeträchtig und auf jeden Fall in teuren Gegenden. In vielen Fällen würde das volle Gehalt eines Beamten benötigt, um den vollen Marktpreis zu decken.
Für den Heiligen Stuhl ist es jedoch wichtig, dass jeder die Möglichkeit haben könnte, im Vatikan zu arbeiten. Daher wird das kontrollierte Preissystem bevorzugt, da der kleine Staat der Vatikanstadt keine Steuern hat. Daher haben die Mitarbeiter ein Nettogehalt ohne Steuern.
Der Schritt ist nicht die erste Straffung der vatikanischen Finanzen unter Papst Franziskus. Im Jahr 2021 legte der Papst fest, dass ab dem 1. April dieses Jahres die vom Heiligen Stuhl an die Kardinäle gezahlten Bezüge um 10% reduziert werden, während das Einkommen der anderen Oberen um 8% gekürzt wird. Es gab auch eine weitere 3% Kürzung der Gehälter für Geistliche und Ordensleute in den 10 Funktions- und Nicht-Management-Ebenen. Darüber hinaus wurden auch die Dienstalterserhöhungen bis April dieses Jahres ausgesetzt.
Quelle: CNA englisch
Zur Abtreibung getrieben
Papst Franziskus reist nach Budapest
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der von Biden ernannte Generalstaatsanwalt räumte ein, dass das FBI-Memo, das die Überwachung traditioneller Katholiken anordnet, „entsetzlich“ sei, sagte aber, er wisse nicht, ob oder wie viele FBI-Informanten in katholische Kirchen der USA eingebettet seien.
Der von Biden ernannte US-Generalstaatsanwalt Merrick Garland gab am Mittwoch gegenüber dem republikanischen US-Senator Josh Hawley aus Missouri zu, dass das durchgesickerte FBI-Memo, das die Überwachung bestimmter traditioneller Katholiken anordnet, von denen angenommen wird, dass sie eine gemeinsame ideologische Basis mit weißen rassistischen Extremisten haben, „entsetzlich“ und „unangemessen“ sei. Er konnte nicht sagen, ob es derzeit FBI-Informanten gibt, die in katholischen Kirchen operieren.
Garland machte den Kommentar während einer Anhörung der Justizaufsicht des Senats am 1. März, in der Hawley den Generalstaatsanwalt aufforderte, sich für die angebliche Ausrichtung seines DOJ auf Katholiken zu verantworten.
Nachdem er Garland wiederholt über die „SWAT-artige“ Razzia des katholischen Bürgersteigberaters und Vaters Mark Houck gegrillt hatte, sagte Hawley, er habe „ein Muster bemerkt“.
„Die FBI-Außenstelle in Richmond gab am 23. Januar dieses Jahres ein Memorandum heraus, in dem sie, ich zitiere, „die Erforschung neuer Wege für die Stolperdraht- und Quellenentwicklung“ gegen traditionalistische Katholiken – ihre Sprache – einschließlich derjenigen, die die lateinische Messe bevorzugen, befürworteten „, sagte Hawley.
Im vergangenen Monat veröffentlichte der ehemalige FBI-Agent und Whistleblower Kyle Seraphin ein achtseitiges internes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die FBI-Außenstelle plant, Informanten einzusetzen, um „rassistisch oder ethnisch motivierte gewalttätige Extremisten“ abzufangen, von denen sie sagten, dass sie eine gemeinsame Basis mit der „radikal-traditionalistischen katholischen (RTC) -Ideologie“ gefunden hätten, berichtete LifeSiteNews.
Das FBI zog das Memo am Tag nach dem Leck zurück und sagte, das Dokument habe seine „anspruchsvollen Standards“ nicht erfüllt. Seraphin sagt jedoch, dass das Memo immer noch intern in Umlauf gebracht wird.
In der Senatsanhörung am 1. März fragte Hawley Garland, ob sein DOJ „Quellen und Spione in lateinischen Messgemeinden und anderen katholischen Gemeinden im ganzen Land kultiviert“.
Garland bestritt die Anklage, sagte aber, er stimme Hawleys Verurteilung des Memos zu.
„Das Justizministerium tut das nicht. Es führt keine Untersuchungen aufgrund der Religion durch“, sagte er und fügte hinzu, dass er „das Dokument gesehen habe“ und „es ist entsetzlich“.
„Ich stimme Ihnen völlig zu. Ich verstehe, dass das FBI es zurückgezogen hat und jetzt untersucht, wie das jemals passieren konnte“, sagte er.
Hawley drängte Garland, zu beantworten, wie das Memo erstellt und verbreitet wurde, was Garland wiederholte, wird derzeit untersucht.
Der Republikaner aus Missouri sagte Garland, er könne ihm bereits eine Antwort darauf geben, wie das Dokument „passiert ist“, und wies darauf hin, dass es „ausführlich das Southern Poverty Law Center zitiert, das all diese verschiedenen Katholiken als Teil von“ Hassgruppen „identifiziert. „
„Ist das FBI unter Ihrer Leitung und Führung so, wie sie ihre Geheimdienstarbeit machen? Sie schauen sich linke Interessengruppen an, um Katholiken ins Visier zu nehmen? Ist es das, was vor sich geht? Ich meine, eindeutig ist es „, sagte er. „Wie kommt das?“
Obwohl sie dem Richmond, Virginia-Memo erneut zustimmten, war es „unangemessen“ und „spiegelt nicht die Methoden wider, die das FBI anwenden soll“, da sie „sich nicht auf eine einzelne Organisation verlassen sollten, ohne ihre eigene Arbeit zu tun“, argumentierte Garland, dass das „FBI nicht auf Katholiken abzielt“.
Als Hawleys Zeit zu Ende ging, fragte er Garland: „Wie viele Informanten haben Sie in katholischen Kirchen in ganz Amerika?“
Der Generalstaatsanwalt sagte, er glaube nicht, dass es welche gäbe, aber er könne sich nicht sicher sein.
„Ich weiß es nicht, und ich glaube nicht, dass wir irgendwelche Informanten haben, die auf katholische Kirchen abzielen“, sagte Garland. „Wir haben eine Regel gegen Ermittlungen, die auf Aktivitäten des Ersten Verfassungszusatzes basieren, und katholische Kirchen sind offensichtlich Aktivitäten des Ersten Verfassungszusatzes. Aber ich kenne die genaue Antwort auf diese Frage nicht.“
„Sie kennen die Einzelheiten von nichts, so scheint es, aber anscheinend zielt dieses Justizministerium auf Katholiken ab, auf gläubige Menschen, speziell für ihre Glaubensansichten“, argumentierte Hawley. „Und Herr Generalstaatsanwalt, ich sage Ihnen einfach: Es ist eine Schande.“
Quelle: Lifesite News
Der 94-jährige deutsche Kardinal Walter Brandmüller hat die „Tonart“ beklagt, mit der „die Auseinandersetzung über die jüngste – die Liturgie der heiligen Messe betreffende – Gesetzgebung da und dort geführt wird“.
In einem Beitrag für die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ erklärte der einstige Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaft: „Natürlich geht es dabei um ‚chirurgische Eingriffe am Herzen‘ der Kirche. Gerade deswegen aber sollte darüber nicht nur mit der notwendigen Sachkenntnis, sondern auch ruhig und unaufgeregt gesprochen und geschrieben werden.“
„Was nun wesentliche Gestalt und Form ihrer Feier betrifft, ist festzuhalten, dass Jesus selbst sie am Abend vor seinem Leiden vorgegeben hat“, betonte Brandmüller. „Was sich im Laufe der Jahrhunderte um dieses ‚Kerngeschehen‘ an Gebeten und kultischem Handeln gerankt hat, um der gläubigen Ehrfurcht vor dem „Geheimnis des Glaubens“ Ausdruck zu verleihen, hat sich in den verschiedenen Teilen der Christenheit in mannigfacher Weise entwickelt, wie die Liturgiegeschichte erweist.“
„In der Tat ist die Entwicklung der einzelnen ‚Liturgiefamilien‘ in Ost und West verschiedene Wege gegangen – immer in dem Bestreben, den Auftrag ‚Tut dies zu meinem Gedächtnis‘ zu erfüllen“, so der Kardinal. „Und eben jenes ‚Dies‘, was da getan werden soll, ist sehr schlicht und in allen Formen der Feier durch die Jahrhunderte gleichgeblieben: ‚Am Abend vor seinem Leiden nahm er Brot …‘ Das ist die ‚Messe aller Zeiten‘: Die aber kann mit keinem bestimmten Ritus gleichgesetzt werden, sie findet in allen legitimen liturgischen Formen ihren Ausdruck.“
„In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass selbst der im Auftrag des Konzils von Trient ausgearbeitete Ritus keineswegs sogleich und überall eingeführt wurde“, erläuterte Brandmüller. „In Frankreich etwa hielten sich überlieferte Formen – namentlich der Ritus von Lyon – bis in das späte 19. Jahrhundert. Vergessen wir auch nicht die Sonderriten, die mit ausdrücklicher Würdigung durch das Zweite Vatikanische Konzil weiterhin im Gebrauch sind.“
Ausdrücklich wandte sich der Kardinal gegen Ungehorsam in Fragen der Liturgie: „Wie viele Katholiken sind es nicht müde, im Gottesdienst von den neuesten Einfällen ‚kreativer‘ Priester oder Pastoralreferent:innen(!) überrascht zu werden!“
Derartiger Ungehorsam sei „einer der Gründe dafür, dass sich die Kirchen in den letzten Jahrzehnten immer mehr geleert haben – und weiter leeren. Es ist kaum begreiflich, dass der ‚kirchliche Apparat‘ dies nicht zur Kenntnis nimmt oder gar verdrängt. Ebenso wie vor diesem Exodus verschließt man auch die Augen vor der dramatischen Leere der Priesterseminare – besonders im deutschen Norden. Man nimmt auch nicht zur Kenntnis, dass im Gegenteil gerade jüngere Gemeinschaften, die sich der gewissenhaften und würdigen Feier der Liturgie – im neuen wie im alten Ritus – verpflichtet haben, erstaunlichen Zuwachs an jungen Männern meist mit abgeschlossener akademischer Bildung verzeichnen.“
Quelle: Partnernachrichter Agentur: CNA Deutsch
Nuntius Nikola Eterović hat in seinem Grußwort zur Frühjahrs-Vollversammlung der deutschen Bischöfe betont, er sei „von Amts wegen beauftragt“ worden „zu präzisieren, dass nach richtiger Auslegung des Inhalts dieses Schreibens nicht einmal ein Diözesanbischof einen synodalen Rat auf diözesaner oder pfarrlicher Ebene errichten kann“.
Außerdem erklärte er, dass Synodalität nicht „neue Einrichtungen mit dem Risiko einer weiteren Zunahme an Bürokratie“ bedeute. Stattdessen sei „geboten, die bereits bestehenden diözesanen Gremien im synodalen Geist zu beleben“. Synodalität sei „mehr eine Frage des Geistes und des Stils als der Strukturen“, so Eterović an die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), die sich in dieser Woche in Dresden trifft.
Hintergrund für die Absage an die Einrichtung eines Synodalen Rats ist ein Schreiben von drei Kurienkardinälen vom Januar, das von Papst Franziskus „in forma specifica“ approbiert wurde.
Darin hatte der Vatikan klargestellt, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“. Es bestehe also keine Verpflichtung für die Bischöfe, sich am Synodalen Ausschuss zu beteiligen, welcher der Vorbereitung des Synodalen Rats dienen soll.
Als Beispiel für Synodalität, gegen die Einführung eines permanenten Synodalen Rats, wie er vom Synodalen Weg zur eigenen Verstetigung bereits im Jahr 2022 beschlossen worden war, verwies Eterović auf die Bischofssynode: „Die Bischofssynode bietet ein gutes Beispiel für eine solche Struktur in der katholischen Kirche. Die vom Generalsekretariat der Bischofssynode organisierten Synodenversammlungen sind punktuelle Ereignisse im Leben der katholischen Kirche, die ihren Höhepunkt in den Generalversammlungen erreichen, die in der Regel drei Wochen dauern und vom Heiligen Vater geleitet werden.“
Zur Nachbereitung der einen Bischofssynode und zur Vorbereitung der nächsten gebe es einen „Rat, dessen Amtszeit jeweils mit Beginn der neuen Generalversammlung endet, „weil am Ende der Synodenversammlung ein neuer Rat gewählt wird, der in der Regel die folgenden drei Jahre im Amt bleibt. In jedem Fall hat der genannte Rat eine beratende Funktion und ist, wie erwähnt, in seiner Dauer begrenzt.“
„Wollte man diese Praxis auf die Realität des Synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland übertragen, müsste analog und auf Zeit ein synodaler Ausschuss mit beratendem Charakter eingesetzt werden, der die Dokumente auswertet, denn aus Zeitgründen ist während des Synodalen Weges kein fundiertes Studium möglich“, so der Nuntius. „Handelt es sich um wichtige Entscheidungen, müsste diesen Dokumenten eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz zustimmen.“
Eterović erteilte auch den vom Synodalen Weg beschlossenen Bestrebungen, die Frage der Frauenordination neu zu erörtern, eine klare Absage, indem er ausführlich aus einem Interview zitierte, das Papst Franziskus dem America Magazine, einer Jesuitenzeitschrift, Ende 2022 gegeben hatte.
Quelle: Partnernachrichten Agentur: CNA Deutsch
Luka im Gespräch mit Dr. Beat Müller, Priester und Pressechef von Opus Dei Schweiz, zum Thema: „Die Bedeutung der Fastenzeit aus der Sicht von Jugendlichen“
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Die Bibel kennen
Bern, (novaradio.ch): Am ersten Fastensonntag wurde uns die Versuchung Jesu vor Augen geführt. Der Widersacher tritt an Jesus heran und versucht, ihn zu Fall zu bringen, wie er es bereits mit den ersten Menschen, Adam und Eva, schaffte. Jesus, der wahrer Mensch und wahrer Gott ist, wehrt jedoch jede Versuchung ab. Man muss sich diese Szene vorstellen: Gott, der Herr der ganzen Schöpfung, ist so demütig, dass er für uns Menschen so niedrig wird, dass der Teufel ihn in Versuchung führen darf, damit Gott das gleiche durchmachen muss wie wir. Er möchte uns in allem gleich werden – ausser der Sünde. Es ist wichtig, sich mit den drei Versuchungen auseinanderzusetzen, die Jesus vom Teufel angeboten werden. Hier geht es um den Missbrauch der Macht, Hochmut und das Streben nach Macht. Der Wunsch nach Macht ist tatsächlich wohl die grösste Sünde, die viele weitere Sünden folgen lässt. Jesus kontert alle Versuchungen mit einem grossen Gottvertrauen. Dabei ist bemerkenswert, dass er – obwohl er es ist – nicht sagt, er sei Gott, sondern demütig die menschliche Last trägt und einzig und allein mit der Heiligen Schrift argumentiert, um die Versuchungen abzuwehren. Für mich ist dies ein grosses Zeichen, wie wichtig es ist, die Heilige Schrift kennenzulernen. Viele Katholiken lesen – wenn überhaupt – nur das Evangelium, wobei auch hier bei vielen Christen das Wissen sehr gering ist. Das Alte Testament wird hingegen von vielen gemieden. Ich hatte das grosse Glück, mit einem älteren Priester, den ich sehr schätze und bei dem ich Hebräisch-Unterricht hatte, zehn Jahre lang das Alte Testament auf Hebräisch zu lesen. Dabei konnte ich den grossen Reichtum erkennen, welchen das Alte Testament bietet. Es ist wichtig, als Katholiken die Heilige Schrift zu kennen. Ich möchte alle Christen ermutigen, zumindest einmal in der Woche sich der Lektüre des Alten Testaments zu widmen. Das Evangelium sollten wir, so wie es der Heilige Vater, Papst Franziskus, uns immer ans Herz legt, sogar jeden Tag lesen. Das ist übrigens etwas, was auch sehr gut ökumenisch geschehen kann. Wir reden so viel über Ökumene, wobei Ökumene dort forciert werden soll, wo sie keine Früchte bringen kann, da die theologischen Differenzen zu gross sind. Dies betrifft vor allem die Frage, ob wir gemeinsam das Brot brechen können. Auf der anderen Seite vernachlässigt man die Bereiche der Ökumene, die sehr sinnvoll wären, wie beispielsweise die Beschäftigung mit der Bibel oder diakonische Werke. Bemühen wir uns in dieser Fastenzeit, das Wort Gottes immer besser kennenzulernen, damit wir wie Jesus allen Versuchungen widersagen können. Durch die Lektüre der Heiligen Schrift wissen wir mehr über unseren Glauben und werden so zu reiferen und besseren Katholiken. DR
Im Psalm 15 geht es, um den moralischen Umgang.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der 26. Teil der Reihe „Wahrer Gehorsam in der Kirche“
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der 13. Teil der Reihe Fatima das letzte Geheimnis
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
13. Marsch fürs Läbe am 16. September in Zürich
September 2023 in Zürich-Oerlikon statt.
Seit der Einführung der Fristenregelung vor 20 Jahren hat sich die Diskussion um Abtreibung dramatisch weiter zu Lasten der ungeborenen Kinder verschoben. Das international geforderte «Recht auf Abtreibung» hat inzwischen auch die Schweiz erreicht. Davon zeugt die jüngste Forderung, Abtreibung als eine Frage der Gesundheit und nicht als Strafsache zu betrachten. Diese hat die Rechtskommission des Nationalrats jedoch am 2. Februar 2023 abgelehnt.
Bereits heute werden jährlich in der Schweiz rund 11’000 Kinder abgetrieben – das sind 500 Schulklassen. Wer stellt sich vor sie und vertritt ihr Recht auf Leben? Sätze wie «Ich selbst würde nicht abtreiben, aber ich kann nur für mich sprechen» bedeuten in der Diskussion über Abtreibung, zur Tötung dieser Kinder zu schweigen.
Wie in zahlreichen anderen Ländern weltweit wollen auch hierzulande und aus den umliegenden Grenzgebieten zahlreiche Lebensschützer diesen Kindern eine Stimme geben: am jährlichen Marsch fürs Läbe. In Zürich treffen sich die Pro Lifer deshalb dieses Jahr wieder am 16. September. Mit dabei ist u.a. die Sängerin und Songwriterin Bernarda Brunovic, die bereits im letzten Jahr das Publikum begeisterte. Die von Geburt an blinde Musikerin mit kroatischen Wurzeln sagt von sich: «Musik ist mein Leben, mein Leben ist die Musik». Stand sie letztes Jahr mit einem Begleitmusiker auf der Bühne, tritt sie dieses Jahr mit einer Band zusammen auf. Der Marsch fürs Läbe lädt dazu ein, sich von den leidenschaftlich-groovigen Songs mitreissen zu lassen und dabei zu sein, wenn wieder zahlreiche Menschen das Leben feiern und zeigen: Jeder hat das Recht zu leben!
Mehr Infos unter: www.marschfuerslaebe.ch
Evangelium zum ersten Fastensonntag und Betrachtung zum Evangelium
7 Tipps zum Fasten
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Von Matthias – das ist die Kurzform des hebräischen Mattathias – gibt es nur wenige sichere Nachrichten; er kam nach der Himmelfahrt Christi durch das Los – auch Joseph Barsabbas stand zur Wahl – als Nachrücker für Judas Iskariot in das Apostelkollegium der Urgemeinde in Jerusalem, (Apostelgeschichte 1, 26). Nach unsicheren Berichten bei Eusebius von Cäsarea stammte Matthias aus einer wohlhabenden Familie in Betlehem; er habe Jesus in jungen Jahren kennengelernt und zu den 70 Jüngern gehört, die Jesus zur Verkündigung des Reiches Gottes aussandte (Lukasevangelium 10, 1).
Christen unter den Kandidaten klar unterrepräsentiert
Am Samstag wird in Nigeria ein neuer Präsident gewählt. Die Kandidaten der grossen Parteien halten sich jedoch nicht an die ungeschriebene Regel der geografischen und religiösen Rotation. Eine Situation, die die bereits bestehenden interreligiösen Spannungen weiter anheizt. |
Der nächste Präsident des bevölkerungsreichsten Landes Afrikas wird am Samstag, den 25. Februar, gewählt. Es sind die siebten Präsidentschaftswahlen seit der Rückkehr des Landes zu einem demokratischen System im Jahr 1999. Die Herausforderungen, die mit dieser Wahl verbunden sind, entsprechen den Herausforderungen, denen sich das Land derzeit insgesamt gegenübersieht. Denn nach der Wahl von Präsident Muhammadu Buhari, der 2015 die Nachfolge von Jonathan Goodluck antrat, hat die Gewalt militanter Islamisten nur noch zugenommen, die Unsicherheit hat sich ausgebreitet, das Wirtschaftswachstum hat sich verlangsamt, das Bildungssystem ist zusammengebrochen und die Verarmung der Bevölkerung hat sich verstärkt. Das muslimisch/muslimische Ticket sorgt für Kontroversen Der gewählte Präsident wird eine Amtszeit von vier Jahren erhalten. Die wichtigsten politischen Parteien, die bei den Wahlen antreten, sind die Demokratische Volkspartei (PDP) und der Progressive Kongress (APC). Im Vorfeld der Wahlen wird jedoch weniger auf die von den Parteien vorgeschlagene Politik geachtet als vielmehr auf die Kontroverse um die muslimischen Doppeltickets und die Unfähigkeit der beiden Parteien, das Land voranzubringen. In Nigeria gibt es einen stillschweigenden Konsens zwischen den politischen Parteien, die Präsidentschaftskandidaten aufstellen, der eine geografische Machtrotation zwischen dem muslimischen Norden und dem christlichen Süden sowie ein Bekenntnis zur Vertretung beider Religionsgruppen fordert. Bei dieser Wahl wird sie nicht eingehalten. Auf der Grundlage der Übereinkunft war zu erwarten, dass der nächste Präsident aus dem christlichen Süden kommen und sein Vizepräsident den muslimischen Norden vertreten würde. Die Oppositionspartei PDP stellte jedoch den Muslim Atiku Abubakar als Kandidaten auf, der den Christen Ifeanyi Okowa als seinen „Running Mate“ wählte. Einen Monat später stellte die Regierungspartei APC den Muslim Bola Tinubu aus dem Bundesstaat Lagos im Süden des Landes auf, der wiederum einen anderen Muslim aus dem Norden, den ehemaligen Gouverneur des Bundesstaates Borno, Kashim Shettima, als Vizepräsidenten wählte. Insbesondere das muslimisch/muslimische Ticket schürt die Spannungen in einem Land, das bereits durch religiöse und ethnische Bruchlinien gespalten ist. In Nigeria ist die Bevölkerung etwa zu gleichen Teilen in Christen und Muslime geteilt und viele Christen fühlen sich von den vorgeschlagenen Kandidaten nicht vertreten. Die Christliche Vereinigung von Nigeria (CAN) hat offen ihre Besorgnis darüber geäussert. Ihr Generalsekretär, Barrister Joseph Bade Daramola, erklärte: «Die CAN drängt darauf, dass bei der Auswahl der Mitstreiter für die Präsidentschaftskandidaten ein Gleichgewicht zwischen den beiden Religionen hergestellt wird. Wir lehnen die Idee von christlich/christlichen oder muslimisch/muslimischen Kandidaten ab». Erzbischof Henry Ndukuba sagte in einem Interview: «Wenn Sie Personen desselben Glaubens nominieren oder auswählen, sei es ein christlich-christliches oder ein muslimisch-muslimisches Ticket, sind Sie sehr unsensibel gegenüber den Gefühlen der Bevölkerung.» Andere bringen ebenfalls ihre Bedenken und die potenzielle Gefahr des muslimisch/muslimischen Tickets zum Ausdruck und betonen, dass es um Inklusion und Repräsentation geht. Interreligiöses Zusammenleben durch dschihadistische Gewalt höchst fragil Das Land hat sowohl die sechstgrösste christliche Bevölkerung der Welt (rund 100 Millionen) als auch die fünftgrösste muslimische Bevölkerung (rund 115 Millionen). Angesichts der bestehenden sozialen, religiösen und politischen Spannungen befürchten viele, dass vor diesem Hintergrund das Risiko von Gewalt während und nach den Wahlen höher als je zuvor sein wird. Eine anhaltende Unsicherheit und wirtschaftliche Instabilität könnte deutlich weitreichendere und schädlichere Auswirkungen auf die Nahrungsmittelversorgung, die Flüchtlingsbewegungen und die Sicherheit des Kontinents haben. Open Doors, ein internationales Hilfswerk für verfolgte Christen teilt die Sorge von Erzbischof Ndukuba angesichts dieser Realität. Im Weltverfolgungsindex steht Nigeria an sechster Stelle der Länder, in denen Christen am stärksten verfolgt werden. Mit 5’014 Christen, die allein im letzten Jahr aufgrund ihres Glaubens getötet wurden, steht Nigeria weiterhin mit grossem Abstand an der Spitze der Länder, in denen dschihadistische Gewalt die meisten Opfer fordert. «Die aktuelle Regierung hat keinen echten Willen gezeigt, die christliche Bevölkerung im Zentrum und im Norden des Landes vor dem Terrorismus zu schützen. Eine weitere politische Destabilisierung würde die Christen in diesen Regionen angesichts der ständigen Angriffe und Gewalttaten nur noch verwundbarer machen», stellt Philippe Fonjallaz, Geschäftsführer von Open Doors, fest. Über Open DoorsMehr als 360 Millionen Christen sind weltweit aufgrund ihres Glaubens einem zumindest hohen Ausmass an Verfolgung ausgesetzt. Open Doors wurde 1955 gegründet und hilft heute verfolgten Christen ungeachtet ihrer Konfession in mehr als 70 Ländern. |
Quelle: Opendoors Schweiz
Am Anfang hören Sie das Tagesevangelium und danach die Fastenbotschaft von unserem geistlichen Berater und Priester von Opus Dei Schweiz, Dr. Don Nerio Medici.
Danach kommt ein Interview mit Pater Bernhard Kaufmann über die Fastenzeit.
Später kommen die zwei Jugendsendungen: Ivan spricht mit Don Medici über das Vater unser….
Luka über die Fastenzeit (Beitrag)
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Rückblick von Giuseppe Nardi auf einen Tag im päpstlichen Kampf gegen den überlieferten Ritus
50 Tage nach dem Tod von Benedikt XVI. legte der Heilige Stuhl bei der Zertrümmerung des Motu proprio Summorum Pontificum noch nach. Das Tagesbulletin des vatikanischen Presseamtes vom 20. Februar 2022 berichtete über eine Audienz, die Papst Franziskus dem Präfekten des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Arthur Roche, gewährt hatte. Inzwischen ist bekannt, worum es bei der Audienz ging.
„Exodus40“?
Hast du schon von ‚Exodus 90‘ gehört? Dabei handelt es sich um eine echte Herausforderung, speziell für Männer. Das Programm ist anspruchsvoll und realistisch. Bereits Zehntausende haben davon profitiert. Es enthält einen konkreten ‚Fahrplan‘, um destruktive Gewohnheiten wirksam zu verändern, sich aus erniedrigenden Umgarnungen zu befreien und eingeschliffene negative Verhaltensmuster zu überwinden. Die Strategie dieses segensreichen Exodus beruht auf den drei Grundpfeilern Gebet, Askese und Bruderschaft. (www.exodus90.com/de) Ich kenne eine ganze Reihe von Exoduslern, die in Tat und Wahrheit bezeugen, wie ihr Leben sich durch Exodus 90 nachhaltig positiv verändert hat.
Da morgen die Fastenzeit beginnt, die bekanntlich 40 Wochentage dauert, kam mir der Gedanke, zu einem allgemeinen ‚Exodus 40‘ zu ermuntern.
Einst träumten die widerspenstigen Israeliten von den Fleischtöpfen Ägyptens (Ex 16, 3), und sie waren drauf und dran, in die Knechtschaft zurückzukehren, denn Moses war ihnen unbequem. Und wie steht es heute? Stellt nicht gerade die Verweichlichung der Christenheit ein echtes Problem dar? Jahrelang haben Pastoralstrategen daran gearbeitet, die Latte immer niedriger zu legen und möglichst wenig zu fordern. Mit der modernen ‚Welt‘ samt ihren Annehmlichkei- ten ist man bestens arrangiert, und Verse wie Röm 12, 2 oder 1 Joh 2, 15-17 möchte man am liebsten aus der Bibel streichen. Man hat sich damit abgefunden, in Knechtschaft zu leben, weil man wahre Freiheit gar nicht mehr kennt. Was braucht es da noch einen Exodus?
Es ist ein Gebot der Stunde, die befreiende Kraft christlicher Askese und die heilsame Wirkung des Fastens neu zu entdecken.
Die Fastenzeit ist Zeit der Entweichlichung! Deshalb überlege:
Dann zähle die Tage von 1 bis 40! Freue dich an jedem Schritt, der dir gelingt! Freue dich auf Ostern! Freue dich, dem Herrn sagen zu können, dass du zu seiner Ehre den ‚Exodus‘ gemacht hast! Freue dich darauf, in der Osternacht von ganzem Herzen dein Taufgelübde zu erneuern!
Suche dir mindestens einen Kameraden, mit dem du deine Exoduserfahrung teilst, und spornt euch gegenseitig an!
Schließlich gibt es noch einen guten Grund, effektiv den Weg geistlicher Erneuerung zu gehen. Ich meine die Liebe zur Kirche, insbesondere in dieser Zeit synodaler Verfinsterung. Verbinde mit all dem, was du in der Fastenzeit tust, das intensive und vertrauensvolle Gebet für die Hirten der Kirche: für den Papst, die Kardinäle, die Bischöfe! Empfehlen wir all unsere Sorgen um den Fortbestand der Tradition der Allmacht Gottes, auf die Fürsprache des Unbefleckten Herzens Mariens!
Ich wünsche dir frohes Fasten und die beglückende Erfahrung wahrer Freiheit in unerschütterlichem Vertrauen auf die göttliche Vorsehung sowie in immer tieferer Liebe zu Gott und zum Nächsten!
P. Martin Ramm FSSP
Kehrt um und glaubt an das Evangelium
Bern (novaradio.ch): Heute beginnt die Österliche Fastenzeit. Der Priester streut Asche auf unser Haupt und spricht die Worte „Kehrt um und glaubt an das Evangelium.“ Diese Worte müssen uns alle aufrütteln und uns aus unserer Selbtbezogenheit herausholen. Auch die frommsten Menschen müssen immer wieder zu Gott umkehren. Keiner von uns ist so perfekt, als dass er diese Busszeit nicht bräuchte, um ein besserer Christ zu werden. Genau um das geht es jedoch in der Fastenzeit: Als Christ vollkommener zu werden und sich klarzumachen, dass man nur ein schwaches Geschöpf ist, das ständig vom Erbarmen Gottes abhängt. Welche Werke legt uns die Kirche ans Herz, um dieses Ziel zu erreichen? Wir werden aufgerufen zu beten, zu fasten und Almosen zu geben. Einerseits sind wir aufgerufen, vermehrt Gott im Gebet zu suchen, da Gott sich finden lässt, wenn man ihn aufrichtig und ehrlich sucht. Auf der anderen Seite sollen wir fasten, um uns von weltlichen Dingen zu lösen. Der dritte Aspekt ist die tätige Nächstenliebe. Gottesliebe und die Liebe zum Nächsten gehören zusammen. Wenn wir uns bewusstwerden, dass wir nur vollkommen werden, wenn wir Gebet mit Nächstenliebe verbinden, erreichen wir die Heiligkeit, die Gott für uns seit Anbeginn der Welt vorgesehen hat. Die heutigen Christen haben die Tendenz, entweder den einen oder den anderen Aspekt stärker zu gewichten. Das Evangelium macht uns jedoch an einigen Stellen klar, dass wahre Umkehr Worte und Taten beinhaltet. Nutzen wir also diese Zeit der Vorbereitung auf Ostern, um unser tägliches Kreuz auf uns zu nehmen, damit wir den Willen Gottes erfüllen. Es ist ein Kreuz, seine Mitmenschen zu lieben, da sie uns oft nicht mit Liebe, sondern mit Ablehnung begegnen. Versuchen wir doch in den nächsten vierzig Tagen durch unser Verhalten allen Menschen zu zeigen, dass unser Glaube sich dadurch auszeichnet, die Liebe in die Welt zu tragen. Das Gebet und das Fasten geben uns hierfür die Kraft. Umso mehr wir uns selbst vergessen, desto grösser ist der Platz, welcher der Herr in unserem Herzen einnehmen kann. Und beten wir für uns gegenseitig, damit der Heilige Geist uns alle auf diesem Weg stärke. DR
09.00h Heilige Messe
14.20h Kroatische Sendung PAX VOBIS
16.00h Fastenzeitsendung mit Infos und Interviews u.a. mit Pater Kaufmann und die Jugendsendungen
19.00h Heilige Messe
Heute geht es, um die Frevler und die Gerechten.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der 25. Teil der Reihe „Wahrer Gehorsam der Kirche“
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der 12. Teil der Reihe „Fatima das letzte Geheimnis“
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Hat die Kirche das Recht…?
American Football Spieler geht zum alten Ritus
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Aber sind seine Gründe theologisch stichhaltig?
Wer die jüngsten öffentlichen Erklärungen von Erzbischof Arthur Roche, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst, in seinem Versuch, die geänderten Vorschriften für die Verwendung der traditionellen lateinischen Messe zu rechtfertigen, liest, kann nicht umhin, von einer Tatsache beeindruckt zu sein: Auch wenn seine Argumente als Gründe für das Missale von Paul VI. vollkommen stichhaltig sind, um den „gewöhnlichen“ Status zu haben, den sie unter Benedikt XVI. hatten – mit der traditionellen lateinischen Messe als „außergewöhnlich“ aber dauerhafte liturgische Form der römischen Kirche – sie sind dennoch schwach und nicht überzeugend als Gründe für sein erklärtes Ziel, die traditionelle lateinische Messe schließlich aus dem Leben der Kirche zu eliminieren.
Zwei britische Katholiken, von denen einer Priester ist, wurden am Donnerstag von allen Anklagepunkten gegen sie freigesprochen, nachdem sie beschuldigt wurden, das Gesetz gebrochen zu haben, weil sie vor einer Abtreibungsklinik gebetet hatten.
Die beiden wurden von einem Rechtsbeistand der glaubensbasierten Anwaltskanzlei Alliance Defending Freedom (ADF UK) am Birmingham Magistrates‘ Court in Birmingham, etwa dreieinhalb Autostunden nordwestlich von London, vertreten.
Erzbischof Bruno Forte veröffentlichte 1983 die Verurteilung der Freimaurerei durch den Vatikan, was die örtlichen Freimaurer veranlasste, an den Papst zu appellieren.
Kinshasa und Juba. Die beiden Orte, an denen Papst Franziskus wie üblich seine jesuitischen Mitbrüder während seines Besuchs in der Demokratischen Republik Kongo und im Südsudan traf.
Treffen zwischen Mitbrüdern genau dort, wo Gebet und Mission auf lokaler Ebene gesprochen werden, mit einem breiteren Blick. So bekräftigt der Papst: „Die ganze Welt befindet sich im Krieg, daran wollen wir uns gut erinnern. Aber ich frage mich: Wird die Menschheit den Mut, die Kraft oder sogar die Möglichkeit haben, umzukehren?“ Oder vielleicht spricht er über die Idee der „Resignation“, obwohl er das populärere, aber unangemessene Wort „Resignation“ verwendet.
Unter den Fragen ist eine interessant: „Als bekennender Jesuit haben Sie geschworen, keine Autoritätspositionen in der Kirche anzustreben. Was hat Sie dazu bewogen, das Bischofsamt und dann das Kardinal und dann das Papsttum anzunehmen?“ Der Papst antwortet: „Als ich dieses Gelübde ablegte, tat ich es ernst. Als mir angeboten wurde, Weihbischof von San Miguel zu werden, nahm ich nicht an. Dann wurde ich gebeten, Bischof eines Gebietes im Norden Argentiniens zu werden, in der Provinz Corrientes. Um mich zu ermutigen, sagte mir der Nuntius, dass es die Ruinen der Vergangenheit der Jesuiten gebe. Ich antwortete, dass ich kein Wächter der Ruinen sein wollte, und ich lehnte ab. Ich habe diese beiden Anträge aufgrund der Abstimmung abgelehnt. Beim dritten Mal kam der Nuntius, aber bereits mit der vom Generaloberen unterzeichneten Vollmacht, P. Kolvenbach, der zugestimmt hatte, dass ich zusagte. Er war Hilfsmann von Buenos Aires. Deshalb habe ich im Geiste des Gehorsams angenommen. Dann wurde ich zum Koadjutorerzbischof meiner Stadt und 2001 zum Kardinal ernannt. Im letzten Konklave kam ich mit einer kleinen Aktentasche, um sofort in die Diözese zurückzukehren, aber ich musste bleiben. Ich glaube an die jesuitische Singularität dieses Gelübdes, und ich habe alles getan, um das Episkopat nicht anzunehmen.“
Dann erklärt er, dass sowohl für das Papsttum als auch für die Rolle des Oberen der Gesellschaft Jesu die Rolle „ad vitam“ sein muss, fügt aber hinzu, dass „Benedikt den Mut hatte, dies zu tun, weil er wegen seiner Gesundheit keine Lust hatte, weiterzumachen“. Er erinnert an den Brief von Pius XII. während des Zweiten Weltkriegs und erklärt, dass der Verzicht nicht „Mode“ werden dürfe, um einem „Klatsch“ zu folgen.
Dann gibt es die Verteidigung der Umwelt, Inkulturation und Hoffnung, aber auch das Übel der Korruption und Weltlichkeit, Gesundheit und Gebet. Der vollständige Text wurde wie immer von La Civiltà Cattolica und nicht von den Medien des Heiligen Stuhls veröffentlicht.
Quelle: ACI Stampa
Kyrill und Method
Bern (novaradio.ch): Gestern feierte die Kirche die beiden Slawenapostel Kyrill und Method. Kyrill und Method haben im 9. Jahrhundert nach Christus gelebt und sind heute Patrone Europas. Die kyrillische Schrift ist nach Kyrill benannt, wobei er der Begründer der Vorgängerschrift, des glagolitischen Alphabets, war. Aus diesem heraus wurde später die kyrillische Schrift entwickelt. Die beiden Apostel haben sich unermüdlich dafür eingesetzt, die slawischen Völker mit der Frohen Botschaft in Kontakt zu bringen. Hierfür wurde das Evangelium in altslawischer Sprache übersetzt. In der Vorrede der Übersetzung der Evangelien schrieb Kyrill Folgendes: „Nackt und schutzlos stehen die Völker da, wenn sie keine Bücher in eigener Sprache haben, ohne diese Waffen können sie nicht gegen den Widersacher menschlicher Seelen kämpfen und sind dem ewigen Verderben ausgeliefert.“ So wurde die altslawische Liturgie eingeführt und war auch einer der Gründe, weshalb nach dem zweiten Vatikanum die Überzeugung reifte, allen Völkern die Verwendung der Volkssprache in der Liturgie zu erlauben.
Für uns heutige Menschen sind die beiden Vorbilder, da sie neue Wege gingen, um den Glauben an Jesus Christus zu verbreiten. Sie passten nicht die Moral des Evangeliums an, um für die slawischen Völker attraktiver zu werden, sondern die Sprache, damit diese den Glauben wirklich annehmen können. Auch wir sollten heute neue Wege in der Neuevangelisierung gehen, damit Menschen Jesus Christus erkennen. Die Kirche in der Schweiz ist zu träge geworden. Man hat Angst, Christus zu verkünden. Von Kyrill und Method können wir erlernen, dass der Glaube an Christus uns ermutigen soll, die Frohe Botschaft zu allen Menschen und Völkern zu tragen, ohne dabei Angst zu haben, von den Menschen abgelehnt zu werden. Es gilt dabei, kreativ zu sein, ohne die Lehre zu verwässern. Christus ist das Licht der Welt und es ist unsere Pflicht, die Menschen mit diesem Licht bekannt zu machen. DR
Sie können den 11. Teil der Reihe „Fatima das letzte Geheimnis“
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der 24. Teil der Reihe „Wahrer Gehorsam in der Kirche“.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Am Samstag trat die Internationale Föderation Una Voce, deren Mitglied im deutschen Sprachraum die Laienvereinigung Pro Missa Tridentina ist, mit einem Gebetsaufruf für die bevorstehende Fastenzeit an die Öffentlichkeit, einem „Aufruf zum Gebet in der Fastenzeit für die Freiheit des traditionellen römischen Ritus“.
Heute geht es, um den Psalm 8 und die Verantwortung von dem Menschen.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Die leitende Körperschaft der Kirche von England hat dafür gestimmt, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, während die Definition der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau unverändert bleibt, was dennoch globale Konsequenzen für die Einheit der Christen haben könnte.
„Zum ersten Mal wird die Kirche von England gleichgeschlechtliche Paare öffentlich, vorbehaltlos und freudig in der Kirche willkommen heißen“, sagten der anglikanische Erzbischof von Canterbury, Justin Welby, und der Erzbischof von York, Stephen Cottrell, in einer gemeinsamen Erklärung.
Die Diktatur von Daniel Ortega in Nicaragua verurteilte am Freitag, den 10. Februar, den Bischof von Matagalpa, Rolando Álvarez Lagos, zu 26 Jahren und vier Monaten Gefängnis und beschuldigte ihn, ein „Verräter an der Heimat“ zu sein.
Das Urteil gegen Álvarez kommt nur einen Tag, nachdem die Diktatur 222 politische Gefangene in die Vereinigten Staaten deportiert hatte.
Am 11. Februar gedenken wir an Maria – Unsere Liebe Frau in Lourdes
1908 feierte die römisch-katholische Kirche das 50-jährige Jubiläum der ersten Erscheinung Mariens in Lourdes im Jahr 1858; Papst Pius X. erkor diesen Tag zum neuen Fest der Erscheinung der unbefleckten Jungfrau Maria. Grundlage waren die Visonen der Bernadette Soubirous und die feierliche Verkündigung der neuen katholischen Lehre von der unbefleckten Empfängnis Mariens im Jahr 1854. Zum Gedenktag unserer Lieben Frau von Lourdes umbenannt wurde der Tag in der liturgischen Neuordnung nach dem 2. Vatikanischen Konzil.
„Dieses Bild wird unsere Stärke sein und mit ihr werden wir uns allem stellen“, sagte der Jesuitenpater Pater Antuan Ilgit.
Christliche Liebe zur Umwelt
Bern (novaradio.ch): Ich finde es schön, dass sich viele Jugendliche heutzutage für die Ökologie einsetzen. Wenn wir die Grundlagen unserer Existenz zerstören, zerstören wir uns selbst. Daher ist es wichtig, so zu handeln, dass auch spätere Generationen auf der Erde leben können. Was mir nicht gefällt an der heutigen Klima-Bewegung ist die Tatsache, dass sie keinen Bezug zum Glauben hat. Die Klima-Bewegung wird dadurch selbst zu einer Art Religion.
Auf seinem Rückflug aus dem Südsudan am Sonntag hat Papst Franziskus gesagt, dass Gott Menschen mit gleichgeschlechtlicher Anziehung liebt und begleitet.
Auf die Frage eines Journalisten, was der Papst zu Familien im Kongo und im Südsudan sagen würde, die ihre Kinder ablehnen, weil sie homosexuell sind, antwortete Papst Franziskus, dass der Katechismus lehrt, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher Anziehung nicht ausgegrenzt werden sollten.
„Menschen mit homosexuellen Neigungen sind Kinder Gottes. Gott liebt sie. Gott begleitet sie“, sagte der Papst bei einer Pressekonferenz während des Fluges von Juba im Südsudan nach Rom am 5. Februar.
„Jemanden auf diese Weise zu verurteilen ist eine Sünde. Die Kriminalisierung von Menschen mit homosexuellen Neigungen ist eine Ungerechtigkeit“, fügte er hinzu.
Der Tod des emeritierten Papstes Benedikt XVI. sei von Menschen in eigennütziger Weise benutzt worden, sagte Papst Franziskus am Sonntag an Bord des päpstlichen Flugzeugs, das aus dem Südsudan zurückkehrte.
„Ich denke, Benedikts Tod wurde von Menschen instrumentalisiert, die ihre eigenen Interessen verfolgen“, sagte er bei einer Pressekonferenz während des Fluges am 5. Februar.
Menschen, die eine so gute und heilige Person instrumentalisieren, fügte Franziskus hinzu, seien parteiisch und unethisch.
Die Legende ohne historischen Anhaltspunkt schildert Agatha als eine wohlhabende, adlige sizilianische Jungfrau aus Catania – ihr Haus stand der Überlieferung zufolge an der Stelle der ab 1409 Kirche errichteten San Placido. Demnach war die Jungfrau von großer Schönheit, wies aber die Brautwerbung des Statthalters Quintianus zurück, da sie Christin sei; der nutzte den kaiserlichen Erlass zur Christenverfolgung, ließ sie verhaften und ins Bordell der Aphrodisia bringen, damit sie zur Unzucht verführt werden sollte. Diese jedoch versuchte das erst gar nicht, der Statthalter veranlasste Verhöre, Folter und sadistische Qualen.
Lebensschützer freigesprochen
Interview über die Umstrukturierung von OPUS DEI
Papst in Afrika
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Präsident Joe Biden liegt falsch in Bezug auf die Finanzierung von Abtreibungen durch Steuerzahler und falsch in der Sicht von Papst Franziskus, sagte der Vorsitzende der US-Bischofskonferenz am Mittwoch.
Der Präsident schlug am Dienstag vor, dass weder der Papst noch alle katholischen Bischöfe gegen die öffentliche Finanzierung von Abtreibungen in den Vereinigten Staaten sind.
Biden, ein Katholik, der legale und öffentlich finanzierte Abtreibung unterstützt, machte diese Behauptung in einem kurzen Austausch mit dem EWTN-Korrespondenten des Weißen Hauses, Owen Jensen, auf dem Rasen des Weißen Hauses. CNA ist eine Nachrichtenagentur von EWTN News.
Blasius war von Beruf Arzt und wurde Bischof von Sebaste, das damals Hauptstadt der römischen Provinz Armenien war. Unter Kaiser Licinius erlitt er der Überlieferung zufolge das Martyrium – wahrscheinlicher ist aber das Martyrium zur Zeit von Kaiser Diokletian.
Nach der Legende soll Blasius sich wegen der Christenverfolgung in einer Höhle versteckt haben, wo er von wilden Löwen, Tigern und Bären bewacht wurde. Vögel trugen ihm Nahrung zu, er segnete wilde Tiere und heilte ihre Verletzungen. Die Jäger fanden kein Wild mehr, da sich alle Tiere zu Blasius geflüchtet hatten. Aus dieser Einsiedelei heraus habe er sein Bistum geleitet.
Am 2. Februar 2023 – dem Fest der Darstellung des Herrn (Mariä Lichtmess) – wurde Jesus im Tempel als Licht für die Völker und Heil der Welt dargestellt.
An diesem grossen kirchlichen Feiertag startet die Liveübertragung der hl. Messfeier aus der Arche Noah CH auf novaradio.ch – Katholischer Radiosender und novaradio.ch/ArcheNoahCH (mixlr.com)in Zusammenarbeit mit der ArcheNoahCH.
Heilige Messfeier für Sie täglich in Liveübertragung:
Montag bis Freitag um 9.00h
Dienstag mit Anbetung auch um 19.00h
Samstag um 17.30h
Sonntag um 10.30h und 19.00h
Es ist ein Instrument der neuen Evangelisierung in der Welt von heute, damit die Menschen Jesus Christus als Licht ihres Lebens und Heil der ganzen Welt erkennen, und zum katholischen Glauben und der Glaubensquelle – heiligen Messfeier- zurückfinden können. Herzlich willkommen.
Ivan, in seiner neuen Sendung, berichtet er über den Hl. Don Bosco. Was wir am Sonntag gefeiert haben.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Luka beginnt eine neue Reihe über die katholische Begriffe (ABC). Heute mit Ablass und Abtreibung
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Darstellung des Herrn
Bern (novaradio.ch): Die Kirche feiert am 2. Februar das Fest Darstellung des Herrn, dass auch Mariä Lichtmess genannt wird. Jesus wird dem jüdischen Gesetz entsprechend in den Tempel gebracht, um ihn Gott zu weihen. Hanna und Simeon erkennen dabei in Jesus das Heil Jerusalems. Mit dem Fest Darstellung des Herrn endet die Weihnachtszeit.
Was sagt uns dieses Fest heute? Für mich sind Hanna und Simeon Glaubensvorbilder, da sie eifrig auf das Heil Gottes warten und darauf vertrauen, nicht zu sterben, bevor sie dieses Heil sehen. Sie machen uns darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, beharrlich zu sein und nicht den Mut und die Hoffnung zu verlieren. Die wichtigsten Tugenden eines Katholiken sind nämlich Glauben, Hoffnung und Liebe.
Eine weitere Besonderheit ist die Tatsache, dass Maria und Joseph die Tempelvorschriften befolgen, welche die jüdische Religion ihnen gebietet. Obwohl Jesus Gott ist, sind seine Mutter und sein Ziehvater demütig und befolgen die Gesetze des Judentums. Im ganzen Leben Jesu zeigt sich diese Demut. Er steht als Sohn Gottes zwar über dem Gesetz, erfüllt dieses jedoch, um den Menschen ein Beispiel zu geben, wie ein Christ leben soll. Heute sagen viele Christen, dass es nicht notwendig ist, in die Kirche zu gehen, da man auch von zu Hause aus beten kann. Selbstverständlich stimmt dies. Jedoch ist dies eine verkürzte Sichtweise. Die Kirche schreibt vor, dass wir unsere Sonntagspflicht wahrnehmen sollen, weil sie weiss, wie wichtig es für den Menschen ist, beharrlich der Eucharistie beizuwohnen. Sich selbst über die Heilige Messe zu stellen und zu glauben, man habe diese nicht nötig, stellt eine Überhöhung der eigenen Person dar. Wenn die Heilige Familie den Vorschriften treu war, sollten wir dies umso mehr sein, da wir alle nur Menschen sind. Denken wir an diesem Fest daran, wieder vermehrt die Demut zu zeigen und Gottes Gebote betreffend die Heilige Messe und die anderen Sakramente zu befolgen. Sie sind nicht gegen uns gerichtet, sondern dienen zu unserem Heil. DR
Was ist Sünde? Sünde und Verbrechen an einem Beispiel.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Alles zum Stundengebetsbuch.
Stundenbuch Online – stundenbuch.katholisch.de
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der 9. Teil der Reihe „Fatima – Das letzte Geheimnis“.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Vom 31. Januar bis 5. Februar wird Papst Franziskus den Kongo sowie Südsudan besuchen. Hier finden Sie das detaillierte Reiseprogramm.
Hier können Sie den ganzen Reiseprogramm sehen.
29.01. je dan sv. Don Bosco bijo. Sve o sv. Don Bosco mozete ovde cuti.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Deutscher synodaler „Irrweg“
Vatikanexperte: „Untergrund-Bürgerkrieg“
In eigener Sache
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Am 2. Februar 2023 – dem Fest der Darstellung des Herrn (Mariä Lichtmess) – wurde Jesus im Tempel als Licht für die Völker und Heil der Welt dargestellt.
An diesem grossen kirchlichen Feiertag startet die Liveübertragung der hl. Messfeier aus der Arche Noah CH auf novaradio.ch – Katholischer Radiosender und novaradio.ch/ArcheNoahCH (mixlr.com)in Zusammenarbeit mit der ArcheNoahCH.
Heilige Messfeier für Sie täglich in Liveübertragung:
Montag bis Freitag um 9.00h
Dienstag mit Anbetung auch um 19.00h
Samstag um 17.30h
Sonntag um 10.30h und 19.00h
Es ist ein Instrument der neuen Evangelisierung in der Welt von heute, damit die Menschen Jesus Christus als Licht ihres Lebens und Heil der ganzen Welt erkennen, und zum katholischen Glauben und der Glaubensquelle – heiligen Messfeier- zurückfinden können. Herzlich willkommen.
Der Christ liebt den Frieden
Bern (novaradio.ch): Wieder einmal möchte ich in meiner Kolumne für den Frieden Partei ergreifen. Ich kann nicht verstehen, wie stark in den Medien und der gesamten Öffentlichkeit die Kriegsbegeisterung ausgebrochen ist bzw. wie wenig man sich darüber stört, dass Krieg herrscht in Europa. Man redet von Waffenlieferungen, von Kämpfen bis zum Schluss und vergisst dabei, dass auf beiden Seiten Tausende Menschen sterben. Ich bin schockiert, dass so wenige Christen auf die Strassen gehen und für den Frieden demonstrieren. In den 80er Jahren gab es eine Friedensbewegung, die den Abbau der Spannungen zwischen Ost und West wollte. Heute ist nichts mehr davon zu spüren. Der europäische Kontinent wurde schon so oft vom Krieg getroffen und nun gehen wir wieder in die gleiche Richtung. Der einzige Leuchtturm und Mahner ist heutzutage Papst Franziskus, der immer wieder für den Frieden betet und beide Seiten ermahnt, den Hass abzulegen. Ich möchte heute meine Kolumne bewusst kurz halten, weil jedes weitere Wort überflüssig ist. Der Christ ist ein Mensch des Friedens. Er hasst seinen Feind nicht, möchte nicht dessen Zerstörung und er versucht, die Interessen aller Seiten zu berücksichtigen, damit Frieden herrsche. Ein Frieden zwischen Russland und der Ukraine ist möglich. Lassen Sie uns durch unser Gebet und durch Taten der Nächstenliebe diesen Frieden schaffen. Dazu gehören auch öffentliche Stellungsnahmen. Ich bin enttäuscht von den Menschen, die für alles Mögliche demonstrieren gehen, nun aber schweigen, wenn es um das Interesse aller Europäer und der ganzen Menschheit geht. Lassen wir uns also nicht durch den Hass leiten, der in den Medien verbreitet wird, sondern durch die Liebe Christi, damit Frieden zwischen den Nationen, zwischen den Menschen und auch in unserem Herzen herrsche. DR
Hier eine Auflistung wichtiger Feiertage in der katholischen Kirche:
25. Januar: Bekehrung vom heiligen Paulus
FEBRUAR
02. Februar: Maria Lichtmess
03. Februar: St. Blasius
05. Februar: St. Agatha
11. Februar: Gedenktag Unserer Lieben Frau in Lourdes
22. Februar – 06. April: Fastenzeit ( 06.04.: Gründonnerstag, 07.04.: Karfreitag)
Ab heute, und dann jede Woche, hören Sie die neue Sendung „Psalmen und ihre Botschaft“. Heute mit der Tradition in der Kirche.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der 8. Teil der Reihe „Fatima – das letzte Geheimnis“
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der deutsche Kardinal: „Wir sollten den Glauben nicht mit Machtspielen verwechseln. Die Kontroverse zwischen Pater Georg und Franziskus ist nicht gut für die Katholiken“.
VATIKANSTADT. „Der Griff von Papst Franziskus nach der lateinischen Messe war eine Unvorsichtigkeit. Ich schlage dem Papst vor, allen Empfindlichkeiten innerhalb der Kirche mehr Aufmerksamkeit zu schenken, auch denjenigen, die von seinen eigenen am weitesten entfernt sind“. Und er warnt vor einer möglichen Abspaltung der Linken in Deutschland, indem er ein klares Nein zur Segnung homosexueller Paare ausspricht: „Das ist gegen das Wort Gottes“. Der deutsche Kardinal Gerhard Ludwig Müller, 75, war ein Schüler von Benedikt XVI. und sein Nachfolger an der Spitze der Glaubenskongregation. Bergoglio ernannte ihn 2014 zum Kardinal, verlängerte dann aber 2017 sein Mandat als Präfekt nicht. Der Kardinal denkt über die Zukunft der Kirche nach, nachdem er die Epiphaniasmesse gefeiert hat. Er argumentiert, dass „wir keine politische oder rein menschliche Organisation sind, sondern eine Schöpfung Jesu Christi“ mit der Aufgabe, „für das ewige Heil der Menschheit zu arbeiten“. Er zitiert Franziskus, der „oft die Verweltlichung der Kirche anprangert“, ein Thema, das er mit seinem Vorgänger teilt: Joseph Ratzinger „warnte vor der Selbstsäkularisierung“. Weiterlesen
Bereits 2018 hatte Franziskus das Vorwort zu einem Buch des italienischen Psychotherapeuten Silvio Noé beigesteuert. Nun veröffentlichte der Papst ein Gesprächsbuch mit dem bekannten Motivationstrainer. Hieß das Buch von 2018 „Lieben statt jammern“, so trägt das neue Buch den Titel: „Die Angst als Geschenk“. Die mediale Aufmerksamkeit liegt auf den darin enthaltenen Aussagen des Papstes über Homosexuelle. So erklärt er, daß „Gott weder Homosexuelle noch eines seiner anderen Kinder ablehnt“, und daß „die Liebe nicht trennt, sondern eint“.
Dabei fehlt nicht ein Seitenhieb gegen die Kirche, der er vorsteht, wenn er im gleichen Atemzug feststellt, daß „die Heuchelei in der Kirche besonders verabscheuungswürdig ist“. Die Kirche sei „nicht frei von Heuchelei, die eine Angst vor der Wahrheit ist. Der Heuchler fürchtet die Wahrheit. Er zieht es vor, sich zu verstellen, als er selbst zu sein. Das ist wie ein Spiel mit der eigenen Seele. Leider gibt es sie, und es gibt viele heuchlerische Christen und Geistliche.“ Welche Heuchelei „besonders verabscheuungswürdig“ ist, sagt Franziskus nicht, jedenfalls nicht so genau.
Die Tatsache, daß mindestens 80 Prozent des klerikalen Mißbrauchs an Minderjährigen homosexueller Mißbrauch sind, dürfte eher nicht gemeint sein. Zu den Tabuthemen des derzeitigen Pontifikats gehört auch die Frage, wie viele Jungen und junge Männer durch den klerikalen Mißbrauch erst zu Homosexuellen werden.
Die Kernaussage des Buches erinnert an den berühmt-berüchtigten Satz von Franziskus auf dem Rückflug von Rio de Janeiro im Juli 2013: „Wer bin ich, um zu urteilen?“
Was liberale Kreise jubeln ließ, war eine erschreckende Bankrotterklärung.
Die Einbeziehung der Psychologie in die Priesterseminare „ist meiner Meinung nach sehr nützlich. Alles, was geschehen ist, der sexuelle Mißbrauch von Minderjährigen durch Geistliche, hat dieses Problem dramatisch verdeutlicht“, so Franziskus.
„Vor der Priesterweihe müssen wir erkennen, ob es Neigungen zum Mißbrauch gibt.“
Franziskus sagt nicht, man müsse erkennen, ob die Kandidaten Homosexuelle sind. Diesen Ausschließungsgrund überspringt er.
Der argentinische Pontifex fügt hinzu, daß „Gott jedem seiner Kinder mit Liebe begegnet“. Neben dem Mißbrauch, den er in keinen kausalen Zusammenhang zur Homosexualität bringt, seien der Karriere-Priester und die Weltlichkeit die größten Perversionen in der Kirche „Weltlichkeit führt zu Eitelkeit, Arroganz und Stolz. Weltlichkeit tötet, wie ich einmal sagte, ein weltlicher Priester ist ein klerikalisiertes Heidentum.“
Im neuen Buch erklärt Franziskus, daß auch er Angst habe, Fehler zu machen:
„Manchmal, ja, wenn ich eine Entscheidung treffen muß, sage ich mir: ‚Wenn ich das so mache…‘. Es ist ein bißchen beängstigend, einen Fehler zu machen, nicht wahr?
Und die Angst hilft mir in diesem Fall, weil sie mich dazu bringt, die zu treffenden Entscheidungen abzuwägen, die Art und Weise, wie sie zu treffen sind, und alles andere, es ist nicht die Angst, die mich zerstört, nein nein… es ist ein Gefühl, das mich aufmerksam macht: Die Angst ist wie eine Mutter, die dich warnt.“
Das Gesprächsbuch des Papstes mit Silvio Noé wird nächste Woche in den Buchhandel kommen. Erscheinen wird es im Verlag San Paolo.
Quelle: katholisches.info
In Bezug auf das Gerücht eines neuen Dokuments über die lateinische Messe, ein Gerücht, das letzte Woche weit verbreitet war, haben unsere Quellen in Rom seine Existenz geleugnet oder zumindest, dass es geplant ist.
***
Ein wichtiger Vorbehalt jedoch, und dies ist unser eigener, nicht aus unseren Quellen: Dieses Pontifikat hat jeden Monat eine Fülle neuer Gesetze gesehen. Und anders als in der Vergangenheit leitet sich die von Franziskus erlassene Gesetzgebung nicht aus einem maßvollen Verfahren ab, bei dem jede betroffene Kongregation um Rückmeldungen und Überlegungen gebeten wird.
Im Franziskan gibt es kein Verfahren.
Die Clique um den Papst wählt aus jedem lauten kirchlichen Lobbyisten fertige Projekte aus, die im jesuitischen Kreis ein günstiges Publikum finden: Und wenn es von denen bevorzugt wird, die wiederum von Franziskus bevorzugt werden, hat es eine große Chance, Gesetz zu werden. So geschah es mit Traditionis custodes: Es ist ein schlechtes Gesetz, schlecht geschrieben und voller grotesker Sprache, weil es hauptsächlich von einem liturgischen Dilettanten, Andrea Grillo, verfasst wurde, dessen einzige persönliche Qualifikation sein Hass auf die traditionelle Messe ist. Es wurde Franziskus von seinem Gefolge vorgelegt, er akzeptierte und dekretierte.
Es ist alles sehr bizarr: In einem System wie dem Papsttum, in dem der Souverän Exekutive, Gesetzgeber und Richter ist, sind die Grenzen seiner Macht die Verfahrensrichtlinien, die im Laufe der Jahrhunderte entwickelt wurden. Wenn diese ignoriert werden, sind alle Wetten ausgeschaltet. Und die Legitimität der Institution selbst wird zunichte gemacht. Jeder neue Monat des Franziskus-Pontifikats ist ein Monat wachsender Illegitimität aufgrund des Zusammenbruchs institutioneller Bollwerke, die die Rechte, Pflichten und Vorrechte aller schützen – von Bischöfen und Kardinälen bis zu den Laien.
Dies alles soll sagen, dass das Gerücht möglicherweise nicht ganz wahr ist, aber nicht, dass so etwas unmöglich ist. Man weiß einfach nie, was los ist oder wer gerade von der Clique bevorzugt wird.
Quelle: Rorate caeli
Papst Benedikt XVI: Abendmahl mit Protestanten nicht möglich
Berg-Karabach: Dramatische Lage
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Ein betrunkener Dieb wurde verletzt, nachdem er auf das Schwert einer Statue des Erzengels Michael gefallen war, die er aus einer Kirche in Monterrey, Mexiko, stehlen wollte.
Lokale Medien berichteten, dass Carlos Alonso, 32, in den frühen Morgenstunden des 14. Januar angeblich zur Christ-König-Gemeinde in der Innenstadt von Monterrey ging, um die Kirche auszurauben.
In der Dunkelheit sprang Alonso Berichten zufolge über den Zaun vor dem Kircheneingang, brach eine Glastür ein und betrat die Kirche.
Beim Versuch, mit einer Statue des Erzengels Michael zu fliehen, stolperte der mutmaßliche Dieb und fiel auf das Schwert des Engels, wobei er seinen Hals schwer verletzte.
Einige Passanten sahen den Verwundeten an den Kirchentüren und riefen medizinische Hilfe.
Mitarbeiter des Zivilschutzes von Monterrey trafen am Tatort ein, durchtrennten das Vorhängeschloss am Haupttor des Zauns und retteten dem Möchtegern-Dieb das Leben.
Nachdem sie den Verletzten stabilisiert hatten, brachten ihn die Retter in eine Klinik, um behandelt zu werden und weitere Informationen über den möglicherweise verursachten Schaden zu erhalten.
Es wird erwartet, dass der Verdächtige nach seiner Genesung der Staatsanwaltschaft übergeben wird und die Strafe, die ihm für den Schaden an der Kirche drohen könnte, festgelegt wird.
Die Statue des Erzengels Michael blieb unverletzt.
Quelle: CNA englisch
Der neue Weltverfolgungsindex 2023 ist da
Das Ausmass der Gewalt gegen Christen hat in den letzten Jahren einen neuen Höchststand erreicht, berichtet das internationale Hilfswerk für verfolgte Christen Open Doors. Im Berichtszeitraum 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 des neuen Weltverfolgungsindex wurden mindestens 5‘621 Christen wegen ihres Glaubens ermordet. Besonders in Nigeria (Rang 6) und in ganz Subsahara-Afrika hat die Gewalt gegen sie erheblich zugenommen. Ausserdem verschärfen zunehmender Autoritarismus sowie ideologischer Nationalismus die Verfolgung und Diskriminierung, von der Christen in 76 Ländern in hohem Mass betroffen sind. |
30 Jahre Weltverfolgungsindex – Eine schockierende Entwicklung Der Weltverfolgungsindex (WVI) von Open Doors erscheint jährlich seit 1993. Er zeigt die Verfolgung und Diskriminierung von Christen in den 50 Ländern auf, in denen es für sie am gefährlichsten ist, ihren Glauben zu leben und zu bekennen. Christen werden getötet oder inhaftiert, von Behörden schikaniert und systematisch benachteiligt, verprügelt, entführt, sexuell missbraucht, zwangsverheiratet oder gezwungen, ihre Heimat und ihr Land zu verlassen. In den 30 Jahren, in denen Open Doors den Weltverfolgungsindex erstellt, hat die weltweite Ausbreitung der Verfolgung von Christen alarmierend zugenommen. Weltweit leiden mehr als 360 Millionen Christen aufgrund ihres Glaubens zumindest unter einem «hohen» Mass an Verfolgung und Diskriminierung. Im Jahr 1993 waren Christen in 40 Ländern einem «hohen» bis «extremen» Mass an Verfolgung ausgesetzt. Diese Zahl hat sich mit 76 Ländern im Jahr 2023 fast verdoppelt. Allein in den 50 im WVI gelisteten Ländern sind 312 Millionen Christen einem «sehr hohen» oder «extremen» Mass an Verfolgung ausgesetzt. Weltweit ist heute jeder siebte Christ mindestens einem «hohen» Mass an Verfolgung oder Diskriminierung ausgesetzt, davon jeder fünfte in Afrika, zwei von fünf in Asien und jeder 15. in Lateinamerika. «Seit 30 Jahren können wir die Glaubwürdigkeit unseres jährlichen Berichts über die Verfolgung von Christen in der Welt unter Beweis stellen», erklärt Philippe Fonjallaz, Leiter von Open Doors Schweiz. «Die langfristige Entwicklung bereitet uns Sorgen, denn die Verfolgung und die Verletzung der Religionsfreiheit waren noch nie so stark wie heute. Wir haben die Verantwortung, die Situation dieser Millionen von Christen, die allen Arten von Angriffen auf ihre Grundrechte ausgesetzt sind, bekannt zu machen, damit ihre Stimme gehört wird. Die Ergebnisse des Weltverfolgungsindex ermöglichen es uns auch, unsere Unterstützung gezielt auf diejenigen auszurichten, die sie am dringendsten benötigen, sei es auf geistlicher oder sozio-humanitärer Ebene oder durch Gebet. Auf diese Weise möchten wir ihnen Hoffnung und Mut vermitteln.» Die zehn gefährlichsten Staaten für Christen – Nordkorea ist zurück auf Rang 1 Nachdem die Taliban ab August 2021 zahlreiche Christen wegen ihres Glaubens ermordet und tausende in die Flucht getrieben hatten, nahm Afghanistan auf dem WVI 2022 erstmals Rang 1 ein. Im Laufe des Jahres 2022 konzentrierten sich die Taliban verstärkt auf die Auslöschung derjenigen, die Verbindungen zum alten Regime hatten, und weniger auf die Entwurzelung der sehr kleinen Zahl der verbliebenen Christen. Die Situation für Christen im Land ist dennoch weiterhin extrem gefährlich. Für den WVI 2023 war jedoch meist nicht erkennbar, ob die Taliban Menschen aufgrund ethnischer Zugehörigkeit oder Zusammenarbeit mit westlichen Streitkräften und NGOs ermordeten, oder weil sie Christen waren. Eindeutige Belege für Verfolgung wegen des Glaubens lagen oft nicht vor. Deshalb blieb die Zahl der dokumentierten Gewaltakte gering, entsprechend auch die Punktzahl im WVI. Dort steht Afghanistan aktuell auf Rang 9. Das Leben vieler Christen, die in die Nachbarländer geflohen sind, ist sehr unsicher. «Unsere Lage ist verzweifelt», berichtet Zabi, eine christliche afghanische Vertriebene. «Meiner Mutter und mir ist es gelungen, über die Grenze in ein anderes Land zu gelangen. Ich bete, dass ich dieses Land verlassen und an einen sicheren Ort gehen kann. Vielleicht muss ich untertauchen oder ich werde nach Afghanistan zurückgeschoben. Wenn das passiert, könnte ich getötet werden.» In der Zwischenzeit sind die Taliban, die verzweifelt versuchen, das Land am Laufen zu halten, sehr daran interessiert, dass ausländische Arbeitskräfte wie Ärzte oder Ingenieure im Land tätig sind. Die Religionszugehörigkeit von Ausländern wird nicht so streng überwacht, was sich ebenfalls auf die Gesamtbewertung der Verfolgung auswirkt. Nordkorea kehrt wieder zurück auf Rang 1, wo es – mit Ausnahme des letzten Berichtszeitraums – seit dem WVI 2002 gestanden war. Das Land erreicht mit 98 Punkten den höchsten Wert seit Beginn der Dokumentation; seit Einführung des neuen «Gesetzes gegen reaktionäres Gedankengut» wurden mehr Hauskirchen entdeckt und Christen verhaftet. Verhaftung bedeutet Hinrichtung oder ein Leben in einem der schrecklich unmenschlichen Lager für politische Gefangene, in denen die Gefangenen fast verhungern, gefoltert werden und sexuelle Gewalt erfahren. «Christen standen schon immer in der ersten Reihe der Angriffe des Regimes. Ihr Ziel ist es, alle Christen im Land auszurotten. In Nordkorea kann es nur einen Gott geben, und das ist die Familie Kim», beschreibt Timothy Cho, ein nordkoreanischer Flüchtling, die verzweifelte Situation der Christen. Nigeria und Subsahara-Afrika: Eine Katastrophe breitet sich auf dem Kontinent aus Subsahara-Afrika steht vor einer gewaltigen humanitären Katastrophe, da eine Welle religiös motivierter Gewalt, die in Nigeria (#6) ihren Ursprung hat, über die Region hinwegtost und die christliche Bevölkerung in Ländern wie Burkina Faso (#23), Kamerun (#45), Mali (#17) und Niger (#28) in alarmierendem Ausmass ins Visier nimmt. Militante islamische Kämpfer destabilisieren die gesamte Region mit extremer Gewalt. Am extremsten ist sie weiterhin in Nigeria, wo Kämpfer der Fulani, der Boko Haram, der Provinz Islamischer Staat Westafrika (ISWAP) und anderer islamistischer Gruppen christliche Gemeinschaften überfallen, töten, verstümmeln, vergewaltigen und für Lösegeld oder sexuelle Sklaverei entführen. Die Zahl der religiös motivierten Tötungen in Nigeria ist von 4‘650 im letzten Jahr auf 5‘014 gestiegen – das sind erschreckende 89 Prozent der internationalen Gesamtzahl. Dschihadistische Gewalt ist in ganz Subsahara-Afrika alltäglich geworden, wobei 26 Länder in der Region ein sehr hohes Mass an Verfolgung aufweisen. So gibt es auch in Mosambik (#32), der Demokratischen Republik Kongo (#37) und anderen Ländern deutliche Anzeichen für eine Ausbreitung des Dschihadismus. Die islamistische Terrorkampagne wird durch eine tödliche Mischung aus Menschenhandel, Klimaveränderungen und einem Zustrom von Söldnern angefacht. «Die ganze Region steuert auf eine Katastrophe zu», erläutert Frans Veerman, Leiter von World Watch Research, der Forschungsabteilung von Open Doors. «Das Ziel des IS und mit ihm verbundener Gruppen ist es, die gesamte Region zu destabilisieren und ein islamisches Kalifat zu errichten – letztendlich auf dem gesamten Kontinent – und langfristig sind sie davon überzeugt, dass sie das erreichen können. Unterstützt werden sie dabei von anderen Islamisten, die auf eine gewaltfreie, systemische Islamisierung setzen. Es sind nicht nur die Regierungen in Afrika, die sich der wahren Natur dieser religiös motivierten Säuberung nicht stellen, sondern die Regierungen in der ganzen Welt. Der Preis für diese Verweigerung ist unkalkulierbar, nicht nur für Afrika, sondern für die ganze Welt.» Autoritarismus in China und weiteren Ländern zielt auf vollständige Kontrolle der Kirchen Autokratische Regime wie China (#16) setzen auf völlige Kontrolle alles kirchlichen Lebens, das sie durch strenge Gesetze und ideologischen Nationalismus ersticken wollen. Ein Gesetz vom März 2022 gestattet nur noch lizenzierten und damit systemkonformen Kirchen und NGOs, religiöse Inhalte im Internet zu verbreiten. Der Zugang zu den seit der Pandemie verstärkt durchgeführten Onlinegottesdiensten sowie zu christlichen Lehrmaterialien und zur Bibel ist damit vielen Christen verwehrt. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Haftstrafen geahndet. China war erneut das Land, in dem die meisten Kirchen und kirchlichen Einrichtungen zerstört oder geschlossen wurden. Christen treffen sich in Hauskirchen, um der Überwachung zu entgehen. Darüber hinaus treibt China eine internationale Kampagne zur Neudefinition der Menschenrechte voran, weg von den traditionellen, allgemein anerkannten Begriffen hin zu subjektiveren »Rechten« wie Existenzsicherung, Entwicklung und Sicherheit. (Veranschaulicht in einer Rede des chinesischen Aussenministers vor dem UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2021.) In Indien (#11) sind Christen durch Anti-Bekehrungsgesetze in mittlerweile 12 Bundesstaaten willkürlichen Verhaftungen ausgesetzt, bis zu 10 Jahre Haft sind möglich. Sogar ein landesweites Gesetz ist geplant. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden mehr als 1‘700 Christen aus diesem Grund inhaftiert. inhaftiert. Andererseits stehen Angriffe auf Christen durch radikale Hindus weiterhin auf der Tagesordnung. Häufig wiegeln sie Menschen aus dem unmittelbaren Umfeld auf, der daraus entstandene Mob greift äußerst brutal Christen an, misshandelt sie, zerstört Häuser und Geschäfte. Meist wurden jedoch weder Täter noch Anstifter bestraft. Der zunehmende Autoritarismus von Regierungen in lateinamerikanischen Ländern zusammen mit einer immer feindseligeren Haltung gegenüber Kirchen und dem christlichen Glauben befördert Nicaragua (#50) zum ersten Mal auf den Weltverfolgungsindex, aber auch in Kolumbien (#22), Mexiko (#38) und Kuba (#27) hat sich die Situation für Christen stark verschlechtert. So werden in Nicaragua und Kuba Kirchenleiter unter Druck gesetzt und verhaftet, die Überwachung verstärkt, Registrierungen und Genehmigungen verweigert, Gebäude beschlagnahmt. In vielen Ländern Lateinamerikas hat die organisierte Kriminalität Einzug gehalten, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo Christen, die sich gegen die Aktivitäten der Kartelle aussprechen, unterdrückt werden. Existenzkampf der Kirche im Nahen Osten Die christliche Kirche im Nahen Osten schrumpft weiter. Sie konnte sich nach dem Aufschwung des Islamischen Staates nicht erholen, obwohl die Zahl der getöteten Christen in den letzten Jahren zurückgegangen ist (eine Ausnahme ist Syrien (#12), wo es im Berichtszeitraum des WVI 2023 zu einer Welle gewalttätiger Übergriffe kam). «Das ist die Wiege des Christentums, und ein Grossteil der Kirche verliert die Hoffnung – die harte Kost der Diskriminierung und der Armut ist zu schwer zu ertragen, besonders für die jungen Menschen, die hier keine Zukunft als Gläubige sehen», erklärt Rami Abed Al-Masih, Advocacy-Regionalleiter für den Nahen Osten und Nordafrika, die dramatische Entwicklung. TOP 50 mit sehr hoher und extremer Verfolgung In den 50 Ländern des Weltverfolgungsindex (WVI) leben ca. 5,1 Milliarden Menschen, darunter rund 737 Millionen Christen, von denen rund 312 Millionen einem sehr hohen bis extremen Mass an Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Mittels einer Indexpunktzahl werden die Länder den Verfolgungsrubriken «extrem» (81-100 Punkte), «sehr hoch» (61-80 Punkte) und «hoch» (41-60 Punkte) zugeordnet. Top Ten im WVI 2023 (Rang im WVI 2022 in Klammern) 1. Nordkorea (2) 2. Somalia (3) 3. Jemen (5) 4. Eritrea (6) 5. Libyen (4) 6. Nigeria (7) 7. Pakistan (8) 8. Iran (9) 9. Afghanistan (1) 10. Sudan (13) |
Quelle: Open Doors
Den Glauben ins Spiel bringen
Bern (novaradio.ch): Das Bistum Basel wird bald den Evaluationsbericht vorstellen, der darüber Auskunft geben soll, welche Früchte die Pastoralräume gebracht haben, die seit fast 12 Jahren im Bistum errichtet werden. Leider haben bei dieser Evaluation nicht normale Gläubige mitgemacht, sondern vor allem Angestellte von Kirchgemeinden und andere staatskirchenrechtliche Akteure. Es scheint, als ob im Bistum Basel der Gedanke vorherrschend ist, die Kirche diene vor allem sich selbst und daher muss man sich gar nicht darum kümmern, welche Früchte Strukturreformen für das Fussvolk bringen. Persönlich war ich immer ein Anhänger des Pastoralraumgedankens, so wie er damals von Bischof Kurt Koch konzipiert war. Der Wunsch, den „Glauben ins Spiel zu bringen“, wie damals das Leitwort des Pastoralkonzeptes hiess, entsprang der Erkenntnis, dass die Volkskirche tot ist. Der Nachfolger von Kurt Koch, Bischof Felix, hat diesen Gedanken hingegen völlig ins Gegenteil verkehrt und hält an einem Kirchenbild fest, das veraltet ist und überwunden schien. Bischof Koch war klar, dass die Kirche in der Deutschschweiz vor allem durch ihre Institutionen lebt, jedoch wenig lebendiger Glauben vorhanden ist. Um diesem Glauben neuen Raum zu geben, sollten Pastoralräume gegründet werden, damit effektiver und auch effizienter eine Neuevangeliserung vorangetrieben werden kann. Anstatt sterbende Strukturen aufrechtzuerhalten, die nur sich selbst dienen, sollten neue Projekte unterstützt werden. Vor allem ging es aber auch darum, die Schweizer Kirche wieder an den Grundsätzen des Lehramtes auszurichten und die Missbräuche und Missstände zu beenden, die in den deutschsprachigen Bistümern vorkommen. All diese positiven Gedanken wurden in den letzten zehn Jahren zugunsten der Beibehaltung des status quo verworfen.
Die Folgen dieser Ideologie sind überall sichtbar. Nirgends sind die Austrittsraten so hoch wie im Bistum Basel. Unser Bischof sollte realisieren, dass er den Glauben nicht aufopfern darf für Strukturen, die nur einigen wenigen Angestellten der Kirche dienen, jedoch nicht den Menschen. Die Neuevangelisierung fängt im Herzen der Menschen an, nicht an Schreibtischen. Die Schweizer Kirche ist bürokratisch und überstrukturiert. Überall wird die Kraft des Evangeliums durch diese starren Strukturen gelähmt. Es ist an der Zeit, den Glauben wieder ins Spiel zu bringen, indem ein pastoraler Neuanfang gewagt wird. Kein Neuanfang mit einer neuen Glaubenslehre und neuen Dogmen, jedoch ein Neuanfang mit neuen und flexibleren Strukturen, die es glaubenstreuen Priestern ermöglichen, die Schweizer Gesellschaft neu mit der Frohen Botschaft in Berührung zu bringen. DR
Wie sieht die Ehe aus der katholischen Sicht aus?
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der 7. Teil der Reihe „Fatima – das letzte Geheimnis“.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Reaktionen auf Pellis Tod
Schweizergarde: Neuer Mediensprecher
Priester bestraft wegen Kirchenlehre
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Die katholische Kirche in Australien reagierte mit Überraschung und Trauer auf die Nachricht vom Tod von Kardinal George Pell. Ein ehemaliger Premierminister sagte, das Land habe „einen großen Sohn“ verloren — und die Kirche „eine große Führungspersönlichkeit“.
Pell, emeritierter Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats, starb am Dienstag in Rom im Alter von 81 Jahren an einem Herzstillstand.
„Diese Nachricht ist ein großer Schock für uns alle“, sagte Erzbischof Anthony Fisher von Sydney in einer ersten Reaktion auf Facebook.
„Bitte beten Sie für die Ruhe der Seele von Kardinal Pell, für Trost und Beistand für seine Familie und für alle, die ihn liebten und in dieser Zeit um ihn trauern.“
Erzbischof Peter Comensoli von Melbourne reagierte „mit großer Traurigkeit“ auf die Nachricht und schrieb auf Twitter: „Möge ihm, der so fest an den Gott Jesu Christi glaubte, nun das ewige Licht zuteil werden.“
„Kardinal Pell war ein hochintelligenter und belesener Mann, der ein echtes Interesse an allen Menschen in seiner Umgebung hatte“, schrieb Bischof Richard Umbers, Weihbischof in Sydney, auf Twitter.
„Er war ein Wegbereiter für viel Gutes in Sydney, Australien und der gesamten Kirche. Bitte schließt euch mir an und betet für die Ruhe seiner Seele. Requiescat in pace.“
Viele Gläubige fügten in den sozialen Medien persönliche Botschaften hinzu, so schrieb eine Trauernde: „Ruhe in Frieden, mein lieber Kardinal, in den Armen des Herrn. Mein Fleisch und mein Herz werden schwach; aber Gott ist meines Herzens Stärke und mein Teil für immer. Psalm 73,26.“
Eine weiter Gläubige schrieb: „Ich habe keinen Zweifel, dass Kardinal George Pell in den kommenden Tagen über unsere Kirche wachen wird.“
Pell, der 2014 zum ersten Präfekten des vatikanischen Sekretariats für Wirtschaft ernannt wurde, war von 2001 bis 2014 Erzbischof von Sydney. Davor war er von 1996 bis 2001 Erzbischof von Melbourne.
Der ehemalige Premierminister Tony Abbott schrieb in einer auf Twitter veröffentlichten Erklärung, Australien habe „einen großen Sohn und die Kirche eine große Führungspersönlichkeit verloren“.
Abbott, der kurzzeitig im Priesterseminar war bevor er eine politische Karriere verfolgte, würdigte Pell als „engagierten Verteidiger der katholischen Orthodoxie und überzeugten Verfechter der Tugenden der westlichen Zivilisation“.
Der 1941 in der Stadt Ballarat geborene Pell wurde 1966 im Petersdom in Rom zum Priester geweiht. Er studierte sowohl an der Päpstlichen Universität Urbaniana als auch an der Universität von Oxford.
Als ranghöchster australischer Prälat der Kirche und freimütige Persönlichkeit des öffentlichen Lebens wurde Pell als „fortschrittlich in vielen sozialen Fragen“ beschrieben, polarisierte aber häufig die öffentliche Meinung, wenn es um Moral und den Glauben ging.
„Als kirchlicher und kultureller Konservativer zog er Lob und Tadel von allen erwarteten Seiten auf sich“, schrieb der ehemalige australische Premierminister.
„In Wirklichkeit war er ein sehr seelsorgerischer Pfarrer, der den menschlichen Makel gut verstand und über die Fähigkeit verfügte, sich in die Sünder einzufühlen, während er gleichzeitig gegen die Sünde riet.“
In Bezug auf Pells Zeit im Gefängnis wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs fügte Abbott hinzu: „Seine Inhaftierung aufgrund von Anklagen, die der Oberste Gerichtshof letztlich vernichtend abwies, war eine moderne Form der Kreuzigung; zumindest in der Reputation eine Art lebendiger Tod.“
„Auf seine Art und Weise, indem er mit einer ungeheuerlichen Anschuldigung so gerecht umging, erscheint er mir wie ein Heiliger für unsere Zeit.“
Quelle: cna deutsch
Kardinal George Pell ist am Dienstag im Alter von 81 Jahren gestorben.
Der australische Prälat erlitt einen Herzstillstand und starb um 20.50 Uhr, wie sein Sekretär gegenüber EWTN bestätigte.
Pell, der sowohl physisch als auch intellektuell eine der imposantesten Figuren der zeitgenössischen Kirche war, diente viele Jahre lang als Erzbischof von Melbourne und dann von Sydney, bevor er 2014 von Papst Franziskus zum Leiter der Wirtschaftsabteilung des Vatikans ernannt wurde.
Vor kurzem sprach er in einem EWTN News In Depth Interview über den Tod von Papst Benedikt XVI.
Auf die Frage, wie er auf die Nachricht am 31. Dezember reagiert habe, sagte der Kardinal: „Ich war sehr traurig“, denn „ich kannte ihn gut genug, ich bewunderte sein Wirken, ich fand, er war sehr gut für die Kirche, und so war es traurig, dass eine weitere wunderbare Phase der Kirchengeschichte zu Ende ging.“
George Pell wurde am 8. Juni 1941 in Ballarat, einer Stadt in Victoria, als Sohn eines in England geborenen anglikanischen Vaters und einer gläubigen katholischen Mutter irischer Abstammung geboren.
Er spielte so hervorragend Australian Rules Football, dass er kurzzeitig eine Karriere als Profi erwägte, bevor er seine Berufung zum Priester entdeckte.
Pell wurde 1966 zum Priester in der Diözese geweiht. Im Jahr 1987 wurde er zum Weihbischof von Melbourne ernannt, neun Jahre später zum Erzbischof von Melbourne.
Im Jahr 2001 wurde er zum Erzbischof von Sydney ernannt, wo er bis zu seiner Ernennung durch Papst Franziskus im Jahr 2014 die Leitung des neu geschaffenen Sekretariats für Wirtschaft und die Leitung der Bemühungen um eine Reform der vatikanischen Finanzangelegenheiten übernahm.
Der Australier wurde im Oktober 2003, als er Erzbischof von Sydney war, von Papst Johannes Paul II. zum Kardinal kreiert. Zehn Jahre später ernannte Papst Franziskus Pell zum Mitglied seines Kardinalsrats und übertrug ihm im Jahr darauf die Verantwortung für die vatikanischen Finanzen.
Im Jahr 2017 verließ Pell Rom und ging nach Australien, um seine Unschuld in Bezug auf Missbrauchsvorwürfe zu verteidigen, die von einem einzigen Zeugen – gegen die Aussagen zahlreicher Augenzeugen, gegen ihn erhoben worden waren.
Nach 404 Tagen Haft im Jahr 2019 wurde er schließlich vom Obersten Gerichtshof Australiens von allen Vorwürfen freigesprochen. Am 30. September 2020 kehrte er nach Rom zurück.
Das Gefängnistagebuch von Kardinal Pell, das er während seiner Einzelhaft geschrieben hat, wird in drei Bänden veröffentlicht. Er hat gesagt, dass er im Gefängnis keine Messe halten konnte, weil er keinen Zugang zu Wein für die Konsekration hatte.
Im Jahr 2021 wurde Kardinal George Pell 80 Jahre alt und verlor damit sein Wahlrecht für ein zukünftiges päpstliches Konklave.
Am 13. Mai 2021 führte Pell eine eucharistische Prozession an der Päpstlichen Universität St. Thomas von Aquin, auch bekannt als Angelicum, in Rom an, wo er erklärte, dass er während seiner 13-monatigen Haft nicht in der Lage war, die Messe zu feiern und an ihr teilzunehmen.
„Ich hörte viele protestantische Prediger, und mir wurde die zentrale Bedeutung der liturgischen Feier noch bewusster. Sie ist eine Vergegenwärtigung des Opfers Christi. Sie ist ein ausdrücklicher Akt der Anbetung. Sie bezieht unsere ganze Person mit ein. Es braucht den Glauben, um praktiziert zu werden“, sagte er.
Quelle: cna deutsch
Zwischen Weihnachten und der Fastenzeit
Bern (novaradio.ch): Nachdem nun die liturgischen Feiertage vorbei sind, kommt eine Zeit zwischen Weihnachten und der Fastenzeit auf uns zu, die liturgisch nicht speziell erscheint. Auch wenn die Weihnachtszeit erst mit Mariä Lichtmess endet, das am 2. Februar gefeiert wird, so sind wir doch in einer Zwischenzeit. Gerade diese Zeit zwischen Weihnachten und Ostern bzw. der Fastenzeit sollten wir als Katholiken nutzen, um den gewöhnlichen Alltag zu heiligen. Jeder Sonntag ist ein kleines Ostern, das sollte uns bewusst werden. Wenn wir als Christen nur auf die Hochfeste blicken und uns erhoffen, dort geistige Höhepunkte zu erleben, werden wir enttäuscht werden. Es ist wie im gewöhnlichen Leben, wenn wir uns auf ein Grossereignis wie ein grosses Fest freuen. Wir neigen in dieser Geisteshaltung dazu, die normalen Freuden des Alltags zu vergessen, die das Leben erst lebenswert machen. Auch als Katholik sind es die gewöhnlichen Gebete, der gewöhnliche Besuch der Heiligen Messe und die einfachen guten Taten des Alltags, die uns heiligen. Lassen wir uns alle ermutigen, dieses normale Christ sein zu leben. Wir sollten nicht nur an zwei bis drei Tagen im Jahr wahre Katholiken sein, sondern 365 Tage lang. Die Hochfeste wie Weihnachten und Ostern helfen uns natürlich, die ganze Heilsgeschichte noch intensiver zu erfahren, jedoch müssen wir das ganze Jahr hindurch danach streben, Christus ähnlicher zu werden. Eine ganz grosse Hilfe ist dabei der Rosenkranz, der uns mit Maria zu Jesus führt. Diese einfache Form des Gebets ist vielleicht die grösste Hilfe für die Christen. Versuchen wir mit Maria den Weg unseres Glaubens zu bestreiten und uns durch nichts beirren zu lassen. DR
Im April wird das Opus Dei zu einem außerordentlichen Generalkongress zusammenkommen, um der Aufforderung von Papst Franziskus zu entsprechen, die Statuten zu ändern, die von Papst Johannes Paul II. im Jahr 1982 offiziell erlassen worden waren.
„Dieser Kongress wird in der Osterwoche, vom 12. bis zum 16. April, stattfinden“, kündigte der Prälat des Opus Dei, Fernando Ocáriz, am Samstag an. Bei den Änderungen der Statuten solle es sich um solche handeln, „die keine wesentlichen Züge des Werkes, so wie es uns der hl. Josefmaria übermittelt hat, betreffen“, betonte Ocáriz. „Vielmehr geht es darum, wie der Heilige Vater gesagt hat, das Charisma zu schützen und zu bewahren (Ad charisma tuendum).“
Von den Mitgliedern des Opus Dei eingesandte Änderungsvorschläge würden derzeit „gesichtet, um das Material vorzubereiten, das dem Kongress für seine Überlegungen und die Approbation vorgelegt wird. Anschließend wird das Ergebnis an den Heiligen Stuhl weitergeleitet.“
Beim Opus Dei handelt es sich um eine weltweit tätige kirchliche Organisation, die von St. Josefmaria Escrivá in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gegründet wurde und die sich durch ihre Treue zur katholischen Lehre auszeichnet. Gerade Laien werden ermuntert, in ihren alltäglichen Arbeiten und Pflichten den Weg der Heiligkeit zu gehen.
Im Juli hatte der Pontifex per Motuproprio Ad charisma tuendum mehrere Änderungen in der Organisation der Personalprälatur des Opus Dei vorgenommen und gefordert, die Statuten „selbst in geeigneter Weise“ anzupassen, was wiederum vom Heiligen Stuhl genehmigt werden müsse.
Zuständig für Personalprälaturen – bislang hat nur das Opus Dei diese kirchenrechtliche Form – ist mit dem Motuproprio vom Juli das Dikasterium für den Klerus, nicht mehr das Dikasterium für die Bischöfe bzw. die Bischofskongregation, wie Papst Johannes Paul II. im Jahr 1982 verfügt hatte.
Zu den weiteren Änderungen gehört, dass der Prälat des Opus Dei dem zuständigen Dikasterium nun jedes Jahr einen Bericht „über den Zustand der Prälatur und den Gang ihrer apostolischen Arbeit“ vorlegen muss, nicht mehr nur alle fünf Jahre.
Der Prälat des Opus Dei – der Obere der Personalprälatur – wird in Zukunft nicht mehr mit dem Bischofsamt geehrt, sondern nur mit dem Titel des Apostolischen Protonotars. So solle „die Überzeugung gestärkt werden, dass es zum Schutz der besonderen Geistesgabe eine Leitungsform braucht, die mehr auf dem Charisma als auf der hierarchischen Autorität gründet“, argumentierte Papst Franziskus im Juli.
Quelle: cna deutsch
Der Prälat des Opus Dei wünscht allen ein gutes neues Jahr und teilt mit, dass der außerordentliche Generalkongress vom 12. bis zum 16. April stattfinden wird.
Die liturgische Weihnachtszeit geht zu Ende. Als Frucht der
Betrachtung des Geheimnisses eines Kindes, das Gott ist und “für
uns geboren wurde” (Jes 9, 5), schlage ich euch vor, Gott zu bitten, dass unser Wunsch, für die anderen Menschen da zu sein, mit seiner Gnade wächst und wirksam wird.
Wie ihr wisst, wird in diesem gerade beginnenden Jahr der außerordentliche Generalkongress stattfinden, um – wie vom Papst gewünscht – zweckmäßige Änderungen an den Statuten der Prälatur zu prüfen. Dieser Kongress wird in der Osterwoche, vom 12. bis zum 16. April, stattfinden.
Natürlich sollte es sich um Änderungen handeln, die keine wesentlichen Züge des Werkes, so wie es uns der hl. Josefmaria übermittelt hat, betreffen. Vielmehr geht es darum, wie der Heilige Vater gesagt hat, das Charisma zu schützen und zu bewahren (Ad charisma tuendum).
Ich hatte euch alle gebeten, mir die Vorschläge zu schicken, die ihr im Licht der Hinweise des Papstes hinsichtlich der Statuten für angebracht haltet. Obwohl (da es sich um ein juristisches Dokument handelt) viele von euch keine Vorschläge geschickt haben werden, sind bis zum jetzigen Zeitpunkt viele eingegangen. Auch erreichen mich täglich eure Wünsche, treu zu sein und alle gemeinsam das Opus Dei unter den aktuellen Umständen zu verwirklichen. Das ist sicher ein Grund großer Dankbarkeit Gott gegenüber.
Jetzt werden diese Vorschläge gesichtet, um das Material vorzubereiten, das dem Kongress für seine Überlegungen und die Approbation vorgelegt wird. Anschließend wird das Ergebnis an den Heiligen Stuhl weitergeleitet..
Ich zähle auf euer Gebet, um diese Arbeit auf die bestmögliche Weise, zu Ende zu führen.
Voller Liebe gebe ich euch meinen Segen für dieses neue Jahr.
Euer Vater
Rom, 7. Januar 2023
Quelle: opusdei.org/de-ch
Im Jahre 1982 hat der heilige Papst Johannes Paul II. die Statuten des Opus Dei erlassen. In lateinischer Sprache legen sie die Rechtsform, die Organisation und die Ziele der Prälatur genau fest. Eine offizielle Übersetzung der Statuten liegt zwar nicht vor, doch um das Verständnis zu erleichtern, hat sie ein Lateinlehrer ins Deutsche übersetzt.
Vorbemerkung des Übersetzers
Die Statuten des Opus Dei wurden nach allgemeinem kirchlichem Brauch in lateinischer Sprache erlassen. Mit meiner Übersetzung möchte ich diesen grundlegenden Text für deutschsprachige Leser leichter zugänglich machen. Soweit es mir die nötige Genauigkeit und Verständlichkeit der deutschen Fassung erlaubten, habe ich mich an den Wortlaut der lateinischen Vorlage gehalten.
© für die deutsche Übersetzung: Dr. Thomas Schauff
Kodex des Partikularrechts des Opus Dei
1. § 1. Das Opus Dei ist eine Personalprälatur zur Durchführung besonderer pastoraler Aufgaben unter der Leitung eines eigenen Prälaten. Sie besteht aus Klerikern und Laien (vgl. Nr. 125).
§ 2. Das Presbyterium der Prälatur bilden die Kleriker, die aus ihren Gläubigen zu den Weihen geführt wurden und ihr inkardiniert sind; die Laien der Prälatur sind jene Gläubige, die sich aufgrund göttlicher Berufung durch ein rechtliches Band der Eingliederung auf besondere Weise der Prälatur anschließen.
§ 3. Die Prälatur vom Heiligen Kreuz und Opus Dei, kurz Opus Dei, wirkt international, hat ihren Zentralsitz in Rom und unterliegt den allgemeinen Rechtsnormen für Personalprälaturen, ihren Statuten und den besonderen Vorschriften und Indulten des Heiligen Stuhls.
2. § 1. Ziel der Prälatur ist die Heiligung ihrer Gläubigen gemäß den Normen ihres Eigenrechts durch die Übung der christlichen Tugenden im Stand, im Beruf und in den Lebensumständen jedes Einzelnen, entsprechend ihrer spezifischen, durch und durch säkularen Spiritualität.
§ 2. Desgleichen sucht die Prälatur mit allen Kräften dazu beizutragen, dass Personen aus allen Stellungen und Ständen der bürgerlichen Gesellschaft, vor allem die sogenannten Intellektuellen, mit ganzem Herzen den Geboten Christi des Herrn anhangen und diese mittels der Heiligung ihrer jeweiligen beruflichen Arbeit mitten in der Welt umsetzen, damit alles auf den Willen des Schöpfers ausgerichtet wird; und die Prälatur sucht Männer und Frauen für ein Apostolat auszubilden, das gleichfalls in der bürgerlichen Gesellschaft vollzogen werden soll.
3. § 1. Die Mittel, die die Gläubigen der Prälatur zur Erreichung dieser übernatürlichen Ziele einsetzen, sind folgende:
1° ein intensives geistliches Leben des Gebetes und des Opfers gemäß dem Geist des Opus Dei. Ihre Berufung ist nämlich ihrem Wesen nach kontemplativ, gründet auf einem demütigen und einfachen Gespür für die Gotteskindschaft und stützt sich beständig auf eine lächelnde Askese;
2° eine tiefgreifende und beständige asketische und lehrmäßig-religiöse Bildung, die sich an die persönlichen Umstände eines jeden anpasst und sich fest auf das kirchliche Lehramt stützt, sowie ein beständiger Einsatz, um die notwendige Berufs- und Geistesbildung zu erlangen und zu vervollkommnen;
3° die Nachahmung des verborgenen Lebens unseres Herrn Jesus Christus in Nazareth, auch in der Heiligung der gewöhnlichen Berufsarbeit, die sie durch Beispiel und Wort in ein Werkzeug des Apostolats zu verwandeln suchen, wobei jeder entsprechend seiner Bildung seinen eigenen Aktionsbereich hat und weiß, dass er in der Masse der menschlichen Gesellschaft verborgener Sauerteig sein soll; zugleich sollen sich die Gläubigen in der vollkommenen Erfüllung dieser Arbeit heiligen, die in beständiger Vereinigung mit Gott verrichtet wird; und sie sollen durch eben diese Arbeit andere heiligen.
§ 2. Deswegen gilt für alle Gläubigen der Prälatur:
1° sie verpflichten sich, ihre berufliche oder einer solchen gleichwertige Arbeit nicht aufzugeben, denn durch diese werden sie die Heiligkeit erreichen und ein besonderes Apostolat durchführen;
2° sie bemühen sich, mit größtmöglicher Treue ihren Standespflichten nachzukommen und ihre jeweiligen Aufgaben oder ihren Beruf auszuüben – wobei sie mit höchster Achtung sich an die legitimen Gesetze der Zivilgesellschaft halten – sowie die apostolischen Aufgaben durchzuführen, die ihnen der Prälat aufträgt.
4. § 1. Unter der Leitung des Prälaten belebt und durchwirkt das Presbyterium das ganze Opus Dei durch seinen priesterlichen Dienst.
§ 2. Das Amtspriestertum der Kleriker und das gemeinsame Priestertum der Laien sind eng miteinander verbunden. Sie brauchen einander und ergänzen sich gegenseitig, um in Einheit von Berufung und Leitung das Ziel zu erreichen, das die Prälatur anstrebt.
§ 3. In beiden Abteilungen des Opus Dei, das heißt jener der Männer und jener der Frauen, herrscht dieselbe Einheit von Berufung, Geist, Zielsetzung und Leitung, obwohl jede Abteilung ihre eigenen Apostolate hat.
5. Die Patrone der Prälatur sind die selige immerwährende Jungfrau Maria, die als Mutter verehrt wird, und der heilige Josef, der Bräutigam eben dieser seligen Jungfrau Maria. Auf besondere Weise verehren die Gläubigen die heiligen Erzengel Michael, Gabriel und Raphael sowie die heiligen Apostel Petrus, Paulus und Johannes, denen das gesamte Opus Dei und jeder seiner Tätigkeitsbereiche geweiht sind.
6. Alle Gläubigen, die kraft des rechtlichen Bandes, von dem Nr. 27 handelt, der Prälatur eingegliedert werden, tun dies aufgrund derselben göttlichen Berufung: Sie alle verfolgen dasselbe apostolische Ziel, pflegen denselben Geist und dieselbe asketische Praxis, erhalten die angemessene Glaubensunterweisung und priesterliche Betreuung und unterstehen in allem, was das Ziel der Prälatur betrifft, der Amtsgewalt des Prälaten und seiner Räte, in Übereinstimmung mit den Normen des allgemeinen Rechts und dieser Statuten.
7. § 1. Je nach der ständigen Verfügbarkeit des Einzelnen, sich den Bildungsaufgaben sowie bestimmten apostolischen Initiativen des Opus Dei zu widmen, werden die Gläubigen der Prälatur – Männer wie Frauen – als Numerarier, Assoziierte oder Supernumerarier bezeichnet, jedoch ohne dass sie verschiedene Klassen bilden. Diese Verfügbarkeit hängt von den verschiedenen, auf Dauer bestehenden persönlichen, familiären, beruflichen usw. Umständen des Einzelnen ab.
§ 2. Ohne deshalb Gläubige der Prälatur zu werden, können Mitarbeiter sich ihr anschließen, auf die sich Nr. 16 bezieht.
8. § 1. Numerarier werden jene Kleriker und Laien genannt, die aufgrund eines besonderen Antriebs und einer besonderen Gabe Gottes den apostolischen Zölibat einhalten (vgl. Mt 19,11), sich mit allen Kräften und mit größtmöglicher persönlicher Verfügbarkeit der Mitarbeit an den spezifischen apostolischen Initiativen der Prälatur widmen und für gewöhnlich am Sitz von Zentren des Opus Dei wohnen, um sich um die besagten apostolischen Initiativen zu kümmern und sich der Bildung der anderen Gläubigen der Prälatur anzunehmen.
§ 2. Die Numerarierinnen besorgen darüber hinaus den familiären Haushalt bzw. die häusliche Pflege sämtlicher Zentren der Prälatur, wohnen aber an einem ganz davon getrennten Ort.
9. Als Numerarier können alle gläubigen Laien zugelassen werden, die voll verfügbar sind, um sich den Bildungsaufgaben und den spezifischen apostolischen Tätigkeiten des Opus Dei zu widmen, und die zum Zeitpunkt ihrer Bitte um Zulassung über einen ordentlichen akademischen Titel oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen bzw. ihn zumindest nach der Zulassung erwerben können. In der Abteilung der Frauen können außerdem Auxiliarnumerarierinnen zugelassen werden, die mit der gleichen Verfügbarkeit wie die übrigen Numerarierinnen ihr Leben vornehmlich manuellen Arbeiten oder häuslichen Arbeiten, die sie freiwillig als ihre berufliche Arbeit übernehmen, am Sitz der Zentren des Opus Dei widmen.
10. § 1. Assoziierte werden jene gläubigen Laien genannt, die ihr Leben im apostolischen Zölibat und gemäß dem Geist des Opus Dei vollständig dem Herrn anheimgeben, sich jedoch um bestimmte ständige Obliegenheiten persönlicher, familiärer oder beruflicher Art kümmern müssen, sodass sie für gewöhnlich bei ihrer eigenen Familie leben. All das bedingt für sie auch die Durchführung von bestimmten Aufgaben des Apostolates oder der Bildung im Opus Dei.
§ 2. Soweit nichts anderes speziell für die Assoziierten angeordnet ist, nehmen sie alle Aufgaben und Verpflichtungen auf sich wie die Numerarier und sind gehalten, sich für das Streben nach Heiligkeit und das Apostolat derselben asketischen Mittel zu bedienen wie diese.
11. § 1. Als Supernumerarier werden all jene gläubigen Laien bezeichnet, die, ob unverheiratet oder verheiratet, mit derselben göttlichen Berufung wie die Numerarier und Assoziierten voll am spezifischen Apostolat des Opus Dei mitwirken, und zwar, was die apostolischen Initiativen betrifft, mit jener Verfügbarkeit, die mit der Erfüllung ihrer familiären, beruflichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen vereinbar ist; und die nicht nur wie die anderen Gläubigen der Prälatur ihr Leben und ihren Beruf in ein Mittel der Heiligung und des Apostolates verwandeln, sondern auch – genauso wie die Assoziierten – ihr eigenes Zuhause und ihre eigenen familiären Angelegenheiten.
§ 2. Die Supernumerarier leben aus demselben Geist und halten nach Kräften dieselben Übungen und Gewohnheiten ein wie die Numerarier und Assoziierten.
12. Als Assoziierte und Supernumerarier können auch Personen aufgenommen werden, die an einer chronischen Krankheit leiden.
13. Numerarier, die sich in besonderer Weise Leitungs- oder Bildungsaufgaben widmen, sollen am Sitz der Zentren wohnen, die diesem Zweck gewidmet sind.
14. § 1. Sobald der zuständige Leiter dem Kandidaten, der schriftlich um Aufnahme in das Opus Dei als Numerarier oder Assoziierter gebeten hat, mitteilt, dass seine Bitte der Prüfung wert erachtet wurde, ist dieser ohne weiteres als Supernumerarier zugelassen, bis ihm die von ihm beantragte Zulassung gewährt wird.
§ 2. Wenn sich vor der Eingliederung als Numerarier oder Assoziierter herausstellt, dass jemandem dafür die Eignung fehlt, kann er als Supernumerarier im Opus Dei verbleiben, sofern er die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
15. Supernumerarier können als Numerarier oder Assoziierte angenommen werden, sofern sie über die erforderlichen Eigenschaften verfügen.
16. § 1. Die Mitarbeiter leisten durch eifrige Gebete, Almosen und soweit möglich auch durch eigene Arbeit ihren Beitrag zu den apostolischen Werken und haben Anteil an den geistlichen Gütern des Opus Dei.
§ 2. Es gibt auch Personen, die auf verschiedene Weisen dem Haus des Vaters fern sind oder sich nicht zur katholischen Wahrheit bekennen, aber dennoch durch ihre Arbeit oder ihre Almosen das Opus Dei unterstützen. Auch sie können mit Fug und Recht Mitarbeiter des Opus Dei genannt werden. Alle Gläubigen der Prälatur sollen sich durch Gebet, Opfer und persönlichen Umgang um diese Mitarbeiter so bemühen, dass sie für sie auf die Fürsprache der allerseligsten Jungfrau von der göttlichen Barmherzigkeit das unauslöschliche Licht des Glaubens erlangen und sie sanft und wirksam zu den christlichen Sitten hinleiten.
17. Die Zuschreibung vollzieht sich in drei Schritten: die einfache Admission, die der Regionalvikar nach Anhören seiner Kommission vornimmt; die zeitliche Eingliederung, die Oblation genannt wird, frühestens ein Jahr nach der Admission; die endgültige Eingliederung oder Fidelitas, frühestens fünf Jahre nach der zeitlichen Eingliederung.
18. Um die Zulassung kann, wenn die Erlaubnis des lokalen Leiters vorliegt, jeder katholische Laie bitten, der, abgesehen vom Alter und den anderen erforderlichen Voraussetzungen gemäß Nr. 20, aus lauterer Absicht kraft göttlicher Berufung dazu bewegt wird, durch die eigene Arbeit oder den eigenen Beruf seine Heiligung mit vollem Einsatz anzustreben, ohne deshalb seinen kanonischen Stand zu verändern, und der mit allen seinen Kräften sich der Ausübung des Apostolates gemäß den eigenen Zielen und Mitteln des Opus Dei widmen will und geeignet ist, dessen Lasten zu tragen und dessen besondere apostolische Arbeiten durchzuführen.
19. Der Kandidat muss um seine Zulassung durch einen an den zuständigen Ordinarius der Prälatur gerichteten Brief bitten, in dem er seinen Wunsch ausdrückt, dem Opus Dei als Numerarier, Assoziierter oder Supernumerarier anzugehören.
20. § 1. Damit jemand zur Prälatur zugelassen werden kann, ist erforderlich:
1° dass er wenigstes das siebzehnte Lebensjahr vollendet hat;
2° dass er sich um die persönliche Heiligung bemüht, indem er beharrlich die christlichen Tugenden im Geist und gemäß der asketischen Praxis des Opus Dei pflegt;
3° dass er für sein geistliches Leben Sorge trägt durch den häufigen Empfang der Sakramente der Heiligen Eucharistie und der Buße sowie durch die Übung des täglichen inneren Gebets und der anderen Frömmigkeitsnormen des Opus Dei;
4° dass er sich zuvor unter der zuständigen Autorität mindestens ein halbes Jahr lang im spezifischen Apostolat des Opus Dei geübt hat; es spricht nichts dagegen, dass der Kandidat schon vorher eine Zeitlang als Aspirant betrachtet wird, ohne dass er bereits der Prälatur angehört;
5° dass er über weitere persönliche Eigenschaften verfügt, die belegen, dass er die Berufung zum Opus Dei empfangen hat.
§ 2. Dem Opus Dei kann nicht angehören, wer Sodale, Novize, Postulant oder Alumne einer apostolischen Schule eines Ordensinstituts oder einer Gesellschaft mit gemeinsamem Leben gewesen ist bzw. eine Probezeit in einem Säkularinstitut verbracht oder um die Aufnahme in ein solches nachgesucht hat.
§ 3. Damit den Diözesen nicht ihre eigenen Priesterberufungen entzogen werden, werden außerdem weder Alumnen von Priesterseminaren, gleichgültig ob Laien oder Kleriker, in der Prälatur zugelassen und ebenso wenig einer Diözese inkardinierte Priester.
21. Sobald die Kandidaten ihre Zulassung beantragt haben und man ihnen mitgeteilt hat, dass ihre Kandidatur gemäß Nr. 14 § 1 einer Prüfung für wert befunden wurde, haben sie das Recht, die angemessenen Bildungsmittel zu erhalten sowie die Betreuung durch die Priester der Prälatur in Anspruch zu nehmen.
22. Bevor der Kandidat zugelassen wird, ist er dahingehend zu belehren, dass der Geist des Opus Dei verlangt, dass jeder ein Leben intensiver Arbeit führt, sodass er sich durch seinen eigenen Beruf oder seine Arbeit die wirtschaftlichen Mittel verschafft, die nicht nur für seinen eigenen Lebensunterhalt und gegebenenfalls den seiner Familie notwendig sind, sondern auch für einen seinen persönlichen Verhältnissen entsprechenden großzügigen Beitrag zur Erhaltung der apostolischen Werke.
23. Sowohl die zeitliche als auch die definitive Eingliederung bedürfen neben dem freien und ausdrücklichen Willen des Kandidaten der entsprechenden Gewährung durch den Regionalvikar mit der beschließenden Stimme seines Rates. Für die definitive Eingliederung ist darüber hinaus die Bestätigung durch den Prälaten erforderlich.
24. § 1. Alle Gläubigen der Prälatur müssen die notwendigen Versicherungen abschließen und die Vorkehrungen treffen, die die bürgerlichen Gesetze für den Fall von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Alter usw. vorsehen.
§ 2. Soweit nach den Umständen erforderlich, obliegt es der Prälatur, den Numerariern und Assoziierten in ihren materiellen Bedürfnissen beizustehen.
§ 3. Wenn die Eltern der im vorigen Absatz genannten Gläubigen in schwerer Not sind, trifft die Prälatur mit der angemessenen Liebe und Großzügigkeit Vorsorge, ohne dass daraus je eine rechtliche Verpflichtung entstehen kann.
25. Die zeitliche Eingliederung wird jedes Jahr von jedem Gläubigen einzeln erneuert. Für diese Erneuerung ist die Einwilligung des Regionalvikars erforderlich und ausreichend, der im Zweifelsfall seine Kommission und den lokalen Leiter mit dessen Rat anhören kann. Wenn seitens des Vikars kein der Erneuerung entgegenstehender Wille zu vermuten ist und seitens des Leiters kein Einwand besteht, wird die Einwilligung rechtlich vermutet und die Erneuerung kann vollzogen werden. Von Rechts wegen wird auch vermutet, dass die Erneuerung stillschweigen erfolgt ist, wenn der Gläubige seinen der Erneuerung entgegenstehenden Willen zuvor nicht kundgetan hat. Die Erneuerung unterliegt aber der auflösenden Bedingung, wenn der Vikar, nachdem er von ihr erfahren hat, sich zusammen mit dem Defensor und nach Anhören seiner Kommission dagegen ausspricht.
26. Wird ein Supernumerarier Assoziierter oder Numerarier, kann er gänzlich oder zum Teil von der für die zeitliche oder definitive Eingliederung erforderlichen Frist dispensiert werden; von der besonderen Bildung wird er aber auf keinen Fall dispensiert.
27. § 1. Zwecks zeitlicher oder definitiver Eingliederung eines Gläubigen soll von der Prälatur und dem Betroffenen vor zwei Zeugen eine förmliche Erklärung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten abgegeben werden.
§ 2. Die Prälatur, die in diesem Fall von jemandem vertreten wird, den der Vikar der betreffenden Zirkumskription benannt hat, verpflichtet sich ab dem Zeitpunkt der Eingliederung dieses Gläubigen und solange diese andauert:
1° diesem Gläubigen eine ständige lehrmäßig-religiöse, spirituelle, asketische und apostolische Bildung sowie die spezifische seelsorgliche Betreuung seitens der Priester der Prälatur zukommen zu lassen;
2° die übrigen Pflichten gegenüber ihren Gläubigen zu erfüllen, die in den die Prälatur betreffenden Normen festgelegt sind.
§ 3. Der Gläubige wiederum wird seinen festen Vorsatz bekunden, mit all seinen Kräften nach der Heiligkeit zu streben sowie das Apostolat gemäß dem Geist und der Praxis des Opus Dei auszuüben, und verpflichtet sich vom Augenblick seiner Eingliederung an und solange diese währt:
1° unter der Jurisdiktion des Prälaten und der anderen zuständigen Autoritäten der Prälatur zu verbleiben, um sich treu allem zu widmen, was sich auf das spezifische Ziel der Prälatur bezieht;
2° alle Pflichten zu erfüllen, die sich aus der Stellung eines Numerariers, Assoziierten oder Supernumerariers des Opus Dei ergeben, und die auf die Prälatur bezüglichen Normen sowie die rechtmäßigen Weisungen des Prälaten und der übrigen zuständigen Autoritäten der Prälatur zu befolgen, die sich auf ihre Leitung, ihren Geist und ihr Apostolat beziehen.
§ 4. Was die Gläubigen der Prälatur anlangt, kann der Ordinarius der Prälatur aus gerechtem Grund von privaten Gelübden und von eidlichen Versprechen dispensieren, sofern die Dispens nicht die wohlerworbenen Rechte anderer verletzt. Für diese Gläubigen kann er auch die Zugehörigkeit zu einem dritten Orden aussetzen, wobei diese allerdings wieder auflebt, wenn die Bindung an die Prälatur aus irgendeinem Grunde erlischt.
28. § 1. Bevor jemand auf Zeit der Prälatur eingegliedert wird, kann er jederzeit frei ausscheiden.
§ 2. Ebenso kann die zuständige Autorität jemanden aus gerechten und vernünftigen Gründen nicht zulassen oder ihm das Ausscheiden nahelegen. Solche Gründe sind vor allem das Fehlen des dem Opus Dei eigenen Geistes und die mangelnde Eignung für das besondere Apostolat der Gläubigen der Prälatur.
29. Damit jemand während der zeitlichen oder bereits definitiv gewordenen Eingliederung die Prälatur freiwillig verlassen kann, benötigt er eine Dispens, die allein der Prälat gewähren kann, nachdem er seinen Rat und die Regionalkommission gehört hat.
30. § 1. Gläubige, die der Prälatur auf Zeit oder definitiv eingegliedert sind, können nur aus schwerwiegenden Gründen entlassen werden, die im Fall der definitiven Eingliederung immer auf einem Verschulden des betreffenden Gläubigen beruhen müssen.
§ 2. Krankheit ist kein Entlassungsgrund, wenn nicht mit Sicherheit feststeht, dass diese vor der zeitlichen Eingliederung verschwiegen oder verborgen worden ist.
31. Falls eine Entlassung notwendig ist, soll sie stets mit größter Liebe erfolgen. Zuvor soll dem Betroffenen jedoch geraten werden, freiwillig auszuscheiden.
32. Die Entlassung ist vom Prälaten oder vom Vikar der betreffenden Zirkumskription auszusprechen, und zwar immer mit der beschließenden Stimme des jeweils eigenen Rates. Vorher sind dem Betroffenen die Gründe darzulegen und ist ihm Gelegenheit zu einer umfassenden Stellungnahme zu geben. Außerdem müssen zwei vergebliche Abmahnungen vorausgegangen sein, wobei das Recht der Gläubigen, an den Prälaten oder den Heiligen Stuhl zu rekurrieren, jederzeit aufrecht bleibt. Erfolgt dieser Rekurs innerhalb von zehn Tagen, wird die rechtliche Wirkung der Entlassung so lange ausgesetzt, bis seitens des Prälaten oder gegebenenfalls des Heiligen Stuhls eine Antwort erfolgt ist.
33. Das legitime Ausscheiden aus dem Opus Dei hat das Erlöschen der Bindung, von der in Nr. 27 die Rede war, sowie der sich aus ihr ergebenden Pflichten und Rechte zur Folge.
34. Wer die Prälatur aus welchem Grund immer verlässt oder aus ihr entlassen wird, kann gegen sie keine Ansprüche wegen der ihr geleisteten Dienste geltend machen noch wegen sonstiger Beiträge, die er durch seinen Einsatz oder seinen Beruf oder aus anderem Grund oder auf andere Weise erbracht hat.
35. Ein der Prälatur gemäß Nr. 36 eingegliederter Kleriker kann nur dann aus ihr ausscheiden, wenn er einen Bischof gefunden hat, der ihn in seine Diözese aufnimmt. Wenn er ausscheidet, ohne einen Bischof gefunden zu haben, darf er seine Weihen nicht ausüben, solange der Heilige Stuhl nichts anderes verfügt.
36. § 1. Das Presbyterium der Prälatur besteht aus jenen Klerikern, die vom Prälaten gemäß der Vorschrift der Nr. 44 bis 51 zu den heiligen Weihen geführt werden, der Prälatur inkardiniert sind und in ihrem Dienst stehen.
§ 2. Diese Priester werden aufgrund der Tatsache ihrer Weihe Numerariermitglieder oder – wie später dargelegt wird (Nr. 37 § 2) – Koadjutoren der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz, die eine der Prälatur eigene und ihr zuinnerst zugehörige Klerikervereinigung ist, sodass sie mit ihr ein einheitliches Ganzes bildet und von ihr nicht getrennt werden kann.
§ 3. Der Prälat des Opus Dei ist der Generalpräsident der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz.
37. § 1. Damit jemand die heiligen Weihen zum Dienst an der Prälatur empfangen kann, ist erforderlich, dass er ihr als Numerarier oder Assoziierter definitiv eingegliedert ist und die Ausbildungsperiode durchgemacht hat, die alle Numerarier sowie jene Assoziierten, die für das Priesteramt bestimmt werden, absolvieren müssen, sodass es nicht erlaubt ist, dass jemand unmittelbar der Prälatur als Numerarier- bzw. Assoziiertenpriester des Opus Dei inkardiniert wird.
§ 2 Um sie von den assoziierten Mitgliedern der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz, auf die sich Nr. 58 ff. bezieht, rechtlich besser zu unterscheiden, werden die Laien-Assoziierten des Opus Dei, die für den Dienst der Prälatur die Weihen empfangen, in der Gesellschaft selbst als Koadjutoren bezeichnet oder einfach als Assoziiertenpriester des Opus Dei.
38. Diese Priester leisten ihren Dienst vornehmlich in der geistlichen und kirchlichen Bildung sowie in der besonderen Seelsorge an den übrigen Gläubigen beider Abteilungen des Opus Dei.
39. Die Priester des Opus Dei werden auch für andere Gläubige die der Priesterweihe eigenen Dienste leisten, wobei sie dafür immer die rechtlich vorgesehenen Amtslizenzen benötigen.
40. Wenn diese Priester aufgrund eines kirchlichen Amtes oder ihrer persönlichen Kompetenz in den Priesterrat oder in andere diözesane Organe eingeladen werden, sollen sie nach Möglichkeit teilnehmen, brauchen dafür aber die vorherige Erlaubnis des Prälaten des Opus Dei oder seines Vikars.
41. In allen Diözesen, in denen sie ihr Amt ausüben, sollen diese Priester durch die Bande apostolischer Liebe mit den übrigen Priestern des Presbyteriums der jeweiligen Diözese verbunden sein.
42. Außer den in Nr. 36 und 37 genannten Klerikern können gemäß Nr. 58 auch andere der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz als Assoziierten- oder Supernumerariermitglieder angehören, ohne dass sie allerdings zum Klerus der Prälatur zählen, denn jeder gehört weiterhin seinem Diözesanpresbyterium an und untersteht allein der Jurisdiktion seines jeweiligen Bischofs.
43. Der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz können als Mitarbeiter auch andere, irgendeiner Diözese inkardinierte Kleriker angeschlossen werde, die die Gesellschaft durch ihr Gebet, ihre Almosen und – soweit möglich – durch ihren priesterlichen Dienst unterstützen.
44. Zu den heiligen Weihen sollen nur diejenigen Numerarier und Assoziierten des Opus Dei geführt werden, deren Berufung zum Amtspriestertum der Prälat erkannt hat und die er für das Opus Dei und seine Aufgaben als notwendig oder angemessen erachtet. Diejenigen, die die Weihen empfangen möchten, können ihren Wunsch dem Prälaten mitteilen, müssen sich aber an seine Entscheidung halten.
45. Damit ein Numerarier oder Assoziierter zu den heiligen Weihen geführt werden kann, muss er nicht nur von Irregularitäten und anderen im allgemeinen Recht vorgesehenen Hindernissen frei sein, sondern sich – auch unter Beachtung der Vorschrift von Nr. 37 – durch besondere Eignung für die priesterlichen Aufgaben auszeichnen, wie sie in der Prälatur anfallen. Zudem muss er vor dem Empfang der Priesterweihe mindestens fünfundzwanzig Jahre alt sein.
46. Was die Ausbildung der Priesteramtskandidaten betrifft, sind die Vorschriften des allgemeinen Rechts und des Eigenrechts der Prälatur genau zu beachten.
47. Die Aufnahme unter die Weihekandidaten durch den liturgischen Zulassungsritus, die Übertragung der Dienste (des Lektors und Akolythen) und die Zulassung zu den heiligen Weihen sind dem Prälaten vorbehalten. Zuvor muss jeder Kandidat in einer eigenhändig abgefassten und unterschriebenen Erklärung bekunden, dass er von sich aus und frei die heiligen Weihen empfangen und sich dem kirchlichen Dienst für immer widmen wird, und zugleich um Zulassung zum Empfang der Weihe bitten.
48. Die Weiheentlassschreiben stellt der Prälat des Opus Dei aus, der die Weihekandidaten von den Interstitien sowie von dem in diesen Statuten festgelegten Mindestalter dispensieren kann, jedoch nicht mehr als ein Jahr.
49. Diejenigen, die zu den heiligen Weihen gerufen werden, müssen nicht nur die vom kanonischen Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere gründliche Kenntnisse in den kirchlichen Fächern haben, sondern sollen sich auch durch Frömmigkeit, einwandfreie Lebensführung, Seeleneifer, brennende Liebe zur Heiligsten Eucharistie sowie den Wunsch auszeichnen, das nachzuahmen, was sie täglich vollziehen müssen.
50. § 1. Sobald sie die heiligen Weihen empfangen haben, stehen die Kleriker zur Verfügung des Prälaten, was die erste und die späteren Zuweisungen zu dieser oder jener Zirkumskription des Opus Dei betrifft.
§ 2. Die Missio canonica wird den Priestern vom Prälaten persönlich oder durch die betreffenden Vikare der Zirkumskriptionen, jedoch stets nach den vom Prälaten erlassenen Richtlinien, erteilt, wobei sie die einschlägigen Dienstlizenzen erhalten, nämlich die Eucharistie zu feiern, das Wort Gottes zu predigen und Beichte zu hören.
§ 3. Diese Beichtbefugnis, die vom Ordinarius der Prälatur jedwedem Priester erteilt werden kann, erstreckt sich – im Rahmen des Wortlauts der Gewährung – auf alle Gläubigen der Prälatur und Mitglieder der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz sowie auf all jene, die sich Tag und Nacht in Zentren des Opus Dei aufhalten.
51. § 1. Die Priester des Presbyteriums der Prälatur dürfen kirchliche Aufgaben oder Ämter, auch wenn diese mit ihrer Stellung und dem pastoralen Amt in der Prälatur vereinbar sind, nicht ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Prälaten des Opus Dei annehmen.
§ 2. Es ist ihnen jedoch nicht verwehrt, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, die nach geltendem Recht und gemäß den Vorschriften und Richtlinien des Heiligen Stuhles ihrem Stand als Priester nicht entgegensteht.
52. Die Priester der Prälatur haben das Recht und die Pflicht, kranken Numerariern, wenn Todesgefahr droht, die Sakramente zu spenden. Dies gilt auch für die Assoziierten und alle, die sich in den Zentren des Opus Dei aufhalten. Bei Eintritt der Agonie soll die Begleitung des Sterbenden soweit möglich in Gegenwart aller dem Zentrum zugeschriebenen Gläubigen geschehen. Dabei sollen alle beten, Gott möge den Kranken trösten, ihm in festlicher Freude entgegenkommen und ihn ins Paradies geleiten.
53. In der Regel sollen die Exequien für die Numerarier wie auch für die Assoziierten und Supernumerarier dem Recht gemäß in der Pfarrei gehalten werden. Ausnahmsweise können sie auch am Sitz eines Zentrums gefeiert werden, wenigstens wenn ihm eine Kirche angeschlossen ist oder es sich um ein größeres Zentrum handelt.
54. Nach Empfang der Weihe sollen die Priester regelmäßig an theoretischen und praktischen Pastoralkursen, Treffen, Vorträgen usw. teilnehmen und die Prüfungen ablegen, die nach der Weihe bzw. für die Verlängerung der Dienstlizenzen gemäß den vom Prälaten erlassenen Normen vorgesehen sind.
55. Dem Prälaten obliegt es, durch entsprechende Regelungen für den angemessenen Unterhalt der Kleriker, die die heiligen Weihen für den Dienst der Prälatur empfangen haben, sowie für ihre angemessene Betreuung im Fall von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Alter Sorge zu tragen.
56. Der Prälat und seine Vikare sollen sich bemühen, bei allen Priestern der Prälatur einen lebendigen Geist der Gemeinschaft mit den anderen Priestern der Ortskirchen, in denen sie ihren Dienst versehen, zu fördern.
57. Die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz, von der Nr. 36 handelt, ist als Vereinigung verfasst, damit sie ihr Ziel der priesterlichen Heiligung auch unter nicht der Prälatur angehörigen Klerikern gemäß dem Geist und der asketischen Praxis des Opus Dei besser verfolgen kann.
58. § 1. Die Assoziierten- und Supernumerariermitglieder der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz, die also nicht zum Klerus der Prälatur, sondern zu ihrem jeweiligen Presbyterium gehören, sind einem Bistum inkardinierte Priester oder zumindest Diakone, die sich aufgrund einer besonderen zusätzlichen Berufung in der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz dem Herrn gemäß dem Geist des Opus Dei widmen wollen, um in der Ausübung ihres Amtes nach Kräften die Heiligkeit zu erstreben, ohne dass deshalb ihre diözesane Stellung und ihre volle Unterordnung unter den Ordinarius eines jeden in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden. Diese werden ganz im Gegenteil, wie weiter unten gezeigt wird, in verschiedener Hinsicht bestärkt.
§ 2. In der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz gibt es keine internen Vorgesetzten für die Assoziierten und Supernumerarier. Da diese, wie das Recht es vorsieht, allein ihrem eigenen Ortsordinarius gehorchen müssen, entsteht in keiner Weise das Problem eines doppelten Gehorsams: Es gibt keinen internen Gehorsam, sondern nur jene normale Disziplin, die in jeder Vereinigung existiert und die sich aus der Verpflichtung ergibt, die eigenen Regeln einzuhalten; wobei diese Regeln hier ausschließlich das geistliche Leben betreffen.
59. § 1. Wer zugelassen werden will, muss hervorragen in der Liebe zur Diözese, in Gehorsam und Ehrfurcht gegenüber dem Bischof, in Frömmigkeit, solider Ausbildung in den heiligen Wissenschaften, Seeleneifer, Opfergeist, im Bemühen, Berufungen zu wecken, sowie in dem Verlangen, die Amtspflichten mit größter Vollkommenheit zu erfüllen.
§ 2. Für die Eingliederung in die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz besteht keine Altersgrenze nach oben, und es können auch Kleriker zugelassen werden, die an einer chronischen Krankheit leiden.
60. § 1. Alumnen der Priesterseminare, die noch nicht Diakone sind, dürfen nicht in die Gesellschaft aufgenommen werden. Wenn sie, bevor sie geweiht werden, die Berufung verspüren, können sie als Aspiranten betrachtet und zugelassen werden.
§ 2. Rechtlich ist der Zutritt zur Gesellschaft ausgeschlossen für jemanden, der Sodale, Novize oder Postulant eines Religioseninstituts bzw. einer Gesellschaft gemeinsamen Lebens oder Alumne einer apostolischen Schule gewesen ist oder eine Probezeit in einem Säkularinstitut verbracht bzw. um die Aufnahme nachgesucht hat.
61. Damit jemand als Assoziierter zugelassen werden kann, ist eine göttliche Berufung erforderlich, die mit der vollständigen und dauerhaften Bereitschaft einhergeht, die Heiligkeit nach dem Geist des Opus Dei anzustreben, der verlangt:
1° vor allem das Bestreben, die vom eigenen Bischof anvertraute pastorale Aufgabe vollkommen zu erfüllen in dem Wissen, dass jeder allein dem Ortsordinarius Rechenschaft über die Erfüllung dieser Aufgabe abzulegen hat;
2° den Vorsatz, die ganze Zeit und die ganze Arbeit dem Apostolat zu widmen und dabei vorrangig den ihren Mitbrüdern, den Diözesanpriestern, geistlich zu helfen.
62. Damit jemand als Supernumerarier angenommen werden kann, ist dieselbe göttliche Berufung wie bei den Assoziierten sowie die volle Bereitschaft zum Streben nach der Heiligkeit gemäß dem Geist des Opus Dei erforderlich, auch wenn die Supernumerarier wegen ihrer persönlichen, familiären und sonstigen Verhältnisse sich im Allgemeinen nicht vollständig und unmittelbar der apostolischen Tätigkeit widmen können.
63. Um die Zulassung wird durch einen Brief an den Generalpräsidenten gebeten, in dem der Kandidat seinen Wunsch bekundet, der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz als Assoziierter oder als Supernumerarier eingegliedert zu werden.
64. Für die Zulassung und Eingliederung von Klerikern als Assoziierte oder Supernumerarier der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz sind dieselben Vorschriften und Verfahrensweisen anzuwenden, die für die Zulassung und Eingliederung der Assoziierten und Supernumerarier des Opus Dei gelten, auch hinsichtlich der Zeit der besonderen geistlichen Ausbildung und der Mittel, die den Kandidaten zur Nahrung ihres geistlichen Lebens geboten werden.
65. Jene, die um die Zulassung als Supernumerarier gebeten haben, können später als Assoziierte aufgenommen werden, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
66. Wenn jemandem vor seiner Eingliederung als Assoziierter die notwendige Verfügbarkeit zu fehlen scheint, kann er als Supernumerarier verbleiben, sofern er die erforderlichen Bedingungen erfüllt.
67. Was Austritt und Entlassung betrifft, gelten und verpflichten analog dieselben Vorschriften, die für Austritt und Entlassung von Assoziierten und Supernumerariern des Opus Dei bestehen.
68. Außer dem Ziel des Opus Dei, das sich diese Mitglieder ihrer eigenen Stellung entsprechend zu eigen machen, setzen sie sich als besonderes eigenes Ziel, die priesterliche Heiligkeit und die Haltung voller Verfügbarkeit und Unterwerfung unter die kirchliche Hierarchie im Diözesanklerus nach Kräften zu stärken; und unter den Priestern des Diözesanklerus das gemeinsame Leben zu fördern, soweit es der Ortsordinarius für angebracht hält.
69. Der Geist, der die Assoziierten und Supernumerarier der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz durch und durch prägen soll, besteht vor allem in Folgendem:
1° nichts ohne den Bischof zu tun, was für ihr ganzes Priesterleben und für ihren Dienst an den Seelen gilt;
2° die eigene diözesane Stellung nicht aufzugeben, sondern ihr mit immer mehr Liebe zu Gott zu entsprechen;
3° sie sollen sich im Umgang mit ihren priesterlichen Mitbrüdern immer und überall mit Natürlichkeit verhalten, ohne irgendwie geheimnisvoll zu tun, weil sich bei ihnen nichts finden darf, das auf diese Weise verborgen werden müsste;
4° sie sollen sich in keiner Weise von ihren priesterlichen Mitbrüdern unterscheiden wollen, sondern sich mit allen Kräften bemühen, mit ihnen eins zu sein;
5° gegenüber den anderen Mitgliedern ihres jeweiligen Presbyteriums sollen sie derart von brüderlicher Liebe erfüllt sein, dass sie auch den geringsten Anschein von Spaltung vermeiden, durch besondere Bande apostolischer Liebe und Brüderlichkeit verbunden sind und sich um die größtmögliche Einheit unter allen Priestern bemühen.
70. Die Assoziierten und Supernumerarier der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz erfüllen, abgesehen von den im allgemeinen Recht für die Kleriker vorgesehenen Pflichten sowie den Pflichten, die die einzelnen Bischöfe für alle ihre Priester vorschreiben können, die Frömmigkeitsübungen der dem Opus Dei eigenen asketischen Praxis; die geistlichen Besinnungstage aber sollen sie zusammen mit den anderen Priestern ihrer Diözese an dem Ort und auf die Weise besuchen, die der eigene Ordinarius bestimmt.
71. Die Assoziierten- und Supernumerarierpriester sollen sich besonders der Übung der christlichen Tugenden, also der göttlichen Tugenden und der Kardinaltugenden widmen, und zwar in der eigenen Arbeit und in der pastoralen Aufgabe, die jedem von seinem Bischof übertragen wurde.
72. Der Geist des Opus Dei fördert in den Assoziierten- und Supernumerariern der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz das Bedürfnis, die kollektive geistliche Führung eifrig zu unterstützen und in die Tat umzusetzen, die der Diözesanbischof seinen Priestern durch Hirtenbriefe, Ansprachen, Disziplinarverfügungen und andere Mittel erteilt. Gerade zu diesem Zweck und ohne je irgendwie mit den diözesanen Weisungen oder mit den für ihre Durchführung vorgeschriebenen Zeiten zu interferieren, bietet die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz ihren Assoziierten und Supernumerariern besondere Bildungsmittel an, zu denen vor allem gehören:
1° regelmäßige Treffen, in denen die persönliche geistliche Leitung empfangen wird, sowie Studienkreise, denen Zelatoren vorstehen, um den Geist der Mitglieder zu stärken; wobei dies alles, was Zeitdauer, Abwesenheit vom Bistum an Feiertagen und ähnliche Umstände angeht, so abgestimmt werden muss, dass alle teilnehmenden Priester vor allem den ihnen in der Diözese obliegenden Amtspflichten entsprechend nachkommen können;
2° alle anderen Mittel, Hilfsmaßnahmen, asketischen Behelfe und frommen Übungen des Opus Dei;
3° die Verbesserung und – soweit dies im Herrn angebracht erscheint – die Vertiefung und Erweiterung ihrer Allgemeinbildung und ihrer wissenschaftlichen Kenntnisse, insofern diese ein Mittel zu Ausübung ihres Dienstes darstellen.
73. § 1. Was die Assoziierten und die Supernumerarier angeht, muss absolut und geflissentlich auch der bloße Anschein einer besonderen, der Priestergesellschaft eigenen Hierarchie vermieden werden; denn was allein angestrebt wird, muss das sein: die Vollkommenheit des priesterlichen Lebens aufgrund der sorgfältigen Treue zum inneren Leben, des hartnäckigen und beständigen Strebens nach Bildung sowie der apostolischen Haltung, Einstellung und Tatkraft, ohne dass die betreffenden Kleriker in irgendeiner Weise der Leitungsgewalt des Prälaten des Opus Dei oder seiner Vikare unterstünden.
§ 2. Zur Unterstützung der Assoziierten und Supernumerarier bedient sich der Regionalvikar der Dienste des Spirituals der Region, mit dem in jeder Diözese ein Admonitor und ein Geistlicher Leiter mit ihren jeweiligen Stellvertretern zusammenarbeiten.
74. Um Fragen, die die Assoziierten und Supernumerarier in einer Diözese betreffen, mit dem Bischof oder Ortsordinarius zu behandeln und zu lösen, bedient sich die Priestergesellschaft in der Regel des Admonitors oder dessen Vertreters, wenn der Regionalvikar nicht vorzieht, bestimmte Angelegenheiten persönlich oder durch einen eigens Beauftragten zu behandeln oder zu erledigen.
75.§ 1. Der Regionalvikar bestellt die priesterlichen Admonitoren, die Geistlichen Leiter sowie ihre Vertreter für die Dauer von fünf Jahren.
§ 2. Diese Aufgaben müssen jede Form oder Ähnlichkeit mit der Leitungsgewalt vollkommen vermeiden.
§ 3. Der Regionalvikar soll bemüht sein, die vollzogenen Ernennungen so schnell wie möglich auf geeignete Weise dem Diözesanbischof oder Ortsordinarius mitzuteilen.
76. Die Assoziierten- und Supernumerarierpriester der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz werden in Gruppen zusammengefasst und geordnet, die besonderen Personalzentren zugeordnet werden. Ein und demselben Zentrum können je nach Bedarf mehrere Gruppen zugeordnet werden, auch über die Diözesangrenzen hinweg.
77. Die Priestergesellschaft darf keine besondere Wirtschaftsverwaltung haben. Sie bedient sich, falls das notwendig ist, der normalen Verwaltung der Gläubigen des Opus Dei.
78. In den Dingen, die hier nicht ausdrücklich geregelt sind, wird für die Assoziierten- und Supernumerarierpriester analog und soweit es sich für ihre priesterliche Stellung geziemt, all das angewendet, was für die Assoziierten und Supernumerarier des Opus Dei gilt. Auch haben sie Anteil an deren geistlichen Gütern und Vollmachten.
79. § 1. Der Geist der Prälatur und die ihr eigene asketische Praxis besitzen spezifische und genau bestimmte Merkmale im Hinblick auf das Ziel, das sie anstrebt. Deshalb hat der doppelte Aspekt des Geistes des Opus Dei – der asketische und der apostolische – eine je angemessene Entsprechung und ist mit dem säkularen Charakter des Opus Dei innerlich und harmonisch so verschmolzen und verbunden, dass er asketisch, apostolisch, gesellschaftlich und beruflich immer eine solide und einfache Einheit des Lebens nach sich ziehen und notwendig hervorbringen muss.
§ 2. Damit die asketischen und apostolischen Forderungen des gemeinsamen Priestertums und – für die Kleriker – des Amtspriestertums dem Geist des Opus Dei gemäß ernstlich und bleibend in die Tat umgesetzt werden und damit die Gläubigen der Prälatur auf diese Weise wirksamer Sauerteig der Heiligkeit und des Apostolates unter den übrigen Weltklerikern und Laien sein können, wird von allen in erster Linie ein intensives Leben des Gebetes und des Opfers verlangt, gemäß den in diesem Kodex festgesetzten Frömmigkeitspflichten und allem, was sonst noch zur Tradition des Opus Dei gehört.
80. § 1. Das solide Fundament, auf dem im Opus Dei alles beruht, und die fruchtbare Wurzel, die alles belebt, ist das demütige und aufrichtige Gespür für die Gotteskindschaft in Christus Jesus, kraft dessen an die väterliche Liebe, die Gott zu uns hat, wonnevoll geglaubt wird; und Christus der Herr, der Gottmensch, als erstgeborener Bruder in seiner unaussprechlichen Güte von den Gläubigen der Prälatur erfahren wird, die mit der Gnade des Heiligen Geistes Jesus nachzuahmen suchen, wobei sie sich hauptsächlich an sein bewundernswertes Beispiel und die Fruchtbarkeit seines Arbeitslebens in Nazareth erinnern.
§ 2. Deshalb entsteht im Leben der Gläubigen der Prälatur, die sich in allen Dingen wie die übrigen Weltgeistlichen und Laien, also ihresgleichen, verhalten, das Bedürfnis und sozusagen der übernatürliche Instinkt, alle Dinge zu läutern, sie auf die Ebene der Gnade zu erheben, sie zu heiligen und in eine Gelegenheit der persönlichen Vereinigung mit Gott, dessen Wille erfüllt wird, und in ein Werkzeug des Apostolates zu verwandeln.
81. § 1. Wurzel und Mitte des geistlichen Lebens der Gläubigen der Prälatur ist das Hochheilige Opfer der Messe, in dem das Leiden und der Tod Christi Jesu unblutig erneuert und seiner unendlichen heilbringenden Liebe zu allen Menschen gedacht wird.
§ 2. Deshalb sollen alle Priester täglich das Hochheilige Messopfer feiern und alle Laien ihm in tiefster Andacht beiwohnen und sakramental oder wenigstens geistlich die Nahrung des Leibes Christi empfangen. Außerdem sollen sie das Allerheiligste Sakrament zu einer anderen Zeit des Tages besuchen.
82. Indem sie das Beispiel der Apostel, die einmütig im Gebet verharrten, sowie das der Gemeinden der ersten Christen nachahmen, sollen die Gläubigen der Prälatur, während sie sich den gewöhnlichen Aufgaben des Lebens und der täglichen Arbeit widmen, nach der ständigen Vereinigung ihrer kontemplativen Seele mit Gott und nach dem Umgang mit ihm trachten. Dazu ist es notwendig, das Folgende einzuhalten und zu fördern:
1° Jeden Tag halten sie, nachdem sie ihr Tagewerk Gott aufgeopfert haben, eine halbe Stunde inneres Gebet; und am Nachmittag widmen sie dem Gebet eine weitere halbe Stunde. Außerdem lesen sie eine gewisse Zeit im Neuen Testament und in einem anderen geistlichen Buch und beten die gemeinsamen Preces des Opus Dei;
2° jeden Monat widmen sie einen Tag der geistlichen Einkehr;
3° jedes Jahr nehmen sie während mehrerer Tage an einer ausgedehnteren geistlichen Einkehr teil;
4° immer und überall sollen sie sich der Gegenwart Gottes bewusst sein, ihrer Gotteskindschaft gedenken, geistliche Kommunionen, Danksagungs- und Sühneakte wiederholen, Stoßgebete verrichten und intensiv um Abtötung, Studium, Arbeit, Ordnung und Freude bemüht sein.
83. § 1.Um die Anfechtungen der dreifachen Begierlichkeit zu überwinden, insbesondere der Hoffart des Lebens, die durch das Wissen, die gesellschaftliche Stellung und die beruflichen Tätigkeiten genährt werden könnte, sollen die Gläubigen der Prälatur den Forderungen der christlichen Askese nach Kräften und eifrig nachkommen. Diese Askese stützt sich auf ein treues und beständiges Bewusstsein einer äußeren und inneren, nicht nur individuellen, sondern auch kollektiven Demut; auf die Anmut einer natürlichen Einfachheit; auf ein familiäres und edles Handeln; auf den Ausdruck beständiger und heiterer Freude; auf Arbeit, Selbstverleugnung, Nüchternheit, auf tätiges Opfer und auf Übungen der Abtötung, auch körperlicher Art, die sie täglich oder wöchentlich verrichten, je nach Alter und Befinden des Einzelnen. All das wird nicht nur zur persönlichen Läuterung gelebt, sondern zugleich als Mittel wahren und tiefen geistlichen Fortschritts, wie das bewährte und wohlerprobte Wort sagt: „Du wirst so weit kommen, wie du dir selbst Gewalt antust!“ Außerdem sieht man darin die notwendige Vorbereitung auf das in der Gesellschaft zu leistende Apostolat und seine vollkommene Durchführung: „Ich ergänze in meinem Fleisch was an den Leiden Christi noch aussteht für seinem Leib, der die Kirche ist“ (Kol 1,24).
§ 2. Diese Askese und Bußgesinnung bringen auch andere Erfordernisse im Leben der Gläubigen der Prälatur mit sich, insbesondere die tägliche Gewissenserforschung, die geistliche Führung und den wöchentlichen Empfang der sakramentalen Beichte.
84. § 1. Die Gläubigen der Prälatur sollen die Keuschheit, die die Menschen Christus und seiner keuschesten Mutter besonders wohlgefällig macht, lieben und mit größter Sorgfalt bewahren und dabei die Gewissheit haben, dass das apostolische Wirken sich auf die Keuschheit stützen muss.
§ 2. Dem Schutz dieses Schatzes, der sich in zerbrechlichen Gefäßen befindet, dienen ganz besonders das Meiden der Gelegenheiten, der Anstand, die Maßhaltung, die körperliche Züchtigung, der häufige Empfang der Heiligsten Eucharistie und die beständige und kindliche Zuflucht zur jungfräulichen Mutter.
85. Mit zärtlicher Liebe und Andacht sollen die Gläubigen der Prälatur die allerseligste Jungfrau Maria verehren, die Mutter des Herrn Jesus Christus und auch unsere Mutter. Täglich sollen sie die fünfzehn Geheimnisse des Rosenkranzes betrachten und dabei wenigstens fünf Geheimnisse mündlich beten. Wo dieser fromme Brauch nicht üblich ist, soll er durch die mündliche Rezitation eines gleichwertigen marianischen Gebetes ersetzt werden. Sie sollen es nicht unterlassen, die Gottesmutter nach altem Brauch mit dem Gruß des Angelus Domini oder der Antiphon Regina coeli in kindlicher Andacht zu ehren; und am Samstag sollen sie irgendeine Abtötung verrichten und die Antiphon Salve Regina oder Regina coeli beten.
86. § 1. Gott hat den Menschen erschaffen, „damit er arbeite“ (Gen 2,15), weshalb dieses Gebot der Arbeit zur allgemeinen Bestimmung des Menschen gehört. Gleichwohl führt der besondere Charakter und Zweck der Prälatur ihre Gläubigen dazu, die gewöhnliche Arbeit nicht nur zu verrichten, sondern sie wirklich zu lieben. In ihr sehen sie nämlich einerseits einen ganz hervorragenden menschlichen Wert, der für die Wahrung der persönlichen Würde des Menschen und für den Fortschritt der Gesellschaft notwendig ist, und andererseits vor allem eine wunderbare Gelegenheit und ein Mittel der persönlichen Vereinigung mit Christus, dessen verborgenes Arbeitsleben im großzügigen Dienst an den anderen Menschen sie nachahmen, sodass sie voll Liebe am Werk der Schöpfung und der Erlösung der Welt mitarbeiten.
§ 2. Der besondere Charakter des Geistes des Opus Dei besteht demnach darin, dass jeder seine berufliche Arbeit heiligen soll; in der vollkommenen Erfüllung seiner beruflichen Arbeit geheiligt werden soll; und durch seine berufliche Arbeit die anderen heiligen soll. Daraus erwächst eine Fülle konkreter Forderungen im asketischen und apostolischen Leben derer, die sich den besonderen Werken der Prälatur widmen.
87. § 1. Die ganze Prälatur Opus Dei ist dem Dienst der Kirche ergeben, für die die Gläubigen der Prälatur – mit voller, immerwährender und endgültiger Hingabe im Dienste Christi, unseres Herrn – immer bereit sein werden, Ehre und Vermögen, ja ihr Leben hinzugeben. Niemals dürfen sie sich der Kirche bedienen. Ihre fromme Liebe zur Heiligen Mutter Kirche und zu allem, was auf irgendeine Weise zu ihr gehört, soll fest und vorbildlich sein. Aufrichtig seien auch die Liebe, die Verehrung, die Fügsamkeit und Anhänglichkeit an den Römischen Pontifex und alle in Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl stehenden Bischöfe, die der Heilige Geist eingesetzt hat, die Kirche Gottes zu leiten.
§ 2. Außer den Gebeten, die beim Heiligsten Eucharistischen Opfer und in den Preces des Opus Dei täglich für den Römischen Pontifex und für den Ordinarius der jeweiligen Ortskirche verrichtet werden, sollen die Gläubigen nicht verabsäumen, deren Anliegen dem Herrn täglich eigens anzuempfehlen.
88. § 1. Die Prälatur fördert bei ihren Gläubigen das Bedürfnis, mit besonderer Sorgfalt jenen Gehorsam und jene religiöse Fügsamkeit zu pflegen, die alle Christen dem Römischen Pontifex und den in Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl stehenden Bischöfen schulden.
§ 2. Außerdem sind alle Gläubigen verpflichtet, dem Prälaten und den übrigen Autoritäten der Prälatur demütig in allem zu gehorchen, was sich auf das besondere Ziel des Opus Dei bezieht. Dieser Gehorsam soll gänzlich freiwillig sein, aus Liebe zu Gott und um Christus den Herrn nachzuahmen, der, obwohl er der Herr aller ist, sich selbst erniedrigt und Knechtsgestalt angenommen hat, „gehorsam geworden bis zum Tod, ja bis zum Tod am Kreuz“ (Phil 2,8).
§ 3. Was jedoch die Berufsausübung sowie die gesellschaftlichen oder politischen Lehren usw. betrifft, so genießt jeder Gläubige innerhalb der Grenzen der katholischen Glaubens- und Sittenlehre dieselbe volle Freiheit, die die übrigen katholischen Bürger genießen. Die Autoritäten der Prälatur haben sich aller Ratschläge in diesen Bereichen gänzlich zu enthalten. Daher kann diese volle Freiheit nur durch Normen eingeschränkt werden, die gegebenenfalls der Bischof oder die Bischofskonferenz für alle Katholiken einer Diözese oder eines Gebietes erlassen. Deshalb macht sich die Prälatur die beruflichen, gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Tätigkeiten usw. keines ihrer Gläubigen je zu eigen.
89. § 1. Alle Gläubigen der Prälatur sollen nicht nur die private, sondern auch die kollektive Demut lieben und pflegen, sodass sie niemals nach Ruhm für das Opus Dei trachten, sondern im Gegenteil gerade dieses Eine tief im Geist verankert haben: dass der größte Ruhm des Opus Dei darin besteht, ohne menschlichen Ruhm zu leben.
§ 2. Um sein Ziel wirksamer zu erreichen, will das Opus Dei als solches demütig leben. So enthält es sich kollektiver Aktivitäten und hat auch für die Gläubigen der Prälatur keinen Namen oder eine gemeinsame Bezeichnung; noch nehmen diese kollektiv an öffentlichen Kultakten wie Prozessionen teil, ohne dass sie deshalb verheimlichen, dass sie der Prälatur angehören, denn während der Geist des Opus Dei die Gläubigen dazu führt, eifrig nach der kollektiven Demut zu streben, um eine intensivere und fruchtbarere apostolische Wirksamkeit zu erreichen, verbietet er gleichzeitig gänzlich das Geheimnis und die Geheimhaltung. Deshalb sind in den Zirkumskriptionen allen die Namen der Vikare des Prälaten bekannt und ebenso die Namen derer, die ihre Räte bilden; und den Bischöfen werden auf Wunsch nicht nur die Namen der Priester der Prälatur mitgeteilt, die in den jeweiligen Diözesen ihren Dienst verrichten, sondern auch die Namen der Leiter der Zentren, die in der Diözese errichtet wurden.
§ 3. Aufgrund dieser kollektiven Demut darf das Opus Dei weder Zeitschriften noch sonstige Publikationen im Namen des Werkes herausgeben.
90. Die Gläubigen der Prälatur sollen in ihrem beruflichen, familiären und gesellschaftlichen Leben die natürlichen Tugenden, die in der menschlichen Gemeinschaft hochgeschätzt werden und zur Durchführung des Apostolates hilfreich sind, sorgfältig und beharrlich pflegen: Brüderlichkeit, Optimismus, Kühnheit, heilige Unnachgiebigkeit in den guten und rechten Dingen, Freude, Einfachheit, Edelmut und Aufrichtigkeit, Treue; sie sollen sich dabei treu bemühen, sie immer und in allen Dingen übernatürlich werden zu lassen.
91. Die Gläubigen der Prälatur sind gehalten, eingedenk der Normen der Liebe und der Klugheit die brüderliche Zurechtweisung zu üben, um einander von Verhaltensweisen abzubringen, die dem Geist des Opus Dei zuwiderlaufen.
92. Alle sollen mit größter Sorgfalt auch die kleinen Dinge in übernatürlichem Geist verrichten, weil der Sinn ihrer Berufung in der Heiligung der täglichen Arbeit besteht. Nicht immer ereignen sich große Dinge; kleine hingegen schon, und in ihnen kann sich die Liebe Jesu Christi öfter zeigen. Das ist eine der Äußerungen des dem Opus Dei eigenen Geistes der Buße, die hauptsächlich in den kleinen und gewöhnlichen Dingen und in der täglichen, beständigen und geordneten Arbeit gesucht werden soll.
93. In der Verrichtung ihrer gewöhnlichen Arbeit sollen die Gläubigen der Prälatur in allen Umständen mit der größten Liebe zu Gott und dem Nächsten einen lebendigen und tätigen Glauben und eine kindliche Hoffnung pflegen. Diese Tugenden ermöglichen die Überwindung aller Hindernisse, die sich dem Dienst an der Kirche und den Seelen möglicherweise entgegenstellen: „Alles vermag ich in dem, der mich stärkt“ (Phil 4,13). Deshalb sollen sie vor nichts und niemandem Angst haben: „Der Herr ist mein Licht und mein Heil, vor wem sollte ich mich fürchten?“ (Ps 26,1).
94. § 1. Die Gläubigen der Prälatur sollen in ihren Herzen völlig frei sein von den zeitlichen Gütern, jeder entsprechend seinem Stand und seiner Stellung, innerlich losgelöst von allem, was sie benutzen. Sie sollen in ihrem persönlichen und gesellschaftlichen Leben sich immer nüchtern verhalten, dem Geist und der Praxis des Opus Dei gemäß; alle Sorgen um die irdischen Dinge auf Gott werfen; und in dieser Welt wie Pilger leben, die auf der Suche nach der künftigen Stadt sind.
§ 2. Alle Gläubigen der Prälatur sind verpflichtet, durch ihre gewöhnliche Berufsarbeit, die sie im Geist und mit der Einstellung des Vaters einer kinderreichen und armen Familie verrichten, für ihre eigenen persönlichen und familiären wirtschaftlichen Bedürfnisse aufzukommen und, so gut sie können, zur Unterstützung des Apostolates der Prälatur beizutragen, indem sie für die geistige und materielle Not vieler Menschen Abhilfe schaffen. Zugleich sollen sie sich freuen, wenn sie einen Mangel an Mitteln verspüren, und dabei wissen, dass die Vorsehung des Herrn in den notwendigen Dingen niemals fehlen wird, denn er hat uns ermahnt, zuerst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit zu suchen, wenn wir wollen, dass uns alles andere hinzugegeben wird.
§ 3. Die Prälatur sorgt jedoch dafür, dass es ihren Gläubigen nicht an der notwendigen geistlichen Unterstützung mangelt, und mit väterlicher Zuneigung fördert sie der Prälat persönlich oder durch seine Vikare, indem er von jedem Einzelnen das verlangt, was die jeweiligen Verhältnisse ratsam erscheinen lassen. Deshalb kann der Ordinarius der Prälatur – was die Gläubigen der Prälatur und die Personen betrifft, die sich Tag und Nacht in Zentren des Opus Dei aufhalten – aus triftigem Grund die Dispens von der Verpflichtung zur Einhaltung eines Feiertages oder eines Bußtages oder ihre Umwandlung in andere fromme Werke aussprechen.
95. Abgesehen von den Festen des Herrn, der seligen Jungfrau Maria und des heiligen Josef, feiern die Gläubigen der Prälatur mit besonderer Andacht die Feste der Kreuzerhöhung; der heiligen Erzengel Michael, Gabriel und Raphael sowie der Apostel Petrus, Paulus und Johannes; der anderen Apostel und Evangelisten; den 2. Oktober bzw. das Schutzengelfest und den 14. Februar. Die letztgenannten Tage sollen für das Opus Dei Tage der Danksagung sein.
96. In lehrmäßig-religiöser Hinsicht zielt die Bildung, die den Gläubigen der Prälatur erteilt wird, darauf ab, ihnen eine gründliche Kenntnis des katholischen Glaubens und des kirchlichen Lehramts zu vermitteln, die für ihr geistliches und apostolisches Leben unverzichtbar ist, damit es in allen Bereichen der Gesellschaft intellektuell ausgebildete Personen gibt, die unter den gewöhnlichen Umständen des täglichen Lebens und der täglichen Arbeit durch ihr Beispiel und ihre Worte in aller Einfachheit ein wirksames Apostolat der Evangelisierung und der Katechese durchführen.
97. In jeder regionalen Zirkumskription sollen vom Regionalvikar unter Zustimmung seines Rates und mit der Bestätigung durch den Prälaten nach Bedarf Studienzentren für alle Gläubigen der jeweiligen Region errichtet werden, damit alle in angemessener Weise eine nachhaltige und beständige lehrmäßig-religiöse Unterweisung erhalten, um ihr geistliches Leben zu stützen und das apostolische Ziel der Prälatur zu erreichen.
98. Der Prälat kann nach Anhören seines Rates auch von ihm selbst abhängige interregionale Studienzentren errichten, damit dort Gläubige der Prälatur unterwiesen werden, die der Prälat selbst direkt oder auf Vorschlag der jeweiligen Vikare der Zirkumskriptionen auswählt. Diese Zentren können speziell für die Ausbildung von Gläubigen, Priestern wie Laien, bestimmt werden, um Bildungsaufgaben in den verschiedenen Regionen zu übernehmen.
99. § 1. Die religiös-lehrmäßige Bildung soll – insbesondere was die philosophischen und theologischen Disziplinen betrifft – von Professoren der regionalen oder interregionalen Studienzentren erteilt werden, die für Männer und Frauen verschieden sind.
§ 2. Die zyklischen Programme werden so organisiert, dass der Unterricht fortlaufend erteilt und abgeschlossen werden kann, ohne dass der einzelne Gläubige bei der Erfüllung seiner beruflichen und familiären Pflichten beeinträchtigt wird.
100. § 1. Die Gläubigen der Prälatur können die Zeit der Bildung außerhalb der rechtmäßig errichteten Studienzentren ableisten, wenn der Regionalvikar in Anbetracht der Umstände und nach Anhören seines Rates es so anordnet.
§ 2. Während dieser Zeit werden sie von einem oder mehreren Professoren unterrichtet, die der Regionalvikar auswählt.
§ 3. Danach müssen sie aber in einem rechtmäßig errichteten Zentrum geprüft werden.
101. § 1. Alle Numerarier sowie jene Assoziierten, deren persönliche Verhältnisse es geraten erscheinen lassen, müssen vollständige Studien eines philosophischen Bienniums und eines theologischen Quadrienniums absolvieren.
§ 2. Die einzelnen Jahre des Bienniums und des Quadrienniums werden in jeweils zwei Semesterkurse aufgeteilt, deren Dauer, was die Vorlesungsstunden anlangt, den Semesterkursen an den Römischen Päpstlichen Universitäten entsprechen müssen und deren Studienprogramme im selben Umfang wie an diesen Universitäten gelehrt werden.
§ 3. Zur Ableistung der zwölfsemestrigen Ausbildung, von der in den vorausgegangenen Paragraphen die Rede war, wird jeder Student so viele Jahre aufwenden, wie nach seinen persönlichen Verhältnissen und seiner beruflichen Arbeit erforderlich ist.
§ 4. Für die Auxiliarnumerarierinnen planen die Studienzentren Philosophie- und Theologiekurse, die ihren persönlichen Verhältnissen angepasst sind. Diese Kurse müssen nicht unbedingt das vollständige philosophisch-theologische Curriculum umfassen.
§ 5. Für die übrigen Gläubigen der Prälatur umfasst die Unterweisung in der Lehre ebenfalls eine angemessene lehrmäßig-religiöse Ausbildung, die sie zur Ausübung ihres Apostolates befähigt.
102. § 1. Für die Numerarier, die zum Priesteramt bestimmt sind, gibt es besondere, vom Prälaten errichtete Studienzentren, in denen immer auch andere Numerarier, die nicht Priester werden, leben sollen, die dieselbe Ausbildung wie diese erhalten und mit ihnen zusammenleben, weil für alle ein und dieselbe geistliche Bildung erforderlich ist.
§ 2. Dennoch müssen die Kandidaten für das Priesteramt nach Ablauf dieser hinreichend langen in den Studienzentren verbrachten Vorbereitungszeit für die Dauer nur eines Studienjahres der heiligen Theologie in einem besonderen Zentrum leben, das nur für sie bestimmt ist.
§ 3. Was die Assoziierten betrifft, die auf das Priesteramt vorbereitet werden, können – wenngleich auf analoge Weise – dieselben Vorschriften angewendet werden.
103. Die Professoren sollen die Studiengänge der rationalen Philosophie und der Theologie sowie den Unterricht der Hörer in diesen Disziplinen zur Gänze nach dem System, der Lehre und den Prinzipien des Engelgleichen Lehrers ausrichten und heilighalten, gemäß den vom Lehramt der Konzilien und des Heiligen Stuhles erlassenen oder zu erlassenden Normen.
104. Für alle, die schließlich zum Priesteramt bestimmt werden, gelten die gemäß Nr. 101 nach Maßgabe des Rechts und der vom Heiligen Stuhl erlassenen Weisungen abgeschlossenen Studien als öffentlich.
105. Alle Priester der Prälatur sollen gewöhnlich den Doktorgrad in einer kirchlichen Disziplin besitzen.
106. § 1. Alle, die in die Prälatur aufgenommen werden möchten, müssen, sobald sie um die Zulassung bitten, die sogenannte erste lehrmäßig-religiöse Bildung erhalten, bevor ihnen die Eingliederung gewährt wird.
§ 2. Nach der Eingliederung müssen sie die in Nr. 97 genannten Studien absolvieren. Dazu sollen sie für homogene Gruppen eingerichtete Kurse besuchen sowie an Seminaren, Vorträgen und ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen.
107. Nach Abschluss der entsprechenden Studien der lehrmäßig-religiösen Bildung, die sie nach der Eingliederung in die Prälatur erhalten haben, werden alle ihre Bildung ständig und ihr Leben lang fortsetzen anhand eines zyklischen Plans der Wiederholung und der Anpassung an den neu erworbenen Kenntnisstand, damit sie Tag für Tag ihre lehrmäßige Bildung weiter vertiefen.
108. Für die katholischen Mitarbeiter sowie für andere Mitarbeiter, die die Lehre der katholischen Kirche kennenlernen möchten, sollen Kurse, Seminare und dergleichen über die Glaubens- und Sittenlehre sowie die christliche Askese organisiert werden, damit sie eine lehrmäßige Bildung erwerben oder sich darin vervollkommnen.
109. Das Opus Dei hat keine eigene Lehrmeinung oder korporative Schule in theologischen oder philosophischen Fragen, die die Kirche der freien Meinung der Gläubigen überlässt. Die Gläubigen der Prälatur genießen innerhalb der Grenzen, die von der kirchlichen Hierarchie, die das Glaubensdepositum hütet, gezogen werden, dieselbe Freiheit wie die anderen katholischen Gläubigen.
110. Die Prälatur erteilt ihren Gläubigen sorgfältig eine angemessene apostolische Bildung und leistet ihnen den nötigen pastoralen Beistand, damit sie eine intensive Arbeit der Evangelisierung und Katechese leisten, sodass im Leben aller und jedes einzelnen die Pflicht und das Recht der Christen zur Ausübung des Apostolats Wirklichkeit wird.
111. Die Gläubigen der Prälatur sollen bei ihrem Apostolat immer Folgendes beachten:
1° Der Eifer, der in uns brennt, sucht nur das Eine: dass wir nämlich gleichsam an der Hand alle mit Petrus zu Jesus durch Maria führen;
2° Wir sind für Menge da. Es gibt also keine Seele, die wir nicht lieben und der wir nicht helfen wollen, indem wir allen alles werden (vgl. 1 Kor 9,22). Wir können nicht so leben, dass wir die Mühen und Nöte aller Menschen übergehen, denn unsere Sorge gilt allen Seelen. Indem wir ein Leben führen, das mit Christus in Gott verborgen ist (vgl. Kol 3,3), müssen wir wie Sauerteig sein, der in der Masse der Gesellschaft verborgen ist und sich mit ihr vermengt, bis sie ganz durchsäuert ist (vgl. Mt 13,33).
112. Die Gläubigen der Prälatur sollen sich vornehmen, immer und vorrangig ihr persönliches Ziel der Heiligung und des Apostolates zu verwirklichen, indem sie die asketischen, Bildungs- und Disziplinarnormen des Opus Dei treu erfüllen, die ihnen bei dem Bemühen helfen, ihre beruflichen, familiären und gesellschaftlichen Pflichten vollkommen zu erfüllen, so beständig für den christlichen Sinn des menschlichen Lebens Zeugnis abzulegen und die Botschaft Christi in allen Bereichen der Gesellschaft zu verbreiten, auch ohne jene auszuschließen, in die das gewöhnliche Wirken der Priester und Ordensleute kaum je vordringt.
113. In der Überzeugung, dass ihr besonderes Apostolat aus dem eigenen inneren Leben und der Liebe zur menschlichen Arbeit entspringt, die sich in der Einheit des Lebens durchdringen und miteinander verschmelzen müssen, sollen sich die Gläubigen der Prälatur bemühen, ihre Arbeit zu heiligen, sie sollen diese mit größtmöglicher Vollkommenheit vollziehen, nach dem göttlichen Willen ordnen und auf das Heil der Seelen ausrichten, besonders das ihrer Berufskollegen. Deshalb äußert sich ihr apostolisches Wirken nicht einheitlich oder einförmig, denn es wurzelt in der Verschiedenheit der Umstände selbst, die die menschliche Arbeit mit sich bringt.
114. Außer dem Apostolat des Zeugnisses und des Beispiels, das sie durch ein kohärentes persönliches Leben in Einheit mit dem Herrn ablegen, müssen sich die Gläubigen der Prälatur bemühen, in offener Rede von Gott zu sprechen, indem sie durch ein beständiges Apostolat der Lehre und der Katechese, das sich den jeweiligen Verhältnissen der Personen anpasst, mit denen sie arbeiten und zusammenleben, die Wahrheit mit Liebe verbreiten.
115. Das Apostolat der Gläubigen der Prälatur richtet sich an alle Menschen ohne Ansehen von Herkunft, Nation oder gesellschaftlicher Stellung, damit die Christen eingeladen, gebildet und dabei unterstützt werden, der allgemeinen Berufung zur Heiligkeit in der Ausübung ihres Berufes und in der Erfüllung ihrer Standespflichten zu entsprechen, und damit auch jene, die Christus noch nicht kennen, durch Beispiel und Wort Zeugnis von ihm erhalten und darauf vorbereitet werden, die Gnade des Glaubens zu empfangen.
116. Aufgrund ihrer göttlichen Berufung versuchen die Gläubigen der Prälatur, den Geist des Dienstes an den Menschen und an der Gesellschaft, mit dem jede berufliche Arbeit zu leisten ist, zur übernatürlichen Ordnung zu erheben. Sie werden sich dauernd die Fruchtbarkeit des Apostolates unter Intellektuellen vor Augen halten, die aufgrund der Kenntnisse, die sie haben, der Ämter, die sie bekleiden, oder des Ansehens, das sie genießen, für den Dienst an der Gesellschaft von großer Bedeutung sind. Deshalb werden die Gläubigen der Prälatur mit allen Kräften darauf hinarbeiten, dass auch diese Personen sich der Lehre und den Geboten Christi des Herrn anschließen und sie in die Tat umsetzen.
117. Die Gläubigen der Prälatur, die, um ihr Apostolat wirksamer zu machen, in der Ausübung ihrer jeweiligen beruflichen Arbeit sowie im eigenen familiären, kulturellen und gesellschaftlichen Umfeld christliches Beispiel zu geben bemüht sind, werden ihr persönliches Apostolat hauptsächlich unter ihresgleichen ausüben, und zwar vor allem durch die Freundschaft und das vertrauensvolle Gespräch. Wir alle sind Freunde – „euch aber habe ich Freunde genannt“ (Joh 15,15) –, ja sogar Kinder desselben Vaters und daher in Christus und Christi Brüder. Das dem Apostolat der Gläubigen der Prälatur besondere Mittel ist also die Freundschaft und der ständige Umgang mit den Arbeitskollegen, ohne dass dafür besondere Vereine mit äußeren religiösen Aktivitäten geschaffen werden sollen.
118. Ein besonderes Merkmal, das die apostolische Arbeit der Gläubigen der Prälatur kennzeichnet, ist die Liebe zur persönlichen Freiheit aller Menschen, verbunden mit einem überaus feinen Respekt vor der Freiheit der Gewissen und dem Verlangen, mit allen auszukommen. Durch diesen Geist werden die Gläubigen der Prälatur dazu geführt, jenen, die Christus verehren, stets aufrichtige Liebe zu zeigen, weil sie für ihn arbeiten; und auch jene zu lieben, die Christus noch nicht nachfolgen, und ihre Ansichten recht zu werten, indem sie sich darum bemühen, sie durch das Beispiel und die Lehre zum Herrn zu ziehen.
119. Die Prälatur verlangt von ihren Gläubigen einen intensiven und beständigen persönlichen apostolischen Einsatz, der in der Arbeit selbst und im gesellschaftlichen Umfeld eines jeden erfolgt, frei und verantwortlich, ganz von Spontaneität geprägt. Er soll Frucht des Wirkens der Gnade sein und sich genau am Glauben, den christlichen Sitten und dem Lehramt der Kirche ausrichten.
120. In diesem beständigen Einsatz des persönlichen Apostolates gebrauchen die Gläubigen der Prälatur jene Mittel und Initiativen, die in der bürgerlichen Gesellschaft üblich sind, nämlich Studienkreise, Seminare, häufige Treffen, Sitzungen, Konferenzen, Kolloquien und Ähnliches mehr, jeweils angepasst an die bürgerlichen Bereiche, in denen sich ihr Leben abspielt.
121. § 1. Neben dem persönlichen Apostolat, das die Prälatur bei ihren Gläubigen fördert und das eindeutig an erster Stelle steht, leistet die Prälatur als solche Werken und Initiativen bürgerlichen und beruflichen, nicht konfessionellen Charakters ihren Beistand, die Zwecke der Erziehung oder der Sozialhilfe usw. verfolgen.
§ 2. Vom Verlangen geleitet, seine spezifische Sendung zu erfüllen und das besondere Ziel der Prälatur bestmöglich in die Tat umzusetzen, wird der Ordinarius der Prälatur mit größter Sorgfalt jene auswählen, die die Aufgaben eines Kaplans oder Religionslehrers wahrnehmen, und zwar sowohl in Initiativen, die vom Opus Dei als solchem betrieben werden, als auch in solchen, die ihre Gläubigen zusammen mit anderen Personen betreiben und für die sie beim Opus Dei um geistliche Hilfe nachsuchen. Bei der Ernennung dieser Kapläne und Religionslehrer soll es der Ordinarius der Prälatur nie unterlassen, seinen Rat zu hören, und die erfolgten Ernennungen dann dem Ortsordinarius auf geeignete Weise mitteilen.
122. Niemals übernimmt die Prälatur die technischen und wirtschaftlichen Aspekte der in Nr. 121 genannten Einrichtungen, noch ist sie dafür verantwortlich. Diese sind vielmehr Sache ihrer Eigentümer und Betreiber, die dazu Güter und finanzielle Mittel verwenden, die sie selbst erwirtschaftet haben, bzw. andere gleichfalls bürgerliche Mittel, die sie erlangt haben oder erlangen werden. In der Regel ist die Prälatur nicht Eigentümerin der materiellen Instrumente der Einrichtungen, deren geistliche Betreuung sie übernimmt.
123. Die Funktion der Prälatur in den Einrichtungen, die in der vorhergehenden Nummer genannt werden, besteht in ihrer christlichen Belebung durch geeignete Mittel der Orientierung und der lehrmäßigen und geistlichen Bildung sowie durch eine angemessene pastorale Betreuung, bei der die legitime Freiheit der Gewissen der Schüler, Hausbewohner und überhaupt aller sorgfältig geachtet wird. Zur Unterstützung jeder dieser apostolischen Initiativen wird ein Zentrum des Opus Dei errichtet mit vorheriger, besser schriftlich zu erteilender Erlaubnis der Ortsordinarius.
124. Wenn ein Gläubiger der Prälatur auf Bitten des Ortsordinarius und unter Wahrung der Disziplin der Prälatur unmittelbare Hilfe bei diözesanen Arbeiten leistet, widmet er sich diesen Arbeiten auf Weisung und im Sinn dieses Ordinarius und gibt nur ihm Rechenschaft über die geleistete Arbeit.
125. § 1. Die Leitung der Prälatur wird dem Prälaten übertragen, den seine Vikare und Räte gemäß den Normen des allgemeinen Rechts und dieses Kodex unterstützen.
§ 2. Die Leitungsgewalt des Prälaten über die der Prälatur inkardinierten Priester ist sowohl im forum externum wie im forum internum ein volle; über die der Prälatur eingegliederten Laien hingegen erstreckt sich diese Gewalt nur so weit, wie das besondere Ziel der Prälatur reicht.
§ 3. Die Amtsgewalt des Prälaten über die Kleriker sowie über die Laien wird gemäß den Normen des allgemeinen Rechts und dieses Kodex ausgeübt.
§ 4. Unter „Ordinarius der Prälatur“ werden im Recht verstanden und sind: der Prälat und außerdem jene, die in ihr allgemeine ordentliche Exekutivgewalt besitzen, nämlich die für die allgemeine bzw. die regionale Leitung bestellten Vikare.
126. Die Prälatur ist in regionale Zirkumskriptionen gegliedert, die jeweils von einem Vikar geleitet werden, der Regionalconsiliarius genannt wird und dem die entsprechenden Räte zur Seite stehen.
127. Mit Ausnahme des Amtes des Prälaten, das auf Lebenszeit besteht, sind alle anderen Ämter zeitlich befristet, auch wenn eine wiederholte Ernennung derselben Personen gestattet ist.
128. Die gesamte Prälatur und ihre Teile werden legitim nur vom Prälaten oder seinen Delegierten vertreten, und zwar auch in allen Rechtsgeschäften; wenn das Amt des Prälaten vakant ist oder nicht ausgeübt werden kann, dann von demjenigen, der die Leitung gemäß Nr. 149 §§ 1 und 4 übernimmt. Jede regionale Zirkumskription des Opus Dei wird auch vom eigenen Vikar vertreten.
129. § 1. Die Prälatur und ihre Zirkumskriptionen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, erwerben, besitzen, verwalten und veräußern zeitliche Güter gemäß den Normen des Rechts nach den Weisungen des Prälaten.
§ 2. Von allen Gütern jeglicher Herkunft, die der Prälatur zugeschrieben werden können, sind nur jene dem Recht entsprechend als kirchliche Güter zu betrachten, die der Prälat zuvor als solche der Prälatur zugewiesen hat.
§ 3. Die Prälatur oder die Zirkumskriptionen, auf die sich § 1 bezieht, erfüllen die Verpflichtungen, die sie jeweils vertraglich übernommen haben, und beobachten immer treu die legitimen bürgerlichen Gesetze der jeweiligen Region oder Nation, indem sie innerhalb der von diesen festgelegten Grenzen handeln.
130. § 1. Der Prälat, der intern Vater genannt wird und dieses Amt auf Lebenszeit innehat, wird – unter Ausschluss jeglicher Absprachen – von einem zu diesem Zweck einberufenen Wahlgeneralkongress gewählt, wobei die Wahl der Bestätigung durch den Papst bedarf.
§ 2. Der Generalkongress besteht aus Kongressisten, die auch Kongressmitglieder genannt werden. Kongressisten sind Priester und männliche Laien, die mindestens zweiunddreißig Jahre alt und seit wenigstens neun Jahren endgültig der Prälatur eingegliedert sind. Sie werden aus den Gläubigen verschiedener Nationen oder Regionen, in denen das Opus Dei seine apostolische Arbeit ausübt, vom Prälaten mit der beschließenden Stimme seines Rates auf Lebenszeit ernannt, nachdem er sowohl die jeweilige Regionalkommission als auch die Kongressisten der betreffenden Region gehört hat.
§ 3. Bevor der Kongress rechtmäßig zur Wahl des Prälaten schreiten kann, muss er von allen und von jedem einzelnen der Mitglieder des Zentralrates, von dem Nr. 146 handelt, Vorschläge mit dem Namen jener Person oder jener Personen anfordern und erhalten, die sie als für das höchste Amt der Prälatur besonders würdig und geeignet halten.
§ 4. Sobald der Gewählte die Wahl ordnungsgemäß angenommen hat, muss er persönlich oder durch einen anderen um die Bestätigung durch den Papst bitten.
131. Damit jemand zum Prälaten gewählt werden kann, ist erforderlich:
1° Er muss Priester und Mitglied des Generalkongresses sein, seit mindestens zehn Jahren der Prälatur eingegliedert, seit mindestens fünf Jahren Priester, aus einer rechtmäßigen Ehe stammen, sich eines guten Rufes erfreuen und mindestens vierzig Jahre alt sein.
2° Er soll außerdem hervorragen durch Klugheit, Frömmigkeit, beispielhafte Liebe und Gehorsam gegenüber der Kirche und ihrem Lehramt, Hingabe an das Opus Dei, Liebe zu den Gläubigen der Prälatur und frommen Eifer für die Nächsten.
3° Er soll auch profan besonders gebildet sein und den Doktorgrad in einer kirchlichen Disziplin besitzen sowie über die sonstigen Eigenschaften verfügen, die zur Ausübung des Amtes notwendig sind.
132. § 1. So wie der Prälat den seiner Sorge anvertrauten Gläubigen mit Autorität vorsteht und deshalb auch Generalpräsident genannt werden kann, soll er gegenüber den anderen auch hervorstechen an Tugenden und guten Eigenschaften, vor allem jenen, die dem Opus Dei eigen sind und sich aus seinem Geist ergeben.
§ 2. Bei der Ausübung seines Hirtenamtes muss der Prälat besonders darauf achten, dass das gesamte, das Opus Dei regelnde Recht sowie alle seine legitimen Gewohnheiten genau beachtet werden, und muss für die Durchführung der die Prälatur betreffenden Anordnungen des Heiligen Stuhles getreu Sorge tragen.
§ 3. Er soll daher allen Gläubigen der Prälatur ein Lehrer und Vater sein, der alle mit der Haltung Christi wahrhaft liebt, alle in überströmender Zuneigung unterweist und ermutigt und sich für alle freudig einsetzt und verausgabt.
§ 4. Insbesondere soll er dafür sorgen, dass den ihm anvertrauten Priestern und Laien eifrig und reichlich die geistlichen und intellektuellen Mittel und Hilfen zukommen, die notwendig sind, damit sie ihr geistliches Leben pflegen und ihr besonderes apostolisches Ziel erreichen.
§ 5. Seine pastorale Fürsorge soll er durch Ratschläge, Mahnungen, ja sogar durch Gesetze, Vorschriften und Weisungen sowie, soweit erforderlich, durch angemessene Sanktionen erweisen; desgleichen durch Visitationen, die er entweder persönlich oder durch seine Delegierten in den Zirkumskriptionen und Zentren, in den der Prälatur eigenen oder ihr anvertrauten Kirchen sowie bei Personen und Sachen durchführt.
§ 6. Um für das geistliche Wohl des Prälaten und seine Gesundheit zu sorgen, soll es zwei Kustoden oder Admonitoren geben, die allerdings aufgrund dieses Auftrags nicht dem Generalrat angehören. Sie werden für die Dauer von acht Jahren vom Prälaten selbst aus neun von in Nr. 13 genannten Gläubigen der Prälatur bestellt, die der Generalrat präsentiert. Sie leben in derselben Familie mit dem Prälaten.
133. § 1. Außer dem Wahlgeneralkongress sollen alle acht Jahre auch ordentliche Generalkongresse stattfinden, die vom Prälaten einberufen werden, damit sie ihr Urteil über die Lage der Prälatur abgeben und zweckmäßige Richtlinien für die künftige Leitungstätigkeit empfehlen können. Den Vorsitz beim Kongress führt der Prälat oder kraft seiner Delegation das ranghöchste Mitglied des Generalrats.
§ 2. Der Generalkongress ist außerordentlich einzuberufen, wenn nach dem Urteil des Prälaten mit der beschließenden Stimme seines Rates die Umstände es erfordern; desgleichen um einen Auxiliarvikar bzw. Vizepräsidenten nach der Vorschrift von Nr. 134 § 2 und 137 § 2 zu bestellen oder abzuberufen.
§ 3. Für die Abteilung der Frauen gibt es ebenfalls ordentliche und außerhalb der Ordnung einberufene Generalkongresse, aber keine Wahlkongresse. Den Vorsitz bei diesen Kongressen führt der Prälat, dem der Auxiliarvikar, falls es einen gibt, sowie als Vikare der Zentralsekretär und der Zentrale Priestersekretär beistehen. Die Kongressistinnen werden auf die gleiche Weise ernannt wie die Kongressisten.
§ 4. Nach Anhören des ständigen Ausschusses seines Rates, auf den sich Nr. 138 § 2 bezieht, kann der Prälat Gläubige der Prälatur hinzuberufen, die nicht Kongressisten sind und Erfahrung in verschiedenen Bereichen haben, damit sie mit Sitz, aber ohne Stimme als Mitarbeiter am Generalkongress teilnehmen. Das gilt ebenso für die Frauen in ihrer Abteilung.
134. § 1. Wenn der Prälat die Ernennung eines Auxiliarvikars gemäß Nr. 135 vor Gott für zweckmäßig und angemessen hält, kann er einen solchen nach Anhören seines Rates frei ernennen. Auch kann das Plenum des Generalrates dem Prälaten in aller Aufrichtigkeit die Zweckmäßigkeit der Bestellung eines Auxiliarvikars vorschlagen, der ihn für acht Jahre in der Leitung unterstützt. Falls nicht schwerwiegende Gründe entgegenstehen, soll der Prälat dem Rat gerne zu Willen sein.
§ 2. Wenn es aber scheint, dass der Prälat einen Auxiliarvikar gemäß Nr. 136 braucht, kann das Plenum des Generalrats, nachdem es die Sache vor Gott reiflich erwogen hat, den Kongress einberufen, dem allein die Bestellung dieses Auxiliarvikars gemäß Nr. 136 vorbehalten ist. Damit der Rat den Kongress zu diesem Zweck rechtmäßig einberufen kann, ist eine förmliche Abstimmung erforderlich, in der zwei Drittel des Plenums des Generalrats und einer der Kustoden besagte Ernennung verlangen. Dann muss der Generalvikarsekretär einen außerordentlichen Generalkongress einberufen, in dem der Generalvikarsekretär selbst den Vorsitz führt.
§ 3. Für den Auxiliarvikar werden mit Ausnahme des Alters dieselben Eigenschaften verlangt wie für den Prälaten.
135. Wenn der Auxiliarvikar einem voll einsatzfähigen Prälaten beigegeben ist, unterstützt er diesen und vertritt ihn bei Abwesenheit oder Verhinderung. Andere Befugnisse hat er nicht, abgesehen von jenen, die ihm der Prälat ständig oder ad casum delegiert hat. Über alles, was er unternimmt, legt er dem Prälaten getreu Rechenschaft ab.
136. § 1. Wenn es scheint, dass der Prälat wegen Altersschwäche, Krankheit oder aus sonst einem sehr schwerwiegenden Grund auch mit der Hilfe eines ordentlichen Auxiliarvikars nach Nr. 135 dermaßen unfähig scheint, dass die Fortführung der Leitung durch ihn sich praktisch zum Schaden der Prälatur auswirken würde, kann vom Kongress ein Auxiliarvikar gewählt werden, auf den alle Rechte und Pflichten des Prälaten mit Ausnahme des Titels übergehen. Der Gewählte muss persönlich oder durch einen anderen um die Bestätigung der Wahl durch den Heiligen Stuhl bitten.
§ 2. Das Urteil über das Vorliegen und die Schwere der Gründe zur Bestellung eines solchen Auxiliarvikars und seiner allfälligen Wahl oder umgekehrt das Urteil über die Angebrachtheit der Bestellung eines ordentlichen Auxiliarvikars oder dessen Austausch, falls das ausreichend scheint, ist dem Kongress vorbehalten, der unter Abwägung aller Umstände mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen zu entscheiden hat, was für das Wohl der Prälatur angemessen ist.
137. § 1. Der ordentliche Auxiliarvikar kann jederzeit vom Prälaten abberufen werden. Zweckmäßigerweise wird der Prälat wie bei dessen in Nr. 134 § 1 beschriebenen Ernennung auch bei der Abberufung seinen Generalrat hören können.
§ 2. Der Auxiliarvikar hingegen, der den Prälaten in der Leitung der Prälatur ersetzt, bleibt bis zum nächsten ordentlichen Kongress im Amt. Ein außerhalb der Ordnung einberufener Kongress kann ihn jedoch abberufen; und sowohl der ordentliche als auch ein außerordentlicher Kongress können, besonders wenn die Gründe für die Suspension der Leitung des Prälaten nicht notwendigerweise dauerhaft sind, an das Plenum des Generalrates die Befugnis delegieren, mit moralischer Einstimmigkeit nach der Abberufung des Auxiliarvikars die Leitung durch den Prälaten wieder herstellzustellen; was dem Heiligen Stuhl mitzuteilen ist.
138. § 1. Zur Unterstützung des Prälaten bei der Leitung und Regierung der Prälatur gibt es einen Generalrat. Er besteht aus dem Auxiliarvikar, wenn es einen gibt, dem Vikargeneralsekretär, dem Vikar für die Abteilung der Frauen, der Zentraler Priestersekretär genannt wird, wenigstens drei Vizesekretären, wenigstens einem Delegierten jeder Region, dem Studienpräfekten und dem Generalverwalter. Sie bilden das Plenum des Rates und werden Konsultoren genannt.
§ 2. Der Prälat, der Auxiliarvikar, falls es ihn gibt, der Generalsekretär, der Zentrale Priestersekretärund je nach Sachlage einer der Vizesekretäre bzw. der Studienpräfekt oder der Generalverwalter bilden die ständige Kommission des Rates. Einige Mitglieder dieser Kommission können Laien sein, wenn es um Angelegenheiten geht, für die der Weihecharakter nicht erforderlich ist. Zum Auxiliarvikar, zum Generalsekretär sowie zum Zentralsekretär, die auch Vikare des Prälaten sind, müssen immer Priester ernannt werden.
§ 3. Zum Generalrat müssen gemäß Nr. 139 immer die anwesenden Konsultoren zugelassen werden. Nach dem Urteil des Prälaten können auch jene geladen werden, die von Amts wegen abwesend sind, und wenn sie eingeladen werden, müssen sie teilnehmen.
139. § 1. Um Angelegenheiten zu lösen, für die vom Recht die beschließende Stimme des Generalrates gefordert wird, müssen immer wenigstens jene Konsultoren geladen werden, die nicht von Amts wegen abwesend sind; und damit die Entscheidung des Rates gültig ist, müssen mindestens fünf seiner Mitglieder anwesend sein. Falls fünf Konsultoren nicht geladen werden können oder trotz Ladung nicht erscheinen können, kann der Prälat zusammen mit den Anwesenden einen oder mehrere aus den Kongressisten bestellen, die für diesmal die Abwesenden ersetzen.
§ 2. Für sonstige Fragen ist die ständige Kommission des Generalrates der zuständige Rat.
140. § 1. Die Ämter des Generalrates sollen wie folgt besetzt werden: Sobald die Wahl des Prälaten vom Papst bestätigt worden ist, sammelt der Prälat sorgfältig die Informationen, die er im Herrn für notwendig hält, und schlägt dann dem Kongress der Reihe nach die Namen der Kandidaten für die verschiedenen Ämter einzeln vor. Nachdem der Prälat jeden einzelnen Namen vorgeschlagen hat, stimmt der Kongress gemäß dem allgemeinen Recht in geheimer Wahl darüber ab. Wird der vorgeschlagene Name vom Kongress nicht gebilligt, muss der Prälat einen anderen vorschlagen, bis die Abstimmung erfolgreich verläuft.
§ 2. Jedes achte Jahr sind alle und jedes einzelne der Ämter der Generalleitung mit Ausnahme des Prälaten durch den Kongress nach demselben Verfahren zu überprüfen. Dieselben Personen können unbegrenzt für dasselbe oder ein anderes Generalamt gewählt werden. Es ist jedoch von großem Interesse, dass normalerweise einige neue Mitglieder für den Generalrat ernannt werden.
141. Wenn das Amt eines Konsultors aus einem kanonischen Grund vakant ist, schlägt der Prälat dem Generalrat einen Kandidaten für das Konsultorenamt vor. Der Rat kann diesen Kandidaten auf gleiche Weise wie beim Generalkongress in geheimer Abstimmung annehmen oder ablehnen. Bei dieser Gelegenheit steht es dem Prälaten frei, nach Anhören seines Rates bestimmte den Konsultoren zugeordnete Aufgaben unter den Konsultoren neu zu verteilen.
142. Der Generalsekretär, der Zentrale Priestersekretär und der Generalverwalter müssen Mitglieder des Kongresses sein. Für die übrigen Ämter des Generalrats kommen nur die in Nr. 13 genannten Gläubigen der Prälatur in Frage. Sie sollen sich vor allem durch Klugheit, Bildung und Liebe zum Opus Dei auszeichnen.
143. Obwohl die Amtsdauer acht Jahre beträgt, können Konsultoren trotzdem aus gerechten Gründen und sooft das größere Wohl der Prälatur es erfordert, vom Prälaten nach Anhören der anderen abberufen werden. Es steht auch allen frei, auf ihr Amt zu verzichten, wobei dieser Verzicht ohne Wirkung bleibt, solange er nicht vom Prälaten angenommen wird.
144. § 1. Unter den Konsultoren ist der erste der Generalsekretär. Er ist immer Priester, kommt, wenn es keinen Auxiliarvikar gibt, nach dem Prälaten und vertritt ihn bei Abwesenheit und jeder Art Verhinderung. Außerdem unterstützt er den Prälaten sowohl in den Dingen, die die Leitung und die Tätigkeiten der gesamten Prälatur betreffen als auch in den wirtschaftlichen Angelegenheiten. Er besitzt aber nur jene Befugnisse, die ihm der Prälat entweder auf Dauer oder ad casum übertragen hat.
§ 2. Der Generalsekretär führt und erledigt die Geschäfte soweit möglich nach den Grundsätzen, den Vorstellungen und der Gewohnheit des Prälaten. Er darf daher nichts von dem, was der Prälat getan oder verfügt hat, abändern, sondern soll dem Prälaten und dem Rat gegenüber stets äußerst treu sein.
§ 3. Außerdem obliegt es ihm, die anfallenden Arbeiten unter den Mitgliedern des Rates zu verteilen und sie zur treuen Erfüllung ihres Amtes anzuhalten.
145. § 1. Um dem Prälaten besonders bei der Leitung der Abteilung der Frauen des Opus Dei zu helfen (vgl. Nr. 4 § 3), gibt es den Vikar, der Zentraler Priestersekretär genannt wird.
§ 2. Er kommt nach dem Generalsekretär und erfreut sich jener Befugnisse, die ihm der Prälat auf Dauer oder fallweise überträgt. Er muss mindestens vierzig Jahre alt sein.
146. § 1. Die Abteilung der Frauen wird vom Prälaten mit dem Auxiliarvikar, wenn es ihn gibt, dem Generalsekretärvikar, dem Zentralsekretärvikar und dem Zentralrat geleitet, der Zentralassessorat genannt wird und in der Abteilung der Frauen dieselbe Stellung einnimmt wie der Generalrat in der Abteilung der Männer.
§ 2. Das Zentralassessorat besteht aus der Zentralsekretärin, der Sekretärin des Assessorates, wenigstens drei Vizesekretärinnen, wenigstens einer Delegierten jeder Region, der Studienpräfektin, der Präfektin der Auxiliaresund der Zentralprokuratorin.
§ 3. Die Ämter des Zentralassessorats besetzt der Prälat im Kongress der Frauen in gleicher Weise, wie er im Kongress der Männer die Ämter des Generalrats besetzt. Die Zentralsekretärin und die Zentralprokuratorin sollen aus den Kongressistinnen kommen; für die anderen Ämter des Assessorates sollen Numerarierinnen, auf die sich Nr. 13 bezieht, herangezogen werden.
147. § 1. In wirtschaftlichen Fragen unterstützt den Prälaten ein von ihm ernannter Rat, der „Consultatio Technica“ genannt wird und dem der Prälat oder kraft seiner Delegation der Generalverwalter vorsteht.
§ 2. Wenigstens einmal im Jahr ist dem Prälaten und seinem Rat eine vom Generalverwalter unterzeichnete Abrechnung vorzulegen.
§ 3. Ein ähnlicher Rat für wirtschaftliche Angelegenheiten besteht in der Abteilung der Frauen.
148. § 1. Ohne dass sie aufgrund ihres Amtes Mitglieder des Generalrats sind, gibt es auch einen Prokurator oder „Agens precum“, der immer Priester sein muss und die Prälatur aufgrund ständiger Delegation des Prälaten beim Heiligen Stuhl vertritt; sowie einen Priester als Spiritualpräfekt, dem die allgemeine geistliche Leitung aller Gläubigen der Prälatur unter der Führung des Prälaten und des Rates übertragen ist.
§ 2. Um die geistliche Sorge um die Assoziierten und Supernumerarier der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz zu gewährleisten, unterstützt der Präfekt den Generalpräsidenten gemäß den Befugnissen, die ihm der Präsident auf Dauer oder ad casum überträgt.
§ 3. Der Prokurator und der Präfekt werden vom Prälaten nach Anhören des Rates für die Dauer von acht Jahren ernannt.
149. § 1. Ist das Amt des Prälaten vakant, übernimmt die Leitung der Auxiliarvikar, wenn es einen gibt; sonst der Generalsekretär oder, nach ihm, der Zentralsekretärvikar; fallen diese aus, ein Kongressist, der Priester ist und mit Stimmenmehrheit von jenen gewählt wird, die von Rechts wegen die ständige Kommission des Generalrats bilden.
§ 2. Wer die Leitung übernimmt, ist an die Pflichten gebunden und erfreut sich der Amtsgewalt des Prälaten mit Ausnahme der Angelegenheiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund des Rechts der Prälatur davon ausgenommen sind. Er ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eintritt der Vakanz den Wahlgeneralkongress einzuberufen, sodass dieser innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Vakanz abgehalten wird oder, falls er aus einem gewichtigen Grund nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit zusammentreten kann, sofort nach Wegfall des Hindernisses.
§ 3. Solange das Amt des Prälaten vakant ist, fahren jene, die allgemeine Leitungsämter in der Prälatur oder in den regionalen Zirkumskriptionen innehaben, in der Ausübung ihrer Ämter fort, bis sie nach der Wahl des neuen Prälaten in ihnen bestätigt oder ersetzt werden.
§ 4. Bei Verhinderung des Prälaten ist nach den in § 1 festgelegten Normen zu verfahren. Wenn diese aber unter schwerwiegenderen Umständen nicht eingehalten werden können, sollen sich die Mitglieder des Generalrates, die dazu in der Lage sind, versammeln und unter der Leitung des ranghöchsten einen Priester bestimmen, der nach Möglichkeit ein Mitglied des Kongresses sein soll und der interimistisch die Leitung der Prälatur übernimmt.
150. Dem Prälaten obliegt es, mit Zustimmung seines Rates regionale Zirkumskriptionen zu errichten, die Regionen oder Quasi-Regionen genannt werden, zu ändern, anders abzugrenzen oder auch zu unterdrücken.
151. § 1. Der Leitung jeder Region steht ein Vikar vor, der Regionalconsiliarius genannt wird und den der Prälat mit der beschließenden Stimme seines Rates ernennt. Dem Consiliarius steht ein Rat zur Seite, der Regionalkommission genannt wird und aus bis zu zwölf Mitgliedern besteht, die zu den unter Nr. 13 genannten Gläubigen der Prälatur gehören und gleichfalls vom Prälaten nach Anhören seines Rates ernannt werden, dessen Zustimmung in den Fällen von Nr. 157 § 1 und 159 erforderlich ist.
§ 2. Unter den Mitgliedern der Kommissionen nimmt der Defensor eine besondere Stellung ein. Seine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Vorschriften dieses Kodex sicherzustellen.
152. § 1. Wenn nicht alle zur Schaffung neuer Regionen erforderlichen Elemente vorliegen, können vom Prälaten mit der beschließenden Stimme seines Rates auch Quasi-Regionen errichtet werden. Diese werden von Vikaren geleitet, die den Regionalvikaren rechtlich gleichgestellt sind.
§ 2. Nach Anhören seines Rates kann der Prälat auch von sich selbst unmittelbar abhängige Delegationen errichten, indem er einem delegierten Vikar die Befugnisse überträgt, die er je nach Fall für angemessen hält, innerhalb freilich der Befugnisse der Regionalvikare.
153. Um die apostolische Arbeit in einer Zirkumskription besser zu betreuen, kann der Prälat nach Anhören seines Rates sowie derer, die betroffen sind, von der Kommission dieser Zirkumskription abhängige Delegationen errichten, an deren Spitze jeweils ein mit angemessenen Befugnissen ausgestatteter delegierten Vikar mit seinem Rat steht.
154. Mit der Tatsache ihrer Errichtung erwerben Regionen, Quasi-Regionen und vom Prälaten abhängige Delegationen eigene Rechtspersönlichkeit. Den in einer regionalen Zirkumskription errichteten Delegationen kann Rechtspersönlichkeit im Errichtungsdekret verliehen werden.
155. Die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatten Zirkumskriptionen, von denen in Nr. 154 die Rede war, werden in allen Rechtsgeschäften und allgemein in allen Angelegenheiten außer durch den Prälaten und seine Delegierten nur durch die jeweiligen Vikare vertreten, die selbst oder durch andere mit entsprechenden Vollmachten ausgestattete Personen handeln können.
156. § 1. Die regionalen Ämter werden vom Prälaten nach Anhören des Rates übertragen, mit Ausnahme des Consiliarius, des Regionalen Priestersekretärs und des Regionalverwalters, die gemäß Nr. 151, 157 § 1 und 159 ernannt werden müssen. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, wenn sie nicht für alle oder einige Kommissionsmitglieder auf acht Jahre verlängert wird. Für die Regionaldelegierten gilt, was in Nr. 140 §§ 1 und 2 vorgesehen ist.
§ 2. In die Ämter in den Kommissionen der Quasi-Regionen und Delegationen beruft der Prälat nach Anhören seines Rates.
157. § 1. In den einzelnen Regionen leiten im Namen des Prälaten und immer in seinem Sinn der jeweilige Vikar oder Regionalconsiliarius mit einem anderen Priester, der Regionaler Priestersekretär heißt und vom Prälaten mit der beschließenden Stimme seines Rates und nach Anhören des Zentralassessorats ernannt wird, die Abteilung der Frauen zusammen mit dem Regionalrat der Frauen, der Regionalassessorat genannt wird und in der Abteilung der Frauen dieselbe Stellung innehat wie die Regionalkommission in der Abteilung der Männer.
§ 2. Das Regionalassessorat kann aus bis zu zwölf Mitgliedern bestehen, die aus den in Nr. 13 genannten Numerarierinnen ausgewählt werden; es wird vom Prälaten nach Anhören des Zentralassessorats ernannt, dessen Zustimmung für die Ämter der Regionalsekretärin und der Regionalprokuratorin erforderlich ist.
§ 3. In die Ämter des Assessorats in den Quasi-Regionen und Delegationen beruft der Prälat nach Anhören des Zentralassessorats.
158. Falls in einer Region ein Hindernis auftritt, das die Kommunikation mit dem Prälaten und seinem Rat unmöglich macht, und falls während der Dauer dieser Unmöglichkeit ein Mitglied der Kommission ausfällt, soll die Kommission selbst durch Mehrheitsbeschluss einen anderen Numerarier in dessen Amt wählen. Falls aber mehr als drei Kommissionsmitglieder ausfallen oder die Kommission selbst nach Ablauf ihres Mandats zu erneuern ist, werden gleichfalls durch Mehrheitsbeschluss Numerarier in die Ämter berufen, und zwar durch eine besondere Versammlung, die aus allen nicht verhinderten Kongressisten der Region und allen Mitgliedern der Kommission besteht, wobei dieser Versammlung der ranghöchste Kongressist vorsteht. Wenn aus irgendeinem Grunde nicht wenigstens drei Kongressisten an der Versammlung teilnehmen können, sollen auch drei der in Nr. 13 erwähnten Numerarier einberufen werden, und zwar die dem Rang nach ältesten der Region, die nicht verhindert sind. Sind keine Kongressisten anwesend, führt der dem Rang nach älteste der Anwesenden den Vorsitz. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende der Versammlung.
159. § 1. In jeder Region unterstützt ein Wirtschaftsrat bzw. eine „Consultatio Technica“ den Regionalvikar, dessen Mitglieder vom Regionalvikar selbst ernannt werden und dem der Regionalverwalter vorsteht, der vom Prälaten mit der beschließenden Stimme seines eigenen Rates ernannt wird.
§ 2. Eine ähnlich „Consultatio“ für wirtschaftliche Fragen gibt es in der Abteilung der Frauen.
160. In jeder Zirkumskription gibt es einen Priester, der, ohne kraft dieses Amtes der Kommission anzugehören, als Regionaler Spiritualpräfekt unter der Leitung des Consiliarius das geistliche Leben aller Gläubigen der Prälatur fördern soll. Er hilft dem Consiliarius darüber hinaus bei der geistlichen Betreuung der Assoziierten und Supernumerarier der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz nach Maßgabe der Befugnisse, die ihm der Consiliarius auf Dauer oder ad casum übertragen hat. Er wird vom Prälaten nach Anhören des Consiliarius und des Defensors der Region für fünf Jahre ernannt.
161. § 1. In jeder Zirkumskription sollen nach Maßgabe von Nr. 177 Zentren errichtet werden.
§ 2. Die lokale Leitung setzt sich aus dem Leiter mit seinem eigenen Rat zusammen. Die Ämter werden vom Regionalvikar nach Anhören seines Rates auf drei Jahre verliehen.
§ 3. Der Begriff Zentrum wird in diesem Kodex mehr personal als territorial und mehr regional als lokal verstanden.
§ 4. Um die Gläubigen der Prälatur angemessen zu betreuen, können demselben Zentrum Gläubige oder auch Gruppen von Gläubigen zugeschrieben werden, die in derselben Stadt oder in verschiedenen Städten oder Diözesen wohnen.
§ 5. In der Prälatur gibt es ferner autonome Zentren sowie Zentren, die von anderen abhängen, weil sie noch nicht kanonisch errichtet worden sind.
162. Zum Zweck der nachhaltigeren Bildung der Gläubigen der Prälatur und der besseren Entfaltung des apostolischen Wirkens sollen in jeder Region gewöhnlich alle zehn Jahre Versammlungen abgehalten werden, auf denen die in der vergangenen Periode gesammelten Erfahrungen erwogen werden.
163. Außer den ordentlichen Versammlungen können auch in einer oder mehreren Regionen außerordentliche abgehalten werden, so oft der Prälat nach Anhören des Generalrats und der Regionalkommission es für angebracht hält.
164. Die Versammlung beruft der Regionalvikar im Auftrag des Prälaten ein und bestimmt dabei Ort und Termin der Sitzung, und zwar mindestens drei Monate, bevor sie abgehalten wird.
165. Auf den Versammlungen führt der Prälat oder dessen Delegierter den Vorsitz, wobei ihm der Vikar und der Delegierte der Zirkumskription zur Seite stehen. Als Sekretär fungiert der jüngste anwesende Laie.
166. § 1. An der Versammlung einer Zirkumskription müssen teilnehmen:
1° alle, die ein Amt in der Kommission bekleiden oder bekleidet haben;
2° alle der Zirkumskription zugeschriebenen Kongressisten;
3° alle Priester dieser Region und alle anderen Gläubigen der Prälatur, die zu den in Nr. 13 genannten gehören;
4° die Leiter der Studienzentren;
5° ebenso die vom Prälaten benannten lokalen Leiter.
§ 2. Zu der Versammlung können auch weitere Gläubige der Prälatur einberufen werden, die in verschiedenen Bereichen Erfahrung haben und als Mitarbeiter teilnehmen.
167. § 1. Eine möglichst große Teilnahme aller Gläubigen der Prälatur bei den Versammlungen ist dadurch zu fördern, dass man sie um Mitteilungen, Erfahrungsberichte und weitere Beiträge dieser Art bittet.
§ 2. Aus demselben Grunde können, wenn die Umstände es nahelegen, mehrere Treffen an verschiedenen Orten stattfinden, um eine größere Wirksamkeit dieser Versammlungen zu erreichen.
§ 3. Auch von den Mitarbeitern des Opus Dei einschließlich der nichtkatholischen können Notizen und Aufzeichnungen über gemachte Erfahrungen erbeten werden, die Anregungen für das Studium der Arbeitsthemen enthalten.
168. Spätestens einen Monat vor Abhaltung der Versammlung sollen alle Geladenen die Notizen, Aufzeichnungen, Anmerkungen usw., die sie für vorschlagswürdig halten, an den Sekretär senden. Aus ihnen und allen an die Versammlung gerichteten Vorschlägen (Nr. 167) stellt eine vom Vorsitzenden ernannte Kommission ein Verzeichnis der Themen zusammen, das allen Teilnehmer vorzulegen ist.
169. Die Beschlüsse der Versammlung sind nicht verbindlich, solange sie der Prälat nicht nach Anhören seines Rates gebilligt hat, es sei denn, dass aufgrund der Natur der Sache ein beschließendes Votum dieses Rates erforderlich ist. Der Prälat selbst wird auch durch die ordentlichen Leitungsorgane die angemessenen Instruktionen erlassen.
170. Die Versammlungen der Abteilung der Frauen sollen unter analoger Anwendung von Nr. 162 ff. abgehalten werden.
171. Die Prälatur Opus Dei ist unmittelbar und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt, der ihren Geist und ihre Zielsetzung gebilligt hat und auch ihre Leitung und Disziplin zum Wohle der gesamten Kirche schützt und fördert.
172. § 1. Alle Gläubigen der Prälatur sind verpflichtet, dem Römischen Pontifex in allen Dingen demütig zu gehorchen. Diese Gehorsamspflicht bindet alle Gläubigen mit einem starken und sanften Band.
§ 2. Auch den Ortsordinarien unterstehen sie nach den Normen des allgemeinen Rechts genauso wie die übrigen Katholiken in der eigenen Diözese, gemäß den Vorschriften dieses Kodex.
173. § 1. Dem Prälaten obliegt es, sorgfältig die Durchführung aller Dekrete, Reskripte und anderer, die Prälatur betreffenden Verfügungen des Heiligen Stuhles zu veranlassen. Ebenso hat er dem Heiligen Stuhl entsprechend den Rechtsvorschriften die einschlägigen Berichte über den Stand der Prälatur und deren apostolische Aktivität vorzulegen.
§ 2. Auch weil der Geist des Opus Dei mit größter Liebe die kindliche Einheit mit dem Römischen Pontifex, dem Stellvertreter Christi, pflegt, sorgt der Prälat dafür, dass alle Gläubigen der Prälatur die Dokumente des päpstlichen Lehramts und alle die gesamte Kirche betreffenden Entscheidungen genau kennen und deren Lehre verbreiten.
174. § 1. Die gesamte apostolische Arbeit, die die Prälatur gemäß ihrer eigenen Natur und Zielsetzung leistet, trägt zum Wohl der einzelnen Ortskirchen bei, und die Prälatur pflegt stets die gebührenden Beziehungen zur territorialen kirchlichen Autorität.
§ 2. Außerdem hat der Prälat dafür Sorge zu tragen, dass in den einzelnen Zirkumskriptionen der zuständige Vikar persönlich oder durch andere in seinem Namen ständige Beziehungen zu den Bischöfen unterhält, in deren Diözesen Gläubige der Prälatur leben, und vor allem häufig mit den Bischöfen der Orte spricht, an denen das Opus Dei Zentren errichtet hat, sowie mit jenen, die Leitungsfunktionen in der jeweiligen Bischofskonferenz innehaben, um Hinweise von ihnen zu erhalten, die die Gläubigen der Prälatur dann in kindlicher Gesinnung in die Tat umsetzen (vgl. Nr. 176).
175. Außer den Gebeten, die die Gläubigen der Prälatur täglich für den Römischen Pontifex, den Diözesanbischof und ihre Anliegen zu verrichten verpflichtet sind, sollen sie ihnen die größte Liebe und Verehrung entgegenbringen und diese auch bei allen eifrig zu fördern bemüht sein.
176. In den einzelnen Zirkumskriptionen sollen die Autoritäten der Prälatur dafür sorgen, dass ihre Gläubigen die pastoralen Leitlinien genau kennen, die von der zuständigen territorialen kirchlichen Autorität, also der Bischofskonferenz, dem Diözesanbischof usw. erlassen wurden, sodass jeder sie seinen persönlichen, familiären und beruflichen Verhältnissen entsprechend in die Tat umsetzen und an ihnen mitwirken kann.
177. § 1. Damit die apostolische Arbeit der Prälatur in einer Diözese mit der kanonischen Errichtung des ersten Zentrums beginnt, von dem aus das kollektive Apostolat entfaltet werden kann, muss zuvor der Ortsordinarius unterrichtet werden, dessen Erlaubnis erforderlich ist, die besser schriftlich erteilt wird.
§ 2. Wenn der Fortschritt der Arbeit die Errichtung weiterer Zentren in der Diözese ratsam erscheinen lässt, ist stets nach der Vorschrift des vorhergehenden Paragrafen zu verfahren.
§ 3. Der bloße Wechsel des Sitzes eines Zentrums der Prälatur innerhalb der Grenzen derselben Stadt, sofern dem Zentrum keine Kirche angegliedert ist, soll dem Ortsordinarius schriftlich angezeigt werden, auch wenn dafür keine neue Erlaubnis erforderlich ist.
178. § 1. Die Errichtung eines Zentrums bringt die Vollmacht mit sich, ein weiteres Zentrum für weibliche Gläubige der Prälatur zu errichten, die sich der Verwaltung des ersten Zentrums widmen, so dass an jedem Sitz des Opus Dei de jure und de facto zwei Zentren bestehen (vgl. Nr. 8 § 2).
§ 2. Sie schließt zugleich die Befugnis ein, in jedem Zentrum eine Kapelle zum Gebrauch der Gläubigen der Prälatur und anderer nach Maßgabe des Rechts zu haben, dort das Allerheiligste Sakrament aufzubewahren und die für die apostolische Arbeit angebrachten liturgischen Akte zu vollziehen. In den Kapellen soll jeden Monat wenigstens in der Nacht auf den ersten Freitag eine feierliche Aussetzung des Allerheiligsten Sakramentes stattfinden.
§ 3. Der Ordinarius der Prälatur kann gestatten, dass die Priester aus gerechtem Grund zweimal am Tage, ja sogar, wenn eine pastorale Notwendigkeit das fordert, an Sonntagen und gebotenen Feiertagen dreimal die Heilige Messe feiern, sodass nicht nur den Bedürfnissen der Gläubigen der Prälatur, sondern, soweit das möglich ist, auch anderer Gläubiger der Diözese Genüge getan wird.
179. Der Diözesanbischof hat das Recht, die einzelnen kanonisch errichteten Zentren der Prälatur zu visitieren (vgl. Nr. 177), und zwar im Hinblick auf die Kirche, die Sakristei und den Ort des Bußsakraments.
180. Bei der Errichtung von Kirchen der Prälatur oder wenn ihr in der Diözese bereits existierende Kirchen anvertraut werden, soll in den einzelnen Fällen eine entsprechende rechtsförmliche Vereinbarung zwischen dem Diözesanbischof und dem Prälaten oder dem zuständigen Regionalvikar geschlossen werden. In diesen Kirchen werden zusammen mit den in der jeweiligen Vereinbarung festgelegten Normen die allgemeinen Weisungen für die säkularen Kirchen der Diözese befolgt.
181. § 1. Dieser Kodex ist das Fundament der Prälatur des Opus Dei. Deshalb sind seine Vorschriften als heilig, unverletzlich und dauerhaft zu betrachten, und sie zu ändern sowie neue Vorschriften einzuführen ist allein dem Heiligen Stuhl vorbehalten.
§ 2. Nur der Generalkongress der Prälatur kann den Heiligen Stuhl um die Änderung einer Vorschrift des Kodex, die Einführung einer Neuerung in sein Gefüge oder um die Aufhebung bzw. die zeitlich begrenzte oder dauernde Außerkraftsetzung oder Streichung einer Norm bitten, und zwar nur wenn er die Gewissheit hat, dass diese Änderung, Neuerung, Aussetzung oder Streichung notwendig ist.
§ 3. Damit diese Gewissheit, wenn es um eine Streichung, Neuerung oder unbegrenzte Außerkraftsetzung eines Textes geht, rechtlich existiert, ist eine langdauernde Erfahrung erforderlich, die nach Bestätigung durch die Autorität zweier ordentlicher Generalkongresse einem dritten ordentlichen Generalkongress unterbreitet und mindestens mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen bestätigt werden muss.
§ 4. Handelt es sich jedoch um die zeitweilige Aussetzung einer Vorschrift des Kodex, kann der Prälat mit der beschließenden Stimme nur eines Generalkongresses diese beim Heiligen Stuhl beantragen. Es ist jedoch erforderlich, dass dem Heiligen Stuhl offen dargelegt wird, auf welchen Zeitraum sich die erbetene Aussetzung erstrecken soll.
182. § 1. Die Autoritäten der Prälatur sind verpflichtet, die Anwendung des Kodex auf jede Weise zu fördern und sie klug und wirksam einzufordern, denn sie wissen, dass er ein sicheres Mittel für die Heiligung der Gläubigen der Prälatur ist. Deshalb kann keine Gewohnheit oder andauernde Nichtbefolgung sich je gegen ihn durchsetzen.
§ 2. Die Befugnis, von der disziplinären Befolgung des Kodex in den Dingen zu dispensieren, von denen dispensiert werden kann und die nicht dem Heiligen Stuhl vorbehalten sind, liegt ausschließlich beim Prälaten mit der beratenden Stimme seines Rates, wenn es sich um Angelegenheiten von Gewicht handelt oder die Dispens für die gesamte Prälatur zu erteilen ist; sonst genügt ein Dekret des Regionalvikars mit der Zustimmung seines Rates.
183. § 1. Die Vorschriften des Kodex, die göttliche oder kirchliche Gesetze wiedergeben, behalten die Verbindlichkeit, die diesen Gesetzen an sich eignet.
§ 2. Die Vorschriften des Kodex, die sich auf die Leitung beziehen; ebenso jene, die die notwendigen Leitungsfunktionen und die Ämter definieren, durch die sie ausgeübt werden, und zwar hinsichtlich ihrer grundlegenden Normen; ferner die Vorschriften, die das Wesen und die Zielsetzung der Prälatur festlegen und ihnen ihre Weihe verleihen, verpflichten je nach der Schwere des Gegenstands im Gewissen.
§ 3. Die rein disziplinären oder asketischen Vorschriften schließlich, die nicht unter die vorhergehenden Paragrafen dieser Nummer fallen, verpflichten an sich nicht direkt unter Sünde. Jede von ihnen, auch die kleinste, aus förmlicher Verachtung zu verletzen, ist allerdings Sünde; wenn die Übertretung aufgrund eines unlauteren Motivs oder Zwecks begangen wird oder Anstoß erregt, hat sie eine Sünde gegen die jeweiligen Tugenden zur Folge.
184. Es ist Sache des Prälaten, mit der beschließenden Stimme seines Rates all das festzulegen, was die praktische Auslegung, Anwendung und Befolgung dieses Kodex betrifft.
185. Alles, was dieser Kodex für die Männer bestimmt, gilt, auch wenn es mit männlichen Worten ausgedrückt wird, mit gleichem Recht genauso für die Frauen, es sei denn, dass sich aus dem Kontext der Rede oder aufgrund der Natur der Sache etwas anderes ergibt oder dass ausdrücklich besondere Vorschriften erlassen werden.
1. Alles, was der Apostolische Stuhl bislang zugunsten des Opus Dei bewilligt, erklärt oder genehmigt hat, bleibt bestehen, soweit es mit seiner rechtlichen Gestalt als Personalprälatur in Einklang steht. Ebenso bleibt die bisher von den Ortsordinarien erteilt Erlaubnis zur kanonischen Errichtung der Zentren des Opus Dei in Kraft und ebenso der darauffolgende Errichtungsakt.
2. Dieser Kodex tritt für alle Gläubigen, Priester wie Laien, die bereits dem Opus Dei eingegliedert sind, sowie für die Assoziierten- und Supernumerarierpriester der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz am 8. Dezember 1982 in Kraft.
Sie alle sind durch dieselben Pflichten gebunden und behalten dieselben Rechte, die sie unter der früheren Rechtsgestalt besessen haben, soweit die Vorschriften dieses Kodex nicht ausdrücklich etwas anderes festlegen oder es um Dinge geht, die auf Normen beruhten, die durch dieses neue Recht aufgehoben worden sind.
AGP, Sezione Giuridica, VIII/15660.
CODEX IURIS PARTICULARIS OPERIS DEI
TITULUS I
DE PRAELATURAE NATURA
EIUSDEMQUE CHRISTIFIDELIBUS
CAPUT I
DE PRAELATURAE NATURA ET FINE
1. § 1. Opus Dei est Praelatura personalis clericos et laicos simul complectens, ad peculiarem operam pastoralem perficiendam sub regimine proprii Praelati (cfr. n. 125).
§ 2. Praelaturae presbyterium constituunt illi clerici qui ex eiusdem fidelibus laicis ad Ordines promoventur et eidem incardinantur; laicatus Praelaturae ab iis fidelibus efformatur qui, vocatione divina moti, vinculo iuridico incorporationis speciali ratione Praelaturae devinciuntur.
§ 3. Praelatura, quae Sanctae Crucis et Operis Dei, breviato autem nomine Operis Dei nuncupatur, est ambitu internationalis, sedem suam centralem Romae habet atque regitur normis iuris universalis Praelaturarum personalium necnon horum Statutorum, et iuxta Sanctae Sedis specialia praescripta vel indulta.
2. § 1. Praelatura sibi proponit suorum fidelium, iuxta normas iuris particularis, sanctificationem per exercitium in proprio cuiusque statu, professione ac vitae condicione virtutum christianarum, secundum specificam ipsius spiritualitatem, prorsus saecularem.
§ 2. Item Praelatura intendit totis viribus adlaborare ut personae omnium condicionum et statuum civilis societatis, et in primis quae intellectuales dicuntur, Christi Domini praeceptis integro corde adhaereant ipsaque, etiam ope sanctificationis proprii uniuscuiusque laboris professionalis, in praxim deducant, in medio mundo, ut omnia ad Voluntatem Creatoris ordinentur; atque viros ac mulieres informare ad apostolatum item in societate civili exercendum.
3. § 1. Media quae, ad hos fines supernaturales obtinendos, christifideles Praelaturae adhibent, haec sunt:
1º impensa vita spiritualis orationis et sacrificii, iuxta spiritum Operis Dei: ipsorum enim vocatio est essentialiter contemplativa, fundatur in humili ac sincero sensu filiationis divinae et subridenti ascetismo constanter sustinetur;
2º profunda ac continua institutio ascetica et doctrinalis religiosa, ad personalia cuiusque adiuncta accommodata atque in ecclesiastico Magisterio solide innixa, necnon constans studium adquirendi et perficiendi necessariam formationem professionalem propriamque animi culturam;
3º imitatio vitae absconditae Domini Nostri Iesu Christi in Nazareth, etiam in sanctificatione proprii laboris professionalis ordinarii, quem, exemplo et verbis, convertere satagunt in instrumentum apostolatus, unusquisque propriam attingens actionis sphaeram, prout sua cuiusque cultura et aptitudo expostulant, sciensque se esse debere tamquam fermentum in massa humanae societatis latens; item, seipsos sanctificent christifideles in perfecta adimpletione huius laboris, peracti quidem in constanti unione cum Deo; necnon per ipsum laborem alios sanctificent.
§ 2. Propterea omnes Praelaturae christifideles:
1º se obligant ad exercitium laboris professionalis vel alterius aequipollentis non derelinquendum, quia per ipsum sanctificationem et peculiarem apostolatum persequentur;
2º quam maxima fidelitate adimplere satagunt officia proprii status necnon actionem seu professionem socialem cuiusque propriam, summa semper cum reverentia pro legitimis societatis civilis legibus; itemque labores apostolicos perficiendos, a Praelato ipsis commissos.
4. § 1. Sub regimine Praelati, presbyterium suo ministerio sacerdotali universum Opus Dei vivificat atque informat.
§ 2. Sacerdotium ministeriale clericorum et commune sacerdotium laicorum intime coniunguntur atque se invicem requirunt et complent, ad exsequendum, in unitate vocationis et regiminis, finem quem Praelatura sibi proponit.
§ 3. In utraque pariter Operis Dei Sectione, virorum scilicet ac mulierum, eadem est unitas vocationis, spiritus, finis et regiminis, etsi unaquaeque Sectio proprios habeat apostolatus.
5. Praelatura tamquam Patronos habet Beatam Mariam semper Virginem, quam uti Matrem veneratur, et S. Ioseph, eiusdem Beatae Mariae Virginis Sponsum. Peculiari devotione christifideles prosequuntur SS. Archangelos Michaëlem, Gabrielem et Raphaëlem, atque SS. Apostolos Petrum, Paulum et Ioannem, quibus universum Opus Dei eiusdemque singula actionis genera specialiter consecrantur.
CAPUT II
DE PRAELATURAE CHRISTIFIDELIBUS
6. Cuncti christifideles qui Praelaturae incorporantur, vinculo iuridico de quo in n. 27, hoc faciunt eadem divina vocatione moti: omnes eundem finem apostolicum prosequuntur, eundem spiritum eandemque praxim asceticam colunt, congruam recipiunt doctrinalem institutionem et curam sacerdotalem atque, ad finem Praelaturae quod attinet, subsunt potestati Praelati eiusque Consiliorum, iuxta normas iuris universalis et horum Statutorum.
7. § 1. Pro habituali cuiusque disponibilitate ad incumbendum officiis formationis necnon aliquibus determinatis Operis Dei apostolatus inceptis, fideles Praelaturae, sive viri sive mulieres, vocantur Numerarii, Aggregati vel Supernumerarii, quin tamen diversas classes efforment. Haec disponibilitas pendet ex diversis uniuscuiusque permanentibus adiunctis personalibus, familiaribus, professionalibus aliisve id genus.
§ 2. Quin Praelaturae fideles efficiantur, ipsi aggregari valent associati Cooperatores, de quibus in n. 16.
8. § 1. Vocantur Numerarii illi clerici et laici qui, speciali motione ac dono Dei coelibatum apostolicum servantes (cfr. Matth. XIX; 11), peculiaribus inceptis apostolatus Praelaturae totis viribus maximaque adlaborandi personali disponibilitate incumbunt, et ordinarie commorantur in sedibus Centrorum Operis Dei, ut illa apostolatus incepta curent ceterorumque Praelaturae fidelium institutioni se dedicent.
§ 2. Numerariae familiarem insuper administrationem seu domesticam curam habent omnium Praelaturae Centrorum, in loco tamen penitus separato commorantes.
9. Admitti possunt qua Numerarii ii omnes fideles laici qui plena gaudeant disponibilitate ad incumbendum officiis formationis atque laboribus apostolicis peculiaribus Operis Dei, quique, cum admissionem expostulant, ordinario praediti sint titulo academico civili aut professionali aequipollenti, vel saltem post admissionem illum obtinere valeant. Praeterea, in Sectione mulierum, Numerariae Auxiliares, eadem disponibilitate ac ceterae Numerariae, vitam suam praecipue dedicant laboribus manualibus vel officiis domesticis, quae tamquam proprium laborem professionalem voluntarie suscipiunt, in sedibus Centrorum Operis.
10. § 1. Vocantur Aggregati illi fideles laici qui vitam suam plene Domino tradentes in coelibatu apostolico et iuxta spiritum Operis Dei, curam tamen impendere debent in suas concretas ac permanentes necessitates personales, familiares vel professionales, quae eos ordinarie ducunt ad commorandum cum propria ipsorum familia. Haec omnia determinant simul eorum dedicationem aliquibus officiis apostolatus vel formationis Operis Dei perficiendis.
§ 2. Aggregati, nisi aliud pro eis specialiter caveatur, omnia officia seu obligationes suscipiunt ac Numerarii, et ipsorum identicis mediis asceticis ad assequendam sanctitatem et apostolatum exercendum uti debent.
11. § 1. Vocantur Supernumerarii ii omnes fideles laici, coelibes et etiam coniugati, qui, eadem vocatione divina ac Numerarii et Aggregati, peculiarem apostolatum Operis Dei plene participant, ea quidem disponibilitate quoad incepta apostolica, quae sit compatibilis cum adimpletione suarum obligationum familiarium, professionalium ac socialium; quique non solum suam vitam suamque professionem convertunt, sicut et ceteri alii Praelaturae christifideles, in medium sanctificationis et apostolatus, verum etiam, non aliter ac Aggregati, propriam domum propriasque familiares occupationes.
§ 2. Supernumerarii de eodem spiritu vivunt, et pro viribus easdem servant consuetudines ac Numerarii et Aggregati.
12. Inter Aggregatos et Supernumerarios recipi valent etiam chronica aliqua infirmitate laborantes.
13. Numerarii specialiter dicati muneribus regiminis vel formationis residere debent in sede Centrorum quae ad hunc finem destinantur.
14. § 1. Candidatus qui litteras scripserit expostulando admissionem in Opus Dei qua Numerarius vel Aggregatus, cum ipsi ordinarie per competentem Directorem significetur suam petitionem dignam, quae examinetur, habitam fuisse, eo ipso inter Supernumerarios admissus manet, quoadusque eidem concedatur admissio quam exoravit.
§ 2. Si quis ante incorporationem ut Numerarius vel Aggregatus videtur ad hoc idoneitate carere, potest in Opere Dei retineri qua Supernumerarius, modo requisitas condiciones habeat.
15. Possunt Supernumerarii inter Numerarios vel Aggregatos recipi, modo tamen requisitis polleant qualitatibus.
16. § 1. Cooperatores, assiduis precibus ad Deum effusis, eleemosynis, et quatenus possibile etiam proprio labore, collaborationem praestant operibus apostolicis et bona spiritualia Operis Dei participant.
§ 2. Sunt etiam qui a domo paterna diversimode longe absunt vel veritatem catholicam non profitentur, qui attamen adiumentum Operi Dei proprio labore aut eleemosynis praestant. Hi iure meritoque Operis Dei Cooperatores nuncupari quoque possunt. Cuncti Praelaturae fideles, oratione, sacrificio, conversatione, ita cum his Cooperatoribus laborare debent ut, Beatissima Virgine intercedente, a misericordia divina indeficiens lumen fidei pro ipsis consequantur, eosque ad christianos mores suaviter et efficaciter trahant.
CAPUT III
DE FIDELIUM ADMISSIONE ET INCORPORATIONE IN PRAELATURAM
17. Adscriptio tres gradus comprehendit: simplicis Admissionis, quam facit Vicarius Regionalis, audita sua Commissione; incorporationis temporaneae, quae Oblatio dicitur, post annum saltem ab Admissione; incorporationis definitivae seu Fidelitatis, post quinquennium saltem ab incorporatione temporanea transactum.
18. Admissionem postulare valet, habita quidem Directoris localis licentia, quilibet laicus catholicus qui, praeter aetatem et alias qualitates requisitas, de quibus in n. 20, recta intentione moveatur ex vocatione divina ad enixe prosequendam suam sanctificationem, mediante proprio labore vel professione, quin ideo mutet suum statum canonicum, velitque totis viribus incumbere apostolatui exercendo, iuxta fines ac media Operis Dei propria, et ad eiusdem onera ferenda eiusdemque peculiares labores exercendos sit idoneus.
19. Candidatus expostulare tenetur suam admissionem mediantibus litteris ad competentem Praelaturae Ordinarium inscribendis, in quibus manifestet suum desiderium ad Opus Dei pertinendi qua Numerarius, Aggregatus vel Supernumerarius.
20. § 1. Ut quis possit ad Praelaturam admitti requiritur:
1º ut aetatem saltem decem et septem annorum compleverit;
2º ut in sanctificationem personalem incumbat, enixe colendo virtutes christianas, iuxta spiritum et praxim asceticam quae Operis Dei sunt propria;
3º ut vitae spirituali prospiciat, per frequentem receptionem Sacramentorum SS. Eucharistiae et Paenitentiae et per exercitium orationis mentalis quotidianae aliarumque normarum pietatis Operis Dei;
4º ut antea in apostolatu peculiari Operis Dei, per dimidium saltem annum, sub ductu auctoritatis competentis sese exercuerit; nihil obstat quominus candidatus iam prius per aliquot tempus ut adspirans habeatur, quin tamen ad Praelaturam adhuc pertineat;
5º ut ceteris qualitatibus personalibus sit praeditus, quibus experimentum praebeat se recepisse vocationem ad Opus Dei.
§ 2. Ab Opere Dei arcentur qui alicuius Instituti religiosi vel Societatis vitae communis fuerit sodalis, novitius, postulans vel alumnus scholae apostolicae; et qui in aliquo Instituto saeculari qua probandus degerit vel admissionem expostulaverit.
§ 3. Praeterea, ne dioeceses priventur propriis vocationibus sacerdotalibus, ad Praelaturam non admittuntur alumni Seminariorum, sive laici sive clerici, neque sacerdotes alicui dioecesi incardinati.
21. Candidati, ex quo admissionem expostulent eisque significetur suam petitionem dignam, quae examinetur, habitam esse ad normam n. 14 § 1, ius habent recipiendi congrua formationis media necnon curam ministerialem sacerdotum Praelaturae.
22. Edocendus est candidatus, antequam admittatur, spiritum Operis Dei exigere ut unusquisque vitam agat impensi laboris, utque, mediante exercitio propriae professionis vel actuositatis, sibi procuret media oeconomica: ea nempe quae sunt necessaria non solum ad suipsius et, si res id ferat, suae familiae sustentationem, sed etiam ad contribuendum generose et iuxta propria personalia adiuncta operibus apostolicis sustinendis.
23. Incorporatio, tum temporanea tum definitiva, requirit praeter liberam et expressam candidati voluntatem, opportunam concessionem Vicarii Regionalis cum voto deliberativo sui Consilii; si vero de incorporatione definitiva agatur, necessaria est insuper Praelati confirmatio.
24. § 1. Cuncti Praelaturae fideles necessarias assumere debent assecurationes seu cautiones, quas civiles leges pro casibus defectus vel impossibilitatis laboris, infirmitatis, senectutis, etc., praevident.
§ 2. Quoties, attentis adiunctis, id requiratur, Praelaturae officium est subveniendi necessitatibus materialibus Numerariorum et Aggregatorum.
§ 3. Fidelium, de quibus in paragrapho praecedenti, parentibus forte indigentibus, Praelatura, qua par est caritate et generositate providet, quin ex hoc iuridica quaelibet obligatio umquam oriri possit.
25. Incorporatio temporanea singulis annis ab unoquoque fideli singillatim renovatur. Ad hanc renovationem requiritur et sufficit licentia Vicarii Regionalis, qui, in casu dubii, suam Commissionem et Directorem localem cum eius Consilio audire potest. Si nullum dubium subsit circa Vicarii renovationi contrariam voluntatem, et nihil ex parte Directoris obsit, licentia iure praesumitur et incorporatio temporanea renovari potest; iure item praesumitur renovationem tacite factam fuisse si fidelis prius non manifestaverit suam voluntatem renovationi contrariam; ipsa vero renovatio subiicitur condicioni resolutivae si Vicarius de ea certior factus, una cum Defensore et audita sua Commissione, contradicat.
26. Quando aliquis Supernumerarius devenerit Aggregatus aut Numerarius, potest totaliter vel partialiter dispensari circa tempus requisitum pro nova incorporatione temporanea vel definitiva, sed a speciali formatione nullatenus dispensatur.
27. § 1. Pro incorporatione temporanea vel definitiva alicuius christifidelis, fiat a Praelatura et ab eo cuius intersit formalis declaratio coram duobus testibus circa mutua officia et iura.
§ 2. Praelatura, quae in casu ab eo repraesentatur, quem Vicarius respectivae circumscriptionis designaverit, a momento incorporationis eiusdem christifidelis eaque perdurante, se obligabit:
1º ad praebendam eidem christifideli assiduam institutionem doctrinalem religiosam, spiritualem, asceticam et apostolicam, necnon peculiarem curam pastoralem ex parte sacerdotum Praelaturae;
2º ad adimplendas ceteras obligationes quae, erga eiusdem christifideles, in normis Praelaturam regentibus statuuntur.
§ 3. Christifidelis vero suum firmum propositum manifestabit se totis viribus dicandi ad sanctitatem prosequendam atque ad exercendum apostolatum iuxta spiritum et praxim Operis Dei, seque obligabit, a momento incorporationis eaque perdurante:
1º ad manendum sub iurisdictione Praelati aliarumque Praelaturae competentium auctoritatum, ut fideliter sese impendat in iis omnibus quae ad finem peculiarem Praelaturae attinent;
2º ad adimplenda omnia officia quae secum fert condicio Numerarii vel Aggregati vel Supernumerarii Operis Dei atque ad servandas normas Praelaturam regentes necnon legitimas praescriptiones Praelati aliarumque competentium auctoritatum Praelaturae quoad eius regimen, spiritum et apostolatum.
§ 4. Quod attinet ad Praelaturae fideles, potest Ordinarius Praelaturae, iusta de causa, vota privata itemque iusiurandum promissorium dispensare, dummodo dispensatio ne laedat ius aliis quaesitum. Potest quoque, quoad eosdem fideles, adscriptionem alicui tertio Ordini suspendere, ita tamen ut ipsa reviviscat si, qualibet de causa, vinculum cum Praelatura cesset.
CAPUT IV
DE FIDELIUM DISCESSU ET DIMISSIONE A PRAELATURA
28. § 1. Antequam aliquis temporaliter Praelaturae incorporetur, potest quovis momento libere ipsam deserere.
§ 2. Pariter auctoritas competens, ob iustas et rationabiles causas, valet eum non admittere, aut ei discedendi consilium dare. Hae causae praesertim sunt defectus spiritus proprii Operis Dei et aptitudinis ad apostolatum peculiarem fidelium Praelaturae.
29. Perdurante incorporatione temporanea vel iam facta definitiva, ut quis possit Praelaturam voluntarie relinquere, indiget dispensatione, quam unus Praelatus concedere potest, audito proprio Consilio et Commissione Regionali.
30. § 1. Fideles temporarie vel definitive Praelaturae incorporati nequeunt dimitti nisi ob graves causas, quae, si agatur de incorporatione definitiva, semper ex culpa eiusdem fidelis procedere debent.
§ 2. Infirma valetudo non est causa dimissionis, nisi certo constet eam, ante incorporationem temporaneam, fuisse dolose reticitam aut dissimulatam.
31. Dimissio, si opus sit, fiat maxima caritate: antea tamen suadendus est is cuius interest ut sponte discedat.
32. Dimissio a Praelato vel, in sua circumscriptione, a Vicario, semper cum voto deliberativo proprii Consilii, est decernenda, causis ei cuius interest manifestatis dataque eidem plena respondendi licentia, et post binas monitiones incassum factas, salvo semper iure fidelium ad Praelatum vel ad Sanctam Sedem recurrendi. Si recursus interpositus fuerit intra decem dies, effectus iuridicus dimissionis suspenditur donec responsio a Praelato vel, in casu, a Sancta Sede prodierit.
33. Exitus legitimus ab Opere Dei secum fert cessationem vinculi, de quo in n. 27, necnon officiorum atque iurium, quae ex ipso profluunt.
34. Qui qualibet ratione Praelaturae valedicat vel ab ea dimittatur, nihil ab ea exigere potest ob servitia eidem praestita, vel ob id quod, sive industria sive exercitio propriae professionis, sive quocumque alio titulo vel modo, eidem rependerit.
35. Clericus Praelaturae incardinatus, ad normam n. 36, nequit ipsam deserere donec Episcopum invenerit, qui eum in propria dioecesi recipiat. Quodsi non invento Episcopo exierit, nequit interim suos Ordines exercere, donec Sancta Sedes aliter providerit.
TITULUS II
DE PRAELATURAE PRESBYTERIO DEQUE
SOCIETATE SACERDOTALI SANCTAE CRUCIS
CAPUT I
DE COMPOSITIONE PRESBYTERII ET
SOCIETATIS SACERDOTALIS SANCTAE CRUCIS
36. § 1. Praelaturae presbyterium ab illis clericis constituitur, qui, ad sacros Ordines a Praelato promoti ad normam nn. 44-51, Praelaturae incardinantur eiusque servitio devoventur.
§ 2. Hi sacerdotes, ex ipso suae ordinationis facto, fiunt socii Numerarii vel, iuxta infra dicenda (n. 37 § 2), Coadiutores Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis, quae est Associatio clericalis Praelaturae propria ac intrinseca, unde cum ea aliquid unum constituit et ab ea seiungi non potest.
§ 3. Praelatus Operis Dei est Praeses Generalis Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis.
37. § 1. Ut quis sacros Ordines recipere valeat in servitium Praelaturae, requiritur ut sit eidem definitive incorporatus qua Numerarius vel Aggregatus, atque ut periodum formationis compleverit, quam omnes laici Numerarii, necnon Aggregati illi qui ad sacerdotium destinantur perficere tenentur, ita ut nemini immediate in Praelatura qua sacerdos Numerarius vel respective Aggregatus Operis Dei incardinari liceat.
§ 2. Quo aptius a sociis Aggregatis Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis, de quibus in nn. 58 et sequentibus, iure distinguantur, Aggregati laici Operis Dei, qui sacerdotium in servitium Praelaturae suscipiunt, in Societate ipsa Coadiutores seu simpliciter sacerdotes Aggregati Operis Dei vocantur.
38. Hi sacerdotes operam suam prae primis navabunt formationi spirituali et ecclesiasticae atque peculiari curae animarum ceterorum fidelium utriusque Sectionis Operis Dei.
39. Sacerdotes Operis Dei cum aliis quoque fidelibus ministeria Ordinis sacerdotalis propria exercebunt, semper quidem habitis licentiis ministerialibus ad normam iuris.
40. Si, ratione officii ecclesiastici vel personalis competentiae, hi sacerdotes ad Consilium presbyterale aliaque organa dioecesana invitantur, pro posse participare debent, praehabita tamen licentia Praelati Operis Dei vel eius Vicarii.
41. In cunctis dioecesibus in quibus suum ministerium exercent, hi sacerdotes apostolicae caritatis nexibus coniunguntur cum ceteris sacerdotibus presbyterii uniuscuiusque dioecesis.
42. Praeter clericos de quibus in nn. 36 et 37, ipsi Societati Sacerdotali Sanctae Crucis adscribi etiam valent, ad normam n. 58, tam socii Aggregati quam socii Supernumerarii, quin tamen inter Praelaturae clericos adnumerentur, nam unusquisque pertinere perget ad suum presbyterium dioecesanum, sub iurisdictione unius respectivi Episcopi.
43. Societati Sacerdotali Sanctae Crucis adnumerari etiam possunt, ut associati Cooperatores, alii clerici alicui dioecesi incardinati, qui Societati adiumentum praestant oratione, eleemosynis et, si fieri possit, etiam proprio cuiusque ministerio sacerdotali.
CAPUT II
DE PROMOTIONE AD SACROS ORDINES ET
DE PRESBYTERORUM MISSIONE CANONICA
44. Illi tantum Numerarii et Aggregati Operis Dei ad sacros Ordines promoveantur, quos Praelatus vocatione ad sacerdotium ministeriale praeditos noverit et Operi Dei eiusque ministeriis necessarios vel congruentes iudicaverit. Qui autem Ordines appetere exoptant, desiderium suum Praelato exponere possunt, sed eius decisioni acquiescere debent.
45. Ut quis Numerarius vel Aggregatus ad Ordines promoveri valeat, praeter carentiam irregularitatum aliorumque impedimentorum, de quibus in iure universali, requiritur —servato quoque praescripto n. 37— ut sit speciali aptitudine ornatus ad munera sacerdotalia prout in Praelatura exercenda sunt, et sit saltem viginti quinque annos natus antequam presbyteratum recipiat.
46. Ad formationem quod attinet candidatorum ad sacerdotium, accurate serventur normae iuris universalis et proprii Praelaturae.
47. Adscriptio inter candidatos per liturgicum admissionis ritum, ministeriorum collatio necnon promotio ad sacros Ordines Praelato reservantur, post praeviam uniuscuiusque candidati declarationem propria manu exaratam et subscriptam, qua testificetur se sponte ac libere sacros Ordines suscepturum atque se ministerio ecclesiastico perpetuo mancipaturum esse, insimul petens ut ad Ordinem recipiendum admittatur.
48. Litteras dimissorias pro ordinatione dat Praelatus Operis Dei, qui potest promovendos ab interstitiis necnon a defectu aetatis his in Statutis requisitae dispensare, non tamen ultra annum.
49. Qui ad sacros Ordines vocantur, non modo requisita a canonibus praescripta habere debent, praesertim specialem in disciplinis ecclesiasticis cognitionem, verum etiam emineant pietate, vitae integritate, animarum zelo, erga SS. Eucharistiam fervido amore, ac desiderio imitandi quod quotidie tractare debent.
50. § 1. Cum sacros Ordines recipiunt, clerici ad nutum Praelati manent quoad primam et ulteriores destinationes ad unam vel aliam Operis Dei circumscriptionem.
§ 2. Missio canonica sacerdotibus confertur a Praelato, per se vel per respectivos Vicarios circumscriptionum, semper quidem iuxta normas a Praelato statutas, ipsis concedendo opportunas licentias ministeriales, Sacrum nempe litandi, Verbum Dei praedicandi atque confessiones excipiendi.
§ 3. Haec facultas audiendi confessiones, quae ab Ordinario Praelaturae presbyteris quibuslibet conferri potest, extenditur ad omnes fideles Praelaturae atque Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis socios secundum tenorem ipsius concessionis, necnon ad illos omnes qui in Centris Operis Dei diu noctuque degunt.
51. § 1. Sacerdotes presbyterii Praelaturae munia et officia ecclesiastica quaelibet, etsi cum propria condicione et munere pastorali in Praelatura compatibilia, absque Praelati Operis Dei expressa venia admittere non valent.
§ 2. Non tamen ipsis prohibetur exercere actuositatem professionalem sacerdotali characteri, ad normam iuris Sanctaeque Sedis praescriptorum atque instructionum, non oppositam.
52. Sacerdotum Praelaturae ius est et officium, cum periculum mortis immineat, infirmis Numerariis Sacramenta ministrare, quod etiam facere possunt Aggregatis necnon omnibus in Centris Operis Dei versantibus. Agonia autem superveniente, commendatio animae fiat, adstantibus, quoad fieri possit, omnibus fidelibus Centro adscriptis, et orantibus ut Deus infirmum soletur, ei festivus occurrat eumque in Paradisum perducat.
53. Iusta funebria tam pro Numerariis quam pro Aggregatis et Supernumerariis ex regula in paroecia, ad normam iuris, persolvantur. Celebrari autem possunt per exceptionem in sede alicuius Centri, saltem quando ipsum habeat ecclesiam adnexam, vel agatur de Centro maiore.
54. Post receptam sacram Ordinationem, sacerdotes periodice frequentabunt cursus theoreticos et practicos de re pastorali, collationes, conferentias aliaque id genus, atque statuta examina post presbyteratum et pro licentiarum ministerialium prorogatione subibunt, iuxta normas a Praelato determinatas.
55. Praelato officium est providendi, mediantibus opportunis normis, honestae sustentationi clericorum qui sacros Ordines receperint in servitium Praelaturae, necnon congruae eorum assistentiae in casibus infirmae valetudinis, invaliditatis et senectutis.
56. Praelatus eiusque Vicarii fovere enitantur in omnibus Praelaturae sacerdotibus fervidum spiritum communionis cum ceteris sacerdotibus Ecclesiarum localium, in quibus ipsi suum exercent ministerium.
CAPUT III
DE SOCIIS AGGREGATIS ET SUPERNUMERARIIS
SOCIETATIS SACERDOTALIS SANCTAE CRUCIS
57. Societas Sacerdotalis Sanctae Crucis, de qua in n. 36, constituitur in Associationem, quo melius suum sanctificationis sacerdotalis finem etiam inter clericos ad Praelaturam non pertinentes prosequatur iuxta spiritum et praxim asceticam Operis Dei.
58. § 1. Socii Aggregati ac Supernumerarii Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis, qui quidem membra non efficiuntur cleri Praelaturae, sed ad suum cuiusque presbyterium pertinent, sunt sacerdotes vel saltem diaconi alicui dioecesi incardinati, qui Domino in Societate Sacerdotali Sanctae Crucis iuxta spiritum Operis Dei, peculiari superaddita vocatione, sese dicare volunt, ad sanctitatem nempe in exercitio sui ministerii pro viribus prosequendam, quin tamen eorum dioecesana condicio plenaque proprio uniuscuiusque Ordinario subiectio quoquo modo ex hac dedicatione afficiantur, sed contra, iuxta infra dicenda, diversis respectibus confirmentur.
§ 2. In Societate Sacerdotali Sanctae Crucis non sunt Superiores interni pro Aggregatis et Supernumerariis, quapropter, cum ipsi oboedire tantum debeant proprio loci Ordinario, ad normam iuris, nulla omnino exsurgit quaestio de duplici oboedientia: nulla enim viget oboedientia interna, sed solummodo normalis illa disciplina in qualibet Societate exsistens, quae provenit ex obligatione colendi ac servandi proprias ordinationes; quae ordinationes, hoc in casu, ad vitam spiritualem exclusive referuntur.
59. § 1. Qui admitti volunt, eminere debent in amore dioeceseos, oboedientia ac veneratione erga Episcopum, pietate, recta in scientiis sacris institutione, zelo animarum, spiritu sacrificii, studio vocationes promovendi, et desiderio adimplendi cum maxima perfectione officia ministerialia.
§ 2. Pro incorporatione in Societatem Sacerdotalem Sanctae Crucis nullus viget limes maximus aetatis, et admitti quoque possunt clerici chronica aliqua infirmitate laborantes.
60. § 1. Alumni Seminariorum nondum diaconi non possunt in Societatem recipi. Si vocationem persentiunt antequam ordinentur, ut Adspirantes haberi et admitti valent.
§ 2. Iure etiam a Societate arcentur qui alicuius Instituti religiosi vel Societatis vitae communis fuerit sodalis, novitius, postulans vel alumnus scholae apostolicae; et qui in aliquo Instituto saeculari qua probandus degerit vel admissionem expostulaverit.
61. Ut quis qua Aggregatus admittatur, divina vocatio requiritur secum ferens totalem et habitualem disponibilitatem ad sanctitatem quaerendam iuxta spiritum Operis Dei, qui exigit:
1º imprimis studium perfecte adimplendi munus pastorale a proprio Episcopo concreditum, sciente unoquoque se soli Ordinario loci rationem reddere debere de huiusmodi muneris adimpletione;
2º propositum dedicandi totum tempus totumque laborem ad apostolatum, spiritualiter praesertim adiuvando confratres sacerdotes dioecesanos.
62. Ut quis recipi possit qua Supernumerarius, eadem vocatio divina requiritur ac pro Aggregatis, necnon plena disponibilitas ad sanctitatem quaerendam iuxta spiritum Operis Dei, licet Supernumerarii, propter suas condiciones personales, familiares aliasque id genus, habitualiter in activitatem apostolicam incumbere non valent totaliter et immediate.
63. Admissio petitur litteris ad Praesidem Generalem inscriptis, in quibus candidatus manifestet suum desiderium sese incorporandi Societati Sacerdotali Sanctae Crucis qua socius Aggregatus vel Supernumerarius.
64. Pro admissione ac incorporatione clericorum inter Aggregatos vel Supernumerarios Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis, eaedem normae et agendi ratio servari debent, quae pro admissione et incorporatione Aggregatorum et Supernumerariorum Operis Dei praescribuntur, etiam relate ad tempus peculiaris formationis spiritualis et ad media quae candidatis praebentur, ut eorum spiritualis vita alatur.
65. Qui admissionem qua Supernumerarii expostulaverint, possunt postea inter Aggregatos recipi, modo tamen requisitis polleant qualitatibus.
66. Si quis ante incorporationem ut Aggregatus videtur necessaria disponibilitate carere, potest retineri qua Supernumerarius, modo requisitas condiciones habeat.
67. Quoad egressum et dimissionem, eadem vigent ac tenenda sunt, congrua congruis referendo, quae pro egressu et dimissione Aggregatorum ac Supernumerariorum Operis Dei statuuntur.
68. Praeter finem Operis Dei, quem hi socii in propria condicione suum faciunt, hunc ut peculiarem propriumque vindicant, scilicet: sanctitatem sacerdotalem atque sensum plenae deditionis ac subiectionis Hierarchiae ecclesiasticae in clero dioecesano impense promovere; et inter sacerdotes cleri dioecesani vitam communem fovere, prout Ordinario loci expedire videatur.
69. Spiritus quo Aggregati et Supernumerarii Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis informari in omnibus debent, his praeprimis continetur:
1º nihil sine Episcopo agere, quod quidem complecti debet omnem ipsorum vitam sacerdotalem atque animarum ministeria;
2º propriam condicionem dioecesanam non derelinquere, sed contra, ipsam maiore semper Dei amore exercere;
3º maxima quidem semper et ubique naturalitate inter confratres sacerdotes se gerant, et nullo modo secretos sese exhibeant, cum nihil in ipsis inveniri debeat quod ita celari oporteat;
4º a confratribus sacerdotibus nullo modo distingui velint, sed totis viribus uniri cum ipsis nitantur;
5º cum ceteris membris presbyterii cuiusque proprii ita fraterna caritate pleni sint, ut quamlibet prorsus divisionum umbram vitent, specialibus apostolicae caritatis et fraternitatis nexibus coniungantur, et inter omnes omnino sacerdotes maximam unionem studeant.
70. Aggregati et Supernumerarii Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis, praeter clericorum obligationes in iure universali statutas aliasque quas pro omnibus suis sacerdotibus singuli Episcopi praescribere possint, pietatis officia colunt praxis asceticae Operis Dei propria; cursus vero recessus spiritualis ipsi peragere debent cum ceteris suae dioecesis sacerdotibus, loco et modo ab Ordinario proprio determinatis.
71. Sacerdotes Aggregati et Supernumerarii ad christianas virtutes tam theologales quam cardinales specialiter colendas dicantur, unusquisque in proprio labore et munere pastorali, a suo cuiusque Episcopo sibi concredito.
72. Spiritus Operis Dei fovet, in Aggregatis et Supernumerariis Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis, necessitatem ardenter obsecundandi atque ad effectum deducendi directionem spiritualem collectivam, quam Episcopus dioecesanus suis sacerdotibus impertit litteris pastoralibus, allocutionibus, provisionibus disciplinaribus aliisque mediis. Hunc sane in finem, et sine ulla umquam interferentia cum indicationibus dioecesanis vel cum temporibus ad eas adimplendas praescriptis, Societas Sacerdotalis Sanctae Crucis Aggregatis et Supernumerariis praebet peculiaria media formationis, quorum praecipua sunt sequentia:
1º periodicae collationes, in quibus directio spiritualis personalis recipitur, et studiorum Circuli, quibus praesunt Zelatores ad spiritum sociorum fovendum: quae quidem omnia ita ordinari debent, quoad durationis tempus, absentiam e propria dioecesi diebus festis, aliaque similia, ut sacerdotes omnes eisdem assistentes praeprimis muneribus in dioecesi sibi commissis commode satisfacere valeant;
2º alia omnia media, industriae, instrumenta ascetica piaeque praxes Operis Dei;
3º expolitio atque opportuna, prout in Domino videatur, intensio et ampliatio culturae et formationis scientificae, quatenus ipsae sunt medium ad ministerium exercendum.
73. § 1. Absolute accurateque vitanda est in dioecesi, quoad Aggregatos et Supernumerarios, vel umbra specialis hierarchiae Societatis propriae; quod enim unice quaeritur, hoc esse debet: perfectio vitae sacerdotalis ex diligenti fidelitate vitae interiori, ex tenaci constantique studio formationis, atque ex mente, criterio et ardore apostolicis, quin hi clerici ullo modo subsint potestati regiminis Praelati Operis Dei eiusque Vicariorum.
§ 2. Ad Aggregatos et Supernumerarios Regionis adiuvandos, Vicarius Regionalis utitur ministerio Sacerdotis Rerum Spiritualium Praefecti, quocum collaborant in unaquaque dioecesi Admonitor et Director spiritualis cum propriis ipsorum substitutis.
74. Pro illis omnibus cum Episcopo locive Ordinario tractandis vel expediendis, quae ad Aggregatos et Supernumerarios in propria uniuscuiusque dioecesi spectant, Societas ex regula Admonitore eiusve substituto utitur, nisi Vicarius Regionalis, vel ipse directo, vel per specialem suum delegatum aliqua negotia agere seu expedire maluerit.
75. § 1. Vicarius Regionalis sacerdotes Admonitores, Directores spirituales eorumque substitutos ad quinquennium designat.
§ 2. Haec munera quamlibet potestatis regiminis formam seu speciem vitare prorsus debent.
§ 3. Designationes factas quantocius opportune Episcopo dioecesano locive Ordinario communicare Vicarius Regionalis satagat.
76. Sacerdotes Aggregati et Supernumerarii Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis in Coetibus componuntur ac ordinantur, qui specialibus Centris personalibus adscribuntur. Unum idemque Centrum diversos huiusmodi Coetus adscriptos, etiam per varias dioeceses, prout magis expedire videatur, distributos, habere valet.
77. Societas nullam peculiarem oeconomicam administrationem habere debet. Ipsa ordinaria fidelium Operis Dei administratione, si qua egeat, utitur.
78. In illis quae hic expresse praescripta non sunt, congrua congruis referendo et dummodo condicioni sacerdotali conveniant, ea omnia sacerdotibus Aggregatis ac Supernumerariis applicantur, quae pro Aggregatis et Supernumerariis Operis Dei ordinata sunt, eorumque bona spiritualia et facultates ipsi participant.
TITULUS III
DE VITA, INSTITUTIONE ET
APOSTOLATU FIDELIUM PRAELATURAE
CAPUT I
DE VITA SPIRITUALI
79. § 1. Spiritus et praxis ascetica propria Praelaturae specificos characteres habent, plene determinatos, ad finem proprium prosequendum. Unde spiritus Operis Dei aspectus duplex, asceticus et apostolicus, ita sibi adaequate respondet, ac cum charactere saeculari Operis Dei intrinsece et harmonice fusus ac compenetratus est, ut solidam ac simplicem vitae —asceticae, apostolicae, socialis et professionalis— unitatem necessario secum ferre ac inducere semper debeat.
§ 2. Ut exigentiae asceticae et apostolicae sacerdotii communis et, pro clericis, sacerdotii ministerialis iuxta spiritum Operis Dei in praxim serio et continuo deducantur, utque ita Praelaturae fideles efficax fermentum sanctitatis et apostolatus inter ceteros clericos et laicos saeculares esse possint, intensa vita orationis et sacrificii praeprimis ab omnibus requiritur, iuxta pietatis officia hoc in Codice statuta ceteraque ad traditionem Operis Dei pertinentia.
80. § 1. Fundamentum solidum, quo omnia in Opere Dei constant, radixque fecunda singula vivificans, est sensus humilis ac sincerus filiationis divinae in Christo Iesu, ex quo dulciter creditur caritati paternae quam habet Deus in nobis; et Christus Dominus, Deus homo, ut frater primogenitus ineffabili sua bonitate sentitur a Praelaturae fidelibus, qui Spiritus Sancti gratia Iesum imitari conantur, in memoriam praesertim revocantes mirum exemplum et fecunditatem operosae eius vitae in Nazareth.
§ 2. Hac ratione, in vita fidelium Praelaturae, qui sicut ceteri clerici saeculares et laici, sibi aequales, in omnibus se gerunt, nascitur necessitas et veluti instinctus supernaturalis omnia purificandi, elevandi ad ordinem gratiae, sanctificandi et convertendi in occasionem personalis unionis cum Deo, cuius Voluntas adimpletur, et in instrumentum apostolatus.
81. § 1. Vitae spiritualis fidelium Praelaturae radix ac centrum Sacrosanctum Missae est Sacrificium, quo Passio et Mors Christi Iesu incruente renovatur et memoria recolitur infiniti eius amoris salvifici erga universos homines.
§ 2. Omnes proinde sacerdotes Sacrosanctum Missae Sacrificium quotidie celebrent eique cuncti laici devotissime assistant, Corporis Christi Dapem sacramentaliter vel spiritualiter saltem participantes. Praeterea Christum in SS. Sacramento alio diei tempore visitent.
82. Exemplum imitantes Apostolorum, qui erant perseverantes unanimiter in oratione, atque communitatum primaevorum christianorum, Praelaturae fideles, dum ordinariis vitae ac laboris quotidiani vicissitudinibus se dedicant, continuam suae animae contemplativae unionem et conversationem cum Deo curare debent. Ad hunc finem necessario custodiendum ac fovendum:
1º singulis diebus, mane, post oblationem suorum operum Deo factam, orationi mentali spatio semihorae vacabunt; vespere autem aliam semihoram orationi dedicabunt. Praeterea lectioni Novi Testamenti et alterius libri spiritualis per aliquot temporis spatium vacent, et Preces communes Operis Dei recitent;
2º singulis mensibus spirituali recessui unam dedicent diem;
3º singulis annis longiori per aliquot dies recessui spirituali vacent;
4º semper et ubique recolant Dei praesentiam; meminerint filiationis divinae; communiones spirituales iterent; item gratiarum actiones, actus expiationis, orationes iaculatorias; foveant impensius mortificationem, studium, laborem, ordinem, gaudium.
83. § 1. Ut insidiae vincantur triplicis concupiscentiae, superbiae vitae speciatim, quae ex doctrina, ex condicione sociali et ex professionalibus laboribus ali posset, ascetismi christiani exigentiae a Praelaturae fidelibus firmiter et impense colendae sunt. Hic ascetismus nititur fideli ac perpetuo sensu humilitatis externae et intrinsecae, non tantum individualis sed etiam collectivae; candore connaturalis simplicitatis; familiari et nobili agendi ratione; expressione iugis serenae laetitiae, labore, sui abnegatione, sobrietate, actibus sacrificii atque statutis exercitiis mortificationis etiam corporalis singulis diebus et hebdomadis peragendis, iuxta uniuscuiusque aetatem et condicionem. Haec omnia curantur ut media non solum purificationis personalis, sed praeterea veri ac solidi progressus spiritualis, iuxta illud bene probatum et comprobatum verbum: «tantum proficies quantum tibi ipsi vim intuleris». Curantur etiam ut necessaria praeparatio ad omnem apostolatum in societate peragendum eiusque perfectum exercitium: «adimpleo ea quae desunt passionum Christi in carne mea pro corpore eius. quod est Ecclesia» (Col. I, 24).
§ 2. Hic ascetismus et spiritus paenitentiae alias quoque exigentias in vita fidelium Praelaturae secum fert, praesertim quotidianam conscientiae discussionem, directionem spiritualem et praxim hebdomadariam confessionis sacramentalis.
84. § 1. Ament Praelaturae fideles et diligentissime custodiant castitatem, quae homines Christo eiusque castissimae Matri reddit gratissimos, pro certo habentes operam apostolatus castitate suffultam esse debere.
§ 2. Ad praesidium huius thesauri, qui vasis fertur fictilibus, summopere conferunt fuga occasionum, modestia, temperantia, corporis castigatio, SS. Eucharistiae frequens receptio, ad Virginem Matrem adsiduus ac filialis recursus.
85. Tenero amore et devotione Beatissimam Virginem Mariam, Domini Iesu Christi Matrem et nostram, Praelaturae fideles colant. Quotidie quindecim mysteria marialis Rosarii contemplentur, quinque saltem mysteria vocaliter recitantes, vel, iis in locis in quibus pia haec praxis usualis non sit, aliam aequipollentem marialem precationem pro hac recitatione substituentes. Ipsam Deiparam, uti mos est, salutatione Angelus Domini vel antiphona Regina coeli filiali devotione honorare ne omittant; et die sabbato mortificationem aliquam faciant, recitentque antiphonam Salve Regina vel Regina coeli.
86. § 1 . Dominus hominem creavit «ut operaretur» (Genes. II, 15), ideoque haec laborandi lex pertinet ad generalem humanam condicionem. Attamen peculiaris character ac finis Praelaturae eius fideles ducit non solum ad colendum, verum etiam ad profunde amandum ordinarium laborem: in ipso enim vident tum insignissimum valorem humanum, necessarium quidem ad tuendam humanae personae dignitatem et societatis progressionem, tum praecipue miram occasionem atque medium unionis personalis cum Christo, imitantes eius operosam vitam absconditam generosi servitii aliorum hominum et ita cooperantes operi amore pleno Creationis et Redemptionis mundi.
§ 2. Peculiaris proinde character spiritus Operis Dei in eo consistit, quod unusquisque suum laborem professionalem sanctificare debet; in sui laboris professionalis perfecta adimpletione, sanctificari; et per suum laborem professionalem, alios sanctificare. Unde multae oriuntur concretae exigentiae in vita ascetica et apostolica eorum qui ad opera peculiaria Praelaturae dicantur.
87. § 1. Praelatura Operis Dei tota devota est servitio Ecclesiae, pro qua fideles Praelaturae —plena, perpetua ac definitiva Christi Domini servitio deditione sese mancipando— relinquere parati semper erunt honorem, bona, adhuc autem et animam suam; numquam Ecclesiam sibi inservire praesumant. Sit ergo firmus ac exemplaris pius amor erga Sanctam Matrem Ecclesiam omniaque ad illam quoquo modo pertinentia; sint sincerae dilectio, veneratio, docilitas et adhaesio Romano Pontifici omnibusque Episcopis communionem cum Apostolica Sede habentibus, quos Spiritus Sanctus posuit Ecclesiam Dei regere.
§ 2. Praeter orationes quae in Sacrosancto Eucharistico Sacrificio et in Operis Dei Precibus quotidianis pro Summo Pontifice et pro Ordinario uniuscuiusque Ecclesiae localis effunduntur, omnes fideles quotidie intentiones eorundem Domino specialiter commendare ne omittant.
88. § 1. Praelatura fovet in suis fidelibus necessitatem speciali sollertia colendi oboedientiam illam illudque religiosum obsequium, quae christiani universi exhibere debent erga Romanum Pontificem et Episcopos communionem cum Sancta Sede habentes.
§ 2. Omnes fideles tenentur praeterea humiliter Praelato ceterisque Praelaturae auctoritatibus in omnibus oboedire, quae ad finem peculiarem Operis Dei pertinent. Haec oboedientia sit penitus voluntaria, ob motivum divini amoris et ut imitentur Christum Dominum, qui cum esset omnium Dominus, semetipsum exinanivit formam servi accipiens, quique factus est «oboediens usque ad mortem, mortem autem crucis» (Philip. II, 8).
§ 3. Ad professionalem autem actionem quod attinet, itemque ad doctrinas sociales, politicas, etc., unusquisque Praelaturae fidelis, intra limites utique catholicae doctrinae fidei et morum, eadem plena gaudet libertate qua ceteri gaudent cives catholici. Auctoritates vero Praelaturae a quibuslibet vel consiliis dandis his in materiis omnino abstinere debent. Proinde illa plena libertas tantum minui poterit a normis quas forsan dederint pro omnibus catholicis, in aliqua dioecesi aut ditione, Episcopus vel Episcoporum Conferentia; quapropter Praelatura labores professionales, sociales, politicos, oeconomicos, etc., nullius omnino sui fidelis suos facit.
89. § 1. Omnes Praelaturae fideles diligant atque foveant humilitatem non modo privatam, sed etiam collectivam; ideo numquam Operi Dei gloriam quaerant, quinimmo hoc unum animo alte defixum habeant: gloriam Operis Dei summam esse sine humana gloria vivere.
§ 2. Quo efficacius suum finem assequatur Opus Dei, uti tale, humiliter vivere vult: quare sese abstinet ab actibus collectivis, neque habet nomen vel denominationem communem quibus Praelaturae fideles appellentur; nec ipsi aliquibus publicis manifestationibus cultus, uti processionibus, intererunt collective, quin ex hoc occultent se ad Praelaturam pertinere, quia spiritus Operis Dei, dum fideles ducit ad humilitatem collectivam enixe quaerendam, quo impensiorem atque uberiorem efficaciam apostolicam attingant, omnino simul vitat secretum vel clandestinitatem. Quapropter universis in circumscriptionibus omnibus nota sunt nomina Vicariorum Praelati necnon eorum qui Consilia ipsorum efformant; et Episcopis petentibus nomina communicantur non solum sacerdotum Praelaturae, qui in respectivis dioecesibus suum ministerium exercent, sed Directorum etiam Centrorum quae in dioecesi erecta habentur.
§ 3. Huius humilitatis collectivae causa, Opus Dei nequit edere folia et cuiusque generis publicationes nomine Operis.
90. In sua vita professionali, familiari et sociali, fideles Praelaturae virtutes naturales, quae in humano consortio magni aestimantur et ad apostolatum peragendum iuvant, diligenter et fortiter colant: fraternitatem, optimismum, audaciam, in rebus bonis ac rectis sanctam intransigentiam, laetitiam, simplicitatem, nobilitatem ac sinceritatem, fidelitatem; sed eas semper et in omnibus supernaturales fideliter reddere curent.
91. Praelaturae fideles, memores normarum caritatis et prudentiae, exercere tenentur correctionem fraternam, ut, in casu, sese mutuo amoveant a moribus, qui spiritui Operis Dei repugnent.
92. Omnes maxima cura res etiam parvas cum spiritu supernaturali perficiant, eo quod vocationis ratio in diurno labore sanctificando consistit. Non semper res magnae occurrunt; parvae utique, in quibus Iesu Christi amor saepius demonstrari potest. Haec est una ex manifestationibus spiritus paenitentiae Operis Dei proprii, quae potius in parvis et ordinariis rebus est quaerenda et in labore quotidiano, constanti, ordinato.
93. In hoc suo ordinario labore adimplendo, maximo cum amore Dei et proximi, fidem vivam et operantem necnon filialem spem omnibus in adiunctis Praelaturae fideles colant; quae virtutes omnia superare faciunt obstacula in Ecclesiae animarumque servitio forte obvenientia: «omnia possum in eo qui me confortat» (Philip. IV, 13). Nihil ergo aut neminem formident: «Dominus illuminatio mea et salus mea, quem timebo?» (Ps. XXVI, 1).
94. § 1. Praelaturae fideles plena vivant personali cordis a bonis temporalibus libertate, unusquisque iuxta suum statum et condicionem, animis ab omnibus, quibus utuntur, alienatis; sobrie semper in vita sua personali et sociali iuxta spiritum et praxim Operis Dei se gerentes; omnem sollicitudinem de rebus huius saeculi in Deum proiicientes; atque in hoc mundo tamquam peregrini, qui civitatem futuram inquirunt, commorantes.
§ 2. Suo ordinario labore professionali, peracto cum mente et animo patris familiae numerosae ac pauperis, omnibus Praelaturae fidelibus officium est providendi propriis necessitatibus oeconomicis personalibus et familiaribus atque, in quantum ab ipsis fieri possit, iuvandi sustentationem apostolatus Praelaturae, remedium afferentes indigentiae spirituali ac materiali plurimorum hominum. Gaudeant simul quando effectus experiantur carentiae mediorum, scientes numquam in necessariis providentiam Domini defecturam, qui nos monuit ut primum Regnum Dei et iustitiam eius quaeramus, si volumus ut cetera omnia nobis adiiciantur.
§ 3. Praelatura tamen curat ne suis fidelibus necessarium adiutorium spirituale desit, atque Praelatus, per se vel per suos Vicarios, paterno affectu eos fovet, ab unoquoque ea ratione exigendo, prout varia cuiusque adiuncta suadeant. Propterea, quod attinet ad Praelaturae fideles atque personas, quae diu noctuque in Centris Operis Dei degunt, potest Praelaturae Ordinarius, iusta de causa, dispensationem concedere ab obligatione servandi diem festum vel diem paenitentiae, aut commutationem eiusdem in alia pia opera.
95. Praeter festa Domini, Beatae Mariae Virginis et Sancti Ioseph, a Praelaturae fidelibus speciali devotione celebrantur festa Exaltationis Sanctae Crucis; SS. Archangelorum Michaëlis, Gabrielis et Raphaëlis atque Apostolorum Petri, Pauli et Ioannis; aliorum Apostolorum et Evangelistarum; dies secunda octobris seu Angelorum Custodum festivitas, et decima quarta februarii. Hae postremae dies, pro Opere Dei, dies actionis gratiarum sunto.
CAPUT II
DE INSTITUTIONE DOCTRINALI RELIGIOSA
96. Sub aspectu doctrinali religioso, institutio quae fidelibus Praelaturae impertitur ipsis profundam cognitionem Fidei catholicae et Magisterii ecclesiastici, alimentum quidem necessarium suae vitae spiritualis et apostolicae, praestare contendit, ut in quocumque societatis ambitu personae adsint intellectualiter praeparatae, quae, cum simplicitate, in ordinariis adiunctis quotidianae vitae atque laboris, exemplo ac verbis efficacem apostolatum evangelizationis et catecheseos exerceant.
97. In qualibet regionali circumscriptione a Vicario Regionali, de consensu sui Consilii et Praelato confirmante, erigantur, prout opus fuerit, Studiorum Centra pro omnibus cuiusque Regionis fidelibus, ut institutio doctrinalis religiosa impensa et assidua ad vitam spiritualem sustinendam et ad finem apostolicum Praelaturae proprium prosequendum cunctis congrue praebeatur.
98. Potest etiam Praelatus, audito suo Consilio, Interregionalia Centra Studiorum erigere, a seipso dependentia, ut in his instituantur Praelaturae fideles ab ipso Praelato selecti sive directe, sive respectivis circumscriptionum Vicariis id proponentibus. Haec Centra specialiter destinari possunt ad fideles, sacerdotes vel laicos, praeparandos, qui formationis officiis in diversis Regionibus incumbant.
99. § 1. Institutio doctrinalis religiosa, praesertim quod attinet ad disciplinas philosophicas ac theologicas, impertietur a professoribus Centrorum Studiorum Regionalium vel Interregionalium quae hunc in finem eriguntur, quaeque diversa habentur pro viris et pro mulieribus.
§ 2. Programmata cyclica ita componentur, ut institutio continue impertiri ac perfici valeat, quin unusquisque fidelis, in adimpletione officiorum professionalium et familiarium, detrimentum patiatur.
100. § 1. Praelaturae fideles tempus institutionis perficere possunt extra Centra Studiorum iuridice erecta, si, attentis circumstantiis, audito proprio Consilio, Vicarius Regionalis hoc disposuerit.
§ 2. Tempore hoc perdurante, formationem accipiunt a professore vel professoribus a Vicario Regionali delectis.
§ 3. Iidem autem periculum debent postea subire in aliquo Centro iuridice erecto.
101. § 1. Omnes Numerarii, necnon illi Aggregati quorum personalia adiuncta id suadeant, integra studia biennii philosophici et quadriennii theologici peragant.
§ 2. Singuli anni biennii atque quadriennii dividuntur in duos cursus semestrales, quorum duratio, numerus nempe horarum quae lectionibus dedicantur, aequivalere debet illi cursuum semestralium apud Pontificias Romanas studiorum Universitates, quorumque programmata eadem amplitudine qua in iisdem studiorum Universitatibus explicentur.
§ 3. Duodecim curriculis semestralibus persolvendis, de quibus in §§ praecedentibus, unusquisque alumnus tot annis incumbat, quot necessarii sint, iuxta adiuncta sua personalia atque sui laboris professionalis.
§ 4. Pro mulieribus Numerariis Auxiliaribus, Centra Studiorum cursus disponunt institutionis philosophicae ac theologicae ad earum personalia adiuncta accommodatos. Huiusmodi cursus non necessario amplecti debent integrum curriculum philosophicum-theologicum.
§ 5. Pro ceteris vero Praelaturae fidelibus institutio doctrinalis complectitur etiam congruam formationem doctrinalem religiosam, quae eos idoneos reddat ad suum apostolatum exercendum.
102. § 1. Pro Numerariis qui ad sacerdotium destinantur sunt specialia Centra Studiorum a Praelato erecta, ubi tamen semper alii Numerarii qui sacerdotes non erunt commorari debent, propriam ipsorum institutionem accipientes et vitam cum primis ducentes, quia una eademque pro omnibus spiritualis formatio requiritur.
§ 2. Attamen, post hoc satis longum tirocinium in Centris Studiorum peractum, durante uno tantum sacrae theologiae studiorum anno, candidati ad sacerdotium commorantur in Centro speciali ad ipsos solummodo destinato.
§ 3. Quoad Aggregatos qui pro sacerdotio recipiendo instituuntur, eaedem normae applicari possunt, congrua tamen congruis referendo.
103. Philosophiae rationalis ac theologiae studia, et alumnorum in his disciplinis institutionem, professores omnino pertractent ad Angelici Doctoris rationem, doctrinam et principia, eaque sancte teneant, iuxta normas a Magisterio Conciliorum et Sanctae Sedis traditas vel tradendas.
104. Quoad illos omnes, qui in posterum ad sacerdotium destinentur, studia de quibus in n. 101, ad normam iuris et Sanctae Sedis instructionum peracta, publica habenda sunt.
105. Omnes sacerdotes Praelaturae praediti sint oportet laurea doctorali in aliqua disciplina ecclesiastica.
106. § 1. Cuncti qui Praelaturae incorporari desiderant, ex quo admissionem expostulant, formationem doctrinalem religiosam, quae praevia vocatur, recipiant necesse est antequam eisdem incorporatio concedatur.
§ 2. Post incorporationem vero, perficere tenentur studia de quibus in n. 97. Hunc in finem frequentabunt cursus pro coetibus homogeneis dispositos, et assistent coadunationibus, conferentiis aliisque id genus.
107. Expletis respectivis studiis institutionis doctrinalis religiosae, quam recipiunt post incorporationem in Praelaturam, omnes suam institutionem modo permanenti et per totam vitam continuabunt iuxta rationem cyclicam repetitionis et adaequationis ad recens adquisitas cognitiones, quo profundius in dies suam formationem doctrinalem ipsi perficiant.
108. Pro Cooperatoribus catholicis, necnon pro aliis Cooperatoribus qui Ecclesiae Catholicae doctrinam cognoscere desiderent, cursus, coadunationes aliaque similia promoveantur de re dogmatica ac morali deque ascetica christiana, ita ut ipsi formationem doctrinalem sibi adquirant vel perficiant.
109. Opus Dei nullam habet propriam sententiam vel scholam corporativam in quaestionibus theologicis vel philosophicis quas Ecclesia liberae fidelium opinioni relinquit: Praelaturae fideles, intra limites statutos ab ecclesiastica Hierarchia, quae Depositum fidei custodit, eadem libertate gaudent ac ceteri fideles catholici.
CAPUT III
DE APOSTOLATU
110. Praelatura sollicite suis fidelibus tradit congruam formationem apostolicam ac necessariam assistentiam pastoralem ad impensum laborem evangelizationis et catecheseos exsequendum, ita ut in vita omnium atque singulorum constanter ad effectum deducatur officium et ius christianorum exercendi apostolatum.
111. Haec semper Praelaturae christifideles in apostolatu meminerint:
1º zelus quo adurimur hoc unum quaerit, nempe ut omnes cum Petro ad Iesum per Mariam quasi manu ducamus;
2º pro multitudine constituti sumus. Nulla igitur est anima quam diligere et adiuvare non velimus, omnia omnibus nos facientes (cfr. I Cor. IX, 22). Vivere nequimus praetermittentes omnium hominum curas atque necessitates, quia nostra sollicitudo omnes animas amplectitur: vitam agentes absconditam cum Christo in Deo (cfr. Col. III, 3), esse debemus tamquam fermentum in massa humanae societatis latens et ipsi se immiscens donec fermentata sit tota (cfr. Matth. XIII, 33).
112. Praelaturae fideles sibi proponant, semper et super omnia, ad effectum deducere suum finem personalem sanctificationis et apostolatus, fideliter adimplentes normas asceticas, formativas ac disciplinares Operis Dei, quibus adiuvantur in nisu perfecte exsequendi propria officia professionalia, familiaria et socialia, constans ita testimonium christiani sensus vitae humanae praebentes, et nuntium Christi diffundentes apud omnes societatis ambitus, iis non exclusis ad quos ordinarius labor apostolicus sacerdotum ac religiosorum difficile pervenit.
113. Praelaturae fideles, persuasum habentes suum peculiarem apostolatum procedere ex propria vita interiore atque ex amore erga humanum laborem, quae fundi ac compenetrari debent in unitate vitae, speciatim enitantur ut suum laborem sanctificent ipsumque quam maxima possint perfectione humana exsequantur, secundum divinam voluntatem ordinent atque ad animarum salutem dirigant, in primis vero suorum in professione collegarum. Ideo eorum actuositas apostolica non habet modum se manifestandi uniformem vel exclusivum, quia radicatur in ipsa circumstantiarum varietate, quam humanus labor secum fert.
114. Praeter apostolatum testimonii atque exempli, per congruentem vitam personalem unionis cum Domino exhibiti, fideles Praelaturae eniti debent ut aperto etiam sermone de Deo loquantur, veritatem cum caritate diffundentes constanti apostolatu doctrinali et catechetico, accommodato ad peculiaria adiuncta personarum cum quibus laborant et convivunt.
115. Apostolatus fidelium Praelaturae ad cunctos homines dirigitur, sine distinctione stirpis, nationis vel condicionis socialis, ut christiani invitentur, edoceantur atque adiuventur ad respondendum vocationi universali ad sanctitatem in exercitio suae professionis et in officiorum proprii status adimpletione, utque illi etiam qui Christum nondum agnoscunt testimonium de Ipso exemplo et verbis recipiant, et ita disponantur ad fidei gratiam recipiendam.
116. Sua divina vocatione, Praelaturae christifideles ad ordinem supernaturalem evehere satagunt sensum servitii erga homines atque societatem, quo labor quilibet professionalis exercendus est. Continenter prae oculis habebunt fecunditatem apostolatus apud personas condicionis intellectualis, quae, ob doctrinam qua pollent, vel ob munera quae exercent, vel ob dignitatem qua insigniuntur, magni sunt ponderis pro servitio societati civili praestando: ideo totis viribus Praelaturae fideles adlaborabunt ut etiam illae personae Christi Domini doctrinae et praeceptis adhaereant ipsaque in praxim deducant.
117. Praelaturae fideles qui ad apostolatum efficaciorem reddendum, exemplum christianum in exercitio proprii uniuscuiusque laboris professionalis, necnon in proprio ambitu familiari, culturali et sociali, dare conabuntur, suum personalem apostolatum exercent praesertim inter pares, ope praecipue amicitiae et mutuae fiduciae. Omnes nos amici sumus —«vos autem dixi amicos» (Ioann. XV, 15)—, immo eiusdem Patris filii ac proinde in Christo et Christi una simul fratres: peculiare igitur Praelaturae fidelium apostolatus medium est amicitia et assidua cum collaboratoribus consuetudo, quin tamen ad hoc speciales associationes actionis externae religiosae constituantur.
118. Peculiaris etiam nota, qua labor apostolicus fidelium Praelaturae insignitur, est amor libertatis personalis cunctorum hominum, cum accuratissimo obsequio erga libertatem conscientiarum et desiderio cum omnibus convivendi. Quo spiritu fideles ducuntur ad sinceram caritatem semper colendam erga eos qui Christum sequuntur, quia pro Ipso laborant; necnon ad eos diligendos, recte quoque eorum mentes aestimantes, qui Christum nondum sectantur, exemplo ac doctrina eos ad Dominum trahere satagentes.
119. Praelatura a suis fidelibus quaerit impensam et constantem actuositatem apostolicam personalem, in ipso labore et ambitu sociali uniuscuiusque propriis exercendam, liberam ac responsabilem, spontaneitate plene imbutam, quae fructus sit actionis gratiae quaeque sese accurate accommodet fidei et moribus christianis atque Ecclesiae Magisterio.
120. In hac continua actuositate apostolatus personalis, Praelaturae fideles adhibent etiam, pro cuiusque peritia, media illa atque incepta quae in societate civili communia sunt, nempe circulos studiorum, coadunationes, frequentes conventus, sessiones, conferentias, cursus studiorum aliaque similia, modo quidem accommodato ad diversos ambitus civiles in quibus ipsi vitam agunt.
121. § 1. Praeter apostolatum personalem, quem Praelatura in suis fidelibus fovet cuique profecto locus praecipuus competit, Praelatura qua talis specificam assistentiam pastoralem praestat laboribus et inceptis indolis civilis ac professionalis, non confessionalis, persequentibus fines educativos, assistentiales, etc.
§ 2. Praelaturae Ordinarius, necessitate ductus adimplendi suam specificam missionem utque peculiaris Praelaturae finis quam melius in praxim deducatur, maxima cura eos seliget qui cappellanorum atque religionis magistrorum munere fungentur, tum in inceptis ab Opere Dei qua tali promotis, tum in iis quae a Praelaturae fidelibus una cum aliis suscitantur et pro quibus adiutorium spirituale ab Opere Dei postulant. In nominandis vero his cappellanis et religionis magistris, Praelaturae Ordinarius suum Consilium audire numquam omittat, atque nominationes ita factas loci Ordinario opportune communicet.
122. Praelatura numquam sibi assumit aspectus technicos et oeconomicos inceptorum de quibus in n. 121, neque de iisdem respondet; hi enim pertinent ad eorum proprietarios et gestores, utentes bonis et opibus ex propria industria vel aliis mediis similiter civilibus obtentis vel obtinendis. Ordinarie Praelatura non est proprietaria instrumentorum materialium eorum inceptorum, quorum spiritualem curam acceptat.
123. Pars Praelaturae in inceptis de quibus in numero praecedenti consistit in eorum christiana vivificatione, per opportuna media orientationis atque formationis doctrinalis ac spiritualis, necnon per congruam assistentiam pastoralem, accurate quidem servata alumnorum, convictorum ceterorumque omnium legitima conscientiarum libertate. Ad hanc curam de unoquoque incepto apostolico exercendam, Centrum Operis Dei erigetur, praevia opportuna venia Ordinarii loci, melius in scriptis data.
124. Cum aliquis Praelaturae christifidelis, ad Ordinarii loci petitionem et servata Praelaturae disciplina, adiutorium directe praestat in laboribus dioecesanis, idem incumbit illis laboribus explendis ad nutum et mentem eiusdem Ordinarii, ipsique tantum de peracto labore rationem reddit.
TITULUS IV
DE REGIMINE PRAELATURAE
CAPUT I
DE REGIMINE IN GENERE
125. § 1. Praelaturae regimen committitur Praelato, qui suis Vicariis et Consiliis adiuvatur iuxta normas iuris universalis et huius Codicis.
§ 2. Potestas regiminis qua gaudet Praelatus est plena in foro tum externo tum interno in sacerdotes Praelaturae incardinatos; in laicos vero Praelaturae incorporatos haec potestas ea est tantum quae spectat finem peculiarem eiusdem Praelaturae.
§ 3. Praelati potestas, sive in clericos sive in laicos, ad normam iuris universalis et huius Codicis exercetur.
§ 4. Nomine Ordinarii Praelaturae iure intelleguntur et sunt Praelatus necnon qui in eadem generali gaudent potestate exsecutiva ordinaria, nempe Vicarii pro regimine tum generali cum regionali Praelaturae constituti.
126. Praelatura distribuitur in circumscriptiones regionales, quarum unamquamque moderatur Vicarius, qui Consiliarius Regionalis appellatur, cuique respectiva Consilia assistunt.
127. Excepto Praelati officio, quod est ad vitam, alia omnia munera Praelaturae sunt temporaria; admittitur tamen iterata eorundem nominatio.
128. Universa Praelatura eiusque partes tantum a Praelato vel eius delegatis, etiam in omnibus negotiis iuridicis, legitime repraesentantur; munere autem Praelati vacante vel impedito, ab eo qui regimen assumit ad normam n. 149 §§ 1 et 4; unaquaeque vero Operis Dei circumscriptio regionalis, etiam a proprio Vicario.
129. § 1. Praelatura eiusque circumscriptiones personalitate iuridica praeditae adquirunt, possident, administrant et alienant bona temporalia ad normam iuris, iuxta praescripta a Praelato statuta.
§ 2. Ex omnibus bonis, undecumque ipsa proveniant, quae Praelaturae adscribi possunt, illa tantum ut vere ecclesiastica ad normam iuris habenda sunt, quae de facto ipsi Praelaturae a Praelato adscripta iam fuerint.
§ 3. Praelatura vel circumscriptiones de quibus in § 1 respondent de obligationibus quas respective contraxerint, atque semper legitimas leges civiles regionis vel nationis de qua agatur fideliter observant, intra terminos ab ipsis constitutos operando.
CAPUT II
DE REGIMINE CENTRALI
130. § 1. Praelatus, qui interne dicitur Pater cuiusque officium est ad vitam, seligitur excluso compromisso a Congressu Generali electivo hunc in finem convocato; electio vero Romani Pontificis confirmatione indiget.
§ 2. Congressus Generalis constituitur a Congressistis, qui etiam vocantur membra Congressus. Sunt Congressistae illi sacerdotes vel viri laici, triginta duos saltem annos nati et iam a novem saltem annis Praelaturae definitive incorporati, qui inter fideles ex diversis nationibus vel regionibus, in quibus Opus Dei suum laborem apostolicum exercet, nominantur ad vitam a Praelato, cum voto deliberativo sui Consilii, auditis etiam Commissione Regionali et Congressistis respectivae Regionis.
§ 3. Congressus, antequam ad Praelati electionem procedere iure valeat, requirere et recipere debet, ab omnibus atque singulis membris Consilii Centralis de quo in n. 146, propositiones circa nomen seu nomina illius illorumve quos ad supremum Praelaturae munus digniores et aptiores censeant.
§ 4. Acceptatione ab electo rite habita, ipse confirmationem electionis a Romano Pontifice per se vel per alium petere debet.
131. Ut quis possit Praelatus eligi requiritur:
1º ut sit sacerdos membrum Congressus Generalis, iam a decem saltem annis Praelaturae incorporatus, et a quinquennio saltem in presbyteratus Ordine constitutus, filius legitimi matrimonii, bona existimatione gaudens et natus saltem annos quadraginta;
2º eluceat praeterea prudentia, pietate, erga Ecclesiam eiusque Magisterium exemplari amore et oboedientia, erga Opus Dei devotione, erga Praelaturae fideles caritate, erga proximos zelo;
3º praeditus sit speciali cultura etiam profana, immo laurea doctorali in aliqua ecclesiastica disciplina, aliisque qualitatibus ad agendum necessariis.
132. § 1. Praelatus, sicut christifidelibus suae curae commissis auctoritate praeest, unde etiam Praeses Generalis nuncupari potest, prae ceteris ipsum etiam excellere virtutibus et qualitatibus decet, iis praesertim quae propriae sunt Operis Dei, quaeque eiusdem spiritum consequuntur.
§ 2. In exercitio sui muneris pastoralis, Praelatus specialiter curare debet ut universum ius quo regitur Opus Dei ac omnes eiusdem legitimae consuetudines adamussim serventur, atque fideliter promovere exsecutionem dispositionum Sanctae Sedis Praelaturam respicientium.
§ 3. Sit ergo omnibus Praelaturae fidelibus magister atque Pater, qui omnes in visceribus Christi vere diligat, omnes effusa caritate erudiat atque foveat, pro omnibus impendatur et superimpendatur libenter.
§ 4. Curet praesertim ut sacerdotibus ac laicis sibi commissis assidue et abundanter praebeantur media et auxilia spiritualia atque intellectualia, quae necessaria sunt ad eorum vitam spiritualem alendam ac fovendam eorumque peculiarem finem apostolicum exsequendum.
§ 5. Pastoralem suam sollicitudinem manifestet consiliis, suasionibus, immo et legibus, praeceptis et instructionibus, atque si id requiratur, congruis sanctionibus; necnon visitationibus sive per se sive per alios a se delegatos peragendis, in circumscriptionibus ac Centris, in ecclesiis Praelaturae vel eidem commissis, et circa personas et res.
§ 6. Ut bono spirituali Praelati et eiusdem valetudini consulant, sint duo Custodes seu admonitores qui tamen, ratione huius muneris, Consilium Generale non ingrediuntur. Designantur ad periodum octo annorum ab eodem Praelato inter novem Praelaturae fideles de quibus in n. 13, a Consilio Generali praesentatos. Convivunt in eadem cum Praelato familia.
133. § 1. Praeter Congressum Generalem electivum, octavo quoque anno celebrari debent Congressus Generales ordinarii a Praelato convocati, ut de Praelaturae statu iudicium proferant et futurae actioni regiminis opportunas normas suadere valeant. Congressui praeest Praelatus vel, eius delegatione, dignior Consilii Generalis.
§ 2. Congressus Generalis extra ordinem convocandus est, cum rerum adiuncta de iudicio Praelati cum voto deliberativo sui Consilii id postulent; et ad Vicarium auxiliarem seu Vicepraesidem designandum vel revocandum, ad normam nn. 134 § 2 et 137 § 2.
§ 3. Pro Sectione mulierum adsunt etiam Congressus Generales tum ordinarii cum extra ordinem convocati, non autem Congressus electivi. His Congressibus praeest Praelatus, cui assistunt Vicarius auxiliaris, si adsit, atque Vicarii Secretarius Generalis et Sacerdos Secretarius Centralis. Congressistae nominantur pari ratione ac viri Congressistae.
§ 4. Audita Commissione permanenti sui Consilii, de qua in n. 138 § 2, Praelatus convocare potest Praelaturae fideles non Congressistas, diversis in materiis peritos, qui Congressui Generali intersint qua collaboratores, cum voce sed sine voto; quod etiam valet pro mulieribus, in propria Sectione.
134. § 1. Si Praelatus opportunam seu convenientem in Domino censeat Vicarii auxiliaris ad normam n. 135 designationem, libere, audito suo Consilio, ipsum nominare potest. Consilium Generale plenum poterit etiam Praelato sincere suggerere opportunitatem Vicarii auxiliaris designationis, qui ipsum in regimine adiuvare ad octo annos valeat. Praelatus, nisi graves obsint rationes, Consilio facile morem gerat.
§ 2. Si vero Praelatus illo Vicario auxiliari egere videatur de quo in n. 136, tunc Consilium plenum, post rei maturam in Domino considerationem, Congressum convocare poterit, cui huius Vicarii auxiliaris designatio ad normam n. 136 exclusive reservatur. Ut vero Consilium iure Congressum, hunc in finem, convocare possit, formalis requiritur deliberatio in qua duae tertiae partes Consilii pleni praedictam nominationem postulent et unus ex Custodibus. Tunc Vicarius Secretarius Generalis convocare tenetur Congressum extra ordinem Generalem, cui ipse Vicarius Secretarius Generalis praesit.
§ 3. In Vicario auxiliari, excepta aetate, eaedem requiruntur qualitates ac in Praelato.
135. Vicarius auxiliaris, si detur Praelato habili, hunc adiuvat, ipsum supplet absentem vel impeditum: alias autem facultates non habet nisi quas, vel habitualiter vel ad casum, Praelatus delegaverit. De omnibus peractis Praelato rationem fideliter reddat.
136. § 1. Si Praelatus senio, infirmitate aliave gravissima causa ad gubernandum, etiam ordinario Vicario auxiliari adiutus de quo in n. 135, certo incapax ita evadere videatur ut ipsius regiminis continuatio in damnum Praelaturae practice converteretur, tunc Vicarius auxiliaris eligi a Congressu potest in quem omnia Praelati iura et officia, excepto tamen titulo, transferantur; electus confirmationem electionis a Sancta Sede per se vel per alium petere debet.
§ 2. Iudicium de exsistentia et gravitate causarum ad designationem huius Vicarii auxiliaris, ipsiusque si casus ferat electio, vel, ex adverso, iudicium de opportunitate Vicarii auxiliaris ordinarii designationis, vel mutationis, si hoc nempe sufficere videretur, Congressui reservatur, qui duabus ex tribus suffragiorum partibus quod magis, omnibus ponderatis, Praelaturae bono conveniat decidere debet.
137. § 1. Vicarius auxiliaris ordinarius ad nutum Praelati revocabilis est. Opportune Praelatus, sicut in nominatione, de qua in n. 134 § 1, ita etiam in revocatione suum Consilium Generale audire poterit.
§ 2. Vicarius auxiliaris vero qui in regimine Praelatum substituit usque ad novum ordinarium Congressum perdurat. Poterit tamen Congressus extra ordinem convocatus ipsum revocare: et tam ordinarius quam extraordinarius Congressus, speciatim si rationes suspensionis regiminis Praelati non necessario perpetuae aestimari valeant, Consilio Generali pleno facultatem delegare ut ex morali unanimitate Praelati regimen, revocato Vicario auxiliari, instaurare possit; quae Sanctae Sedi communicentur.
138. § 1. Ad Praelatum adiuvandum in dirigenda atque gubernanda Praelatura est Consilium Generale, constans e Vicario auxiliari, si adsit, Vicario Secretario Generali, Vicario pro Sectione mulierum, qui Sacerdos Secretarius Centralis nuncupatur, tribus saltem Vicesecretariis, uno saltem Delegato cuiusque Regionis, Studiorum Praefecto et Administratore Generali, qui constituunt Consilium plenum et vocantur Consultores.
§ 2. Praelatus, Vicarius auxiliaris, si adsit, Secretarius Generalis, Sacerdos Secretarius Centralis et, prout casus ferant, vel unus e Vicesecretariis vel Studiorum Praefectus aut Administrator Generalis, constituunt Commissionem permanentem Consilii. Huius Commissionis aliqua membra laici esse valent, pro negotiis tractandis quae characterem Ordinis sacri non requirant; sed Vicarius auxiliaris, Secretarius Generalis et Secretarius Centralis, qui sunt etiam Vicarii Praelati, semper inter sacerdotes nominentur.
§ 3. Ad Consilium Generale admitti semper debent, ad normam tamen n. 139, Consultores illi, qui praesentes sunt. Invitari possunt, iudicio Praelati, et invitati assistere debent etiam illi qui ex munere absunt.
139. § 1. Ad negotia illa resolvenda, pro quibus ad normam iuris requiritur votum deliberativum Consilii Generalis, invitari semper debent illi saltem Consultores qui non sunt absentes ex munere: et ad validam Consilii decisionem quinque saltem ipsius membra adesse necesse est. Si quinque Consultores invitari non possint, vel invitati adesse non valeant, Praelatus cum praesentibus aliquem vel aliquos designare ex Congressistis possunt, qui absentes pro illa vice substituant.
§ 2. Pro aliis vero quaestionibus Consilium competens est eiusdem Consilii Generalis Commissio permanens.
140. § 1. Munera Consilii Generalis hac ratione provideri debent: Praelatus statim ac sua electio a Romano Pontifice confirmata fuerit informationes, quibus in Domino egere censeat, accurate colligit indeque per ordinem singillatim nomina candidatorum ad diversa munera Congressui proponit. Proposito a Prelato unoquoque nomine, Congressus, ad normam iuris universalis, suffragium secretum fert. Si propositum nomen a Congressu non probetur, aliud usque ad optatum suffragationis exitum proponere Praelatus debet.
§ 2. Octavo quoque anno, Praelato excepto, munera regiminis generalis omnia et singula Congressus revisioni, eadem servata ratione, subiicienda sunt. Possunt iidem ad idem aliudve munus generale absque limitatione eligi. Magni tamen interest ut ex regula aliqua nova membra ad Consilium Generale designentur.
141. Vacante, qualibet canonica ratione, Consultoris alicuius munere, Praelatus ad Consultoris munus Consilio Generali candidatum proponit, quod suo secreto suffragio, ipsum, eadem ratione ac in Congressu Generali, acceptare vel reiicere poterit. Hac occasione Praelato liberum relinquitur, audito Consilio, munera aliqua Consultoribus adnexa, si opportunum videatur, inter Consultores mutare.
142. Secretarius Generalis, Sacerdos Secretarius Centralis et Administrator Generalis debent esse membra Congressus. Ad cetera munera Consilii Generalis tantummodo habiles sunt Praelaturae fideles de quibus in n. 13. Prae aliis debent prudentia, cultura et Operi Dei devotione fulgere.
143. Licet munus ad octo annos perduret, possunt nihilominus Consultores ob iustas causas et quoties bonum maius Praelaturae requirat, a Praelato, ceteris auditis, removeri. Liberum quoque sit omnibus muneri renuntiare, verum renuntiatio effectum nullum habeat donec a Praelato admittatur.
144. § 1. Inter Consultores primus est Secretarius Generalis. Est semper sacerdos, post Praelatum venit, si Vicarius auxiliaris non adsit, eumque absentem vel quocumque modo impeditum supplet. Praelatum praeterea specialiter adiuvat tum in iis quae ad regimen et incepta universae Praelaturae, tum in iis quae ad res oeconomicas attinent, sed illis tantum facultatibus gaudet, quas vel habitualiter vel ad casum Praelatus delegaverit.
§ 2. Secretarius Generalis ad criteria, mentem et praxim Praelati, in quantum fieri possit, negotia gerat atque expediat: nihil proinde eorum, quae a Praelato gesta vel praescripta sunt, innovare valeat, sed semper Praelato et Consilio erit quam maxime fidelis.
§ 3. Eius insuper est labores inter membra Consilii distribuere, ab eisque fidelem muneris adimpletionem exigere.
145. § 1. Ut Praelato adiumentum specialiter praestet in moderanda Sectione mulierum Operis Dei (cfr. n. 4 § 3), est Vicarius, qui Sacerdos Secretarius Centralis nuncupatur.
§ 2. Post Secretarium Generalem venit et illis facultatibus gaudet, quas vel habitualiter vel ad casum Praelatus delegaverit. Debet esse quadraginta saltem annos natus.
146. § 1. Sectio mulierum regitur a Praelato cum Vicario auxiliari, si adsit, Vicario Secretario Generali, Vicario Secretario Centrali et Consilio Centrali, quod Assessoratus Centralis appellatur, et eundem locum habet in Sectione mulierum ac Consilium Generale in Sectione virorum.
§ 2. Assessoratus Centralis constat e Secretaria Centrali, Secretaria Assessoratus, tribus saltem Vicesecretariis, una saltem Delegata cuiusque Regionis, Studiorum Praefecta, Praefecta Auxiliarium et Procuratrice Centrali.
§ 3. Ad munera Assessoratus Centralis nominat Praelatus in Congressu mulierum, eadem ratione ac in Congressu virorum vocat ad munera Consilii Generalis. Secretaria Centralis et Procuratrix Centralis seligantur inter Congressistas; ad alia munera Assessoratus vocentur Numerariae de quibus in n. 13.
147. § 1. Pro quaestionibus oeconomicis, Praelato assistit Consilium ab ipso nominatum, quod vocatur Consultatio Technica cuique praeest Praelatus vel, eius delegatione, Administrator Generalis.
§ 2. Rei oeconomicae rationes, saltem semel in anno, ab Administratore Generali subsignatae, Praelato eiusque Consilio sunt exhibendae.
§ 3. Consilium simile habetur pro quaestionibus oeconomicis Sectionis mulierum.
148. § 1. Quin ratione muneris Consilium Generale ingrediantur, adsunt etiam Procurator seu Agens precum, qui debet esse semper sacerdos, quique Praelaturam apud Sanctam Sedem ex delegatione habituali Praelati repraesentat; necnon Sacerdos Rerum Spiritualium Praefectus, qui directioni spirituali communi omnium Praelaturae fidelium, sub ductu Praelati et Consilii, praeponitur.
§ 2. In cura spirituali Aggregatis et Supernumerariis Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis praestanda eius Praesidem Generalem Praefectus adiuvat, iuxta facultates habitualiter vel ad casum ipsi a Praeside delegatas.
§ 3. Procurator et Praefectus a Praelato, audito Consilio, ad octo annos nominantur.
149. § 1. Vacante munere Praelati, regimen tenet Vicarius auxiliaris, si sit; aliter Secretarius Generalis vel, post eum, Vicarius Secretarius Centralis; iisque omnibus deficientibus, sacerdos Congressista maiore suffragiorum numero ab iis designatus, quibus ius est constituendi Commissionem permanentem Consilii Generalis.
§ 2. Qui regimen assumit, tenetur obligationibus et gaudet potestate Praelati, iis exclusis quae ex rei natura vel iure Praelaturae excipiuntur. Congressum Generalem electivum convocare tenetur intra mensem a muneris vacatione, ita ut intra tres menses ab eadem vacatione celebretur, aut, si maiore de causa intra statutum tempus coadunari nequeat, statim ac causa impediens cessaverit.
§ 3. Vacante munere Praelati, qui muneribus funguntur regiminis, tum generalis Praelaturae tum circumscriptionum, in exercitio suorum munerum pergunt, donec, post novum electum Praelatum, in ipsis confirmentur vel substituantur.
§ 4. Praelato impedito, iuxta normas in § 1 statutas procedendum est; si vero, in gravioribus rerum adiunctis, eaedem servari nequeant, coadunentur membra Consilii Generalis quae id facere valeant, sub moderatione dignioris, et sacerdotem quoad fieri possit membrum Congressus designent, qui regimen Praelaturae ad interim assumat.
CAPUT III
DE REGIMINE REGIONALI ET LOCALI
150. Praelati de consensu sui Consilii est circumscriptiones regionales, quae vocantur Regiones vel Quasi-Regiones, erigere, mutare, aliter definire, et etiam supprimere.
151. § 1. Regimini uniuscuiusque Regionis praeponitur Vicarius, qui Consiliarius Regionalis nuncupatur, quemque nominat Praelatus cum voto deliberativo sui Consilii; Consiliario assistit Consilium, quod vocatur Commissio Regionalis, constans membris usque ad duodecim, designatis inter Praelaturae fideles de quibus in n. 13 pariterque nominatis a Praelato audito suo Consilio, cuius consensus requiritur in casibus de quibus in nn. 157 § 1 et 159.
§ 2. Inter membra Commissionis peculiarem locum obtinet Defensor, cuius munus est adimpletionem normarum huius Codicis fovere.
152. § 1. Quando non sint omnia elementa necessaria ad novas Regiones constituendas, possunt etiam Quasi-Regiones a Praelato, cum voto deliberativo sui Consilii, erigi. Eas moderantur Vicarii, qui Vicariis Regionalibus iure aequiparantur.
§ 2. Potest etiam Praelatus, audito suo Consilio, Delegationes erigere directe a se dependentes, Vicario delegato conferens facultates quas, iuxta casus, intra limites tamen facultatum Consiliariorum Regionalium, committendas censuerit.
153. Ad meliorem curam exercendam laboris apostolici in aliqua circumscriptione, Praelatus, audito suo Consilio eisque quorum intersit, erigere potest Delegationes a Commissione eiusdem circumscriptionis dependentes, quarum unicuique praeponatur Vicarius delegatus, cum proprio Consilio, opportunis facultatibus praeditus.
154. Ipso facto erectionis, Regiones, Quasi-Regiones et Delegationes a Praelato dependentes iuridicam adquirunt personalitatem. Delegationes in circumscriptione regionali constitutae donari possunt personalitate iuridica in erectionis decreto.
155. Circumscriptiones personalitate iuridica gaudentes, de quibus in n. 154, quoad negotia iuridica et, in genere, quoad quaestiones omnes, repraesentantur, praeterquam a Praelato eiusque delegatis, tantummodo a respectivis Vicariis, qui agere possunt per se vel per alios opportuno mandato praeditos.
156. § 1. Munera regionalia conferuntur a Praelato, audito Consilio, exceptis tamen Consiliario, Sacerdote Secretario Regionis et Administratore Regionali, qui nominari debent ad normam nn. 151, 157 § 1 et 159, et durant ad quinquennium, nisi pro omnibus vel pro aliquibus Commissionis membris tempus in munere ad octo annos prorogetur. Pro Delegatis autem Regionalibus valet praescriptum n. 140 §§ 1 et 2.
§ 2. Ad munera Commissionis in Quasi-Regionibus et Delegationibus vocat Praelatus, audito suo Consilio.
157. § 1. In singulis Regionibus, nomine et vice Praelati semperque ad ipsius mentem, respectivus Vicarius Consiliarius Regionalis cum alio sacerdote, qui Sacerdos Secretarius Regionalis vocatur, nominato a Praelato cum voto deliberativo sui Consilii et audito Assessoratu Centrali, Sectionem mulierum moderantur, una cum Consilio regionali mulierum, quod Assessoratus Regionalis appellatur et eundem locum habet in Sectione mulierum ac Commissio Regionalis in virorum Sectione.
§ 2. Assessoratus Regionalis constare potest membris usque ad duodecim, selectis inter Numerarias de quibus in n. 13; nominatur a Praelato, audito Assessoratu Centrali, cuius consensus requiritur pro muneribus Secretariae Regionalis et Procuratricis Regionalis.
§ 3. Ad munera Assessoratus in Quasi-Regionibus et Delegationibus vocat Praelatus, audito Assessoratu Centrali.
158. Si quando in aliqua Regione impedimentum obstiterit, quod impossibilem reddat cum Praelato eiusque Consilio communicationem et, perdurante hac impossibilitate, defuerit aliquod Commissionis membrum, ad eius munus ipsa Commissio alium Numerarium per maiorem suffragiorum partem eliget. Cum autem plus quam tria Commissionis membra defuerint vel cum ipsa Commissio, expleto tempore sui mandati, renovanda sit, Numerarii ad munera vocabuntur maioritate item suffragiorum a speciali coadunatione constituta ex omnibus Regionis Congressistis non impeditis omnibusque membris Commissionis, cui coadunationi praeerit Congressista ordine praecedentiae senior. Quodsi, quavis de causa, tres saltem Congressistae coadunationi adesse non potuerint, vocandi erunt etiam tres Numerarii ex iis de quibus in n. 13, ordine praecedentiae seniores Regionis, non impediti: absentibus Congressistis, praeerit ordine item praecedentiae senior inter praesentes. Paritatem suffragiorum dirimet praeses coadunationis.
159. § 1. In unaquaque Regione, pro rebus oeconomicis, Vicario Regionali assistit Consilium oeconomicum, seu Consultatio Technica, cuius membra ab eodem Vicario designantur, cuique praeest Administrator Regionalis, a Praelato nominatus cum voto deliberativo proprii Consilii.
§ 2. Consultatio similis habetur pro quaestionibus oeconomicis Sectionis mulierum.
160. In unaquaque circumscriptione, quin ratione muneris ad Commissionem pertineat, est Sacerdos Rerum Spiritualium Praefectus Regionalis, ad vitam spiritualem omnium Praelaturae fidelium sub ductu Consiliarii fovendam. Consiliario insuper adiumentum praestat in cura spirituali Aggregatis et Supernumerariis Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis danda, iuxta facultates habitualiter vel ad casum ipsi a Consiliario delegatas. A Praelato, auditis Consiliario et Defensore Regionis, ad quinquennium nominatur.
161. § 1. In singulis circumscriptionibus Centra erigantur, ad normam n. 177.
§ 2. Regimen locale constituitur a Directore cum proprio Consilio. Munera sunt ad triennium, et conferuntur a Consiliario, audito suo Consilio.
§ 3. Conceptus Centri, hoc in Codice, potius personalis est quam territorialis, et potius regionalis quam localis.
§ 4. Ut apta habeatur Praelaturae fidelium cura, ad idem Centrum adscribi possunt fideles, vel etiam fidelium Coetus, qui sive in eadem civitate sive in diversis civitatibus vel dioecesibus commorentur.
§ 5. Sunt proinde in Praelatura Centra autonoma et Centra ab aliis dependentia, quia adhuc canonice non sunt erecta.
CAPUT IV
DE ADUNATIONIBUS REGIONALIBUS
162. Ad impensiorem formationem fidelium Praelaturae et ad meliorem evolutionem actionis apostolicae, decimo quoque anno, in singulis Regionibus, Adunationes de more celebrentur, in quibus transactae periodi experientiae habitae perpendantur.
163. Praeter Adunationes ordinarias, possunt etiam extraordinariae celebrari, in una vel in pluribus circumscriptionibus, quoties Praelatus, auditis Consilio Generali et Commissione Regionali, id expedire duxerit.
164. Adunationem, de mandato Praelati, convocat Vicarius circumscriptionis designans locum et tempus sessionis, tribus saltem mensibus ante eiusdem celebrationem.
165. Adunationibus praesunt Praelatus vel eius delegatus, cui assistunt Vicarius et Delegatus circumscriptionis. A secretis est iunior laicus praesens.
166. § 1. Adunationi cuiusque circumscriptionis interesse debent:
1º omnes qui in Commissione aliquo munere funguntur, vel functi sunt;
2º omnes Congressistae circumscriptioni adscripti;
3º omnes eiusdem Regionis sacerdotes aliique fideles Praelaturae, qui cuncti inter eos de quibus in n. 13 adnumerentur;
4º Directores Centrorum Studiorum;
5º item, a Praelato designati, Directores locales.
§ 2. Vocari etiam possunt ad Adunationem alii Praelaturae fideles, diversis in materiis periti, ut eidem intersint qua collaboratores.
167. § 1. Fovenda est quam maxima omnium Praelaturae fidelium participatio in Adunationibus, requirendo eorum communicationes, notulas de experientiis habitis aliaque id genus.
§ 2. Eadem de causa, si adiuncta id suadeant, haberi queunt plures coetus diversis in sedibus, quo maior harum Adunationum efficacitas obtineatur.
§ 3. Notae vel schedae de experientiis habitis postulari quoque possunt ab Operis Dei Cooperatoribus, etiam non catholicis, qui suggestiones praebeant pro studio thematum laboris.
168. Omnes ad Adunationem convocati, mense saltem ante eiusdem celebrationem, mittant ad secretarium notas, schedas, animadversiones, etc., quas proponere conveniens eis videatur; ex ipsis autem atque ex omnibus propositionibus Adunationi transmissis (n. 167), commissio, a praeside nominata, elenchum quaestionum iis qui intersint submittendarum conficiat.
169. Conclusiones Adunationis vim praeceptivam non habent quousque adprobationem receperint Praelati, audito suo Consilio, nisi ex rei natura votum deliberativum ipsius Consilii requiratur. Ipse Praelatus opportunas etiam feret instructiones per organa directionis ordinaria.
170. Adunationes Sectionis mulierum celebrentur, congrua congruis referendo, iuxta normas in n. 162 et sequentibus traditas.
CAPUT V
DE RELATIONIBUS CUM EPISCOPIS DIOECESANIS
171. Praelatura Operis Dei immediate et directe subiicitur Sanctae Sedi, quae eius spiritum et finem probavit et eius quoque regimen ac disciplinam tuetur et promovet in bonum Ecclesiae universae.
172. § 1. Cuncti Praelaturae christifideles tenentur humiliter Romano Pontifici in omnibus oboedire: haec oboediendi obligatio fideles omnes forti ac dulci vinculo obstringit.
§ 2. Ordinariis quoque locorum subiiciuntur ad normam iuris universalis, eadem ratione ac ceteri catholici in propria dioecesi, iuxta praescripta huius Codicis.
173. § 1. Praelati est sollicite exsecutioni mandare omnia decreta, rescripta aliasque dispositiones Sanctae Sedis quae Praelaturam respiciant, itemque eidem Sanctae Sedi opportunas relationes praebere, ad normam iuris, de statu Praelaturae deque eiusdem apostolica activitate.
§ 2. Ipse Praelatus curabit, etiam quia spiritus Operis Dei maximo amore filialem unionem cum Romano Pontifice, Christi Vicario, colit, ut eiusdem Magisterii documenta et acta universam Ecclesiam respicientia ab omnibus Praelaturae fidelibus accurate cognoscantur, utque eorum doctrinam ipsi diffundant.
174. § 1. Universus labor apostolicus quem Praelatura, iuxta propriam naturam propriumque finem, exsequitur, ad bonum singularum Ecclesiarum localium confert, atque Praelatura debitas cum Auctoritate ecclesiastica territoriali relationes semper colit.
§ 2. Curet praeterea Praelatus ut, singulis in circumscriptionibus, Vicarius competens, per se vel per alios eiusdem Vicarii nomine, habituales relationes servet cum Episcopis in quorum dioecesibus Praelaturae christifideles resideant, et praesertim ut frequenter colloquatur cum illis Episcopis locorum in quibus Opus Dei Centra erecta habet, necnon cum iis qui muneribus directivis funguntur in respectiva Conferentia Episcopali, ad illas indicationes ab iisdem Episcopis suscipiendas, quas Praelaturae fideles filiorum animo in praxim deducant (cfr. n. 176).
175. Praeter orationes quas pro Romano Pontifice et Episcopo diocesano eorumque intentionibus quotidie Praelaturae fideles recitare tenentur, maximam eis reverentiam et amorem demostrabunt, quae etiam impense apud omnes fovere contendant.
176. Singulis in circumscriptionibus, auctoritates Praelaturae curent ut eiusdem fideles bene cognoscant normas directivas pastorales a competenti ecclesiastica Auctoritate territoriali, nempe a Conferentia Episcopali, ab Episcopo dioecesano, etc., statutas, ut unusquisque, iuxta propria adiuncta personalia, familiaria et professionalia, eas ad effectum deducere et in ipsis cooperari valeat.
177. § 1. Ut labor apostolicus Praelaturae in aliqua dioecesi incipiat, mediante canonica erectione primi Centri, ex quo exerceri possit apostolatus collectivus, debet prius informari loci Ordinarius, cuius venia requiritur, melius scripto data.
§ 2. Quoties laboris progressus aliorum Centrorum erectionem in dioecesi suadeat, procedendum semper est ad normam paragraphi praecedentis.
§ 3. Simplex mutatio domicilii alicuius Centri Praelaturae, intra terminos eiusdem civitatis, si Centrum non habeat adnexam ecclesiam, communicari debet in scriptis loci Ordinario, etsi novam veniam non requirat.
178. § 1. Erectio Centri secum fert potestatem erigendi aliud Centrum pro mulieribus fidelibus Praelaturae Administrationi prioris Centri addictis, ita ut de iure et de facto duo sint Centra in unoquoque Operis Dei domicilio (cfr. n. 8 § 2).
§ 2. Secum fert pariter facultatem oratorium pro usu fidelium Praelaturae aliorumque in unoquoque Centro ad normam iuris habendi, ibique SS.mum Sacramentum asservandi atque functiones pro labore apostolico opportunas peragendi. In oratoriis sollemnis Sanctissimi Sacramenti expositio nocte primam feriam sextam uniuscuiusque mensis praecedenti fieri saltem debet.
§ 3. Concedere potest Ordinarius Praelaturae ut sacerdotes, iusta de causa, bis in die, immo, necessitate pastorali id postulante, etiam ter in diebus dominicis et festis de praecepto Sanctam Missam celebrent, ita ut non solum fidelium Praelaturae necessitatibus, sed etiam aliorum dioecesis fidelium, dum possibile sit, satis faciant.
179. Episcopus dioecesanus ius habet visitandi singula Centra Praelaturae canonice erecta (cfr. n. 177) in iis quae ad ecclesiam, sacrarium et sedem ad sacramentum Paenitentiae pertinent.
180. Ad erigendas ecclesias Praelaturae vel, si res ferat, ad eidem committendas ecclesias in dioecesi iam exsistentes, fiat singulis in casibus opportuna conventio, ad normam iuris, inter Episcopum dioecesanum et Praelatum vel competentem Vicarium Regionalem. Iis in ecclesiis, una cum normis in unaquaque conventione statutis, servabuntur dispositiones generales dioecesis ecclesias saeculares respicientes.
TITULUS V
DE STABILITATE ET VI HUIUS CODICIS
181. § 1. Hic Codex fundamentum est Praelaturae Operis Dei. Ideo sanctae eius normae habeantur, inviolabiles, perpetuae, unique Sanctae Sedi reservatae tam quoad mutationem quam quoad novorum praeceptorum inductionem.
§ 2. Tantummodo mutationem alicuius Codicis praescripti, seu in eius corpus aliquam innovationem, aut denique temporariam vel perpetuam alicuius normae suspensionem vel expunctionem a Sancta Sede poscere valet Congressus Generalis Praelaturae, dummodo hic certitudinem habeat de necessitate huius mutationis, innovationis, suspensionis vel expunctionis.
§ 3. Ut haec certitudo iuridice exsistat, si agatur de textus expunctione, innovatione vel indefinita suspensione, requiritur diuturnum experimentum, duorum ordinariorum Congressuum Generalium auctoritate confirmatum, quod tertio ordinario Congressui Generali subiiciatur et duabus saltem ex tribus suffragiorum partibus comprobetur.
§ 4. Si agatur vero de temporaria alicuius Codicis praescripti suspensione, Praelatus, cum voto deliberativo unius tantummodo Congressus Generalis, a Sancta Sede eam exposcere valet: requiritur tamen ut plane Sanctae Sedi manifestetur tempus ad quod postulata suspensio est protrahenda.
182. § 1. Auctoritates Praelaturae omnibus modis Codicis applicationem fovere, ipsamque prudenter et efficaciter exigere tenentur, scientes illum medium esse certum sanctificationis fidelibus Praelaturae: quapropter adversus ipsum Codicem nec consuetudo aliqua, nec desuetudo, praevalere umquam poterunt.
§ 2. Facultas dispensandi ab adimpletione disciplinari Codicis, in his quae dispensari valent et non manent Sanctae Sedi reservata, competit tantummodo Praelato cum voto consultivo sui Consilii, si de rebus magni momenti agatur, vel dispensatio universae Praelaturae sit concedenda: secus, sufficit decretum Vicarii Regionalis, de consensu proprii Consilii.
183. § 1. Praescripta Codicis quae leges divinas vel ecclesiasticas referunt, propriam quam ex se habent obligationem retinent.
§ 2. Codicis praescripta, quae regimen spectant; item, quae definiunt regiminis necessarias functiones aut munera quibus exercentur, quoad nempe ipsorum cardinales normas; pariterque praescripta quae naturam et finem Praelaturae statuunt et consecrant, in conscientia, pro gravitate materiae, obligant.
§ 3. Praescripta denique mere disciplinaria vel ascetica, quae sub praecedentibus paragraphis huius numeri non cadunt, per se sub reatu culpae directo non obligant. Insuper, quaelibet ex ipsis, vel minimis, ex formali contemptu violare, peccatum est; quod si transgressio ex ratione vel fine non recto fiat, vel ad scandalum moveat, peccatum contra respondentes virtutes secum fert.
184. Praelati cum voto deliberativo sui Consilii est illa omnia definire quae ad practicam huius Codicis interpretationem, applicationem et adimpletionem spectant.
185. Quae de viris hoc in Codice statuuntur, etsi masculino vocabulo expressa, valent etiam pari iure de mulieribus, nisi ex contextu sermonis vel ex rei natura aliud constet aut explicite specialia praescripta ferantur.
DISPOSITIONES FINALES
1. Quae ad haec usque tempora ab Apostolica Sede in favorem Operis Dei concessa, declarata vel approbata sunt, integra manent, quatenus cum eius regimine iuridico Praelaturae personalis componuntur. Pariter vim suam retinet venia ad haec usque tempora concessa a locorum Ordinariis, ut Operis Dei Centra canonice erigantur necnon successivus actus erectionis.
2. Hic Codex, quoad omnes fideles Operi Dei iam incorporatos, tum sacerdotes tum laicos, necnon quoad sacerdotes Aggregatos et Supernumerarios Societatis Sacerdotalis Sanctae Crucis, vim exserere incipiet a die 8 decembris an. 1982.
Hi omnes iisdem obligationibus tenentur et eadem servant iura, quae habebant in regimine iuridico praecedenti, nisi aliud expresse statuant huius Codicis praescriptiones vel de iis agatur quae ex normis novo hoc iure abrogatis proveniebant.
Quelle: opusdei.org/de-ch
Beim Angelus am gestrigen Sonntag mahnte Papst Franziskus „zur Einheit“ in der Kirche. Der Vatikanist der italienischen Tageszeitung Il Giornale, Fabio Marchese Ragona, sieht darin, offenbar zurecht, eine Antwort des Papstes auf die heftigen Kontroversen, die durch Äußerungen von Kurienerzbischof Georg Gänswein, dem persönlichen Sekretär des verstorbenen Papstes Benedikt XVI., ausgelöst wurden. Zugleich gießt der Journalist allerdings auch Öl ins Feuer.
In wenigen Tagen, am 12. Januar, wird die italienisch verfaßte Biographie von Msgr. Gänswein „Nichts als die Wahrheit“ („Nient’altro che la Verità“) in den Buchhandel kommen, die zusammen mit dem Journalisten Saverio Gaeta entstanden ist. Il Giornale veröffentlichte einen Vorabdruck, was Kath.ch, das Nachrichtenportal der Schweizer Bischöfe, am Dreikönigstag zur Schlagzeile veranlaßte: „Gänswein packt aus“.
Benedikts Privatsekretär ist offiziell an der Römischen Kurie Präfekt des Päpstlichen Hauses und damit unter anderem mit den offiziellen Audienzen bei Franziskus betraut. Von diesem Amt ist dem Priester aus der Erzdiözese Freiburg im Breisgau allerdings nur der Titel geblieben.
Indem Kardinal Robert Sarah, damals noch Präfekt der Gottesdienstkongregation, mit Benedikt XVI. Anfang 2020 ein Plädoyer zur Verteidigung des Weihesakraments und des priesterlichen Zölibats veröffentlicht hatte, durchkreuzten sie anderslautende Pläne, die im Rahmen der umstrittenen Amazonassynode gehegt wurden. Für diese „Einmischung“ bestrafte Franziskus, da er sich an seinem Vorgänger nicht rächen konnte, den Sekretär von Benedikt XVI. Schnell sickerte durch, daß Franziskus laut geworden war gegenüber dem deutschen Priester. Kurz darauf verschwand Gänswein bei offiziellen Anlässen aus dem vatikanischen „Protokoll“.
„Franziskus meinte, mir würden Demütigungen guttun“
Im neuen Buch sagt Gänswein über seine Degradierung zum „halbierten Präfekten“:
„Franziskus meinte, mir würden Demütigungen guttun.“
Franziskus habe dem schockierten Gänswein gesagt, er solle ab jetzt zu Hause bleiben und Benedikt begleiten. Wörtlich:
„Du bleibst Präfekt, kommst aber ab morgen nicht mehr zur Arbeit.“
Die Ersuchen Benedikts XVI. um ein Gespräch mit Franziskus blieben „unbeantwortet“. Ebenso habe Franziskus mehrfach Empfehlungen und Ratschläge seines Vorgängers ignoriert. Das erklärt wohl auch, warum Benedikt im Januar 2020 zusammen mit Kardinal Sarah den Gang in die Öffentlichkeit wählte, um in extremis den Angriff auf das Priestertum abzuwehren.
Die Ausgrenzung Gänsweins, wie das Buch enthüllt, hatte jedoch viel früher begonnen. Sie wurde nach dem Wirbel um das Sarah/Benedikt-Buch lediglich offensichtlich. Gänswein nennt bereits das Jahr 2014, als Franziskus sich mit der Gemeinschaft Sant’Egidio traf und seinem Präfekten des Päpstlichen Hauses zu verstehen gab, daß er dabei nicht gebraucht werde. Gänswein sagt es nicht, doch lassen sich seine Worte auch anders ausdrücken: Seine Ohren waren nicht erwünscht.
Benedikt XVI.: „Es scheint, als ob Papst Franziskus mir nicht mehr vertraut“
Msgr. Gänswein enthüllt auch, wie Benedikt XVI. auf den halben Rauswurf seines Sekretärs durch Franziskus reagierte, wobei der zweite Teil offenbar ironisch gemeint war:
„Es scheint, als ob Papst Franziskus mir nicht mehr vertraut und möchte, daß Sie mein Vormund sind!“
Gänswein findet in seinem Buch deutliche Worte zu Franziskus:
„Benedikts Hoffnung, daß ich das Bindeglied zwischen ihm und seinem Nachfolger sein würde, war etwas naiv. Schon nach wenigen Monaten hatte ich den Eindruck, daß es nicht möglich sei, zwischen dem neuen Papst und mir ein angemessenes Vertrauensklima herzustellen.“
Schon in den Tagen zwischen dem Tod und der Beisetzung von Benedikt XVI. wollte Msgr. Gänswein einiges loswerden, was ihm besonders unter den Nägeln brannte. In einem Interview mit der deutschen Tagespost sagte er, Franziskus habe Benedikt mit dem Motu proprio Traditionis custodes „das Herz gebrochen“. So deutlich übersetzte jedenfalls die Tageszeitung Il Riformista die Gänswein-Worte. Das sei, so die Zeitung, „ein Versuch, die Beziehungen mit den Lefebvrianern zu verbessern, der ultrakonservativen und traditionalistischen Bewegung innerhalb der Kirche, die seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil mit der ‚Führung‘ im Streit liegt“.
Kurzum, die Aussagen Gänsweins sorgen für Aufsehen, noch bevor das Buch im Buchhandel ist. In einem zweiten Schritt soll es dann im Herder-Verlag in einer deutschen Ausgabe erscheinen. Gestern scheint Franziskus in seiner Ansprache beim Angelus auf dem Petersplatz darauf reagiert zu haben, so Marchese Ragona:
„Nicht wenige haben in den Worten von Papst Franziskus, die er gestern morgen während des Angelus gesprochen hat, eine Botschaft an den deutschen Erzbischof gelesen, der wegen der Angriffe auf den Papst in einem seiner kommenden Bücher in den Mittelpunkt der Nachrichten aus dem Vatikan geraten ist.“
Franziskus beim Angelus: „Bin ich ein Mensch, der spaltet?“
Franziskus zitierte beim Angelus zunächst eine Predigt von Benedikt XVI.: „Gott wollte uns retten, indem er selbst bis hinein in den Abgrund des Todes stieg, damit jeder Mensch, auch jener, der so tief gefallen ist, dass er den Himmel nicht mehr sieht, die Hand Gottes finde, um sich an ihr festzuklammern und wieder aus der Finsternis hinaufzusteigen, um erneut das Licht zu sehen, für das er geschaffen ist“ (Predigt, 13. Januar 2008). Dann sprach Franziskus über die Brüderlichkeit und Einheit der Kirche, „zu einer Zeit“, so Marchese Ragona, „in der die Worte des Sekretärs des emeritierten Papstes die traditionalistische Fraktion in einem anti-bergoglianischen Sinn neu zu entfachen scheinen“.
Franziskus sagte dann:
„Fragen wir uns: Bin ich eine spaltende oder eine teilende Person? Denken wir ein wenig nach: Bin ich ein Jünger der Liebe Jesu oder ein Jünger des Geschwätzes, das trennt? Das Geschwätz ist eine tödliche Waffe: Es tötet, es tötet die Liebe, es tötet die Gesellschaft, es tötet die Brüderlichkeit. Fragen wir uns: Bin ich ein Mensch, der spaltet, oder ein Mensch, der teilt?“
Marchese Ragona zündelt allerdings, indem er behauptet, Franziskus habe eine „klare Verurteilung von Klatsch, Gift und Hörensagen“ vorgenommen, „die in den vergangenen Stunden“ – eine Anspielung auf die Zeit seit dem Tod Benedikts XVI. – „die Oberhand gewonnen haben“. Der Vatikanist weiß auch gleich die Schuldigen zu benennen, indem er auf „viele Nostalgiker von Benedikt XVI.“ verweist, die – nun folgt das I‑Tüpfelchen – „in der Vergangenheit von Ratzinger selbst öffentlich als ‚Fanatiker‘ bezeichnet wurden, weil sie den Rücktritt des deutschen Papstes nie akzeptiert“ hätten. Mit diesem dialektischen Zirkelschluß müssen sich Bergoglianer gar nicht mehr selbst die Hände schmutzig machen, um ihre Gegenspieler zu diskreditieren.
Marchese Ragona läßt keine Zweifel an den dunklen Absichten der „Nostalgiker“ und „Fanatiker“, denn diese seien „in den Krieg gezogen“ und würden nun Benedikts „Tod ausnutzen, um das Pontifikat von Franziskus anzugreifen, das sie sogar als ‚illegitim‘ bezeichnen“.
Ein Priester der Diözese Bergamo, Don Alberto Varinelli, verfaßte einen offenen Brief, mit dem er Msgr. Gänswein auffordert, die Buch-Veröffentlichung zu stoppen und stattdessen „wie Benedikt vor seinem Rücktritt“ sein „eigenes Gewissen zu prüfen“. Erstaunlich viele versuchen Benedikt XVI. zu vereinnahmen, sogar aus gegensätzlichen Kreisen.
Dann wird Marchese Ragona dreist, wenn er schreibt –zwar abschwächend –, die Vorwegnahmen des Gänswein-Buches seien „giftig“, da sie in die Trauerfeierlichkeiten platzten und am Tag der Totenmesse auf dem Petersplatz herumgereicht worden seien. Er läßt aber wenig Zweifel daran, in Wirklichkeit den Inhalt des Buches zu meinen. Dreist ist er damit deshalb, weil der Vorabdruck am Tag der Beisetzung, den er beklagt, von seiner Zeitung Il Giornale veröffentlicht worden war.
Schließlich plaudert der Vatikanist noch aus dem Nähkästchen und widerspricht jenen, die nun eine baldige „Wegbeförderung“ Gänsweins aus dem Vatikan vermuten. Franziskus werde in Wirklichkeit, so Marchese Ragona, alles belassen, wie es ist, da Gänswein – so ist zwischen den Zeilen zu lesen – im vatikanischen Gehege besser aufgehoben, sprich, stärker unter Kontrolle sei:
„Don Georg könnte in der Einfriedung des Petrus bleiben, aber erst, nachdem es zwischen ihm und dem Papst eine Klärung unter vier Augen gegeben haben wird.“
Dieses Gespräch fand bereits heute statt. Wie das vatikanische Presseamt informierte, wurde Erzbischof Gänswein heute von Papst Franziskus in Audienz empfangen. Über den Inhalt des Gesprächs wurde bisher nichts bekannt.
Quelle: Katholisches.info
Mit Datum vom 5. Januar erhielten die Seelsorgenden der Bistümer Basel, Chur und St. Gallen einen Brief, der von allen drei Bischöfen unterzeichnet ist.
Zunächst wünschen Bischof Gmür, Bischof Bonnemain und Bischof Büchel allen viel Freude in ihrem seelsorgerlichen Wirken und Gottes reichen Segen. Doch bereits im nächsten Satz wird klar, dass es sich nicht einfach um einen routinemässigen Neujahrsbrief handelt: «Aus dem alten Jahr nehmen wir viele Freuden und auch eine Sorge mit, die wir mit Ihnen teilen wollen.»
Das gemeinsame Zeugnis braucht gemeinsame Formen und Regeln, betonen die Bischöfe. «Beim Respekt hierfür liegen wir mancherorts weit hinter unseren Möglichkeiten zurück. Wir Bischöfe bekommen deshalb immer wieder besorgte Anfragen und Rückmeldungen, besonders zu gottesdienstlichen Feiern.» Die Gläubigen hätten ein Recht auf Gottesdienste, die den Regeln und Formen der Kirche folgen. Die in ihren Grundformen einheitliche Liturgie sei ein Schatz unserer Kirche, der Heimat gebe. «Wir rufen deshalb nachdrücklich in Erinnerung, dass die liturgischen Formen und Regeln auch in unserem Land gemäss den Bestimmungen der Bischöfe gelten.»
Im weiteren Verlauf des Briefes erinnern die Bischöfe daran, dass nur ein Priester gültig der Eucharistie vorstehen, sakramentale Versöhnung zusprechen und die Krankensalbung spenden kann. Es gehe in der Befolgung dieser Regel nicht «um einen blinden Gehorsam und schon gar nicht um die Förderung eines patriarchalen Klerikalismus, sondern um die Überzeugung, dass Priester im Dienst und im Vollzug der Sakramente sichtbar machen, dass Jesus Christus selbst in und durch die Sakramente wirkt.»
Auch die liturgischen Texte seien nicht beliebig, «denn es sind nicht unsere Texte, sondern jene der ganzen Glaubensgemeinschaft.»
Die Bischöfe geben zu verstehen, dass sie die Anliegen nach der Beteiligung von Frauen in der Liturgie oder nach einer angemessenen Liturgiesprache zur Kenntnis genommen haben. «Dennoch bitten wir Sie nachdrücklich darum, das Zeichen der Einheit, die Liturgie, nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben zu machen. Gerade in der weltweiten Feier der gleichen Liturgie sind wir katholisch und miteinander solidarisch.» Sie fordern die Seelsorgerinnen und Seelsorger auf, die Vielfalt liturgischer Feierformen zu nutzen. Besinnung, Predigt, Meditation, Fürbitten, Liedgut, Musik oder Stille würden sich eignen, um sich persönlich in die Liturgie einzugeben. Zum Schluss empfehlen sie allen, die sich mit der Liturgie vertieft auseinandersetzen möchten, die Lektüre des Schreibens «Desiderio desideravi» von Papst Franziskus.
Dass der Brief von allen drei Bischöfen der Deutschschweiz zusammen verfasst wurde, ist ein mutiges und deutliches Zeichen. Es war überfällig. Zu offensichtlich sind die liturgischen Missbräuche, die sich in den letzten Jahren in die kirchliche Alltagspraxis eingeschlichen haben. Der bewusst provozierte Eklat anlässlich der Verabschiedung der Effretiker Gemeindeleitern Monika Schmid war da nur noch der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Mit ihrem Schreiben zeigen die Bischöfe damit nicht nur den Seelsorgerinnen und Seelsorgern, dass es Grenzen gibt, sondern auch, dass sie die Not und den Schmerz jener Gläubigen ernst nehmen, die unter liturgischen Irrwegen leiden. Es stellt sich aber die Frage, ob dieser Brief auch wirklich Konsequenzen nach sich ziehen wird. Ist er von den Bischöfen als ein ernst zu nehmendes «Stoppschild» gedacht oder nur ein Versuch, gegenüber den Gläubigen eine Handlungsbereitschaft zu signalisieren, deren Umsetzung in der Schwebe bleibt?
Die Zukunft wird zeigen, welche Wirkung dieser Brief zeitigen wird. Bleiben wir optimistisch und freuen wir uns, dass sich die Bischöfe für eine würdige, dem Selbstverständnis der Kirche gerecht werdende Liturgie einsetzen. Sollten gewisse Seelsorgerinnen und Seelsorger weiterhin eine «selbst gestrickte» Liturgie inszenieren, haben wir Gläubigen nun einen Brief in der Hand, mit dem wir uns an unseren zuständigen Bischof wenden können.
Der Brief der Bischöfe in ganzer Länge
5. Januar 2023
Brief der Bischöfe von Chur, St. Gallen und Basel zum neuen Jahr
Liebe Schwestern und Brüder in der Seelsorge unserer Bistümer
Zum neuen Jahr wünschen wir Ihnen viel Freude in Ihrem seelsorgerlichen Wirken und Gottes reichen Segen. Aus dem alten Jahr nehmen wir viele Freuden und auch eine Sorge mit, die wir mit Ihnen teilen wollen.
Unser Dank gilt Ihnen für alles, was Sie tagtäglich zum Wohl der Menschen im Dienst der Kirche leisten. Ob in der Katechese, in der Spezialseelsorge, als Mitarbeiterin in der Pfarrei, als Priester, als Seelsorgerin, Sie sind Jüngerinnen und Jünger Jesu in der heutigen Zeit. Die befreiende Botschaft Jesu Christi immer wieder neu zu ergründen und zu verkündigen, ist für uns ein grosses Geschenk und Privileg.
Wir wissen sehr wohl, dass Ihre Arbeit nicht selten einen doppelten Spagat erfordert. Es gibt den Spagat zwischen dem, wofür Sie brennen, Ihrem ganz persönlichen Glauben und der Konfrontation mit allem, wo die Kirche so schmerzhaft hinter dem Evangelium zurückbleibt. Hinzu kommt manchmal auch der Spagat zwischen dem, was Ihnen Heimat im Glauben gibt und der Gesellschaft, in der einem vermehrt hochgezogene Augenbrauen entgegenblicken, wenn man sich als in der Kirche aktive und engagierte Person zu erkennen gibt.
Wie Sie bewegen auch wir uns in diesen Spannungsfeldern und geben unser Bestes, sie auszuhalten und in der Haltung der Hoffnung zu leben. Wir sind sehr dankbar für den synodalen Prozess, der uns noch einmal mehr vor Augen führt, dass wir gemeinsam unterwegs sind und nur gemeinsam glaubwürdig Zeuginnen und Zeugen Jesu Christi sein können.
Gemeinsames Zeugnis braucht gemeinsame Formen und Regeln. Beim Respekt hierfür liegen wir mancherorts weit hinter unseren Möglichkeiten zurück. Wir Bischöfe bekommen deshalb immer wieder besorgte Anfragen und Rückmeldungen, besonders zu gottesdienstlichen Feiern. Die Gläubigen haben ein Recht auf Gottesdienste, die den Regeln und Formen der Kirche folgen. Die inkulturierte, aber in ihren Grundformen einheitliche Liturgie ist ein Schatz unserer Kirche, der den Gläubigen, besonders auch den Migrantinnen und Migranten, weltweit Heimat gibt. Wir rufen deshalb nachdrücklich in Erinnerung, dass die liturgischen Formen und Regeln auch in unserem Land gemäss den Bestimmungen der Bischöfe gelten.
Sie betreffen insbesondere diejenigen, welche den Feiern vorstehen. Sie alle wissen, dass nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet. Gerade auch dazu wird er geweiht. Diese römisch-katholische Glaubensregel gilt es auch in unseren Bistümern uneingeschränkt zu respektieren. Es geht hier nicht um einen blinden Gehorsam und schon gar nicht um die Förderung eines patriarchalen Klerikalismus, sondern um die Überzeugung, dass Priester im Dienst und im Vollzug der Sakramente sichtbar machen, dass Jesus Christus selbst in und durch die Sakramente wirkt. Sie halten gleichsam die Leerstelle für Gottes Wirken in der Liturgie offen. Deshalb hält die Kirche seit dem frühen Christentum daran fest – und dies im ökumenischen Konsens mit fast allen anderen christlichen Kirchen –, dass es zum Vorsitz bei der Eucharistiefeier und zum Mitsprechen des Hochgebets als konzelebrierender Priester einer sakramentalen Beauftragung, sprich: einer Ordination bedarf. Auch die liturgischen Texte sind nicht beliebig, denn es sind nicht unsere Texte, sondern jene der ganzen Glaubensgemeinschaft. Die Kirche kennt eine Vielfalt von Texten, auch in der Ökumene, aber sie alle folgen einer Grundstruktur, die zu respektieren ist.
Wir hören die Fragen vieler, sich in der Liturgie anders beteiligen zu können, etwa als Frau. Wir hören das Anliegen um eine angemessene Sprache und schätzen Ihre Sorge um eine gute Sprache in der Liturgie. Dennoch bitten wir Sie nachdrücklich darum, das Zeichen der Einheit, die Liturgie, nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben zu machen. Gerade in der weltweiten Feier der gleichen Liturgie sind wir katholisch und miteinander solidarisch. Nutzen Sie die Vielfalt liturgischer Feierformen, die die Kirche anbietet. Und nutzen Sie Orte in der Liturgie wie Besinnung, Predigt, Meditation, Fürbitten, Liedgut, Musik, Stille, um sich persönlich eingeben zu können. Allen, die sich vertieft damit auseinandersetzen möchten, empfehlen wir die Lektüre des Schreibens Desiderio desideravi von Papst Franziskus.
Wir danken Ihnen allen herzlich für Ihr Glaubensengagement und Ihre Loyalität und grüssen Sie mit den besten Segenswünschen für das noch junge Jahr.
+ Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur
+ Markus Büchel, Bischof von St. Gallen
+ Bischof Felix Gmür, Bischof von Basel
Quelle: swiss-cath
Seit Sonntagmorgen ist es Gläubigen möglich, das Grab von Papst emeritus Benedikt XVI. in den Vatikanischen Grotten unterhalb des Petersdoms zu besuchen. Der deutsche Pontifex war am 31. Dezember 2022 gestorben und am 5. Januar 2023 beerdigt worden.
Der Sarg des deutschen Papstes wurde in der ehemaligen Grabstätte der Päpste Johannes Paul II. und Johannes XXIII. beigesetzt, deren sterbliche Überreste anlässlich ihrer Seligsprechung in den oberen Teil der Basilika überführt wurden. Beide Päpste wurden in den letzten Jahren auch heiliggesprochen.
Nach einer mehrtägigen Schließung wurden die Vatikanischen Grotten mit ihren kleinen Kapellen und den Gräbern von Päpsten und Königen am Sonntag um neun Uhr wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Um das Grab von Benedikt XVI. zu besuchen, muss man zunächst den Petersdom betreten, dann zur Vorderseite der Basilika – zum Hauptaltar und Baldachin, der von Gian Lorenzo Bernini geschaffen wurde – gehen.
Die Gebeine des Heiligen Petrus, des ersten Papstes der Kirche, befinden sich unter dem päpstlichen Altar im zentralen Teil der Grotten, der Confessio. Wenn man vor dem Papstaltar links abbiegt, geht man vor der ersten Säule auf der linken Seite, unter einer Statue des Heiligen Andreas, zu einer Treppe, die den Zugang zur Krypta ermöglicht.
Das Grab von Benedikt XVI. befindet sich an der Nordseite der Krypta, auf der anderen Seite der Confessio, gegenüber der Treppe. Auf der Marmorplatte, die das Grab bedeckt, steht geschrieben: Benedictus PP. XVI.
Königin Christina von Schweden, die am 19. April 1689 starb, ist in einem Sarkophag unmittelbar rechts von Benedikt beigesetzt.
An der Wand über Benedikts Grab befindet sich ein Relief mit der Jungfrau Maria und dem Jesuskind, flankiert von Engeln.
Quelle: CNA Deutsch, Vatican News
5.Januar 2023
Am letzten Tag des vergangenen Jahres hat die Katholische Volksbewegung Pro Ecclesia mit grosser Trauer vom Tod unseres geliebten Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI. erfahren.
Heute, am Tag seiner Beisetzung, vereinten sich Tausende von Mitgliedern und Freunden der Pro Ecclesia im Geiste, vor allem aber im Gebet mit den Beerdigungsfeierlichkeiten in Rom für einen der grössten Denker, Theologen und Kirchenlehrer in der Geschichte.
Neben der Trauer empfinden wir grosse Dankbarkeit für das epochale Lebenswerk von Benedikt XVI. Zudem tröstet uns die Gewissheit, dass jetzt die streitende Kirche auf Erden einen mächtigen Fürsprecher beim allmächtigen, dreifaltigen Gott im Himmel hat.
Wir sind uns auch bewusst, dass das Werk, die Erkenntnisse und Ideen Benedikts erst noch einer gründlichen Ausschöpfung und Verwirklichung in Kirche und Gesellschaft harren. Insbesondere trifft dies auf sein beim Besuch in Deutschland verkündetes Ziel der Entweltlichung der Kirche zu.
Dieser grosse, notwendende Gedanke wurde bis jetzt zumindest in den westlichen kirchlichen Institutionen weitgehend ignoriert. Er ist aber die drängende Antwort auf die Situation einer kleinen, machtlosen Kirche, die Joseph Ratzinger bereits 1969 in seiner berühmten Radioansprache prophezeit hat.
Entweltlichung im Sinne Benedikts bedeutet nicht den Rückzug aus der Welt, sondern „das Heraustreten aus der Rede und den Sachzwängen einer Zeit ins Freie des Glaubens“ (Zitat Benedikt).
Entweltlichung bedingt sicherlich den Verzicht auf überholte Strukturen des Religionismus, z.B. staatlicher Privilegien, welche das mutige Glaubenszeugnis behindern.
Vor allem wird die grosse Idee der Entweltlichung und der damit einhergehende Aufbruch im Glauben nur zu verwirklichen sein, wenn die bequeme, aber feige Kumpanei mit dem Zeitgeist beendet wird.
In diesem Sinne betrachtet die Katholische Volksbewegung Pro Ecclesia es als ihre Aufgabe, mitzuhelfen, das grosse Erbe Benedikts nicht nur zu verwalten, sondern dieses für die Zukunft der Kirche fruchtbar zu machen.
lic.iur. Herbert Meier, Baden Präsident Katholische Volksbewegung Pro Ecclesia
Heilige Messe am Hochfest der Erscheinung des Herrn
Wie ein aufgehender Stern (vgl. Num 24,17) kommt Jesus, um alle Völker zu erleuchten und die Nächte der Menschheit zu erhellen. Wie die Sterndeuter, die zum Himmel hinaufblickten, fragen auch wir uns heute: „Wo ist der Neugeborene?“ (vgl. Mt 2,2). Wo also ist der Ort, an dem wir unseren Herrn finden und ihm begegnen können?
Die Erfahrung der Sterndeuter zeigt uns, dass der erste „Ort“, wo er sich gerne suchen lässt, die Unruhe der Fragen ist. Das faszinierende Abenteuer dieser Weisen aus dem Osten lehrt uns, dass der Glaube nicht aus unseren Verdiensten oder theoretischen Überlegungen entsteht, sondern ein Geschenk Gottes ist. Seine Gnade hilft uns, aus der Apathie zu erwachen und den wichtigen Fragen des Lebens Raum zu geben, Fragen, die uns aus der Annahme, alles richtig zu machen, herausholen und uns für das öffnen, was uns übersteigt. Bei den Sterndeutern steht dies am Anfang: die Unruhe derer, die nachfragen. Von der Sehnsucht nach dem Unendlichen beseelt, suchen sie den Himmel ab und lassen sich von der Strahlkraft eines Sterns überraschen. So verkörpern sie die Sehnsucht nach dem Transzendenten, die den Weg der Kulturen und die unaufhörliche Suche unserer Herzen beseelt. Dieser Stern hinterlässt in ihren Herzen genau eine Frage: Wo ist er, der da geboren wurde?
„Der Weg des Glaubens beginnt mit der Unruhe“
Brüder und Schwestern, der Weg des Glaubens beginnt, wenn wir mit der Gnade Gottes der Unruhe, die uns wachhält, Raum geben; wenn wir uns selbst in Frage stellen lassen, wenn wir uns nicht mit der Ruhe unserer Gewohnheiten zufrieden geben, sondern uns den Herausforderungen eines jeden Tages stellen; wenn wir aufhören, uns in einem neutralen Raum schadlos zu halten, und uns dafür entscheiden, uns in die unangenehmen Räume des Lebens hineinzubegeben, die aus Beziehungen zu unseren Mitmenschen bestehen, aus Überraschungen, Unvorhersehbarem, Plänen, die verfolgt werden müssen, Träumen, die zu verwirklichen sind, Ängsten, denen man sich stellen muss, und Leiden, die einen nicht kalt lassen. In diesen Momenten tauchen in unseren Herzen jene unausweichlichen Fragen auf, die uns für die Suche nach Gott öffnen: Wo ist das Glück für mich? Wo ist das erfüllte Leben, nach dem ich strebe? Wo ist die Liebe, die nicht vergeht, die nicht schwindet, die auch angesichts von Schwäche, Versagen und Verrat nicht zerbricht? Welche Chancen sind in meinen Krisen und Leiden verborgen?
„Gott ist in unseren ruhelosen Fragen zu Hause“
Jeden Tag bietet das Klima, in dem wir leben, „Beruhigungsmittel für die Seele“ an, Surrogate, die unsere Unruhe unterdrücken und diese Fragen auslöschen sollen: von den Konsumgütern bis zu den Verlockungen des Vergnügens, von effektvollen Debatten bis zur Vergötterung des Wohlbefindens; alles scheint uns zu sagen: Denkt nicht zu viel nach, lasst es sein, genießt das Leben! Wir versuchen oft, unser Herz in die Sicherheit der Bequemlichkeit zu bringen…, aber wenn die Heiligen Drei Könige das getan hätten, wären sie dem Herrn nie begegnet… Gott hingegen ist in unseren ruhelosen Fragen zu Hause; in ihnen »suchen wir ihn wie die Nacht die Morgenröte … Er ist in der Stille, die uns angesichts des Todes und des Endes aller menschlichen Größe beunruhigt; er ist in dem Bedürfnis nach Gerechtigkeit und Liebe, das wir in uns tragen; er ist das heilige Geheimnis, das der Sehnsucht nach dem ganz Anderen entspricht, einer Sehnsucht nach vollkommener und endgültiger Gerechtigkeit, Versöhnung und Frieden« (C.M. MARTINI, Incontro al Signore Risorto. Il cuore dello spirito cristiano, Cinisello Balsamo 2012, 66). Dies also ist der erste Ort: die Unruhe der Fragen. Nicht Angst davor haben, in diese Unruhe der Fragen einzutreten. Diese Wege führen uns zu Jesus.
„Dem Herrn begegnen im Risiko des Unterwegsseins“
Der zweite Ort, wo man dem Herrn begegnen kann, ist das Risiko des Unterwegsseins. Fragen, auch die geistlichen, können in der Tat zu Frustration und Trostlosigkeit führen, wenn sie uns nicht in Bewegung versetzen, wenn sie nicht unsere innere Bewegung auf das Antlitz Gottes und die Schönheit seines Wortes hin lenken. »Ihre äußere Pilgerreise«, so sagte Benedikt XVI., »war ein Ausdruck ihrer inneren Reise, der inneren Pilgerreise ihres Herzens« (Homilie am Hochfest der Erscheinung des Herrn, 6. Januar 2013). Die Sterndeuter halten nicht inne, um in den Himmel zu schauen und das Licht des Sterns zu betrachten, sondern begeben sich auf eine riskante Reise, die nicht von vornherein sichere Wege und genaue Landkarten kennt. Sie wollen herausfinden, wer der König der Juden ist, wo er geboren wurde und wo sie ihn finden können. Deshalb bitten sie Herodes, der wiederum die Anführer des Volkes und die Schriftgelehrten zusammenruft, die die Heilige Schrift befragen. Die Sterndeuter sind auf dem Weg: Die meisten Verben, die ihre Handlungen beschreiben, sind Verben der Bewegung.
Das gilt auch für unseren Glauben: ohne ein beständiges Unterwegssein und einen ständigen Dialog mit dem Herrn, ohne das Hören auf das Wort, ohne Beharrlichkeit kann er nicht wachsen. Es reicht nicht aus, ein paar Ideen über Gott zu haben und ein paar Gebete zu sprechen, die das Gewissen beruhigen. Es ist notwendig, zu Jüngern zu werden, die Jesus und seinem Evangelium folgen, mit ihm über alles im Gebet zu sprechen, ihn in alltäglichen Situationen und in den Gesichtern unserer Brüder und Schwestern zu suchen. Von Abraham, der sich in ein unbekanntes Land aufmachte, bis zu den Heiligen Drei Königen, die dem Stern folgten, ist der Glaube ein Weg, eine Pilgerschaft, eine Geschichte von Aufbrüchen und erneuten Aufbrüchen. Vergessen wir das nie: Der Glaube ist ein Weg, eine Pilgerschaft, eine Geschichte von Aufbrüchen und erneuten Aufbrüchen. Denken wir daran: Der Glaube wächst nicht, wenn er statisch bleibt. Wir können ihn nicht auf eine persönliche Andacht beschränken oder ihn innerhalb der Kirchenmauern einschließen, sondern wir müssen ihn nach draußen tragen, ihn in einem ständigen Unterwegssein zu Gott und zu unseren Brüdern und Schwestern leben. Fragen wir uns heute: Gehe ich auf den Herrn des Lebens zu, so dass er der Herr meines Lebens wird? Jesus, wer bist du für mich? Wohin rufst du mich, was erwartest du von meinem Leben? Welche Entscheidungen soll ich zugunsten anderer treffen?
„Es hat keinen Sinn, seelsorgerisch tätig zu sein, wenn wir nicht Jesus in den Mittelpunkt stellen und ihn anbeten“
Und schließlich, nach der Unruhe der Fragen und dem Wagnis des Unterwegsseins, ist der dritte Ort, wo man dem Herrn begegnen kann, das Staunen der Anbetung. Am Ende einer langen Reise und einer mühsamen Suche betraten die Sterndeuter das Haus, »sie sahen das Kind mit Maria, seiner Mutter, und sie warfen sich nieder und beteten es an« (vgl. V. 11). Das ist der entscheidende Punkt: unsere Unruhe, unsere Fragen, spirituellen Wege und Glaubenspraktiken müssen in die Anbetung des Herrn münden. Dort finden sie das Quellzentrum, denn alles entspringt dort, weil es der Herr ist, der das Fühlen, Handeln und Tun in uns weckt. Alles wird dort geboren und alles findet dort seinen Höhepunkt, denn das Ziel von allem ist nicht, persönlich etwas zu erreichen und Ruhm für sich selbst zu erlangen, sondern Gott zu begegnen und sich von seiner Liebe umarmen zu lassen, die unsere Hoffnung begründet, die uns vom Bösen befreit, die uns für die Liebe zu den Mitmenschen öffnet, die uns zu Menschen macht, die fähig sind, eine gerechtere und geschwisterlichere Welt aufzubauen. Es hat keinen Sinn, seelsorgerisch tätig zu sein, wenn wir nicht Jesus in den Mittelpunkt stellen und ihn anbeten. Das Staunen der Anbetung… Dort lernen wir, vor Gott zu stehen, nicht so sehr, um etwas zu erbitten oder etwas zu tun, sondern um einfach in der Stille innezuhalten und uns seiner Liebe anzuvertrauen, um uns von seiner Barmherzigkeit ergreifen und erneuern zu lassen. Und wir bitten oft um alles Mögliche, aber oft fehlt uns das Gebet der Anbetung. Wir haben den Sinn für die Anbetung verloren… Wie die Sterndeuter wollen wir uns heute – dazu lädt uns der Herr ein – niederwerfen, wollen wir uns Gott im Wunder der Anbetung ergeben. Beten wir Gott an und nicht unser eigenes Ich; beten wir Gott an und nicht die falschen Götzen, die uns mit der Verlockung von Ansehen und Macht verführen, mit der Verlockung der Falschnachrichten; beten wir Gott an, damit wir uns nicht vor den Dingen, die vergehen, und der verführerischen, aber leeren Logik des Bösen in die Knie gehen.
„Lasst uns keine Angst haben – das ist der Weg der Sterndeuter, der Weg aller Heiligen“
Brüder und Schwestern, öffnen wir unser Herz für die Unruhe! Bitten wir um den Mut, den Weg zu gehen, und münden wir in der Anbetung! Lasst uns keine Angst haben – das ist der Weg der Sterndeuter, der Weg aller Heiligen in der Geschichte. Die Unruhe spüren, sich auf den Weg machen, anbeten.
Brüder und Schwestern, lassen wir nicht zu, dass die Unruhe der Fragen in uns schwindet; hören wir nicht auf, unseren Weg zu gehen, und geben wir nicht der Apathie oder der Bequemlichkeit nach; und geben wir uns dem Staunen der Anbetung hin, wenn wir dem Herrn begegnen. Dann werden wir entdecken, dass ein Licht selbst die dunkelsten Nächte erhellt: Es ist Jesus, der strahlende Morgenstern, die Sonne der Gerechtigkeit, der barmherzige Schein Gottes, der jeden Menschen und jedes Volk auf Erden liebt.
Quelle: Vatican News
Ivan berichtet kurz über die Bedeutung der hl. drei Könige
INFORMATION: SIE HÖREN DIE LETZTE KINDERSENDUNG, AB FEBRUAR WIRD IVAN DIE JUGENDSENDUNG „VATER, SOHN UND HEILIGER GEIST“ LEITEN.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Luka berichtet über die Geschichte und theologische Punkte von den hl. drei Könige.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
In diesem Video kann man sehen wie Papst Benedikt XVI beigesetzt wird.
Lange war unklar, wie die Totenmesse für den emeritierten Papst Benedikt XVI. ablaufen würde. Dem nun veröffentlichten Messbüchlein kann man entnehmen, dass sich der Ablauf der Feier im Wesentlichen an früheren Papstbegräbnissen orientiert, aber einige liturgische Elemente angepasst wurden oder ganz fehlen.
Auch was die Delegationen betrifft, gibt es einen wichtigen Unterschied: Offiziell eingeladen wurden nur die Delegationen aus Deutschland und Italien, weitere Staats- und Regierungschefs nehmen in privater Form an der Feier teil.
Grundsätzlich gliedert sich die Zeremonie in drei Teile, von denen allerdings nur das Requiem öffentlich ist, das auf dem Petersplatz stattfindet.
Nur wenige Menschen waren am Mittwochabend zum Ritus der Sargschließung zugelassen, darunter unter anderem der Zeremoniar, der Erzpriester von Sankt Peter sowie mehrere Kardinäle und der Privatsekretär des Verstorbenen, Erzbischof Georg Gänswein. Radio Vatikan erfuhr am Mittwoch in der Basilika, dass der ursprünglich für Donnerstagmorgen geplante Ritus schon auf den Mittwochabend vorgezogen war.
Der Ablauf des Ritus wurde beschrieben wie folgt: An dem aufgebahrten Leichnam wird in lateinischer Sprache die Urkunde verlesen, die wichtige Stationen aus dem Leben und Wirken des Verstorbenen enthält. Dieses „Rogitum“ unterschreiben die Anwesenden, es wird danach auch öffentlich gemacht werden, hatte Pressesprecher Matteo Bruni am Dienstagabend gegenüber Journalisten angekündigt.
Anschließend folgt die Verhüllung des Gesichts des Verstorbenen mit einem Tuch, dies übernehmen der Privatsekretär und der Zeremonienmeister. Anschließend werden Münzen und Medaillen aus den Pontifikatsjahren sowie das Rogitum zu dem Verstorbenen in den Sarg aus Zypressenholz gelegt. Dann erst wird der Sarg geschlossen. All dies war, wie gesagt, entgegen den ursprünglichen Planungen schon für den Mittwochabend angesetzt.
Voraussichtlich zwischen 8.45 und 9.00 Uhr wird der Sarg von Trägern auf den Petersplatz gebracht, wo die Gläubigen bereits zum Gebet des Rosenkranzes versammelt sind. Auf dem Vorplatz des Petersdoms („Sagrato“) wird der Sarg in einer weithin sichtbaren Position in der Nähe des Altars niedergelegt. Um 9.30 Uhr beginnt mit dem feierlichen Gesang „Requiem aeternam dona ei, Domine“ (Die ewige Ruhe gib ihm, Herr) der zweite, öffentliche Teil der Zeremonie: die Messfeier für den Toten, das sogenannte Requiem. Papst Franziskus wird die Messe – wie in jüngster Zeit wegen seiner gesundheitlichen Schwierigkeiten infolge eines Knieleidens öfters geschehen – nicht selbst zelebrieren, sondern ihr vorstehen. Kardinal Giovanni Battista Re, der Dekan des Kardinalskollegiums, wird die Zelebration am Altar übernehmen.
Die überwiegend auf Latein gehaltene Messe unterscheidet sich nur wenig von einer „normalen“ Messfeier für Verstorbene. Vom Requiem für den im Amt verstorbenen Vorgänger Johannes Paul II. unterscheidet sich das Requiem für Benedikt bei den Lesungen. So wird nicht die Stelle aus dem Johannes-Evangelium vorgelesen, bei der Jesus den Petrus fragt: „Liebst du mich?“ und Petrus am Ende den Hirtenauftrag für die Kirche erhält. Stattdessen wird die Stelle aus dem Lukas-Evangelium gelesen, in der Jesus einem der mit ihm hingerichteten Verbrecher verspricht, dass er noch am selben Tag mit ihm im Paradies sein werde.
Danach folgt die Predigt von Papst Franziskus. In den Fürbitten wird dann zunächst auf Deutsch gebetet „für den emeritierten Papst Benedikt, der im Herrn entschlafen ist…“, dann folgen in unterschiedlichen Sprachen Fürbitten für den amtierenden Papst und weitere Anliegen.
Am Ende der Messe, etwa gegen 11 Uhr, leitet der Ritus der Aussegnung und Verabschiedung (Ultima Commendatio et Valedictio) über zum dritten und letzten Teil der Feierlichkeiten, dem eigentlichen Begräbnis. An dieser Stelle gibt es einen deutlichen Unterschied zum Begräbnis des Jahres 2005. Damals betete der Kardinalvikar für die Diözese Rom die feierliche Heiligenlitanei, anschließend gab es ein weiteres feierliches Gebet der Patriarchen der mit Rom unierten Ostkirchen für den Verstorbenen. Diese Elemente entfallen diesmal.
Begleitet vom Gesang „In paradisum deducant te Angeli“ (Zum Paradiese mögen Engel dich geleiten) wird der Sarg in die Grotten unter dem Petersdom getragen, wo er im früheren Grab von Johannes Paul II. beigesetzt wird.
Auch hier sind nur wenige Kardinäle, der Zeremoniar sowie der Privatsekretär anwesend. Allerdings sollen im Anschluss Bilder des feierlichen Akts veröffentlicht werden. Begleitet von Psalmengesängen wird zunächst der Sarg aus Zypressenholz, der auf dem Petersplatz zu sehen war, versiegelt. Er wird in einen Zinksarg gegeben, der sofort verschweißt und ebenfalls mit Siegeln versehen wird. Der Zinksarg wiederum wird in einen weiteren Holzsarg gelegt, der dann schließlich in die Grablege hinabgelassen wird.
Offizielle Delegationen aus Deutschland und Italien sowie ökumenische Delegationen werden erwartet. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz nehmen am Donnerstag am Trauergottesdienst für den verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. in Rom teil. Das teilten das Bundespräsidialamt sowie ein Sprecher der Bundesregierung am Dienstag in Berlin mit. Zur Delegation gehören demnach auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sowie Bundesratspräsident Peter Tschentscher und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth. Damit sind das erste Mal in der jüngeren Geschichte die Spitzen aller fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik gemeinsam im Ausland. Sie reisen nach Angaben des Präsidialamtes in verschiedenen Flugzeugen. Aus Italien werden Bundespräsident Mattarella und zahlreiche weitere Spitzenvertreter erwartet.
Doch noch viele weitere Staatsoberhäupter und Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft haben ihr Kommen angekündigt, darunter das belgische Königspaar, die emeritierte Königin von Spanien Sofia, die Präsidenten Polens, Portugals, Ungarns, Litauens, Sloweniens und Togos und die Regierungschefs der Tschechischen Republik, aus Gabon und der Slowakei; sowie Minister aus Zyperns, Kolumbien, Kroatien, Frankreichs und Großbritanniens
Quelle: Vatican News
Video von Vatican News: Letzte Tage von Papst Benedikt XVI (6) In memoriam Benedikt XVI. – Unser Interview mit Erzbischof Georg Gänswein – YouTube
Wenn es jemanden gibt, der Benedikt XVI. in seinen letzten Jahren und Stunden nahe war, dann heißt diese Person Georg Gänswein. Der Erzbischof kam an diesem Mittwoch für ein Interview über die letzten Momente mit dem emeritierten Papst in die Redaktion von Radio Vatikan.
![]() |
![]() |
Benedikt XVI. ging soweit zu sagen, daß er den „praktizierenden Katholiken“ und vor allem praktizierenden Menschenfeind Joe Biden nicht bei seiner Beerdigung haben will! Dies läßt sich der Formulierung entnehmen, mit der die Sprecherin des Weißen Hauses Karine Jean Pierre gestern bekanntgab, daß US-Präsident Joe Biden nicht an der Beisetzung von Benedikt XVI. in Rom teilnehmen wird.
Die Frage an Pierre lautete: „Der verstorbene Papst Benedikt wird am Donnerstag beigesetzt. Werden die Vereinigten Staaten eine Delegation nach Rom entsenden?“
Karine Jean Pierre: Um Ihre Frage zu beantworten: Der US-Botschafter beim Heiligen Stuhl, Joe Donnelly, wird die Vereinigten Staaten bei der Beerdigung des Papstes vertreten und damit dem Wunsch des verstorbenen Papstes und des Vatikans entsprechen. So lauteten ihre Forderungen. Das war ihr Wunsch. Und das ist es, was Sie von den Vereinigten Staaten sehen.
In einem Interview im Corriere Della Sera vom 1. März 2021 hatte Benedikt XVI. kurz nach Amtsantritt des neuen US-Präsidenten seine Meinung über den „praktizierenden Katholiken“ Joe Biden geäußert.
„Es ist wahr, er ist katholisch und gläubig. Und persönlich ist er gegen die Abtreibung… Aber als Präsident neigt er dazu, in Kontinuität mit der Linie der Demokratischen Partei zu handeln…“
Das hinderte Papst Franziskus nicht daran, Biden am 29. Oktober 2021 die „Absolution“ zu erteilen und ihm zu attestieren, ein „praktizierender Katholik“ zu sein, der die Kommunion empfangen dürfe. Genau das Gegenteil hatte zuvor ein Gutteil der US-Bischöfe erklärt.
Da es der Fall ist, daß Joe Biden als Präsident der USA weltweit die Abtreibung, Homosexualisierung und Gender-Ideologie durchsetzen will, hatte der verstorbene Papst allen Grund, die Anwesenheit dieses mächtigsten Politikers der Welt und Vertreters eines lebensfeindlichen Establishments bei seiner Beisetzung nicht zu wünschen.
Steht die Aussladung auch in einem Zusammenhang mit Interventionen (und Machinationen) der damaligen US-Regierung, der Joe Biden als Vizepräsident angehörte, als Benedikt XVI. seinen Amtsverzicht erklärte?
Quelle: Katholisches.info
Die frühere Aussenministerin Hillary Clinton spielte wohl eine Hauptrolle, in der Obama Regierung, wo man Papst Benedikt XVI gezwungen hat zum Rücktritt.
Führte die US-Regierung Regie beim Rücktritt von Papst Benedikt XVI.? Entsprechende Annahmen wurden schon bald nach dem historisch beispiellosen Amtsverzicht laut, besonders jedoch 2016, als von Wikileaks E‑Mails zwischen Hillary Clinton und ihrem Wahlkampfmanager John Podesta veröffentlicht wurden. Beide spielten in der Regierung Obama eine nicht unerhebliche Rolle. Divisionsgeneral Piero Laporta, ehemaliger Leiter des Amtes Wehrpolitik des italienischen Generalstabs, enthüllte gestern in einer Kolumne neue Details, daß höchste Machtzirkel der USA den Amtsverzicht von Benedikt XVI. erzwungen hätten. Zirkel, die von jenen heute in Washington nicht sehr verschieden sind. Damals war Joe Biden Vizepräsident, heute ist er Präsident der USA. Hier die Übersetzung der Kolumne von General Laporta:
Von Piero Laporta*
3. Januar 2023
Mir schaudert, als ein Kapazunder der Gemeinschaft Sant’Egidio vor einem Mikrophon der RAI Krokodilstränen für Benedikt XVI. ehrwürdigen Andenkens vergießt. Die Erinnerungen laufen vor mir ab, sie jagen sich gegenseitig, stürmen herbei, während diese honigsüße Stimme versucht, über den Weg zu schleimen, der Seine Heiligkeit Benedikt XVI. in den Himmel führt.
Diese Stimme führt mich zurück zu einem großen römischen Zirkel, der noch heute aktiv ist, zu einem führenden Abgesandten der US-Regierung, der seine Hände im italienischen Finanzgeschäft (wo er immer noch tätig ist) und in der italienischen Politik hat, zu einer Figur in den obersten Rängen der National Security Agency (NSA), die mit dem Rücktritt prahlte, zu dem Seine Heiligkeit Benedikt XVI. gezwungen würde. Das war in den ersten Wochen seines Pontifikats.
Er tat dies mit einer Unbefangenheit und Arroganz, daß er den Plan sogar über seine eigene, sehr mächtige Organisation hinaus durchschimmern ließ. Das Fernsehprogramm von heute morgen erinnert mich auch an den falschen Philosemiten, überzeugten Freimaurer und echten Ephebophilen, der die letzten Monate des Lebens von Johannes Paul II. quälte, indem er die verleumderische Informationstafel in Yad Vashem befürwortete, um den ehrwürdigen Pius XII. zu besudeln, jenen gigantischen Pontifex, der 1947 von den Großeltern der heutigen Verwalter von Yad Vashem für den Friedensnobelpreis nominiert worden war.
In dieser römischen Clique, die eingehängt mit den „Gott ist tot“ und „Jesus ist eine Fakenews“ verkehrt, machte sich, als S. H. Benedikt XVI. gewählt wurde, die blanke Panik breit wie im Hofstaat des Pharao, als das Rote Meer zurückflutete. Die „Mafia von Sankt Gallen“? Die war, das ist kein Scherz, nur ein Feigenblatt im Vergleich zu diesem römischen Sumpf, dieser Kuppel von Dämonen, die S. H. Benedikt XVI. isolierte und alleinließ, als die Auftragskiller der Neschionalseciuritiädschensi die Wahrheit geißelten und dann kreuzigten.
Was unmittelbar danach geschah – die Kriege, die Angriffe auf Syrien, Libyen, Tunesien und Ägypten, den Kaukasus und Rußland, die Nervengase und Viren – all der Unrat, der die Menschheit krank macht und verarmt und es den Dämonen ermöglicht, den Armen den Tisch zu decken, solange sie sich nur vermehren [nicht die Menschen, sondern die Armen], wäre unmöglich gewesen, wenn die Kirche ihre freie, gewichtige und klare Stimme hätte behalten können, der man sich aber durch Freundschaften mit argentinischen Obristen und dann durch Kniebeugen vor den britischen Bruderschaften rund um die Anti-Papst-Königin entledigt hatte.
Die Bösen vergessen jedoch immer eine elementare und offensichtliche Tatsache: Die Guten sterben, aber das Rote Meer schließt sich und die Bösen sterben auch, und der Richter ist nur einer.
Soweit der ehemalige General Laporta am 3. Januar 2023.
Der katholische Publizist Maurizio Blondet bemerkte dazu: „Der General ist sicherlich gut beraten, den Namen der NSA-Führungskraft zu verschweigen, die behauptete, Benedikt ad nutum [bei Bedarf] zum Rücktritt bewegen zu können.“
Blondet selbst hatte im September 2015 den Artikel „Ratzinger konnte ‚weder kaufen noch verkaufen‘ veröffentlicht, den er in Reaktion auf die Kolumne von General Laporta gestern erneute vorlegte.
von Maurizio Blondet
28. September 2015
Als Papst Benedikt im Februar 2013 plötzlich und unerklärlicherweise zurücktrat, wurde die Vatikanbank IOR aus der SWIFT ausgeschlossen. Damit wurden alle Zahlungen des Vatikans unmöglich gemacht, und die Kirche wurde wie ein State Sponsors of Terrorism (laut US-Regierung) behandelt wie der Iran. Es war ein wirtschaftlicher Ruin, der durch eine aggressive Kampagne gegen die Vatikanbank IOR gut vorbereitet wurde, was durch die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen durch die italienische Justiz (die es nie verabsäumt, bestimmten internationalen Anordnungen Folge zu leisten) bestätigt wurde.
Nur wenige wissen, was SWIFT (die Abkürzung steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist: Theoretisch handelt es sich um ein weltweites Clearing-System, das 10.500 Banken in 215 Ländern vereint. In Wirklichkeit ist es das geheimnisvollste, aber zugleich unbestrittene Zentrum der amerikanisch-globalistischen Finanzmacht, der Erpressungsstab, auf dem die Hegemonie des Dollars beruht, das mächtigste Mittel der wirtschaftlichen und politischen Spionage (zum Nachteil vor allem von uns Europäern) und das furchterregendste Instrument, mit dem die globale Finanzwelt den Staaten, die nicht gehorchen, die Beine abhackt.
So wurde beispielsweise die iranische Zentralbank als Vergeltung für das angebliche Atomprogramm des Landes aus dem SWIFT-Netzwerk ausgeschlossen. Das bedeutet, daß der Iran sein Rohöl nicht mehr in Dollar verkaufen kann, daß seine Kreditkarten im Ausland nicht gültig sind und daß Teheran keine internationalen Finanztransaktionen mehr tätigen kann, außer in bar und in versteckter Form, also in illegalen Formen gemäß der internationalen von den USA diktierten Ordnung. 2014 wurde die französische Bank BNP Paribas von der US-amerikanischen „Justiz“ dazu verurteilt, 8,8 Milliarden Dollar zu zahlen, weil sie angeblich Teheran dabei geholfen hatte, die SWIFT-Blockade zu umgehen. An wen mußte die Bank die astronomische Milliardenstrafe zahlen? An die USA!
Die Drohungen gegen Moskau, es aus dem SWIFT-Netz auszuschließen, als Vergeltung für die sogenannte Annexion der Krim – ein enormer Schaden für die Wirtschaft des Landes – beschleunigten Bemühungen zur Einrichtung eines eigenen Clearingkreislaufs als SWIFT-Alternative durch die BRICS-Staaten, in denen China und Rußland die Vormachtstellung innehaben und der in Yuan und Rubel und nicht in Dollar arbeitet. Diese Bemühungen erfolgen nur, um sich der Erpressung zu entziehen, die SWIFT gegenüber souveränen Staaten ausübt.
Die belgische Website Media-Presse (SWIFT hat ihren Sitz in Belgien) berichtete am 5. April 2015 über die von Peking und Moskau ins Leben gerufene SWIFT-Alternative mit folgendem Beispiel:
„Wenn eine Bank oder ein Gebiet aus dem System ausgeschlossen wird, wie es beim Vatikan in den Tagen vor dem Rücktritt von Benedikt XVI. im Februar 2013 der Fall war, werden alle Transaktionen blockiert. Ohne die Wahl von Papst Bergoglio abzuwarten, wurde das Swift-System mit der Ankündigung des Rücktritts von Benedikt XVI. wieder freigegeben.
Es gab eine Erpressung, woher auch immer, die über SWIFT gegen Benedikt XVI. ausgeübt wurde. Die tieferen Gründe dafür sind nicht geklärt, aber es ist klar, daß SWIFT direkt in die kirchlichen Angelegenheiten eingegriffen hat.“
Dies erklärt und rechtfertigt den beispiellosen Rücktritt Ratzingers, den viele von uns für einen Akt der Feigheit halten hätten können. Die Kirche wurde wie ein „Terrorstaat“ oder noch schlimmer behandelt – denn es ist anzumerken, daß etwa ein Dutzend Banken, die in die Hände des Islamischen Staates im Irak und in Syrien gefallen waren, „nicht von SWIFT ausgeschlossen“ wurden und weiterhin internationale Transaktionen durchführen können – während die Finanzabteilung des Vatikans nicht mehr in der Lage war, die Nuntiaturen zu bezahlen oder Gelder an die Missionen zu senden. Sogar die Geldautomaten in der Vatikanstadt waren blockiert worden. Die Kirche Benedikts konnte weder „kaufen noch verkaufen“. Ihr wirtschaftliches Überleben hatte die Stunden gezählt.
Er mußte durch einen Vertrauten ersetzt werden: Ratzinger „hätte niemals, er, der gegen den vorherrschenden Relativismus kämpfte, ‚Öffnungen‘ zur Schwulen-Welt und Gender-Ideologie akzeptiert. Niemals hätte er sich der ‚Welt‘ (und dem Globalismus) unterworfen, wie es dann Bergoglio getan hat. Die großen globalistischen Mächte haben es eilig, und Ratzinger war ein eklatantes Hindernis, ein Rückschlag auf ihrer blitzartigen Flugbahn.“
Wie überstürzt Ratzingers Abschuß vollzogen wurde, zeigt auch ein Detail, das Luciano Canfora ins Spiel brachte. Der reuelose Kommunist und exzellente Kenner der Geschichte des Römischen Reiches und Latinist stellte in dem Motu proprio, mit dem Benedetto seinen Rücktritt aus Altersgründen begründete („Ingravescente Aetate“), eine Reihe von lateinischen Fehlern fest: elementare Fehler in der Konkordanz der Fälle, die einen Schuljungen erröten lassen. Nun kann Ratzinger diese Fehler nicht gemacht haben. Der Text wurde von anderen geschrieben, und er wurde in einem Hubschrauber weggeschickt, was in weltweiter Fernsehausstrahlung allen vor Augen geführt wurde?
Sobald man den Hubschrauber, der den Zurückgetretenen abtransportierte, aufsteigen sah, wurde der Zahlungsverkehr durch SWIFT wieder freigegeben, wurden die Geldautomaten wieder geöffnet und die Weltgeltung der Vatikanbank wiederhergestellt. Sie haben nicht auf die Wahl Bergoglios gewartet; der Rauswurf und Abtransport des „weißen Terroristen“ hat ihnen gereicht.
In den noblen und für Ottonormalbürger unerreichbaren Salons zwischen der Wall Street, Washington und London war man sich offenbar bereits sicher, daß das Konklave den Thron an einen Modernisten vergeben würde, an jemanden, dem sie vertrauen konnten. Wie das? War die SWIFT-Sanktion offenkundig mit den „Verschwörern“ in Purpur koordiniert, die unter der Führung von Carlo Maria Martini (einem Kardinal, der, wohlgemerkt, für sich selbst die Euthanasie forderte) schon Jahre zuvor Bergoglio zu ihrem Kandidaten gemacht hatten? Gab es eine Vereinbarung der Verschwörer mit einer externen starken Macht, der sie ideologisch nahestehen?
Vielleicht mag die Wahl von Bergoglio nicht ungültig sein, aber es scheint so zu sein, daß Ratzingers Rücktritt – er wurde vom Thron Petri gestoßen – eine Konstruktion ist. Das Verhalten Ratzingers, der scheinbar zweideutig das weiße Gewand und den Titel des Heiligen Vaters trägt, mag dies bestätigen: Er will vielleicht denen, die es verstehen können, signalisieren, ohne es sagen zu können, daß er vertrieben wurde und nicht freiwillig gegangen ist.
Nun sollte man wissen, daß es Präsident Obama zusammen mit Hillary Clinton war, der die Vatikanbank vom SWIFT-System ausschloß, weil, wie einer ihrer Komplizen, John Podesta, gesagt hatte:
„Im Vatikan braucht es eine Farbenrevolution.“
Das ist ein Codewort, mit dem unter Obama von den USA betriebene Regimewechsel in anderen Ländern gemeint sind.
Jene, die glauben, Ratzinger hätte sich widersetzen, an Ort und Stelle bleiben und diese Macht in Frage stellen können, machen sich, so fürchte ich, etwas vor. Noch schlimmer wäre es, ihn zu beschuldigen, die Macht, die ihn unter Zwang hielt, nicht öffentlich anzuprangern und zu entlarven: Dieser Zwang war eine ständige Bedrohung, ein falsches Wort von ihm hätte die Sanktionen reaktiviert.
Vielleicht hat selbst er, ein großer Theologe, aber nicht unbedingt ein Kenner der internationalen Finanzwelt, nicht verstanden, was SWIFT ist. Selbst jene traditionalistischen Kritiker, die ihm Feigheit vorwerfen oder jene, die behaupten, er habe spontan und rechtmäßig abgedankt, sind mit SWIFT meist nicht vertraut. Dieses System ist außer einigen wenigen internationalen Finanzinsidern niemandem bekannt, obwohl alle die Abkürzung kennen. Wir sind nicht mehr im 14. Jahrhundert, es sind keine Schwerter oder Ohrfeigen nötig, um einen Papst zu entthronen. Alles, was heute noch nötig ist, ist ein Online-Befehl über ein totales, aber unsichtbares Machtsystem, das der Öffentlichkeit unbekannt ist.
*Piero Laporta, 1999 vom italienischen Staatspräsidenten mit dem Verdienstorden der Republik ausgezeichnet, trat im Rang eines Divisionsgenerals in den Ruhestand. Er leitete zuletzt das Amt für Wehrpolitik des Generalstabs. Seither ist er publizistisch tätig, weil er die journalistische Zweideutigkeit vieler Medien für „unerträglich“ hält. Laporta ist Katholik, verheiratet und Vater von zwei Kindern.
*Maurizio Blondet, katholischer Publizist, bis 2015 Chefredakteur des italienischen Pressedienstes Effedieffe.
Quelle: Katholisches.info
Pressesprecher Matteo Bruni hat weitere Details für die Grablegung von Benedikt XVI. bekannt gegeben. So werde der emeritierte Papst im Großen und Ganzen wie ein amtierender Papst beerdigt. Nur in einigen Elementen werde das Begräbnis von einem „normalen“ Papstbegräbnis abweichen.
Dies betrifft insbesondere die abschließenden Gebete der Diözese Rom und der Ostkirchen, die sich auf den Tod eines amtierenden Papstes beziehen, so dass diese im Fall des Begräbnisses von Benedikt XVI. nicht gesprochen werden. Dies ist ein deutlicher Unterschied zum letzten Begräbnis eines amtierenden Pontifex, des heiligen Johannes Paul II., welches durch den damaligen Kardinaldekan Joseph Ratzinger geleitet worden war. Zu dieser Gelegenheit hatte der Kardinalvikar für die Diözese Rom, Camillo Ruini, die feierliche Heiligenlitanei gebetet. Im Anschluss gab es ein weiteres feierliches Gebet der Patriarchen der mit Rom unierten Ostkirchen für den Verstorbenen statt.
Alle Gebete seien der Situation angepasst worden, dass ein emeriterter Papst zu Grabe getragen werde, hieß es. Auch die Lesungen sind unterschiedlich, während die Grabbeigaben denen entsprechen, mit denen Benedikts Vorgänger beerdigt werden, so etwa die die Münzen und Medaillen aus den Jahren seines Pontifikats (2005–2013), das Pallium und das Rogito, ein Text, mit dem das Pontifikat kurz beschrieben wird. Dieser wird in einen versiegeltem Metallzylinder in den Sarg gelegt. Nach der Zeremonie solle er wohl öffentlich gemacht werden, erläuterte Bruni. Der Bischofsstab oder die Ferula gehören demnach – wie üblich – nicht zu den Grabbeigaben.
Auch der Sarg entspricht dem eines päpstlichen Begräbnisses: Der aus Zypressen gefertigte Sarg wird am Mittwochnachmittag mit einem besonderen Ritus verschlossen und am Tag der Beerdigung gegen 8.45 Uhr feierlich aus dem Petersdom auf den Platz getragen und ausgestellt werden. Die Gläubigen haben so die Möglichkeit, einen Rosenkranz für den Verstorbenen zu beten, bevor das Requiem beginnt. Am Ende der Messe werden die sterblichen Überreste Benedikts XVI. in die Grotten überführt.
Einem weiteren für Papstbegräbnisse eigenen Ritus treu wird ein Band mit den Siegeln des Domkapitels von Sankt Peter, des Päpstlichen Hauses und des Amtes für Liturgische Feiern um den Zypressensarg gelegt. Anschließend wird der Zypressensarg in einen geschweißten und versiegelten Zinksarg gelegt, der wiederum in eine Holzkiste kommt. Diese wird dann an der ursprünglichen Grabstätte von Johannes Paul II. beigesetzt.
Franziskus wird die Messe – wie in letzter Zeit wegen seiner gesundheitlichen Schwierigkeiten öfters geschehen – nicht selbst zelebrieren, sondern ihr vorstehen und auch die Predigt sprechen. Zelebrant ist demnach der Dekan des Kardinalskollegiums, Kardinal Re.
Öffentlich übertragen werden allerdings nur die Momente auf dem Petersplatz, der Ritus in den Vatikanischen Grotten findet – wie in der Vergangenheit bei anderen Papstbegräbnissen – abseits der Öffentlichkeit statt. Die genaue Inschrift des Grabs ist noch nicht bekannt.
Offizielle Delegationen aus Deutschland und Italien sowie ökumenische Delegationen werden erwartet. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz nehmen am Donnerstag am Trauergottesdienst für den verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. in Rom teil. Das teilten Bundespräsidialamt sowie ein Sprecher der Bundesregierung am Dienstag in Berlin mit. Zur Delegation gehören demnach auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sowie Bundesratspräsident Peter Tschentscher und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth. Damit werden die Spitzen aller fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik beim Papstbegräbnis anwesend sein. Sie reisen nach Angaben des Präsidialamtes in verschiedenen Flugzeugen.
Steinmeier wird auch von seiner Frau Elke Büdenbender begleitet. Steinmeier ist Protestant, Büdenbender Katholikin. Steinmeier hatte sich zudem am Dienstag in das Kondolenzbuch eingetragen, das seit Montag in der Apostolischen Nuntiatur in Berlin ausliegt. Sein Eintrag dort lautet: „Ich trauere mit den Katholiken aus Deutschland und der ganzen Welt um Papst Benedikt XVI. Sein Glauben, seine intellektuelle Kraft und seine menschliche Bescheidenheit werden den Menschen in seiner Heimat Deutschland in lebendiger Erinnerung bleiben.“
Neben den Metropoliten Emmanuel von Chalcedon und Polycarp von Italien für das ökumenische Patriarchat von Konstantinopel sowie Metropolit Antonij (Sewrjuk), Verantwortlich für das Außenamt des Mokauer Patriarchats, wird auch der neue Moderator des Zentralausschusses des Weltkirchenrates, Heinrich Bedford-Strom anwesen sein.
Viele weitere Staatsoberhäupter und Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft haben ihr Kommen angekündigt. Schätzungen der römischen Behörden – die allerdings nach oben korrigiert werden könnten – sprechen von 70.000 Trauergästen an der Beerdigung. Bereits an diesen Dienstag hat der Pilgerstrom die ursprünglichen Schätzungen weit übertroffen. Wurden anfangs während der dreitägigen Aufbahrung im Petersdom insgesamt etwa 100.000 Pilger erwartet, erwiesen mittlerweile nach zwei Tagen etwa 135.000 Besucher dem emeritierten Papst die letzte Ehre.
Das Requiem auf dem Petersplatz mit Rosenkranzgebet wird ab 8.40 Uhr am Donnerstag über die üblichen Kanäle (Youtube, Facebook, Homepage, App) durch Vatican News und Partnersender übertragen. Das vatikanische Kommunikationsdikasterium stellt mit Unterstützung der Kolumbusritter jedoch auch die nötige Infrastruktur zur Verfügung, um die Live-Übertragung der Totenmesse unter Vorsitz von Papst Franziskus weltweit (in Mondovision) zu ermöglichen. Mehr als 400 Bischöfe und 4000 Priester werden nach jetzigem Stand konzelebrieren. Mehr als 600 Journalisten haben sich für die Trauerfeier akkreditiert.
Quelle: Vatican News
Mehr als 120 Kardinäle, fast 400 Bischöfe und fast 4.000 Priester werden am morgigen Donnerstag, dem 5. Januar, gemeinsam mit dem Papst das Begräbnis des emeritierten Papstes auf dem Petersplatz feiern, zu dem nach Angaben der Präfektur von Rom mehr als 60.000 Pilger erwartet werden. Neben Papst Franziskus wird auch der Dekan Kardinal Giovanni Battista Re am Altar stehen.
Andererseits sind nach den jüngsten Angaben des vatikanischen Pressebüros mehr als 1.000 Journalisten aus mehr als 30 Ländern akkreditiert, um über die Beerdigung von Benedikt XVI. zu berichten.
Die Zeremonie wird feierlich, aber nüchtern sein und die Wünsche des Verstorbenen respektieren. Der Heilige Stuhl hat offiziell nur die Regierungs- und Präsidentendelegationen von Italien und Deutschland, dem Heimatland von Joseph Ratzinger, sowie das gesamte diplomatische Korps eingeladen. Von spanischer Seite werden Königin Sofia, der Minister der Präsidentschaft, Félix Bolaños, und die spanische Botschafterin beim Heiligen Stuhl, Isabel Celaá, teilnehmen.
Außerdem wird erwartet, dass mindestens ein halbes Dutzend spanischer Bischöfe an der Beerdigung teilnehmen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Generalsekretär der Spanischen Bischofskonferenz, der Kardinalerzbischof von Barcelona, Juan José Omella, der Kardinalerzbischof von Madrid, Carlos Osoro, und der Weihbischof von Toledo, César García Magán, die jeweils im Namen der Spanischen Bischofskonferenz teilnehmen werden.
Sobald sich die Türen des Petersdoms heute Abend um 19.00 Uhr schließen, wird nach drei Tagen in der Grabkapelle mit der Vorbereitung des Leichnams für die Beisetzung begonnen. Es wird erwartet, dass enge Freunde von Benedikt XVI., darunter sein persönlicher Sekretär Georg Gänswein, der ihm all die Jahre zur Seite stand, anwesend sein werden, um über seinen Leichnam zu wachen, so wie sie es in der Grabkapelle taten, die im Kloster Mater Ecclesiae im Vatikan eingerichtet wurde, als er am vergangenen Samstag starb.
Vor der Schließung der Kapelle wird sein Gesicht mit einem weißen Seidenschleier bedeckt, wie es bei der Beerdigung von Johannes Paul II. im Jahr 2005 geschehen ist. Damals dauerte die Beerdigung drei Stunden und wurde vom damaligen Dekan des Kardinalskollegiums, Kardinal Joseph Ratzinger, geleitet.
Quelle: News360
Die Bedeutung des emeritierten Papstes Benedikt XVI.
Bern (novaradio.ch): An Silvester starb der frühere Papst Benedikt XVI. Es ist eine grosse Gnade, am Gedenktag eines anderen Papstes, des Heiligen Silvesters, zu sterben. Der heilige Silvester erlebte die Abkehr der christenfeindlichen Politik des Römischen Reiches zugunsten einer eher christenfreundlichen Behandlung. Ob es tatsächlich die Konstantinische Schenkung gab, durch welche die Stadt Rom Papst Silvester und all seinen Nachfolgern geschenkt wurde, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Auf jeden Fall wurde das Christentum allmählich Staatsreligion. Bei Benedikt XVI. ist es gerade umgekehrt gewesen. Er hat miterlebt, wie nach Jahrhunderten christlicher Prägung das Christentum mehr und mehr seinen Stellenwert im öffentlichen Leben verlor. Die grosse Leistung von Papst Benedikt war, dass er aufgezeigt hat, dass die moderne Welt ohne Glauben Gefahr läuft, in die Barbarei zu versinken. Papst Benedikt war ein grosser Philosoph, der Vernunft und Glauben als Einheit sah. Wenn wir das grosse Erbe dieses grossen Theologen und Papstes ehren wollen, ist es wichtig, sich mit seinen Gedanken auseinanderzusetzen. Der Katholik scheut sich oft davor, sich intellektuell mit dem Glauben zu befassen. Dabei lehrt uns die Kirche, dass es wichtig ist, seinen Glauben zu kennen. Wenn wir den katholischen Glauben in der modernen Welt vertreten und andere Menschen vom Evangelium überzeugen wollen, ist es nötig, auf Augenhöhe mit den Menschen, die nicht gläubig sind, diskutieren zu können. Wissen in Philosophie, Naturwissenschaft und Geschichte ist dabei eine Voraussetzung. Auf die Fürsprache dieses grossen Papstes vertrauend dürfen wir es wagen, mit Selbstbewusstsein den katholischen Glauben zu verkünden, der im Gegensatz zu dem, was immer wieder von Feinden der Kirche behauptet wird, nicht in Widerspruch zu den Erkenntnissen der modernen Welt steht. Der Katholik verneint nicht die Wissenschaft, er verneint den moralischen Relativismus. Wenn wir uns die heutige Welt anschauen, dann dominieren viele Theorien, die rein gar nichts mit Wissenschaft zu tun haben, sondern nur mit dem moralischen Relativismus. Die Genderideologie, lebensfeindliche Gesetze wie Abtreibung oder Sterbehilfe, etc. basieren nicht auf der Wissenschaft, sondern auf einer fehlenden gesellschaftlichen Moral. Wir Katholiken sind aufgerufen, mit Hilfe unseres neuen Fürsprechers im Himmel diesen Irrwegen Einhalt zu gebieten. Möge Papst Benedikt uns dabei unterstützen. DR
Seit Montagfrüh ist der Leichnam von Benedikt XVI. im Petersdom aufgebahrt. Tausende von Menschen nehmen Abschied vom emeritierten Papst, der am Silvestertag im Alter von 95 Jahren in Rom verstorben ist. Beigesetzt wird Benedikt im früheren Grab seines Vorgängers Johannes Paul II.. Das bestätigte Vatikansprecher Matteo Bruni am Montag.
Laut dem vatikanischen Presseamt kamen bis 14 Uhr diesen Montag 40.000 Menschen in den Petersdom. Schon vor der Öffnung der Basilika bildete sich eine lange Schlange von Menschen auf der Via della Conciliazione, die dem 2013 von seinem Amt zurückgetretenen Papst die letzte Ehre erweisen wollten. Noch bis Mittwochabend ist der Petersdom für Trauergäste geöffnet, die am aufgebahrten Leichnam des Papstes aus Deutschland kurz innehalten oder beten wollen.
Wie im Fall seines Vorgängers Johannes Paul II. 2005 ist auch der Leichnam Benedikts vor dem Hauptaltar der Peterskirche und der sogenannten „Confessio“ aufgebahrt, angetan mit einem roten Messgewand, die bischöfliche Mitra auf dem Kopf. Zu beiden Seiten halten Schweizergardisten die Ehrenwache.
Zu den ersten Gästen am aufgebahrten Leichnam des früheren Papstes gehörte die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni.; kurz darauf kam auch der italienische Präsident Mattarella. Benedikt XVI./Joseph Ratzinger war von 2005 bis 2013 Oberhaupt der katholischen Kirche. Meldet Vatican News
Hier die Bilder aus dem Petersdom (Bilder von Vatican News)
Video aus dem Kloster Mater Ecclesiae bis Petersdom https://youtu.be/k0vmyUJSAAM
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
DAS GANZE NOVARADIO.CH TEAM WÜNSCHT IHNEN EIN FROHES, GESUNDES UND VOM GOTT GESEGNETES NEUES 2023 JAHR.
Bern, 31.12.2022 (novaradio.ch): Ein grosser Mensch, Theologe und Papst hat uns im 95. Alter verlassen. In einer sehr schwierigen Zeit war er unser Fels in der Brandung.
Er hat immer die richtigen Wörter gefunden. Benedikt XVI war immer ein Brückenbauer und Hüter der Tradition und Wächter des tridentinischen Ritus.
Möge Gott seiner Seele gnädig sein und Ruhe im Frieden.
Einleitung
Unser Herr Jesus Christus sagt: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt,
wird leben, auch wenn er stirbt.“ So beten wir voll Vertrauen zu ihm:
Antwortruf
Herr Jesus Christus: Wir bitten Dich erhöre uns.
Bitten
Papst emeritus Benedikt XVI. ist gestorben und wir trauern um ihn: Dir hat er vertraut,
mit Dir hat er gelebt, Dich hat er gesucht. So führe ihn jetzt zum ewigen Leben und schenke ihm
die Freude der Auferstehung.
Benedikt XVI. hat Dir und den Menschen als Priester, Bischof und Papst gedient: Stärke alle,
die teilhaben an Deiner Hirtensorge, damit sie Deine Frohbotschaft treu verkünden und die
Sakramente zum Heil der Menschen feiern.
Benedikt XVI. hat in theologischer Forschung und Lehre Dein Wirken für uns Menschen bedacht
und für andere erschlossen: Schenke den Forschenden und Lehrenden der Theologie die Gabe,
den christlichen Glauben immer tiefer zu verstehen und anderen zu vermitteln.
Benedikt XVI. hat in seinem geistlichen Leben die persönliche Begegnung mit Dir gesucht:
Komm Du auch uns entgegen und öffne unsere Herzen für Deine Gegenwart in unserem Leben.
Benedikt XVI. war die besondere Sorge für die Einheit der Kirche anvertraut: Bewahre uns in
der Gemeinschaft Deiner Kirche und führe uns zur Einheit mit allen, die an Dich glauben.
Benedikt XVI. lebte und wirkte an vielen verschiedenen Orten und blieb seiner Heimat dennoch
verbunden: Schenke auch uns die Freude an der lebendigen Gemeinschaft in unserer gemeinsamen
Heimat und lass uns offen sein für die Begegnung mit Menschen anderer Herkunft.
Benedikt XVI. ging durch Krankheit und Leiden: Steh allen Kranken und Leidenden bei in ihrer Not
und heile sie. Nimm sie an die Hand, wenn sie vom Tod zum Leben bei Dir aufbrechen.
Abschluss
Herr Jesus Christus, Du bist das Licht der Welt. So mache alle Finsternis hell, auch die des Todes,
und erhöre unsere Bitten, der du in der Einheit mit dem Vater und Heiligen Geist lebst und herrschst
in alle Ewigkeit. Amen.
Quelle: Erzbistum München
Barmherziger Vater,
Benedikt XVI. hat Dir und den Menschen auf vielfältige Weise gedient.
Er hat Dein Wort in Lehre und Verkündigung ausgelegt,
die Sakramente gespendet und Dein Volk als Hirte geführt.
Wir bitten Dich:
Nimm ihn auf in die Freude ewigen Lebens mit Dir.
Lass ihn nun schauen, was er geglaubt und wofür er gelebt hat.
Tröste alle, die um ihn trauern mit Deiner Zuneigung und Nähe.
Uns alle stärke in unserem Zeugnis für Dein Evangelium in Wort und Tat
und bewahre uns in der Einheit Deiner Kirche.
Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.
Quelle: Erzbistum München
Der emeritierte Papst Benedikt XVI. wird ab 2.1. im Petersdom aufgebahrt werden, damit die Gläubigen von dem Verstorbenen Abschied nehmen können. Am 5. Januar um 9.30 Uhr feiert Papst Franziskus auf dem Petersplatz ein Requiem für seinen Vorgänger im Papstamt. Das gab der vatikanische Pressesaal kurz nach der Todesnachricht an diesem Samstag bekannt.
Wie der Pressesaal dann am Nachmittag weiter bekanntgab, werde der Leichnam des emeritierten Papstes Benedikt XVI. bis zum frühen Montagmorgen im Kloster Mater Ecclesiae verbleiben, bevor er in den Petersdom überführt wird. Offizielle Besuche oder öffentliches Gebet am Totenbett seien jedoch nicht vorgesehen.
Ab 9 Uhr am Montagmorgen wird Benedikt XVI. im Petersdom aufgebahrt, wo die Gläubigen bis 19 Uhr von ihm Abschied nehmen können, am Dienstag und Mittwoch ist der Besuch in der Basilika jeweils von 7 bis 19 Uhr möglich. Angaben der Römischen Präfektur zufolge werden täglich etwa 30.000 bis 35.000 Menschen im Petersdom erwartet. An der Totenmesse werden offiziellen Schätzungen zufolge etwa 50.000-6.000 Menschen teilnehmen, offizielle Delegationen werden aus Deutschland und Italien erwartet. Für die Teilnahme an der Messe ist keine Zugangskarte erforderlich.
Der emeritierte Papst hatte zu Lebzeiten bereits darum gebeten, dass sein Begräbnis vor allem „einfach“ gestaltet werden sollte. Im Anschluss an das Requiem wird der Leichnam, nach den Riten der Ultima Commendatio und des Valedictio, ins Innere der Basilika überführt und anschließend, wie bei verstorbenen Päpsten üblich, in den Grotten von Sankt Peter bestattet.
Erzbischöfe, Bischöfe und Priester, die bei dem Requiem konzelebrieren möchten, können sich dafür auf der Internetseite des Liturgischen Amtes des Vatikans registrieren.
Doch auch für die Gläubigen der Erzdiözese München und Freising wird es Gelegenheit geben, ihre Anteilnahme zu zeigen. Die Pfarreien wurden angewiesen, in den nächsten Tagen bis zum 3. Januar jeweils um 16 Uhr die Kirchenglocken für eine Viertelstunde läuten zu lassen, sofern zu dieser Zeit nicht ein Gottesdienst stattfindet. Unter www.erzbistum-muenchen.de/benediktxvi stehen ein Gebet und Fürbitten für den verstorbenen emeritierten Papst zur Verfügung.
In den Domen, aber auch in Altötting und in Ratzingers Geburtsort Marktl am Inn werden Kondolenzbücher aufliegen. Unter der Überschrift „Vergelt’s Gott, Papst Benedikt XVI.“ wurde auf der Internetseite www.benedictusxvi.org eine Möglichkeit für digitale Beileidsbekundungen freigeschaltet. Außerdem wird es Gedenkgottesdienste geben.
Überall in Deutschland sollen an diesem Silvestertag an Kathedralen, aber auch an Pfarrkirchen und Kapellen die Totenglocken oder die tiefsten Glocken die Katholikinnen und Katholiken zum Gebet für das frühere Kirchenoberhaupt aufrufen.
Ein zentrales nationales Requiem für Joseph Ratzinger, der am Samstagmorgen im Alter von 95 Jahren gestorben ist, wird es allerdings nicht geben. Es sei sinnvoll, einen Unterschied zwischen dem Tod eines amtierenden Kirchenoberhauptes und dem Tod eines seit fast zehn Jahren im Ruhestand lebenden emeritierten Papstes zu machen, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Samstag vor Journalisten in Limburg. Zu dieser Entscheidung sei man nach Kontakten mit der Botschaft des Vatikan in Berlin gekommen.
Stattdessen werde es in den kommenden Tagen in vermutlich jedem der 27 deutschen Bistümer ein Requiem oder einen Gedenkgottesdienst für Benedikt XVI. geben. Zudem hat beispielsweise das Erzbistum Köln die Gemeinden aufgefordert, am Tag der Beisetzung an Kirchen und Kapellen vor dem in Rom stattfindenden Requiem für 15 Minuten zu läuten, nicht jedoch an den anderen Tagen bis dahin. Je nach Bistum gibt es allerdings unterschiedliche Läuteordnungen.
Die Trauer wird auch im öffentlichen Raum sichtbar sein: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat aus Anlass des Todes des ehmaligen Papstes Benedikt XVI. bundesweite Trauerbeflaggung der obersten Bundesbehörden angeordnet. Die Anordnung gelte für den Tag seines Todes und für den Tag der offiziellen Trauerfeierlichkeiten in Rom, so Faeser am Samstag in Berlin.
In Österreich verkündete die Pummerin am Stephansdom und die Glocken aller Domkirchen am Samstagvormittag die Nachricht vom Tod des emeritierten Papstes. Kardinal Christoph Schönborn wird am Neujahrstag (1. Januar) um 11.15 Uhr in der Basilika Mariazell einen Trauergottesdienst feiern. Mit dem steirischen Marienwallfahrtsort war Benedikt XVI. nicht nur durch seinen Besuch während des Papstbesuchs in Österreich im Jahr 2007 innig verbunden.
Die Österreichische Bischofskonferenz feiert für Benedikt XVI. am Montag, 9. Januar, um 18 Uhr, eine Heilige Messe im Wiener Stephansdom. Zur Seelenmesse für den verstorbenen emeritierten Papst mit Kardinal Schönborn, Erzbischof Lackner und den österreichischen Bischöfen sind alle Gläubigen zur Mitfeier eingeladen. Wie die Bischofskonferenz am Samstag gegenüber Kathpress mitteilte, erfolgt eine Einladung auch an die Ökumene und die Vertreter des öffentlichen Lebens.
Die Schweizer Bischöfe riefen angesichts des Todes von Papst em. Benedikt XVI. alle Pfarreien dazu auf, um 15 Uhr die Glocken zu läuten und in den Messen für den Verstorbenen zu beten.
„Es ist üblich, ein Gebet in die Messe einzuschließen und die Glocken zu läuten, um die Trauer zu auszudrücken und Hoffnung zu zeigen“, teilte die Sprecherin der Schweizer Bischofskonferenz, Julia Moreno, mit. Am Samstag sollten die Kirchenglocken demnach um 15 Uhr fünf Minuten lang läuten.
Quelle: Vatikan News
Der Vatikan gab am Samstag bekannt, dass das Requiem für den verstorbenen Benedikt XVI. am Donnerstag, den 5. Januar 2023, um 9:30 Uhr auf dem Petersplatz stattfinden wird.
Papst Franziskus wird die Beerdigung feiern, die nach Benedikts Wunsch „im Zeichen der Einfachheit“ stattfinden wird, sagte Vatikansprecher Matteo Bruni.
Der Tod Benedikts im Alter von 95 Jahren wurde am 31. Dezember in Rom bekannt gegeben. Sein Leichnam wird ab Montagmorgen, 2. Januar 2023, im Petersdom aufgebahrt.
In einer schriftlichen Erklärung am Morgen des 31. Dezembers sagte Bruni: „Mit Bedauern teile ich Ihnen mit, dass der emeritierte Papst Benedikt XVI. heute um 9.34 Uhr im Kloster Mater Ecclesiae im Vatikan verabschiedet wurde.“
Bruni sagte später vor Journalisten, dass Benedikt XVI. am 28. Dezember im Beisein der geweihten Frauen, die seinen Haushalt führten, das Sakrament der Krankensalbung empfangen habe.
Papst Franziskus besuchte Benedikt XVI. am späten Vormittag des 28. Dezembers, nach seiner wöchentlichen öffentlichen Audienz, in der er um Gebete für den „schwerkranken“ emeritierten Papst bat.
Die Tagespost Stiftung hat eine Website, benedictusxvi.org, eingerichtet, auf der Menschen ihr Beileid bekunden können.
Der als Joseph Aloisius Ratzinger geborene Benedikt XVI. wurde im April 2005 zum Papst gewählt und nahm den Namen Benedikt XVI. an, nachdem er der katholischen Kirche jahrzehntelang als Theologe, Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal und einer der engsten Mitarbeiter von Johannes Paul II. gedient hatte, dessen Nachfolger er als Papst wurde.
Am 11. Februar 2013 schockierte der 85-jährige Benedikt die Welt mit der Ankündigung seines Rücktritts in lateinischer Sprache und war damit der erste Papst seit fast 600 Jahren, der dies tat. Er begründete dies mit seinem fortgeschrittenen Alter und seiner mangelnden Kraft, die ihn für die Ausübung seines Amtes untauglich machten.
Nach seinem Rücktritt im Jahr 2013 lebte der emeritierte Papst im Kloster Mater Ecclesiae, einem kleinen, 1994 erbauten Kloster innerhalb der Mauern der Vatikanstadt, und widmete sich einem Leben der Buße und des Gebets.
Quelle: CNA Deutsch
Der emeritierte Papst Benedikt XVI. starb am 31. Dezember im Alter von 95 Jahren um 9:34 Uhr in der Früh. Damit endete das bedeutsame Leben eines Kirchenmannes, der die „ewige Freude“ Jesu Christi verkündete und sich selbst als demütigen Arbeiter im Weinberg des Herrn bezeichnete.
Benedikts Tod wurde am Samstag durch den Vatikan bekannt gegeben.
Kardinal Joseph Aloisius Ratzinger wurde am 19. April 2005 zum Papst gewählt und nahm den Namen Benedikt XVI. an. Acht Jahre später, am 11. Februar 2013, schockierte der 85-Jährige die Welt mit der Ankündigung – in lateinischer Sprache -, dass er vom Papstamt zurücktritt. Es war der erste Rücktritt eines Papstes seit fast 600 Jahren. Er begründete dies mit seinem fortgeschrittenen Alter und seiner mangelnden Kraft, die ihn für die Ausübung seines Amtes ungeeignet machten.
Das enorme Vermächtnis seiner theologisch tiefgreifenden Beiträge für die Kirche und die Welt wird jedoch weiterhin Anlass zu Betrachtungen und Studien geben.
Schon vor seiner Wahl zum Papst übte Ratzinger einen nachhaltigen Einfluss auf die moderne Kirche aus, zunächst als junger Theologe auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) und später als Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation (heute Dikasterium).
Als wortgewandter Verteidiger der katholischen Lehre prägte er den Begriff „Diktatur des Relativismus“, um die zunehmende Intoleranz des Säkularismus gegenüber religiösen Überzeugungen im 21.
Benedikts Pontifikat war geprägt von seinem tiefen Verständnis dieser Herausforderung für die Kirche und den Katholizismus angesichts der zunehmenden ideologischen Aggression, die nicht zuletzt von einer zunehmend säkularen westlichen Denkweise innerhalb und außerhalb der Kirche ausgeht.
Benedikt war auch einer der wichtigsten Architekten des Kampfes gegen den sexuellen Missbrauch in der Kirche in den frühen 2000er Jahren. Er überwachte umfassende Änderungen des Kirchenrechts und entließ Hunderte von Straftätern aus dem Klerikerstand. Er leitete auch eine kirchenrechtliche Untersuchung der Legionäre Christi ein, nachdem sich die Vorwürfe über schweren sexuellen Missbrauch durch deren Gründer, den mexikanischen Priester Marcial Maciel Degollado, häuften. Die kirchenrechtliche Untersuchung führte zu einem langen Reformprozess unter der Leitung von Kardinal Velasio de Paolis.
Millionen haben Benedikts Bücher gelesen, darunter die bahnbrechende „Einführung in das Christentum“ von 1968 und das dreibändige Werk „Jesus von Nazareth“, das von 2007 bis 2012, also während seiner Zeit als Papst, erschien.
Er war der erste Papst, der seit fast 600 Jahren von seinem Amt zurücktrat. Am 28. Februar 2013 reiste er mit dem Hubschrauber von der Vatikanstadt nach Castel Gandolfo und nahm im darauffolgenden Mai ein Leben im Ruhestand im Kloster Mater Ecclesiae in den Gärten des Vatikanstaates auf.
Quelle: CNA Deutsch
Papst emeritus Benedikt XVI. ist tot. Joseph Aloisius Ratzinger, einer der führenden Theologen und Kirchenmänner der Moderne, starb im Alter von 95 Jahren am 31. Dezember 2022 um 9:34 in Kloster Mater Ecclesiae, wohin er sich nach seinem Rücktritt 2013 zurückgezogen hatte.
Das bestätigte der Vatikan am Samstagmorgen. „Weitere Informationen folgen baldmöglichst“, teilte der Heilige Stuhl mit.
Das Pontifikat von Benedikt XVI. dauerte von 2005 bis 2013. Es endete mit dem ersten Rücktritt eines Papstes seit fast 600 Jahren. Schon vor seiner Wahl zum Papst übte der spätere Pontifex Maximus einen tiefen Einfluss auf die weltweite Kirche aus, zunächst als junger Theologe auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil und später als Präfekt der Glaubenskongregation des Vatikans.
Als wortgewandter Verteidiger des katholischen Glaubens prägte er den Begriff „Diktatur des Relativismus“, um die zunehmende Intoleranz des Säkularismus gegenüber religiösen Überzeugungen im 21. Jahrhundert zu beschreiben.
Benedikt war auch der Architekt der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche. Er übersah Änderungen im Kirchenrecht und entließ Hunderte Straftäter aus dem klerikalen Stand.
Millionen Menschen haben Benedikts Bücher gelesen, darunter die bahnbrechende „Einführung in das Christentum“ aus dem Jahr 1968 und das dreibändige Werk „Jesus von Nazareth“, das 2007 bis 2012 erschien – während seiner Zeit als Papst.
Quelle: CNA Deutsch
Schweiz: Paliativmedizin
Biden und Pelosi gegen christliche Werte
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Auf dem Demidoff-Altar (von Carlo Crivell, 1476) erscheint in der rechten oberen Ecke neben dem Hl. Thomas der Hl. Stephanus. Die Krippe, das Kreuz und die Krone. Diese drei Objekte erfüllen unterschiedliche Funktionen im Leben Christi und in der Realität unserer Errettung und sind doch auf unglaubliche Weise miteinander verflochten. Die Kirche lenkt unsere Aufmerksamkeit natürlich auf diese drei Realitäten im Leben Christi, aber auch durch ihre Anwendung in einem neuen, einem Proto oder Ersten. In diesem Fall der erste Märtyrer, St. Stephen.
Der 26. Dezember ist der Festtag des heiligen Stephanus, des großen Diakons und Proto-Märtyrers. Dieses für uns überraschende Datum – der zweite Tag in der Weihnachtsoktav, der „Second Day of Christmas“ – kontrastiert die festliche Weihnachtsfeier, die am Vortag ihren Höhepunkt erreicht hat.
DER WEIHNACHTSGEIST DES CHRISTEN
Unser erster Zeuge oder Märtyrer zeigt uns die Tiefen des ursprünglichen christlichen Geistes und des wahren richtigen Weihnachtsgeistes. Die Kirche nutzt ihr liturgisches Leben, um unsere Augen zu lenken, noch bevor das Weihnachtsfest beendet ist, um uns wieder auf das Leiden, das Opfer und damit natürlich das Kreuz zu konzentrieren. Als Dom Guéranger die Rolle der anderen Feste diskutiert, die in der Oktave kommen werden, stellt er dies schön heraus: Der Ehrenplatz unter allen, die um die Krippe des neugeborenen Königs stehen, gehört Stephen, dem Proto-Märtyrer, der, wie die Kirche von ihm singt, als erster dem Retter den erlittenen Tod zurückzahlte der Retter. Auf diese Weise gibt der traditionelle liturgische Kalender den Katholiken eine spirituelle Linse, um die Geheimnisse unseres Glaubens auf neue Weise zu sehen. Wir sentimentalisieren die Feier der Geburt des Kindes und seines Sieges ohne den heiligen Stephanus, ohne das Bewusstsein des nahenden Opfers. Im Wesentlichen verlieren wir die wahre Freude der Krippe, wenn wir den wahren Schrecken des Kreuzes verlieren. Das Jesuskind wird geboren und sofort auf … Holz gelegt. Die hölzerne Krippe. Und sofort gibt uns die Kirche die glorreiche Krone des heiligen Stephanus.Indem sie den heiligen Stephanus hervorhebt, versetzt uns die Kirche sofort in diese Realität – vom Schrei des Christuskindes in der Krippe bis zu Stephans eigenem Schrei am nächsten Tag:
Herr, halte ihnen diese Sünde nicht vor.
Unser erster Zeuge oder Märtyrer zeigt uns die Tiefen des ursprünglichen christlichen Geistes und des wahren richtigen Weihnachtsgeistes. Die Kirche nutzt ihr liturgisches Leben, um unsere Augen noch bevor das Weihnachtsfest beendet ist, wieder auf das Leiden zu lenken, das Opfer und damit natürlich auf das Kreuz zu konzentrieren. Wenn Dom Guéranger die Rolle der anderen Feste diskutiert, die in der Oktav kommen werden, stellt er dies schön heraus: Der Ehrenplatz unter allen, die um die Krippe des neugeborenen Königs stehen, gehört Stephan, dem Proto-Märtyrer, der, wie die Kirche von ihm singt, als erster dem Retter den erlittenen Tod zurückzahlte.
So gibt der traditionelle liturgische Kalender stellt den Katholiken eine spirituelle Linse zur Verfügung, um die Mysterien unseres Glaubens auf neue Weise zu sehen.
Wieder zeichnet Dom Guéranger das aus „Das Liturgische Jahr“ mit einem erstaunlichen Zitat nach:
„Die Kirche gibt uns im Offizium des heutigen Tages, diese Einleitung einer Predigt des Hl. Fulventius für das Fest des Hl. Stephans: „Gestern haben wir die zeitliche Geburt unseres ewigen Königs gefeiert: heute feiern wir die triumphale Passion seines Soldaten. Gestern kam unser König, nachdem er das Gewand unseres Fleisches angelegt hatte- aus dem Heiligtum des jungfräulichen Leibes seiner Mutter und hat gnädig die Erde besucht: heute -indem sein Soldat seinen irdischen Tabernakel verließ- ist er triumphierend in den Himmel eingetreten. Jesus -während er weiterhin der ewige Gott bleibt- hat das niedrige Kleid des Fleisches angenommen und das Schlachtfeld dieser Welt betreten: Stephanus hat das vergängliche Gewand des Leibes abgelegt und stieg in den Palast des Himmels auf, um für immer dort zu herrschen. Jesus stieg verhüllt in unser Fleisch herab: Stephanus stieg auf, bekränzt mit den Märtyrerlorbeeren. Stephanus stieg inmitten eines Steinregens in den Himmel auf, weil Jesus inmitten des Gesangs der Engel auf die Erde herabgestiegen war. Gestern sangen die heiligen Engel voller Jubel: Ehre sei Gott in der Höhe; Heute nahmen sie Stephanus freudig in ihre Gesellschaft auf. … Gestern wurde Jesus um unseretwillen in Windeln gehüllt; heute wurde Stephanus mit dem Gewand der unsterblichen Herrlichkeit bekleidet. Gestern enthielt eine schmale Krippe das Jesuskind: heute empfing die Unermesslichkeit des himmlischen Hofes den triumphierenden Stephanus.“
Auch der Hl. Augustinus faßt diese Verbindung zusammen:
–Gestern haben wir den Geburtstag des Herrn gefeiert; heute feiern wir den himmlischen Geburtstag seines Dieners; aber wir feierten den Geburtstag des Herrn, als er sich herabließ, geboren zu werden; wir feiern den himmlischen Geburtstag seines Dieners, als er gekrönt wurde (Predigt 314,1).
Im liturgischen Denken der Kirche fungiert der heilige Stephanus für uns als Brücke zwischen Krippe und Kreuz. In Stephans Krone sehen wir den neuen König, der sowohl im Verstand als auch im Willen regiert. Es ist daher ratsam, von diesem Meister zu nehmen, was wir können, was die Feier dieses neugeborenen Königs wirklich für diejenigen bedeutet, die auf ihren eigenen Marschbefehl warten.
Der Mann Gottes und seine Krone
Die meisten Informationen über Stephanus entnehmen wir der Heiligen Schrift selbst, insbesondere der Apostelgeschichte. Über diesen großen Löwen des Glaubens ist wenig bekannt, aber was wir wissen, verdient Beachtung. Stephan (auf Griechisch Stephanos, wörtlich „Krone“), war möglicherweise ein Hellenist – das heißt, ein im Ausland geborener, griechisch sprechender Jude. Die Alte Katholische Enzyklopädie stellt fest, daß „nach einer Tradition aus dem fünften Jahrhundert der Name Stephanos nur ein griechisches Äquivalent für das aramäische Kelil (syr. kelila, Krone) war, das möglicherweise der ursprüngliche Name des Protomärtyrers war und auf einer in seinem Grab aufgefundenen Platte eingraviert war.“
Stephanus ist einer der sieben, die in Apostelgeschichte 6:2-5 ausgewählt wurden, um von den Zwölf zum Diakonat ordiniert zu werden, um das Problem anzusprechen, daß die Witwen bei der täglichen Essensverteilung übersehen wurden. Nach der Handauflegung (der Hl. Johannes Chrysostomus stellt fest, daß dies die Grundlage für die Zeichen und Wunder ist und nicht allein für die Gnade) soll Stephanus „voller Gnade und Kraft“ gewesen sein, was in Kombination mit seiner Predigt zur Ursache für die Frustration in einer örtlichen Synagoge wurde.
Eine bestimmte Gruppe von Juden hatte genug. Es werden Bestechungsgelder gezahlt, Anklagen wegen Blasphemie erfunden und er wird festgenommen und vor den Sanhedrin gebracht. Nach einem atemberaubenden Bericht über die Barmherzigkeit Gottes und die Geschichte von Israels Versäumnis, die Propheten zu beachten, beendet er seine Verteidigung kühn und ohne einen Hauch von Angst.
-Ihr Halsstarrigen und an Herz und Ohren unbeschnittener Mensch widerstehst immer dem Heiligen Geist: wie eure Väter, so tut ihr es auch. Welche der Propheten haben eure Väter nicht verfolgt? Und sie haben diejenigen getötet, die das Kommen des Gerechten vorausgesagt haben; deren Verräter und Mörder ihr jetzt gewesen seid, die das Gesetz durch die Anordnung von Engeln empfangen und es nicht gehalten haben.
Als sie diese Dinge hörten, traf es sie wie ein Stich ins Herz und sie knirschten mit den Zähnen gegen ihn. Aber er, der voll des Heiligen Geistes war und fest zum Himmel aufblickte, sah die Herrlichkeit Gottes und Jesus zur Rechten Gottes stehen. Und er sagte: Siehe, ich sehe den Himmel offen und den Menschensohn zur Rechten Gottes stehen (Apostelgeschichte 7,51-55).
Stephanus wird dann ergriffen und zu Tode gesteinigt, während er um Gottes Barmherzigkeit für seine Verfolger betet. Es ist verblüffend, und der gesamte Bericht lässt uns nachdenken und über unsere eigene schreckliche Schwäche nachdenken, den Glauben zu teilen, selbst in Umgebungen, in denen das Ergebnis nicht annähernd der Herrlichkeit dieses ersten Berichts über das Martyrium nahe kommt.
WEIHNACHTS-MARTYRIUM
Der Hl. Lukas in seiner Schrift und die Kirche in ihrem Kalender stellen diesen Fall für uns heraus, daß der Hl. Stephanus Christus vermählt ist- auf diese intensive und unglaubliche Weise. Beide sind (auf unterschiedliche Weise)vom Hl. Geist erfüllt, sind gesandt, vollbringen Zeichen und Wunder, verursachen Mißtrauen, rufen ungerechte Wut hervor, über sie wird gelogen, sie sprechen von der Zerstörung des Tempels, werden konfrontiert, ergriffen, vor den Sanhedrin gebracht, fälschlich der Blasphemie bezichtigt, unschuldig getötet und während sie ermordet werden und leiden, beten sie für ihre Peiniger. So benutzt der Kalender diese Proto-Figur, um uns durch die Geburt des Ersten und den Tod des ersten Märtyrers zu bewegen. Dieser Schritt des liturgischen Kalenders umfaßt perfekt und wahrhaft das Katholische Leben auf unglaubliche Weise, indem er den Gesichtspunkt des Hl.Stephanus benutzt, können wir die wunderbaren Worte des ehrwürdigen Fulton Sheen in seinem klassischen „Leben Christi“ nachzeichnen.
– Die Geschichte eines jeden Menschenlebens beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. In der Person Christi war jedoch sein Tod das Erste und sein Leben das Letzte. Die Schrift beschreibt ihn gleichsam als „das geschlachtete Lamm von Anbeginn der Welt“. Er wurde absichtlich durch die erste Sünde und Rebellion gegen Gott getötet. Es war nicht so sehr, dass seine Geburt einen Schatten auf sein Leben warf und so zu seinem Tod führte; vielmehr war das Kreuz das Erste und warf seinen Schatten zurück auf Seine Geburt.
– Sein Leben war das einzige auf der Welt, das jemals rückwärts gelebt wurde. Wie die Blume in der zerklüfteten Wand dem Dichter von der Natur erzählt, und wie das Atom die Miniatur des Sonnensystems ist, so erzählt Seine Geburt auch das Geheimnis des Galgens. Er ging vom Bekannten zum Bekannten, von Grund seines Kommens, der sich in seinem Namen „Jesus“ oder „Erlöser“ manifestiert, bis zur Erfüllung seines Kommens, nämlich seinem Tod am Kreuz.
Weil wir diejenigen sind, die den Schatten, den das Kreuz wirft, sehen, der über dem Christuskind in seiner Krippe ruht, dürfen wir es auch wagen, unsere Augen auf die Krone zu richten, die der heilige Stephanus gewonnen hat und die wir gleich am nächsten Weihnachtstag feiern. Wenn wir diese Krone betrachten, können wir es wagen, die gesamte Saison durch dieses Mysterium neu zu denken. Durch dieselbe Tat erinnern uns die Kirche in ihrer Weisheit und Stephanus durch die Gnade daran, daß wir nur durch das Kreuz Christi unsere eigene Krone erlangen werden und nur durch beides können wir uns wirklich mit der Vielzahl der himmlischen Heerscharen freuen, Gott loben und sagen:
Ehre sei Gott in der Höhe; und Friede auf Erden den Menschen guten Willens.“
Quelle: Beiboot Petri, I. Stone, OnePeterFive
Der Gesundheitszustand des emeritierten Papstes Benedikt XVI. ist nach übereinstimmenden Medienberichten stabil geblieben. Das meldete die Nachrichtenagentur Ansa am Freitagmorgen und berief sich auf eine namentlich nicht genannte Person aus dem ehemaligen Kloster Mater Ecclesiae.
Dort lebt Benedikt seit seinem Papst-Rücktritt 2013; in dem Haus in den Vatikanischen Gärten wird er aktuell behandelt. Der 95-Jährige habe am Morgen in seinem Schlafzimmer mit seinem Vertrauten und Privatsekretär Georg Gänswein eine Messe gefeiert.
Die für gewöhnlich gut informierte römisch-katholische Tageszeitung „La Croix“ aus Frankreich berichtete am Freitag unter Verweis auf mehrere Quellen, dass Benedikt wegen Nierenproblemen behandelt worden sei. Auch Ansa hatte von einem möglichen Nierenversagen berichtet. Offizielle Angaben dazu gab es vom Vatikan am Freitag zunächst nicht.
Am Mittwoch hatte Papst Franziskus mitgeteilt, dass sein Vorgänger sehr krank sei. Der Heilige Stuhl teilte daraufhin mit, dass sich der Zustand des emeritierten Papstes in den vergangenen Tagen verschlechtert habe, die Situation aber den Umständen entsprechend unter Kontrolle sein.
Die italienische Zeitung „Corriere della Sera“ schrieb am Freitag, dass Benedikt in jener Phase, als sich die Lage verschlimmert hatte, „für einige Zeit das Bewusstsein verlor“. Aber bereits am Donnerstag habe er positiv auf die Behandlung reagiert und habe wieder mit den Personen kommunizieren können, hiess es weiter. Der gebürtige Bayer selbst habe es abgelehnt, in ein Krankenhaus gebracht zu werden.
Quelle: La croix, MSN
Der emeritierte Papst Benedikt liegt offenbar im Sterben. Was nach seinem Tod passiert, ist unklar. Zwar gibt es einen konkreten Ablauf im Vatikan, wenn ein Papst stirbt. Benedikt trat 2013 allerdings als Pontifex zurück.
Im Vatikan ist detailreich geregelt, was zu tun ist, wenn ein Papst stirbt. Allerdings beziehen sich fast alle Vorschriften – etwa des Konklaves zur Wahl eines neuen Katholikenoberhauptes – auf den Tod eines amtierenden Papstes. Wie das Drehbuch zum Tod des emeritierten Pontifex Benedikt XVI. (95) aussehen könnte, ist unklar. Kein Wunder, schliesslich trat mehr als 700 Jahre lang kein Papst zurück.
Der aus Bayern stammende Benedikt war im Februar 2013 in einem höchst ungewöhnlichen Schritt aus gesundheitlichen Gründen vom Amt des Papstes zurückgetreten. Mit seinem auf Latein mitgeteilten Amtsverzicht schrieb er Kirchengeschichte: Benedikt war der erste Papst seit 1415, der das Amt als Oberhaupt der katholischen Kirche abgab.
Wie aus dem Vatikan zu hören ist, hat Papst Franziskus (86) den Ablauf nach dem Tod seines Vorgängers geregelt und mit dem Zeremonienmeister abgesprochen. Öffentlich gemacht wurde der Plan bislang aber nicht.
Kardinäle organisieren Trauerfeierlichkeiten
Laut der von Johannes Paul II. (1920-2005) verfassten Apostolischen Konstitution «Universi Dominici Gregis» von 1996 müsste der Kardinalvikar von Rom die Bevölkerung über den Tod des Papstes unterrichten. Inzwischen aber gehen Experten davon aus, dass der Heilige Stuhl eine Presseerklärung herausgeben wird. Etliche weitere Vorschriften, etwa über die Fortführung der Amtsgeschäfte, müssen beim Tod von Benedikt nicht angewandt werden, weil ja Franziskus im Amt ist und es daher keine Sedisvakanz, also keinen unbesetzten Papststuhl, gibt.
Normalerweise organisieren die Kardinäle nach dem Tod eines Papstes Trauerfeierlichkeiten für neun Tage. Dass dies auch bei Benedikt so lang sein wird, ist unwahrscheinlich. Ziemlich sicher soll der gebürtige Bayer aber eine Beisetzung als Papst im Petersdom ähnlich wie seine Vorgänger bekommen. Den Trauergottesdienst dürfte Franziskus selbst zelebrieren, soweit er das wegen seines Knieleidens kann.
Spannend wird werden, welche politischen Würdenträger zu der Beerdigung anreisen – auch aus Deutschland. Benedikt war zwar als Pontifex das Oberhaupt des Kirchenstaates; durch die jüngsten Entwicklungen rund um jahrzehntelange Missbrauchsskandale legte sich aber ein Schatten über das Leben und Wirken des früheren Papstes. Dies könnte manchen Politiker veranlassen, nicht nach Rom zu reisen. Viele Kardinäle – vor allem jene, die Benedikt selbst während seines Pontifikats in das Kardinalskollegium geholt hatte – dürften kommen.
Wie die Nachrichtenagentur Adnkronos berichtete, hatte Benedikt schon 2020 angegeben, dass er in der Krypta des Petersdoms beigesetzt werden will. Als genauen Platz wählte er die erste Grabstelle von Johannes Paul II. in der Papstgruft. Dort lag der beliebte Pole, bis die sterblichen Überreste nach seiner Seligsprechung 2011 in eine Kapelle im rechten Seitenschiff der Peters-Basilika gebracht wurden.
Quelle: SDA
Das Fest der Unschuldigen Kinder
Bern (novaradio.ch): Heute feiert die Kirche das Fest der Unschuldigen Kinder. Kurz nach Weihnachten, einem fröhlichen Familienfest, gedenkt die Kirche der Kinder, die durch Herodes umgebracht wurden, weil dieser solche Angst davor hatte, dass Jesus ihm seine weltliche Herrschaft streitig macht. Es ist aus vielerlei Gründen wichtig, dieses Fest würdig zu begehen. Erstens erinnert es uns daran, dass das menschliche Leben heilig ist und dies von der Empfängnis bis zum Tod. Die vielen Abtreibungen, die jährlich stattfinden, werden vom Heiligen Vater richtigerweise als Auftragsmord bezeichnet. Auch wenn es sicherlich oft so ist, dass die Mütter in einer verzweifelten Situation sind, wenn sie sich gegen ihr Kind entscheiden, so muss die Kirche immer wieder klarstellen, dass dies nach der katholischen Ethik falsch ist. Man muss den werdenden Müttern helfen – finanziell und moralisch – anstatt ihnen diesen Ausweg des Todes anzubieten. Es ist ein grosses Armutszeugnis unserer Gesellschaft, dass es so viele Abtreibungen gibt. Hier müssen wir alle unseren Beitrag leisten, damit sich Mütter für das Leben entscheiden.
Zweitens zeigt uns dieses Fest, wie nahe beieinander Freude und Tod liegen für den Christen. Kaum wurde Jesus geboren, wurde er verfolgt. Viele unschuldige Menschen müssen ihr Leben lassen, weil das Christentum bekämpft und verfolgt wird. Auch heute sind Christen die meist verfolgte Gruppe der Welt. Als Christen sollten wir immer bereit sein, für unseren Glauben auch zu leiden.
Die dritte Erkenntnis ist, dass Angst zu Hass führt. Herodes hatte solche Angst, seine Macht abgeben zu müssen, dass er lieber etliche Kinder ermorden liess, als sich auf die Liebe Gottes einzulassen. Seine Angst machte auch vor einem kleinen Kind nicht Halt. Das Evangelium ruft uns immer wieder die Worte zu, dass wir uns nicht fürchten sollen. Angst führt zu Verschlossenheit und Hass gegenüber dem Mitmenschen. Als Katholiken dürfen wir uns nicht von Angst lähmen lassen, sondern die Freude verkünden, dass Gott Mensch wurde und uns später am Kreuz durch sein Leiden erlöste. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen weiterhin frohe und gesegnete Weihnachtstage.DR
Er rief alle Gläubigen zu einem «besonderen Gebet» für Benedikt auf. «Denkt an ihn, er ist sehr krank. Und bittet den Herrn, ihn zu trösten und zu unterstützen in diesem Zeugnis der Liebe zur Kirche – bis zum Ende», sagte Franziskus bei der Generalaudienz im Vatikan.
Danach besuchte der Argentinier den früheren Pontifex im Kloster Mater Ecclesiae in den Vatikanischen Gärten, wo Benedikt seit seinem Rücktritt im Jahr 2013 relativ abgeschieden lebt. Das teilte Matteo Bruni, der Sprecher des Heiligen Stuhls, anschliessend mit. Benedikts Gesundheitszustand habe sich in den vergangenen Stunden verschlechtert, hiess es in der Mitteilung weiter. Doch sei die Situation «für den Moment unter Kontrolle». Der emeritierte Papst aus Deutschland werde permanent von Ärzten überwacht, sagte Bruni.
Experten, Vertraute und Gläubige rätselten daraufhin, wie schlimm es um die Gesundheit des 95-Jährigen wirklich steht. Die italienische Nachrichtenagentur Ansa meldete unter Berufung auf informierte Kreise, dass es Benedikt seit ein paar Tagen schlechter gehe und dass schon vor Weihnachten bei ihm Atemprobleme eingesetzt hätten. Eine offizielle Bestätigung dafür gab es zunächst nicht.
Als «sicherlich sehr besorgniserregend» wertete Benedikt-Biograf Peter Seewald die Berichte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Benedikt selbst sehne sich seit langem nach seinem «Heimgang», sagte er. «Die Lage ist sicher sehr ernst», sagte wiederum der langjährige Weggefährte und Theologe Wolfgang Beinert. «Bei einem Mann, der auf die 100 zugeht, ist das aber nicht überraschend.»
Etwas überraschend waren am Mittwoch aber die Aussagen von Franziskus ganz am Ende der Generalaudienz. Der Argentinier ist bekannt für seine oft spontanen Kommentare. Vatikan-Experten waren sich uneins darüber, ob Franziskus wirklich meinte, dass Benedikt schwer erkrankt sei oder ob er vielleicht nur sagen wollten, dass er aufgrund des hohen Alters sehr schwach sei. Dass er den Vorgänger im Kloster besuche, ist an Weihnachten nicht ungewöhnlich. In einem Tweet wiederholte Franziskus später die Bitte, für Benedikt zu beten. Dass dieser «sehr krank» sei, stand dann aber nicht mehr in dem Beitrag.
Name bedeutet: Gott ist gnädig (hebr.)
Apostel, Evangelist, Märtyrer
Johannes war der Sohn des Zebedäus und der Salome, Bruder von Jakobus dem Älteren, von Beruf Fischer mit offenbar energischem Charakter, der ihm von Jesus den Beinamen Donnersohn einbrachte (Markusevangelium 3, 17). Johannes wurde als vierter – nach Petrus, Andreas und seinem Bruder zum Jünger Jesu berufen (Markusevangelium 1, 19). Er war mit diesen – ohne Andreas – besonders im Markusevangelium dem inneren Kreis um Jesus zugehörig: Schon bei der Auferweckung der Tochter des Jairus waren sie dabei (Markusevangelium 5, 37), dann bei der Verklärung Jesu (Markusevangelium 9, 2), bei Jesu verzweifeltem Gebet am Ölberg in der Nacht zum Karfreitag (Markusevangelium 14, 33). Nach dem Zeugnis des Johannes-Evangeliums war er der einzige Jünger unter dem Kreuz, wo Jesus ihn als seinen Lieblingsjünger bezeichnete (Johannesevangelium 19, 26). Mit Petrus war er auch der erste, der nach der Nachricht der Frauen zum leeren Grab Jesu eilte (Johannesevangelium 20, 1 – 9).
Zusammen mit seinem Bruder Jakobus bat Johannes Jesus, dass wir einer zu deiner Rechten und einer zu deiner Linken sitzen werden in deiner Herrlichkeit, was Jesus zurückwies und ihnen Leidensbereitschaft abverlangte, die anderen Jünger aber zu Unmut veranlasste (Markusevangelium 10, 35 – 41). Beim Abendmahl am Gründonnerstag lag Johannes Jesus in seinem Schoß (Johannesevangelium 13, 23). Ihm vertraute der sterbende Jesus seine Mutter an (Johannesevangelium 19, 25f). Als erster der Jünger wurde er Zeuge des leeren Grabes (Johannesevangelium 20, 4f) am Ostermorgen, als erster erkannte er den Auferstandenen bei dessen Erscheinung am See Gennesaret – dem heutigen Jam Kinneret – (Johannesevangelium 21, 7).
In der Frühphase der Urgemeinde in Jerusalem war Johannes zusammen mit Petrus die prägende Gestalt. Beide bewirkten nach Pfingsten die erste Heilung, die eines Gelähmten im Tempel (Apostelgeschichte 3, 1 – 11), traten öffentlich predigend im Tempel auf und brachten damit die Autoritäten gegen sich auf (Apostelgeschichte 4, 1f, 13), beide widersprachen unerschrocken (Apostelgeschichte 4, 19). Beide genossen das Vertrauen der Urgemeinde so, dass sie zur Stärkung der ersten außerhalb Jerusalems entstandenen Gemeinde in Samaria – dem heutigen as-Samarah – ausgesandt wurden (Apostelgeschichte 8, 14). Paulus zählte Johannes, seinen Bruder Jakobus und Petrus zu den Säulen der Urgemeinde (Galaterbrief 2, 9).
Unklar bleibt, ob der Sohn des Zebedäus Johannes und der Lieblingsjünger Johannes tatsächlich ein und dieselbe Person waren; außer der Namensgleichheit gibt auch das Johannesevangelium dafür keinen zwingenden Hinweis.
Die Überlieferung setzt den Jünger Johannes gleich mit dem Evangelisten Johannes, der wohl in Ephesus wirkte, wo im Kreis der Schüler des Apostels Johannes das nach ihm benannte Evangelium und die drei ihm zugeschriebenen Briefe entstanden. Schon Papias von Hierapolis aber unterschied den Jünger von einem Presbyter Johannes. 1 Die Forschung kann heute den Verfasser des Evangeliums und der Briefe nicht als den Jünger, den der Herr liebhatte, anerkennen. Die Verfasserangabe Johannes im Evangelium (1, 15) findet sich erst in späten Quellenschriften, im ersten der Briefe fehlt sie ganz, im zweiten und dritten Brief bezeichnet sich der Verfasser nur als Ältester. Die Wissenschaft unterscheidet auch den Knecht Johannes (Offenbarung 1, 1) als selbstgenannten Autor der Apokalypse von dem, der sich als Verfasser des Evangeliums nennt (Johannesevangelium 21, 24). Alle nach Johannes benannten Schriften im Neuen Testament gehen aber auf dieselbe frühchristliche Denkschule zurück, die sich offenbar (Johannesevangelium 19, 35) auf einen Augenzeugen des Kreuzestodes Jesu berufen kann.
Ausführlich erzählt die Legenda Aurea von Johannes‘ Wirksamkeit in Kleinasien, wo er im Artemis-Tempel in Ephesus nicht opfern wollte. Aristodemus, der Oberpriester des Tempels, wollte nach Unruhen – die Goldschmiede fürchteten Verluste beim Verkauf ihrer Diana-Amulette – Johannes veranlassen, doch zu opfern, andernfalls müsse er das Gift trinken, an dem zwei Verbrecher vor seinen Augen schon gestorben waren. Johannes schlug das Kreuz über dem Kelch, das Gift entwich als Schlange, er trank ohne zu sterben, warf seinen Mantel auf die Verbrecher und diese erwachten zum Leben, worauf Aristodemus sich bekehrte.
Johannes wurde dann nach den legendarischen Berichten im Jahr 95 – es war die Zeit Verfolgung unter Kaiser Domitian – doch noch ergriffen und nach Rom gebracht. An der Porta Latina soll er das Martyrium im Ölkessel erlitten haben, aber das Öl verwandelte sich in ein erfrischendes Bad, er entstieg unversehrt und wurde auf die Insel Patmos verbannt, wo er demnach das Buch der Offenbarung schrieb. 2 Nach dem Tod Domitians konnte Johannes nach Ephesus zurückkehren, wo er mit großen Ehren empfangen wurde und sein Evangelium schrieb.
In Ephesus erweckte Johannes die ihm entgegen getragene, soeben verstorbene == Drusiana. Nach seiner letzten Predigt unter dem Motto Kindlein, liebet euch untereinander stieg Johannes vor aller Augen in das neben dem Altar vorbereitete Grab und starb in großer Lichterscheinung; noch aus dem Grab segnete er seine Diakone.
Ältestes Zeugnis der Verehrung Johannes‘ ist die um 200 über seinem Grab in Ephesus errichtete und ihm geweihte Kirche, die Mitte des 6. Jahrhunderts durch Kaiser Justinian I. „den Großen” zur Basilika ausgebaut wurde. Die Verehrung verbreitete sich im Westen v. a. nach dem Konzil von Ephesus. Papst Hilarius weihte ihm ein Oratorium in der Taufkapelle – heute die Kapelle San Giovanni in Fonte – am damaligen Sitz des Papstes, der Lateransbasilika, welche damals noch dem Salvator, dem Erlöser, geweiht war; im 6. Jahrhundert wurde dann auch die Basilika San Giovanni in Laterano ihm und Johannes dem Täufer geweiht. Johannes‘ Tunika wurde in dieser Basilika lange Zeit unter dem Papstaltar verehrt. Papst Hadrian weihte Ende des 8. Jahrhunderts die Kirche San Giovanni an der Porta Latina. Im deutschen Sprachraum wuchs die Verehrung erst später, gefördert durch die Legenden um Johannes.
Das Gedenken Johannes‘ in der Woche des Christfestes bezeugte schon Gregor von Nyssa 379. Ein Kalender der Syrisch-Orthodoxen Kirche aus dem 4. Jahrhundert nennt den Gedenktag für Johannes am 27. Dezember, zusammen mit Jakobus; das Lektionar der Armenischen Kirche in Jerusalem aus dem 5. Jahrhundert nannte den 29. Dezember. In der ambrosianischen Liturgie wurde Johannes ab dem 5. Jahrhundert am 27. Dezember verehrt, Jakobus am 29. Nach dem Martyrologium des Hieronymus wurde Johannes‘ und Jakobus‘ im 5. Jahrhundert zusammen am 27. Dezember gedacht. Um 780 wurde das Gedächtnis in der Johannes geweihten Kirche an der Porta Latina am 6. Mai begangen – dieser Tag wurde erst 1960 aus dem Kalender gestrichen.
Wegen seiner hohen Theologie, wird er mit einem Adler dargestellt. Die Schlange im Kelch deutet auf den Versuch, Johannes zu vergiften. Als Begräbnisort wird die ihm geweihte Kirche auf dem Burghügel von Ephesus genannt. Auf der Insel Patmos wird die Apokalypse-Grotte am Hügel zwischen dem Johannes-Kloster und der Ortschaft Patmos gezeigt, wo er angeblich das letzte Buch des Neuen Testaments verfasste. Das große nach ihm benannte Kloster wurde 1088 gegründet, die meisten Teile stammen jedoch aus dem 17. Jahrhundert. Es birgt Reliquien, seltene Handschriften, Kirchenschätze und Ikonen von unschätzbarem Wert.
Johannes ist Weinheiliger, weil um die Zeit seines Gedenktages die Gärzeit zuende ist und das erste Mal der frische Wein, die Johannesminne, getrunken wird; der nach ihm benannte Wein wird an diesem Tag geweiht, ihn reicht der Priester der Gemeinde, die mit ihm die Liebe Johannes‘ kosten darf. Dieser gesegneter Wein wurde zuhause eingelagert, diente auch als Medizin sollte bei allen möglichen Erkrankungen für schnelle Genesung sorgen und vor Gefahren schützen. Hintergrund ist die Legende, nach der Johannes einen Becher vergifteten Weines segnete, worauf dieser seine tödliche Wirkung verlor.
Am Johannistag war in Schwaben und Tirol auch das Weiberdingete Brauch: der Mann führte seine Frau ins Wirtshaus, und sie fragte ihn öffentlich, ob er sie für das kommende Jahr wieder dingen, also in Dienst nehmen, wolle; stimmte der Mann zu, bezahlte die Frau die Zeche.
Attribute: Adler, Kelch mit Schlange, Ölkessel
Patron von Künzelsau in Hohenlohe; der Bildhauer, Maler, Buchdrucker, Papierfabrikanten, Papiermacher, Buchbinder, Buchhändler, Schriftsteller, Schreiber, Beamten, Notare, Theologen, Winzer, Metzger, Sattler, Glaser, Spiegelmacher, Graveure, Kerzenzieher und Korbmacher; der Freundschaft, des Weines; bei Brandwunden; für gute Ernte; gegen Hagel, Vergiftungen, Brandwunden, Fußleiden und Epilepsie
Bauernregel: Hat der Evangelist Johannes Eis, / dann macht es auch der Täufer heiß.
Die kroatische Nonne Marija Zrno, eine Tochter der Barmherzigkeit des heiligen Vinzenz von Paul, die für ihre Liebe zum Fußball bekannt ist, sagte kürzlich über die Beziehung zwischen dem geistlichen Leben und dem „schönen Spiel“: „Es sind epische Schlachten“.
In einem Interview mit ACI Prensa, der spanischsprachigen Schwesteragentur von CNA, sagte Zrno, dass „sowohl das geistliche Leben als auch der Fußball epische Schlachten sind. Um ein erfolgreicher Fußballer zu sein, muss man jeden Tag trainieren. Mit der Spiritualität ist es dasselbe: Wenn du nicht ausdauernd bist und regelmäßig betest, wirst du faul und lau, und dein Leben wird keine Früchte tragen.“
„Wer Erfolg haben will, muss an seine Grenzen gehen. Im Sport bedeutet das, auch dann zu trainieren, wenn man nicht bereit dafür ist, und in der Spiritualität, mehr zu beten, wenn es scheint, dass man weniger tun kann.“
„Es ist dieser Moment, der den Unterschied zwischen verwirklichtem und nicht verwirklichtem Potenzial ausmacht, sowohl im Fußball als auch in der Religion“, sagte sie.
Zrno kümmert sich um Kinder und Jugendliche, aber sie ist in Kroatien auch für ihre Fußballkenntnisse bekannt und hat manchmal ihre Sportanalysen in Fernsehsendungen geteilt.
Kroatien und die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar
Die Nonne sprach auch über die Teilnahme Kroatiens an der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar, bei der die kroatische Mannschaft den dritten Platz belegte.
„Die Kroaten zeichneten sich durch ihre Menschheit aus, nachdem sie schwere Siege errungen hatten“, stellte sie fest.
„Sie haben ihre Gegner nicht gedemütigt“, sagte sie, „sondern die gegnerischen Spieler getröstet und ermutigt und damit gezeigt, dass Fußball in erster Linie eine Möglichkeit ist, Menschlichkeit zu zeigen.“
Ein Beispiel dafür war die Szene, in der Luka Modrić den brasilianischen Fußballspieler Rodrygo Goes nach dem Spiel umarmte und tröstete, in dem Kroatien Brasilien im Viertelfinale schlug und ins Halbfinale einzog.
Für den Ordensmann ist es „ein großer Schritt im Fortschritt der Menschheit“, zu sehen, „wie Kinder mit Begeisterung die positiven Eigenschaften ihrer Fußballhelden übernehmen.“
„Dann hat die Leistung bei der Weltmeisterschaft einen Sinn“, stellte sie fest.
Ein Rosenkranz für die Nationalmannschaft
Schwester Zrno sagte, dass wir vor dem Spiel Kroatiens gegen Japan im Achtelfinale von Katar 2022 „gemeinsam mit Pater Ivan Dominik Iličić die Gebetsinitiative ‚Rosenkranz für Vatreni‘ organisiert haben.“
Vatreni ist der Spitzname der kroatischen Fußballmannschaft und kann mit „Die Feurigen“ übersetzt werden.
An diesem Gebetstag, so die Ordensfrau, „nahmen junge und alte Menschen aus ganz Kroatien teil, wo jeder ein Gebet als Teil des Rosenkranzes sprach und wir das Video auf den sozialen Medien teilten, damit wir alle gemeinsam beten konnten. Und wir haben das vor jedem Spiel gemacht.“
„Die Großmutter unseres Nationalspielers Ivan Perišić, der im Spiel gegen Japan das Tor schoss, das uns in die Verlängerung führte, hat ebenfalls ein Ave Maria gebetet“, sagte sie.
„Während dieser Gebetsinitiative hatte ich selbst die Gelegenheit, ein Video an den Trainer unserer Nationalmannschaft, Zlatko Dalić, zu schicken, an den ich mich direkt und persönlich wandte und ihm im Namen der gesamten kroatischen Nation Tipps und Unterstützung gab.“
Der katholische Glaube und Kroatien
Zrno erinnerte daran, dass bereits 2014 „der damalige kroatische Trainer Igor Štimac mit den Spielern der kroatischen Nationalmannschaft zum bekannten Marienwallfahrtsort Međugorje fuhr, um sich auf das Qualifikationsspiel für die Fußballweltmeisterschaft vorzubereiten.“
„Der heutige Trainer Zlatko Dalić, der sich nicht scheut, seinen Glauben öffentlich zu bezeugen, hat diesen Weg fortgesetzt“, fuhr sie fort.
„Am Sonntag, vor dem Spiel gegen Japan, kam der Rektor des berühmtesten kroatischen Nationalheiligtums in Marija Bistrica aus Kroatien in Katar an. Es wurde der Öffentlichkeit bestätigt, dass die gesamte kroatische Fußballnationalmannschaft nach dem Frühstück die von Pater Domagoj Matošević zelebrierte Heilige Messe besucht hat.“
Die Ordensfrau hob auch hervor, dass „viele Spieler der kroatischen Nationalmannschaft offen ihre Zugehörigkeit zur katholischen Kirche bezeugen“ und betonte, dass „es interessant ist, dass Kapitän Luka Modrić Knieschoner mit Bildern seiner Familie und Jesus Christus trägt“.
„Darüber hinaus konnte die ganze Welt bei dieser Weltmeisterschaft in Katar sehen, wie der kroatische Torwart Dominik Livaković vor dem Elfmeterschießen betete“, sagte sie.
Quelle: cna deutsch
Kurz nach Weihnachten gedenkt die katholische Kirche ihres ersten Märtyrers (Erzmärtyrer) und einem ihrer ersten Diakone, dem heiligen Stephanus. Die westlichen Katholiken feiern sein Fest am 26. Dezember, während die Katholiken der Ostkirchen ihn einen Tag später ehren.
In der Apostelgeschichte preist der heilige Lukas den heiligen Stephanus als einen Mann „voll Gnade und Kraft“, der in den ersten Tagen der Kirche „Wunder und große Zeichen unter dem Volk“ getan hat.
Die lukanische Geschichte dieser Zeit enthält auch die bewegende Szene vom Tod des Stephanus – den der heilige Paulus vor seiner Bekehrung miterlebte – durch die Hand derer, die sich weigerten, Jesus als den jüdischen Messias anzunehmen.
Stephanus selbst war ein Jude, der höchstwahrscheinlich während des irdischen Wirkens des Herrn zum Glauben an Jesus kam. Möglicherweise gehörte er zu den 70 Jüngern, die Christus als Missionare aussandte und die das Kommen des Reiches Gottes predigten, während sie mit nahezu keinem Besitz unterwegs waren.
Dieser Geist der Loslösung von materiellen Dingen setzte sich in der frühen Kirche fort, in der die Gläubigen laut Lukas „alles gemeinsam“ hatten und ihren Besitz verkauften, um den Erlös an alle zu verteilen, die bedürftig waren.
Diese radikale Nächstenliebe stieß jedoch auf den kulturellen Konflikt zwischen Juden und Heiden, als eine Gruppe griechischer Witwen sich in ihren Bedürfnissen gegenüber denjenigen mit jüdischem Hintergrund vernachlässigt fühlte.
Der Ruf der Heiligkeit des Stephanus veranlasste die Apostel, ihn zusammen mit sechs anderen Männern zu wählen, um ihnen in diesem Streit offiziell und auf einzigartige Weise beizustehen. Durch die sakramentale Vollmacht, die ihnen von Christus verliehen wurde, weihten die Apostel die sieben Männer zu Diakonen und übertrugen ihnen die Aufgabe, den Witwen zu helfen.
Als Diakon predigte Stephanus auch über Christus als die Erfüllung des alttestamentlichen Gesetzes und der Propheten. Da sie seine Botschaft nicht widerlegen konnten, brachten ihn einige Mitglieder der örtlichen Synagogen vor ihre religiösen Obrigkeiten und beschuldigten ihn, ihre Traditionen zerstören zu wollen.
Stephanus antwortete mit einer Ansprache, die im siebten Kapitel der Apostelgeschichte aufgezeichnet ist. Er beschrieb Israels Widerstand gegen Gottes Gnade in der Vergangenheit und beschuldigte die anwesenden Religionsführer, sich „dem Heiligen Geist“ zu widersetzen und den Heiland abzulehnen.
Bevor er hingerichtet wurde, hatte Stephanus eine Vision von Christus in Herrlichkeit. „Siehe“, sagte er den Anwesenden, „ich sehe den Himmel offen und den Menschensohn zur Rechten Gottes stehen.“
Die Menge schleppte den Diakon jedoch weg und steinigte ihn zu Tode. Dieser aber „betete und rief: Herr Jesus, nimm meinen Geist auf! Dann sank er in die Knie und schrie laut: Herr, rechne ihnen diese Sünde nicht an! Nach diesen Worten starb er.“
Das erste christliche Martyrium wurde von einem Pharisäer namens Saulus – später bekannt als Paulus und noch später als der Heilige Paulus – beaufsichtigt, dessen eigene Erfahrung mit Christus ihn in einen Gläubigen und später selbst in einen Märtyrer verwandeln sollte.
Quelle: cna deutsch
Die Polizeibehörde von Montreal hat ihren Beamten verboten, bei der Arbeit religiöse Symbole zu tragen, insbesondere Bilder des Erzengels Michael, wie die staatlichen Medien CBC/Radio-Canada berichten.
Das Mandat der Polizeibehörde der Stadt Montreal (SPVM) stützt sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 2019 und war eine direkte Reaktion auf die Uniformen, die die Beamten bei Protesten im Zusammenhang mit dem internationalen Forum COP15 am 7. September in Montreal trugen.
An diesem Tag waren viele Beamte in den sozialen Medien zu sehen, die Abzeichen mit der Aufschrift „St. Michael protect us“ (St. Michael beschütze uns) trugen, als Hommage an den Schutzpatron der kanadischen Polizei.
„Nach einer Analyse wurde festgestellt, dass das Wappen des Heiligen Michael, das die Polizeibeamten des SPVM (Service de Police de la Ville de Montréal) auf ihrer Uniform tragen, ein religiöses Zeichen im Sinne des Gesetzes ist“, heißt es in dem an die Beamten verschickten Memo.
„Wir bitten Sie daher, alle Wappen, die den Erzengel St. Michael symbolisieren oder sich auf ihn beziehen, von Ihren Uniformen zu entfernen, um das Gesetz einzuhalten“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Das Gesetz über die Laizität des Staates, bekannt als Gesetz 21, ist eine Verordnung aus dem Jahr 2019, die festlegt, dass die Provinz Quebec, in der sich Montreal befindet, „ein laizistischer Staat ist“.
Trotz der gerichtlichen Anfechtung dieses Gesetzes wurde es 2021 vom Obersten Gerichtshof von Québec bestätigt.
Seit der Einführung des Gesetzes wurde es von politischen und religiösen Führern kritisiert, die es als einen Akt der Diskriminierung und einen Affront gegen die Religionsfreiheit bezeichneten.
Im Jahr 2019 entfernte der Stadtrat von Montreal ein Kruzifix, das sich seit 80 Jahren auf dem Gelände befunden hatte.
Die Erzdiözese Montreal erklärte daraufhin, dass das Kruzifix die christlichen Wurzeln des Landes repräsentiere und in einer pluralistischen Gesellschaft nicht beseitigt werden müsse.
„Als ein von Christen verehrtes Zeichen bleibt das Kruzifix ein lebendiges Symbol. Es symbolisiert Offenheit und Respekt gegenüber allen Völkern, auch gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften und religiösen Traditionen, die zu Recht an ihren eigenen Zeichen und Symbolen festhalten“, sagte Erzbischof Christian Lépine.
Im selben Jahr wurde ein Kruzifix aus dem Blauen Saal der Nationalversammlung von Québec entfernt.
„Obwohl fast alle der 6,8 Millionen französischsprachigen Einwohner der Provinz katholische Wurzeln haben, besuchen weniger als 10 % regelmäßig die Messe, verglichen mit 90 % vor einigen Jahrzehnten“, berichtete die AP im Juli im Zusammenhang mit dem Besuch von Papst Franziskus in der Provinz.
„Der einst weit verbreitete Einfluss der Kirche auf Politik und Kultur ist fast völlig verschwunden, und in der so genannten ‚Stillen Revolution‘ hat sie ihre zentrale Rolle in Bereichen wie Bildung und Gesundheitswesen verloren. Das ist bezeichnend, wenn man bedenkt, dass die Kirche das Schulsystem von Québec gründete und jahrzehntelang das Bildungswesen, die Lehrerausbildung, die Wohlfahrt und die Gesundheitsversorgung kontrollierte“, stellte die AP fest.
Quelle: CNA Deutsch
Die französische Wochenzeitung Valeurs Actuelles (Aktuelle Werte) veröffentlichte ein ausführliches Interview mit Kardinal Robert Sarah, dem emeritierten Präfekten der römischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung (heute Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung). Der Kardinal, der bis 2021 im Amt war, erteilt darin, so das Wochenmagazin, eine „Lektion“ in Sachen Zivilisation. Er nimmt aber auch zum Motu proprio Traditionis custodes Stellung und sagte: „Es gibt in der Kirche ein tiefes Unbehagen und ein echtes Leiden an der Liturgie“. Hier die betreffende Stelle des Interviews:
Valeurs Actuelles: Das Motu proprio Traditionis Custodes hat bei den Katholiken, die dem traditionellen Ritus verbunden sind, viel Unverständnis und Entmutigung hervorgerufen: Was sagen Sie Priestern, die in lateinischer Sprache zelebrieren und durch die Anfeindungen, denen sie ausgesetzt sind, entmutigt sind? Wie erklären Sie die Diskrepanz zwischen dem Erfolg dieser Liturgie, vor allem bei der Jugend, und dem Mißtrauen, das sie in einem Teil der Kirche hervorruft?
Kardinal Sarah: Die Liturgie ist keine Nebensache, sie drückt unsere Art und Weise aus und formt sie, mit Gott in Beziehung zu treten. Die Liturgie ist keine vage Wahlmöglichkeit, sondern eine grundlegende Quelle der christlichen Seele. Sie ist die Anerkennung, Verehrung und die Zelebration der christlichen Mysterien und des göttlichen Handelns. Die Formen des Gottesdienstes prägen unsere christliche Kultur. In der Tat sind alle unsere Gesten und Worte in der Liturgie durch jahrhundertelange christliche Erfahrung geläutert und geformt worden. Die Liturgie folgt kodifizierten Mustern, die über die Generationen von Jahrtausenden hinweg weitergegeben wurden.
Wir müssen aber den Mut und die Klarheit haben zu erkennen, daß die katholische Liturgie heute krank ist. Papst Franziskus selbst hat dies unterstrichen. Warum sind so viele junge Menschen von der alten Liturgie fasziniert? Seien wir ehrlich: Es wäre allzu einfach, ihnen bewußt ein fehlgeleitetes psychologisches Bedürfnis nach Identität zu unterstellen. Sollten wir nicht vielmehr zugeben, daß viele Feiern sie enttäuschen, daß sie dort nicht das finden, wonach ihre Seele zutiefst dürstet? Viele entkirchlichte Liturgien lassen sie hungernd zurück.
Jede Seele sucht nach Gott, seiner Größe, seiner Majestät und seiner Schönheit. Man kann sich aber Gott nur mit Ehrfurcht, religiösem Respekt und kindlichem Zittern nähern. Wir brauchen heilige Zeichen, um zu Ihm zu gehen. Unser Körper muß sich hinknien, damit unsere Seele von Gott umarmt werden kann. Wir müssen uns vom Profanen im Alltag abwenden, damit Gott uns an der Hand nehmen und zu seinem heiligen Herzen führen kann. Manchmal wird die Auffassung vertreten, daß die Liturgie durch die Verwendung profaner Musik, durch künstlich gelockerte Haltungen, durch die Beseitigung sakraler Trennungen und durch die architektonische Nivellierung der Kirchen zugänglicher gemacht werden sollte. Das ist eine tragische Illusion. All diese Optionen führen uns von Gott weg, anstatt uns Ihm näherzubringen.
Da Sie mich nach dem Motu proprio Traditionis custodes fragen, möchte ich mich ausdrücklich dazu äußern. In der Kirche gibt es ein tiefes Unbehagen und ein echtes Leiden an der Liturgie. Dies beweist, daß die vom Zweiten Vatikanischen Konzil angestrebte Reform noch nicht abgeschlossen ist. Sie hat ihr Gleichgewicht noch nicht gefunden.
Benedikt XVI., der das Zweite Vatikanische Konzil treu liest, hat uns definitiv gelehrt, daß die alte Liturgie und die neue Liturgie weder widersprüchlich noch gegensätzlich sind, sondern in organischer Kontinuität gedacht werden müssen. Das ist eine Lehre, die sich inzwischen durchgesetzt hat. Papst Franziskus seinerseits erinnerte uns daran, daß sich diese beiden Liturgien nicht als zwei einander fremde Welten nebeneinander entwickeln sollten. Er lehrt auch nachdrücklich, daß das Zweite Vatikanische Konzil die Praxis dieser beiden Liturgien leiten und erhellen sollte. Allzu oft sind die Liturgien der Pfarreien jedoch nicht konzilstreu. Zum Beispiel: Kommt dem Gregorianischen Gesang die Stellung zu, die verlangt wird?
Von nun an und in den kommenden Jahren wird es Aufgabe der Bischöfe und Päpste sein, die praktischen Konsequenzen daraus zu ziehen. Es ist richtig, daß sich die derzeitige liturgische Praxis weiterentwickeln muß. Sie muß die besten Elemente des Alten im Lichte des Konzils integrieren. Die Zelebrationsrichtung ad Deum bzw. zum Kreuz, der weitgehende Gebrauch der lateinischen Sprache, die Verwendung des alten Offertoriums und der Gebete, die „zu Füßen des Altars“ [Stufengebet] gesprochen werden, der wichtige Platz, der der Stille eingeräumt wird, sind für mich Elemente, die es ermöglichen würden, endlich den liturgischen Frieden zu erreichen und die Reform durchzuführen, die das Zweite Vatikanische Konzil wirklich wollte und die wir noch nicht erreicht haben.
Quelle: Katholisches.info
BOTSCHAFT URBI ET ORBI
Weihnachten 2022
Liebe Brüder und Schwestern in Rom und auf der ganzen Welt, frohe Weihnachten!
Möge Jesus, der Herr, der von der Jungfrau Maria geboren wurde, euch allen die Liebe Gottes bringen, die Quelle des Vertrauens und der Hoffnung; und möge er auch das Geschenk des Friedens bringen, das die Engel den Hirten von Betlehem verkündeten: »Ehre sei Gott in der Höhe / und Friede auf Erden / den Menschen seines Wohlgefallens.« (Lk 2,14).
An diesem Festtag richten wir unseren Blick nach Betlehem. Der Herr kommt in einer Höhle zur Welt und wird in eine Futterkrippe für die Tiere gelegt, weil seine Eltern keine Unterkunft finden konnten, obwohl für Maria die Stunde der Geburt gekommen war. Er kommt zu uns in der Stille und Dunkelheit der Nacht, denn das Wort Gottes braucht weder Scheinwerfer noch das Spektakel menschlicher Stimmen. Er selbst ist das Wort, das dem Dasein einen Sinn gibt, das Licht, das den Weg erhellt. Im Evangelium heißt es: »Das wahre Licht, das jeden Menschen erleuchtet, kam in die Welt.« (Joh 1,9).
Jesus wurde mitten unter uns geboren, er ist Gott-mit-uns. Er kommt, um unser tägliches Leben zu begleiten, um alles mit uns zu teilen, Freuden und Leiden, Hoffnungen und Sorgen. Er kommt als hilfloses Kind. Er wird in der Kälte geboren, als Armer unter den Armen. Da er an allem bedürftig ist, klopft er an die Tür unseres Herzens, um Wärme und Schutz zu finden.
Lassen wir uns wie die Hirten in Betlehem vom Licht umstrahlen und gehen wir das Zeichen ansehen, das Gott uns gegeben hat. Überwinden wir die Trägheit des geistlichen Schlafs und unsere falschen Vorstellungen von diesem Fest, die uns vergessen lassen, wer derjenige ist, den wir feiern. Lasst uns dem Lärm entweichen, der das Herz betäubt und uns dazu verleitet, eher Schmuck und Geschenke vorzubereiten, als das Ereignis selbst zu betrachten: den für uns geborenen Sohn Gottes.
Brüder, Schwestern, wenden wir uns nach Betlehem, wo das erste Wimmern des Friedensfürsten ertönt. Ja, denn er selbst, Jesus, ist unser Friede: jener Friede, den die Welt nicht geben kann und den Gott Vater der Menschheit gegeben hat, indem er seinen Sohn in die Welt gesandt hat. Der heilige Leo der Große gebraucht einen Ausdruck, der in der Prägnanz der lateinischen Sprache die Botschaft dieses Tages zusammenfasst: »Natalis Domini, Natalis est pacis«, „der Geburtstag des Herrn ist der Geburtstag des Friedens” (Sermo 26,5).
Jesus Christus ist auch der Weg des Friedens. Durch seine Menschwerdung, sein Leiden, seinen Tod und seine Auferstehung hat er den Übergang ermöglicht von einer abgeschlossenen Welt, unterdrückt von der Dunkelheit der Feindschaft und des Krieges, zu einer aufgeschlossenen Welt, die frei ist, in Geschwisterlichkeit und Frieden zu leben. Folgen wir diesem Weg! Aber um das tun zu können, um in der Lage zu sein, Jesus nachzufolgen, müssen wir uns von den Lasten befreien, die uns behindern und blockieren.
Und welches sind diese Lasten? Was ist dieser „Ballast“? Es sind dieselben negativen Leidenschaften, die König Herodes und seinen Hof daran hinderten, die Geburt Jesu zu erkennen und anzunehmen: das Anhaften an Macht und Geld, der Stolz, die Heuchelei, die Lüge. Diese Lasten behindern den Gang nach Betlehem, sie schließen von der Gnade der Weihnacht aus und versperren den Zugang zum Weg des Friedens. Und in der Tat müssen wir mit Schmerz feststellen, dass, während uns der Friedensfürst geschenkt wird, weiterhin Winde des Krieges über die Menschheit eiskalt hinweg wehen.
Wenn wir wollen, dass es Weihnachten wird, die Weihnacht Jesu und des Friedens, dann lasst uns nach Betlehem schauen und den Blick auf das Gesicht des Kindes richten, das für uns geboren worden ist! Und in diesem kleinen, unschuldigen Gesicht erkennen wir die Gesichter der Kinder, die sich in allen Teilen der Welt nach Frieden sehnen.
Unser Blick möge die Gesichter unserer ukrainischen Brüder und Schwestern aufnehmen, die dieses Weihnachten im Dunkeln, in der Kälte oder weit weg von ihrem Zuhause erleben – aufgrund der Zerstörung, die zehn Monate Krieg verursacht haben. Der Herr mache uns bereit, mit konkreten Gesten der Solidarität denjenigen zu helfen, die leiden, und er erleuchte den Verstand derer, die die Macht haben, die Waffen zum Schweigen zu bringen und diesem sinnlosen Krieg ein sofortiges Ende zu setzen! Leider zieht man es vor, anderen Erwägungen Gehör zu schenken, die von der Logik der Welt diktiert werden. Aber die Stimme des Kindes, wer hört auf die?
Unsere Zeit erlebt auch in anderen Regionen, an anderen Schauplätzen dieses dritten Weltkriegs, einen schweren Mangel an Frieden. Denken wir an Syrien, das immer noch von einem Konflikt gequält wird, der etwas in den Hintergrund getreten, aber nicht vorüber ist; und denken wir an das Heilige Land, wo die Gewalt und die Zusammenstöße in den letzten Monaten zugenommen haben, mit Toten und Verletzten. Bitten wir den Herrn, dass dort, in dem Land in dem er geboren wurde, der Dialog und die Suche nach gegenseitigem Vertrauen zwischen Israelis und Palästinensern wiederaufgenommen werden. Möge das Jesus-Kind die christlichen Gemeinschaften stärken, die im gesamten Nahen Osten leben, damit in einem jeden dieser Länder die Schönheit des geschwisterlichen Miteinanders zwischen Menschen verschiedener Religionen gelebt werden könne. Es möge insbesondere dem Libanon helfen, dass er sich endlich wieder erhebe, mit der Unterstützung der internationalen Gemeinschaft und mit der Kraft der Geschwisterlichkeit und Solidarität. Möge das Licht Christi die Sahelzone erleuchten, in der das friedliche Zusammenleben der Völker und Traditionen durch Auseinandersetzungen und Gewalt zerrüttet ist. Möge es den Weg zu einem dauerhaften Waffenstillstand im Jemen und zur Versöhnung in Myanmar und im Iran weisen, damit alles Blutvergießen aufhöre. Möge es die politischen Entscheidungsträger und alle Menschen guten Willens auf dem amerikanischen Kontinent dazu bewegen, sich für die Befriedung der politischen und sozialen Spannungen einzusetzen, die verschiedene Länder betreffen; ich denke besonders an die Bevölkerung von Haiti, die seit langem leidet.
Lasst uns an diesem Tag, an dem es schön ist, sich um den gedeckten Tisch zu versammeln, den Blick nicht von Betlehem abwenden, was „Haus des Brotes“ bedeutet, und lasst uns an die Menschen denken, die an Hunger leiden, vor allem an die Kinder, während jeden Tag große Mengen an Lebensmitteln verschwendet und Gelder für Waffen ausgegeben werden. Der Krieg in der Ukraine hat die Situation weiter verschlimmert, sodass ganze Bevölkerungsgruppen von einer Hungersnot bedroht sind, insbesondere in Afghanistan und den Staaten am Horn von Afrika. Jeder Krieg – das wissen wir – verursacht Hunger und missbraucht die Nahrung als Waffe, indem er ihre Verteilung an bereits leidende Bevölkerungen verhindert. Lasst uns an diesem Tag vom Friedensfürsten lernen und uns alle, vor allem die politisch Verantwortlichen, dafür einsetzen, dass Nahrung nur ein Mittel des Friedens sei. Während wir die Freude genießen, mit unseren Lieben versammelt zu sein, lasst uns an die Familien denken, die das Leben am meisten verletzt hat, und an diejenigen, die in dieser Zeit der Wirtschaftskrise wegen Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben und denen das Lebensnotwendige fehlt.
Liebe Schwestern und Brüder, heute wie damals kommt Jesus, das wahre Licht, in eine Welt, die an Gleichgültigkeit krankt, die ihn nicht aufnimmt (vgl. Joh 1,11), ihn vielmehr zurückweist, wie es vielen Fremden widerfährt, oder ihn ignoriert, wie wir es allzu oft mit den Armen tun. Lass uns heute nicht die vielen Flüchtlinge und Vertriebenen vergessen, die auf der Suche nach Trost, Wärme und Nahrung an unsere Türen klopfen. Lasst uns nicht die Ausgegrenzten, die Einsamen, die Waisen und die Älteren vergessen, die Gefahr laufen, aussortiert zu werden, die Gefangenen, auf die wir nur wegen ihrer Fehler und nicht als menschliche Wesen schauen.
Betlehem zeigt uns die Einfachheit Gottes, der sich nicht den Weisen und Klugen offenbart, sondern den Kleinen, denen, deren Herz rein und offen ist (vgl. Mt 11,25). Wie die Hirten wollen auch wir ohne Zögern hingehen und uns von dem unvorstellbaren Ereignis erstaunen lassen, dass Gott zu unserem Heil Mensch wurde. Er, der die Quelle alles Guten ist, wird arm[1] und bittet um unser armseliges Menschsein. Lassen wir uns von Gottes Liebe bewegen und folgen wir Jesus nach, der sich seiner Herrlichkeit entäußert hat, um uns an seiner Fülle teilhaben zu lassen.
Allen eine Frohe Weihnacht!
Quelle: Vatican News
24.12.2022: 16h Sendung am Heiligabend. Danach Weihnachtsmusik
25.12.2022: 16h Weihnachtssendung auf kroatischer Sprache (Bozicna emisija)
18h Weihnachtssendung auf deutscher Sprache. Danach Weihnachtsmusik
P. Frank Pavone, der Gründer der Priests for Life, einer der international bekanntesten Priester, die sich für das Lebensrecht ungeborener Kinder einsetzen, wurde vom Vatikan mit der härtesten nur denkbaren Strafe für einen Priester belegt: Er wurde in den Laienstand zurückversetzt.
CNA war das erste Medium, das darüber berichtete, worauf Pater Pavone eine mehr als 90minütige Live-Übertragung auf Youtube machte. Es scheint, daß es einigen Medien gelungen ist, das Schreiben des römischen Dikasteriums für den Klerus (vormals Kleruskongregation) zu erhalten, mit dem der US-Priester aus dem Klerikerstand ausgeschlossen wurde, ohne daß ihm die Möglichkeit eines Rekurses oder Einspruchs gegen die Entscheidung möglich ist. Ein Medium, das das Dokument sehen konnte, scheint die Presseagentur Associated Press zu sein, die in einem Beitrag der Vatikan-Korrespondentin Nicole Winfield einen Eindruck davon vermittelt. Winfield schreibt:
„Der Vatikan hat einen amerikanischen Abtreibungsgegner, Frank Pavone, des Amtes enthoben, wegen ‚blasphemischer Kommunikation in den sozialen Medien‘ und weil er seinem Bischof ’anhaltend ungehorsam’ gewesen sei.“
Pavone ist der Gründer der Lebensrechtsbewegung Priests for Life (Priester für das Leben). Das drakonische Urteil gegen ihn wurde bereits am 9. November gefällt. Papst Franziskus hat eine Berufungsmöglichkeit dagegen ausgeschlossen. Der Apostolische Nuntius in den USA, Msgr. Christophe Pierre, informierte darüber die Bischöfe der USA.
Die Lebensrechtsinitiative Priests for Life wurde 1991 im Erzbistum San Francisco gegründet. Primärer Zweck ist es, gegen die Greuel der Abtreibung und der Euthanasie zu sensibilisieren mit dem Ziel, diese zu beenden. Grundlage bildet unter anderem die Enzyklika Evangelium vitae von Papst Johannes Paul II. Eine Tochtergründung der Priests for Life ist die Beratungs- und Hilfsorganisation Rachel’s Vineyard. Da Pavone im Bistum Amarillo in Texas inkardiniert war, befand sich der Sitz zunächst dort.
Pavone und die Priests for Life leisteten vor über 20 Jahren einen entscheidenden Beitrag dazu, in der Lebensrechtsbewegung das strikte Prinzip der Gewaltlosigkeit durchzusetzen. In den 90er Jahren war es in den USA zu vereinzelter Gewaltanwendung von Lebensschützern gegen Abtreibungseinrichtungen und Abtreibungsärzten gekommen. Pavone lehnte jede Gewalt ab und initiierte ein Manifest, mit dem sich die Lebensrechtsbewegung zur bedingungslosen Gewaltlosigkeit verpflichtete.
Als Msgr. Patrick Zurek Bischof von Amarillo wurde, entzog er 2011 den Priestern für das Leben die kanonische Anerkennung und erklärte, es handle sich dabei nicht um eine kirchliche Vereinigung, sondern einen Verein nach dem staatlichen Zivilrecht. Parallel fand von offensichtlich interessierter Seite eine Diskreditierungskampagne gegen Priests for Life statt.
Die Diözese leitete ein Verfahren gegen ihn ein, weil er 2016 die sterblichen Überreste eines abgetriebenen Kindes auf einen Altar gelegt und ein Video davon auf zwei sozialen Netzwerken veröffentlicht hatte.
Mehr noch dürfte gestört haben, daß sich der Priester häufig zur US-Politik und zur Abtreibung zu Wort meldete. Das Video mit dem abgetriebenen Fötus wurde von seiner Botschaft begleitet, daß Hillary Clinton und das Programm der Demokratischen Partei die Abtreibung weiterhin zulassen würden, während Donald Trump und das Programm der Republikanischen Partei die ungeborenen Kinder schützen wollen.
Es ist bekannt, wie sehr sich Papst Franziskus zusammen mit den McCarrick-Boys bemüht, die unter Johannes Paul II. und US-Präsident Ronald Reagan erfolgte Annäherung zwischen der Kirche und den Republikanern zu kappen und eine Allianz mit der linken Demokratischen Partei zu schmieden. Der kirchliche Beitrag dazu besteht in freundlichen Gesten von Papst Franziskus für die Demokraten wie in der Kommunionfrage und in einem Kampf gegen die „religiöse Rechte“ in den USA. Unter dieses Kapitel fällt auch die Verurteilung von Frank Pavone.
Pavone sei, so Winfield, nach wie vor ein überzeugter Trump-Anhänger. Das allein macht ihn in bestimmten Kreisen der tief gespaltenen USA zum Feindbild. Pavone betonte mehrfach die Bedeutung der Neuernennungen von Höchstrichtern, die Trump in seiner Zeit als US-Präsident (2017–2021) vornahm. Diese machten im vergangenen Juni nach einem halben Jahrhundert der linken Dominanz am Obersten Gerichtshof ein Ende und kippten das unsägliche Abtreibungsurteil Roe gegen Wade von 1973. Vor allem stellten sie damit fest, daß die Tötung eines ungeborenen Kindes kein mit der Verfassung vereinbares Recht ist.
Pavone war mit Priests for Life selbst schon erfolgreich vor den Obersten Gerichtshof gezogen, um einen Zwang zur Abtreibungsunterstützung abzuwehren, den der demokratische US-Präsident Barack Obama mit seiner Gesundheitsreform durchsetzen wollte. Das macht in aggressiven woken Linkskreisen nicht beliebt. Die Priests for Life gelten innerkirchlich als exponierteste Lebensrechtsgruppe und sind daher das erste Ziel gegnerischer Angriffe – und die gibt es auch innerhalb der Kirche, besonders seit Papst Franziskus als eine seiner ersten programmatischen Aussagen 2013 die Welt wissen ließ, daß das Thema Abtreibung zurückgestuft werde und bestenfalls noch von sekundärer Bedeutung sei.
Pavone reagierte auf Twitter auf die gnadenlose Bestrafung, die ihn aus Rom erreichte:
„In allen Berufen, auch im Priesteramt, wird man also wie ein ungeborenes Kind behandelt, wenn man sich für dieses einsetzt! Der einzige Unterschied ist, daß wir uns immer noch laut und deutlich zu Wort melden, wenn sie uns ‚abtreiben‘.“
Msgr. Joseph Strickland, der Bischof der ebenfalls in Texas liegenden Diözese Tyler, der die Abtreibungsunterstützung durch US-Präsident Joe Biden als „böse“ bezeichnete, kritisierte die römische Entscheidung mit deutlichen Worten:
„Die Blasphemie besteht darin, daß dieser heilige Priester abgesetzt wird, während ein böser Präsident die Leugnung der Wahrheit und die Ermordung des ungeborenen Lebens auf Schritt und Tritt fördert, Vatikanbeamte die Unmoral und die Leugnung des Glaubensgutes fördern und Priester die Verwirrung der Geschlechter fördern, die das Leben zerstört… [das ist] böse.“
Pavone selbst hatte sich an den Vatikan gewandt, weil der Bischof von Amarillo ihm 2011 Beschränkungen auferlegt hatte, die ihn in der Ausübung seines Priestertums und im Einsatz für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder einschränkten. Er erreichte damals, daß die Beschränkungen gelockert wurden. Er zog aus Texas weg, um weiterhin für Priests for Life aktiv zu sein. Damals regierte allerdings noch Benedikt XVI. in Rom. Nun regiert von Santa Marta aus ein „barmherziger“ Papst unter Anführungszeichen.
Quelle: Katholisches.info
Weihnachten
Bern (novaradio.ch): Es ist traurig zu sehen, wie stark das Weihnachtsfest kommerziell ausgenutzt wird. Viele Menschen sehen sich an Weihnachten vor allem in der Rolle als Konsumenten oder auch Produzenten, sofern sie im Verkauf oder anderen Branchen tätig sind, die an Weihnachten viel Umsatz machen. Daneben gibt es Menschen, die sich bewusst Zeit für Familie und Freunde nehmen. Sicherlich ist es gut, sich seinen Liebsten zu widmen. Vergessen geht dabei aber oft die Tatsache, dass Weihnachten die Menschwerdung Gottes feiert. Den Kontakt zu Familie und Freunden sollte man das ganze Jahr hindurch pflegen. Zu Weihnachten feiern wir aber, dass Gott den Menschen so sehr geliebt hat, dass er selber Mensch wurde. Ohne Weihnachten gibt es kein Ostern. Der Versuch der modernen Welt, Weihnachten zu verhamlosen und zu einem Familien- und Konsumfest zu machen, widerspricht dem Christentum. Die Botschaft, welche die Engel den Hirten verkündet haben, ist sehr radikal. Sie verkünden den Menschen Fried und Freud, da der Heiland geboren ist. Damit ist umgekehrt auch die Aussage getätigt, dass wir Menschen ohne Gott in unserer Mitte weder Friede noch Freude schaffen können. Auch die schönsten Geschenke und das perfekte Essen mit den Verwandten werden keinen Frieden in unserem Herzen schaffen und für keine lang andauernde Freude sorgen. Diese Botschaft ist radikal, aber als Christ ist es wichtig, sich dies immer vor Augen zu führen. Wenn wir Menschen uns selbst erlösen könnten, wäre die Menschwerdung Gottes umsonst gewesen. Gerade weil Gott wusste, dass wir Menschen in all unseren Bemühungen begrenzt sind und wir ihn brauchen, ging er diesen radikalen Schritt. Gott ist der Gott, der mit uns ist – Immanuel. Er hat sich bis aufs Äusserste mit uns Menschen solidarisiert, indem er Mensch wurde und uns in allem gleich wurde – ausser der Sünde. Führen wir uns diese Tat ständig vor Augen, denn nur so können wir die wahre Grösse dieses Festes erfassen. Ihnen allen wünsche ich ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest! DR
Deutschland: Im dritten Quartal 2022 hat die Zahl der Abtreibungen in Deutschland gegenüber dem dritten Quartal 2021 um 16,7 Prozent zugenommen, so das Statistische Bundesamt am Donnerstag. „Nach Rückgängen im Jahr 2021 (-5,4 % gegenüber 2020) und im Jahr 2020 (-0,9 % gegenüber 2019) nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Quartalen 2022 deutlich zu“, so die Behörde, welche die Frage aufwarf, in welchem Zusammenhang dies mit den Corona-Einschränkungen stehe.
„Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht“, teilte das Statistische Bundesamt mit. „Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (52 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt“, während 35 % der Frauen eine chemische Abtreibung per Abtreibungspille Mifegyne vornahmen.
Die heute vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bereits zum dritten Mal in Folge bekannt gegebene Zunahme der behördlich gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen ist erschreckend. Nach den erfreulichen Rückgängen in den beiden zurückliegenden Jahren wirft der erneute sehr deutliche Anstieg der dem Amt gemeldeten Abtreibungen zahlreiche Fragen auf.
Cornelia Kaminski, die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), erklärte, die neuen Zahlen seien „schockierend“, denn eine derartige „Zunahme der Abtreibungszahlen hat es in Deutschland seit Jahrzehnten nicht gegeben“.
„Es ist allerhöchste Zeit, dass bessere und aussagekräftigere Daten zur Verfügung gestellt werden“, forderte Kaminski. „Niemand darf sich mit dieser Zunahme an menschlichen Tragödien, die die vorgeburtliche Tötung des eigenen Kindes immer darstellt, zufriedengeben. Insbesondere sollte untersucht werden, welchen Einfluss die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 219a StGB) auf diese Entwicklung hat.“
Schweiz: Die Rate der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz ist im internationalen Vergleich niedrig. Die Rate ist seit 2010 zunächst gesunken. Seit 2017 steigt sie wieder an. Im Jahr 2021 lag die Rate bei 6,7 Abbrüchen pro 1 000 Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz. In den Jahren 2020 und 2021 hat die Rate der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz somit wieder den gleichen Stand wie 2010 erreicht.
Schwangerschaftsabbrüche | Bundesamt für Statistik (admin.ch)
Quelle: CNA Deutsch, BFS
Papst Franziskus hat nach eigenen Worten bereits seinen Rücktritt für den Fall unterschrieben, das Amt nicht mehr ausüben zu können. „Ich habe meine Verzichtserklärung schon unterzeichnet“, sagte der 86-Jährige im Interview der spanischen Zeitung „ABC“ (Sonntag). Er habe das getan, als Tarcisio Bertone Kardinalstaatssekretär war, und diesen darauf hingewiesen, dass die Erklärung für den Fall einer Verhinderung aus medizinischen Gründen sei, erklärte das Oberhaupt der katholischen Kirche weiter.
Bertone hatte bis zum 15. Oktober 2013 das zweithöchste Amt des Kirchstaates inne. Jorge Mario Bergoglio wurde vorher, am 13. März desselben Jahres, Papst Franziskus. Bertone galt als Vertrauter des heute emeritierten Papstes Benedikt XVI., der Ende Februar 2013 als Pontifex zurücktrat. „Er ist ein grossartiger Mann“, sagte Franziskus im Gespräch mit „ABC“ über Benedikt. Er treffe ihn noch oft. Der gebürtige Bayer habe einen „guten Sinn für Humor, ist klar, sehr lebendig, spricht leise, aber folgt dem Gespräch“.
Gerüchte über einen Rücktritt Franziskus‘ tauchen immer wieder auf. „Die Tür steht offen. Das ist eine ganz normale Option“, sagte der Argentinier Ende Juli auf dem Rückflug von seiner Kanada-Reise. Davor hatte er in einem Interview erklärt, dass er bei einem möglichen Rücktritt in Rom, aber nicht im Vatikan bleiben wolle und dann in diesem Fall „emeritierter Bischof von Rom“ wäre. Das wäre ein anderer Status als jener des emeritierten Papstes, den Benedikt XVI. hat.
Quelle: Keystone-SDA
Martina Kuoni Adventsgedicht: Christkind im Walde, Ernst von Wildenbruch
Christina Augsburger Weihnachtsrezepte: Süsse Bauerbrote
Exegese zum 2. Adventssonntag vom 2021
Luka, Jugendsendung, warum gibt es das Friedenslicht von Bethlehem
Davor Novakovic, theologische Erklärung zum Advent
Das Rosenkranzgebet auf Latein
Martina Kuoni Weihnachtsgeschichte: Gottestränen, Gottesweihnachtsgeschichten
Dazwischen immer wieder Adventslieder
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Schule der Theologie: Vortrag von Herr Dr. Andreas Wildhaber, Priester von Opus Dei Schweiz, zum Thema Existenz Gottes
Motto: Stern von Bethlehem, Davor Novakovic über die Sterne als Symbol Volk Gottes
Das Rosenkranzgebet auf Latein
Dazwischen immer wieder Adventsmusik
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Martina Kuoni Adventsgedicht: Bethlehem von Peter Schütt
Opus Dei: Christliche Berufungen
Ivan, Kindersendung, Stern der Hoffnung
Davor Novakovic, Information zur Krippeneinweihung und Weihnachtsbaum
Ivan, Kindersendung, zum Thema: Christbaum
Das Rosenkranzgebet auf Latein
Kathnews: SBK und Jugendliche, Hackerangriff auf Vatikan
Dazwischen immer wieder Adventsmusik
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Martina Kuoni: Adventsgedicht, New Yorker Weihnachten von Rose Auslander
Ivan, Kindersendung, erklärt einige Begriffe zum Advent und Weihnachten
Luka, Jugendsendung, warum gibt es das Friedenslicht?
Das Rosenkranzgebet
Davor Novakovic, Gespräch zwischen Zündholz und Kerze
Dazwischen immer wieder Adventslieder
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Martina Kuoni über die 1. Franziskuskrippe
Davor Novakovic, das wunderbare Zeichen der Krippe
Luka, Jugendsendung, informiert Sie über den Advent
Davor Novakovic, über die Krippe, Krippenlegung und Krippenspiel
Luka, Jugendsendung, Brauch der Weihnachtskrippe
Interview: Motto „Stern von Bethlehem“, Gast: Herr Urs Scheifele, Schweizer Diplom Astrophysiker & Leiter des Planetariums Zürich
Das Rosenkranzgebet auf Latain
Interview: Thema Krippe, Gast: Herr Raul Blanchart, Schweizerische Vereinigung der Krippenfreunde
Herr Daniel Kühnis-Gerig, Krippenbauer
Dazwischen immer wieder Adventslieder
WICHTIG: Für Kartenreservation bitte den folgenden Link benützen: Planetarium Zürich – Tournee (plani.ch)
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Die Vernetzung der Katholiken
Bern (novaradio.ch): Mit dem Anbeginn des neuen Kirchenjahres sollte sich jeder Katholik Vorsätze nehmen, die er für das kommende Jahr zu erreichen versucht. Selbstverständlich sollte der grösste Vorsatz immer sein, nach Heiligkeit zu streben. Diese Heiligkeit erreichen wir meistens nicht dadurch, dass wir grosse Taten vollbringen, sondern dass wir kleine Taten mit grosser Liebe tun. Meistens sind es die unscheinbaren Dinge, die sehr viel Segen für uns und die ganze Welt bringen. Ich möchte heute jedem Katholiken folgenden Vorsatz mit auf den Weg geben. Wir Katholiken, leider auch die sehr frommen, haben die Tendenz, uns sehr abzuschotten und unseren eigenen Glauben zu leben. Dies oft mit anderen Menschen, jedoch bleiben wir in unserer Gruppe. Es interessiert uns wenig, was andere Gruppen innerhalb der katholischen Kirche tun. Die Nachbarspfarrei, eine andere Gebetsgruppe oder die fremdsprachige Mission, welche die Messen in der gleichen Kirche feiert: Oft sind wir reine Konsumkatholiken, die nur an unser eigenes Heil denken. Als Katholiken müssen wir verstehen, dass die Kirche universell ist, ja katholisch ist. Katholisch bedeutet allumfassend und es gehört daher zu den Pflichten jedes Katholiken, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken. Wichtig ist es, dass sich die Katholiken vernetzen und miteinander an einer authentischen Kirche wirken. Hierzu ist es unerlässlich, dass wir uns gegenseitig kennenlernen und miteinander im Sinne Jesu handeln.
Am heutigen Tag feiert die Kirche den Apostel Andreas, den Bruder von Petrus. Beide waren Fischer, die ihre Netze später als Jünger Jesu auswarfen, um Menschen für den Glauben zu fangen. Gott hat sie nicht zu Einzelkämpfern gemacht, sondern gemeinsam berufen. Lasst uns daher ebenfalls gemeinsam für die Kirche arbeiten. Katholiken der Schweiz – vernetzt Euch! DR
Martina Kuoni mit einem Adventsgedicht
Luka, Jugendsendung, informiert Sie über den Adventskranz
Vera Novakovic erzählt über die Geschichte des Lebkuchenbackens
Christine Augsburger gibt das Rezept, vom Lebkuchen, durch
Opus Dei: Christliche Berufungen
Martina Kuoni liest das Gedicht von Christian Morgenstern, die Winternacht
Das Rosenkranzgebet
Motto: Stern von Bethlehem. Erklärung von Sternen in der Bibel, vorgetragen von Davor Novakovic
Dazwischen immer wieder Adventsmusik
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Martina Kuoni mit einem Adventsgedicht
Dürfen wir Katholiken schon im Advent Weihnachtslieder- und Filme schauen?
Ivan, Kindersendung, informiert Sie über den Adventskalender und Adventskranz
Luka, Jugendsendung, informiert Sie welche Heiligen- und Gedenktage wir im Advent feiern
Eva Hoffman liest, aus dem Buch „Unsere schönsten Weihnachtsgeschichten“, das Adventslicht
Rosenkranzgebet
Fehler von Gestern: erst heute werden Sie das Interview mit Herr Martin von Walterskirchen, Präsident Malteserorden Schweiz
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Adventsansprache und Exegese zum heutigen Evangelium, von unserem geistlichen Berater Herr Dr. Don Nerio Medici.
Dazu ein Interview (W) mit dem Malteser Orden, und Adventsmusik u.v.m.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Deutscher Missionar entführt
Bischof sanktioniert Pater wegen Äusserungen zu Contra-Abtreibung
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Als Katholik von der Fussball-WM lernen
Bern (novaradio.ch): Die Fussball-WM in Katar hat angefangen. Grosses Aufsehen erregte gleich zu Beginn das Verbot der FIFA, Armbinden zu tragen, die gleichgeschlechtliche Liebe propagieren. Katar erlaubte es den Captains einiger Fussballmannschaften, darunter auch der Schweiz, nicht, regenbogenfarbige Binden zu tragen. Sicherlich ist hier nicht nur reine Überzeugung am Werk, sondern auch finanzielle Interessen. Die FIFA ist eine Organisation, die nicht nur von Staaten des Westens getragen wird, sondern weltweit von vielen Nationen. Dies sollte uns in der Schweiz aufzeigen, dass die Werte, die momentan in vielen westlichen Nationen vertreten werden, weltweit nicht mitgetragen werden. Ich bin dagegen, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung rechtlich benachteiligt werden, aber ich sehe ein, dass viele Staaten nicht daran interessiert sind, die Grundlagen der Familie zu zerstören, indem den Bewohnern suggeriert wird, Homosexualität und Heterosexualität seien gleichwertig. Daher habe ich volles Verständnis für Katar und andere Länder, die solche Symbole nicht an der WM wollen. Wenn es den Spielern verboten ist, politische Symbole zu tragen, weshalb sollten sie dann solche Symbole tragen dürfen?
Das Beispiel mit den Armbinden zeigt, dass gewisse Ideale, die heute in der Öffentlichkeit stark vertreten sind, sehr stark durch den Einsatz von Geld gefördert werden. Entzieht man das Geld, schwinden auch diese Ideale. Daher ist es für jeden Katholiken wichtig, sich zu überlegen, wo er sein Geld einsetzt. Viele Kirchgemeinden, die Landeskirchen und leider auch Bischöfe werden sofort ihre Meinung ändern, wenn das Geld entzogen wird und die Befürwortung einer anderen Position mehr finanzielle Sicherheit bringt. Wer zahlt, der befiehlt. In einer perfekten Welt wäre es nicht so, aber wir leben nicht in einer perfekten Welt. Daher sollte jeder Katholik über die Finanzen versuchen, Druck auf die Kirche zu machen. Wenn beispielsweise eine Kirchgemeinde keine Sakramente anbietet oder die katholische Lehre verleugnet, kann er den partiellen Kirchenaustritt geben, bei dem er der Kirchgemeinde die Steuergelder entzieht, jedoch weiterhin katholisch bleibt. Zu schweigen und die Häresie zu finanzieren ist sicherlich nicht katholisch. Lernen wir daher als Katholiken von der Fussball-WM. DR
Zwei Tage Gespräche von 62 deutschen Bischöfen mit Papst Franziskus und seinen engsten Mitarbeitern, darunter der Staatssekretär von Kardinal Pietro Parolin, konnten die tiefe Kluft zwischen der katholischen Kirche in Deutschland und dem Vatikan nicht überbrücken.
Kardinal Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, sagte nach den Treffen, die Ende letzter Woche stattfanden, dass Kardinal Marc Ouellet, Leiter des vatikanischen Dikasteriums für Bischöfe, sie gebeten habe, das Moratorium für die Synode einzuhalten.
Dies bedeute, so Kardinal Bätzing, dass es in Deutschland nicht mehr möglich sei, über die Rolle der Frau in der Kirche, Homosexualität, kirchliche Sexualmoral und den Umgang mit Macht und Zölibat zu diskutieren. Und das, betonte er, kommt für sie nicht in Frage.
Ein Abbruch der Diskussion kommt nicht in Frage
Kardinal Bätzing sagte Reportern, dass Kardinal Ouellet leider „die Rolle eines Bösewichts in der Diskussion gespielt hat, aber jemand musste es tun“, und fügte hinzu, dass der Kardinal die deutsche Synode als ein Feuer sieht, das sich überall in der Kirche ausbreiten könnte. „Aber die Synode zu stoppen, ist keine Option“, sagte Bischof Bätzing und kam zu dem Schluss, dass das Volk Gottes in Deutschland sehr ungeduldig sei.
Bei einem Treffen mit deutschen Bischöfen warnten mehrere führende Vatikanbeamte ihre deutschen Amtskollegen besorgt, dass ihr Beharren auf diesen sensiblen Themen Elemente der kirchlichen Lehre in Frage stellen könnte, die „nicht verhandelbar“ sind.
Zuvor hatte man Vorwürfe gehört, die Deutschen wollten die katholische Kirche in eine evangelische Kirche umwandeln. Der renommierte deutsche Kirchenhistoriker Hubert Wolf antwortete sofort, dies sei „eine bekannte Meistererzählung der Konservativen und eine absolutemische Einschätzung der deutschen Situation und des aktuellen Standes der Debatte über den synodalen Weg“.
Eine tiefe religiöse Krise in der deutschen Kirche
Er kam zu dem Schluss, dass Papst Franziskus die Ernsthaftigkeit der deutschen Forderungen leider nicht versteht. Streitigkeiten zwischen dem Vatikan und den deutschen Bischöfen, die radikalere Reformen der katholischen Kirche fordern, sind nicht von gestern. Sie begannen 2019 und haben sich seitdem nur vertieft.
Die Forderungen nach tiefgreifenden Reformen in der katholischen Kirche in Deutschland sind auf die schwere Krise zurückzuführen, die diese Religionsgemeinschaft durchmacht. Allein im Jahr 2021 verließen 359.338 Katholiken die Kirche. Da dieser Trend des Austritts aus der katholischen Kirche schon lange anhält, sind die deutschen Bischöfe einfach gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, um den Abfluss der Gläubigen zu stoppen.
Erstmals gehört weniger als die Hälfte der Bundesbürger einer der größten Kirchen an, 21,6 Millionen Katholiken, 4,3 Prozent weniger. Kardinal Bätzing warnte, dass die Menschen „enttäuscht gehen, weil sie nicht sehen, dass sich die Kirche wirklich mit wichtigen Themen befasst“. Auch der Reformprozess des synodalen Weges in Deutschland hat diesen Trend nicht umgekehrt.
Sexueller Missbrauch von 3.677 Minderjährigen
Einen schweren Schlag für Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die katholische Kirche haben Enthüllungen über den sexuellen Missbrauch von 3.677 Minderjährigen durch Geistliche in Deutschland erlitten. Aus diesem Grund, so sind sie sich einig, ist es unerlässlich, eine Reihe von Dingen innerhalb der Kirche zu ändern, von der Art der Leitung, der Rolle der Frau, den Bedingungen des Zölibats für Priester und den Lehren über Sexualität.
Nachdem der Vatikan im vergangenen Jahr die Segnung der gleichgeschlechtlichen Ehe mit der Begründung verboten hatte, Gott könne die Sünde nicht segnen, antwortete Kardinal Bätzing, dass er solche Segnungen niemals leugnen würde. Dies veranschaulicht am besten den Widerstand der deutschen Bischöfe gegen die Politik des Vatikans, einschließlich Papst Franziskus selbst.
Einige Analysten sagen, dass die deutschen Bischöfe, ermutigt durch die Öffnung des Papstes zu Themen wie der Frauenordination, dem priesterlichen Zölibat und der Homosexualität, dachten, dass sie in einer solchen Atmosphäre eine Debatte über tiefere Reformen innerhalb der katholischen Kirche initiieren könnten.
Es ist noch zu früh, um über tiefgreifende Reformen zu sprechen.
Es stellte sich jedoch heraus, dass es dafür noch zu früh war: Innerhalb der Kirche herrschen immer noch harte Traditionalisten und Konservative, die die notwendigen Anpassungen an neue Zeiten nicht zulassen. Da es ihnen nicht gelang, eine gemeinsame Basis mit Vertretern des Vatikans zu finden, haben deutsche katholische Bischöfe angekündigt, dass sie weiterhin Änderungen der kirchlichen Lehren zu kontroversen Themen wie Homosexualität und Frauenordination diskutieren werden.
Sie wird auch die Diskussionen über Macht und Machtteilung in der Kirche, über das priesterliche Leben, das heißt über den Zölibat, über die Rolle der Frau in den Amtsdiensten und Ämtern der Kirche, über das Leben in Liebe und Sexualität und über die Beziehungen zwischen Paaren intensivieren.
Einige Analysten sagen, dass die deutschen Bischöfe, ermutigt durch die Öffnung des Papstes zu Themen wie der Frauenordination, dem priesterlichen Zölibat und der Homosexualität, dachten, dass sie in einer solchen Atmosphäre eine Debatte über tiefere Reformen innerhalb der katholischen Kirche initiieren könnten.
Es ist noch zu früh, um über tiefgreifende Reformen zu sprechen.
Es stellte sich jedoch heraus, dass es dafür noch zu früh war: Innerhalb der Kirche herrschen immer noch harte Traditionalisten und Konservative, die die notwendigen Anpassungen an neue Zeiten nicht zulassen. Da es ihnen nicht gelang, eine gemeinsame Basis mit Vertretern des Vatikans zu finden, haben deutsche katholische Bischöfe angekündigt, dass sie weiterhin Änderungen der kirchlichen Lehren zu kontroversen Themen wie Homosexualität und Frauenordination diskutieren werden.
Sie wird auch die Diskussionen über Macht und Machtteilung in der Kirche, über das priesterliche Leben, das heißt über den Zölibat, über die Rolle der Frau in den Amtsdiensten und Ämtern der Kirche, über das Leben in Liebe und Sexualität und über die Beziehungen zwischen Paaren intensivieren.
Papst Franziskus hat den deutschen Synodalweg bereits mehrmals kritisiert, und die Gegner deutscher Bischöfe haben vor dem Prozess der zunehmenden Entfernung der deutschen Kirche aus Rom gewarnt. Kardinal Bäting antwortete auf solche: „Wir sind Katholiken und wir werden bleiben, aber wir wollen auf andere Weise Katholiken sein.“
Deutschland bewegt sich zunehmend von der römischen Straße weg
Wie tief die Lücke zwischen der Sicht der deutschen Bischöfe und dem Vatikan ist am besten durch die Aussage des Bischofs Franz-Josef Bode aus Osnabrück veranschaulicht, der fragt, dass es andere Formen des priesterlichen Lebens gibt.
Abgesehen von den Priestern, die in Zölibat leben, sind verheiratete Menschen mit Familie genauso nützlich wie diejenigen mit zivilen Angelegenheiten. Überall in der Weltkirche „ist das Bedürfnis nach differenzierten Formen des Lebens von Priestertum und Pastoralismus offensichtlich“, schloss Kardinal Bode.
Die heftigen Kritiker deutscher Anforderungen sind erwartungsgemäß die amerikanischen Bischöfe, die so weit gehen, dass die Deutschen ohne das erste Mal in der Geschichte ein Schisma in der katholischen Kirche verursachen könnten.
Ungelöster Kardinal Woelki Fall
Inmitten deutscher Reformanfragen hat die Konferenz der katholischen Bischöfe der Vereinigten Staaten eine neue Führung ausgewählt, die auf der strengen Umsetzung des Gesetzes gegen Abtreibung bestehen wird. Im Gegensatz dazu gab Papst Franziskus anderen Fragen wie Armut und Klimawandel mehr Gewicht.
Während ihres Besuchs im Vatikan baten die deutschen Bischöfe Papst Franziskus, den Fall von Kardinal Rainer Mary Welki so schnell wie möglich zu lösen. Nämlich hatte er lange darauf bestanden, dass alle Fälle von Missbrauch eines Minderjährigen ausgesetzt werden und in diesem Bereich extrem bestimmt waren. Die Vorwürfe, ein Missbraucher zu sein, kamen jedoch bald aus der Kirche.
Obwohl der Glaube, dass Woelki fälschlicherweise angeklagt wurde, fälschlicherweise Papst Franziskus suspendierte. Es hat jedoch seit Monaten keine Entscheidung getroffen. Andernfalls bot Kardinal an, sich selbst zurückzutreten, obwohl er behauptet, er sei fälschlicherweise angeklagt worden. Aus diesem Grund baten die Bischöfe deutscher Bischöfe den Papst, so schnell wie möglich eine Entscheidung zu treffen, da die Situation für die Erzdiözese und der Kardinal selbst unerträglich ist.
Behaupten, dass es keine Rede vom Schisma mit dem Vatikan gibt
Nach dem Interview bekräftigten die deutschen Bischöfe, dass es keine Rede von Schisma gab, da es keine Option für Bischöfe oder Laien in der deutschen Synode war. Papst Franziskus tröstete sie jedoch etwas und behauptete, dass es immer Unterschiede in der Kirche gibt, „dass die Kirche von Spannungen lebt, weshalb die Spannungen Teil einer lebenden Kirche sind.“
Nach dem Treffen im Vatikan bitten die deutschen Bischöfe den Vatikan weiterhin, seinen Synodalweg zu respektieren. „Als Kirchenmenschen hoffen wir, dass schließlich ein großer Dialog zu den Themen einer synodalen Straße in Deutschland und allen anderen brennenden Problemen gestartet wird und eine gefährliche Kommunikationslücke mit dem Vatikan schließt“, sagten sie.
Papst Franziskus wird nicht nur die Anforderungen der deutschen Bischöfe umgehen können. Obwohl es die Gefahr der Unterschiede in der Kirche wirklich bedroht, ist es immer noch unmöglich, die Reformen Vorschläge zu tauben, die die katholische Kirche für neue Generationen akzeptabler und erschwinglicher machen würden. Darüber hinaus ist die katholische Kirche in Deutschland die reichste in Europa und zahlt am meisten in der Vatikan -Registrierkasse, was keineswegs unterschätzt wird.
Quelle: Telegram.hr, translator.eu, webtran.de
Der Papst wetterte gegen eine „Make-up-Spiritualität“ und kritisierte Christen, „die behaupten, an Gott zu glauben“, sich dann aber „nicht um ihren Nächsten kümmern“ und „nicht am Frieden interessiert sind“. Dies sagte er bei einer Messe in der gotischen Kathedrale von Asti, der norditalienischen Provinz, in die er am Samstag gereist war, um mit seiner Familie den neunzigsten Geburtstag seines Cousins zweiten Grades zu feiern.
„Wir werden zu Wasserchristen, die sagen, dass sie an Gott glauben und Frieden wollen, aber nicht beten und sich nicht um ihren Nächsten kümmern und sich nicht für Gott und Frieden interessieren“, warnte der Papst in seiner Predigt.
Unter den Familienmitgliedern, die in der ersten Reihe der Basilika saßen, war auch Carla Rabezzana, die Cousine des Papstes, die am Samstag ihren 90. Geburtstag feierte. Es war eine einfache, familiäre und private Feier, bei der keine Kameras oder Journalisten anwesend sein durften.
Francis erklärte, dass seine Reise an den Ort, von dem aus seine Eltern 1929 nach Argentinien ausgewandert waren, eine Rückkehr zu „seinen Wurzeln“ sei.
Er warnte auch davor, dass „das Böse ansteckend ist“. „Die Welle des Bösen breitet sich immer auf diese Weise aus: Sie beginnt damit, dass sie uns dazu bringt, uns zu distanzieren, indem sie uns dazu bringt, hinzuschauen, ohne etwas zu tun, uns nicht zu kümmern, dann denken wir nur an das, was uns interessiert, und wir gewöhnen uns daran, wegzuschauen“, sagte er.
So wies er darauf hin, dass die „Gleichgültigkeit“ eine „Gefahr“ für den Glauben darstellt, der verkümmern kann, „wenn er nur in der Theorie bleibt und nicht in die Praxis umgesetzt wird, wenn es keine Beteiligung gibt“.
Schließlich erklärte der Papst, dass Gott immer mit „offenen Armen“ empfängt, ein Satz, den er im piemontesischen Dialekt aussprach, der Sprache, die seine Eltern und Großeltern sprachen. „Gott hat sich selbst zum Diener gemacht, damit sich jeder wie ein Sohn fühlen kann. Er kam hierher, zum Paradoxon des Kreuzes, gerade um all das anzunehmen, was unser ist, unseren Tod, unseren Schmerz, unsere Armut, unsere Zerbrechlichkeit, unser Elend“, fügte er hinzu.
Quelle: news360
20. November 2022 Das Christkönigsfest, der letzte Sonntag im Kirchenjahr Er ist König und will in unseren Herzen, den Herzen der Kinder Gottes, herrschen. Denken wir aber nicht an eine Herrschaft wie unter Menschen, so als wolle Christus uns beherrschen, noch sucht Er sich aufzudrängen, denn Er ist nicht gekommen, sich bedienen zu lassen, sondern zu dienen. Christus Begegnen 93,1 Seine Herrschaft ist der Frieden, die Freude, die Gerechtigkeit. Christus, unser König, erwartet von uns nicht leere Beteuerungen, sondern Taten, denn nicht jeder, der zu mir sagt: Herr, Herr! wird in das Himmelreich eingehen, sondern wer den Willen meines Vaters im Himmel tut, der wird eingehen. Christus Begegnen 93,2 Das liturgische Jahr geht zu Ende. In dieser heiligen Messe bringen wir von neuem Gott Vater das Opfer dar, das Christus selbst ist, Er, der König der Heiligkeit und der Gnade, der König der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens […]. Ihr alle spürt in eurer Seele eine große Freude, wenn ihr die heilige Menschheit unseres Herrn betrachtet, eines Königs, mit einem Herzen aus Fleisch wie unser Herz, der das All geschaffen hat und jedes Geschöpf. Er zwingt sich nicht als Herrscher auf, Er zeigt uns schweigend seine durchbohrten Hände und bittet um etwas Liebe. Christus Begegnen 179,1 Christus soll herrschen, vor allem in unserer Seele. Was würden wir antworten, wenn Er uns fragte: Willst du, daß ich in dir herrsche? Ich würde Ihm antworten, daß ich dazu die Fülle seiner Gnade brauche. Denn nur so wird sich alles verwandeln in ein Hosanna, einen Freudenruf zu Christus, meinem König: jeder Herzschlag, jeder Atemzug, selbst jeder flüchtigste Blick, jedes einfachste Wort, jede Empfindung. Christus Begegnen 181,2 |
Während sich Fussballfans aus aller Welt anlässlich der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar versammeln, geht die internationale Hilfsorganisation Open Doors der Frage nach, warum alle offiziell registrierten christlichen Kirchen in Katar in einem einzigen Gebäude versteckt sind. |
«Die Besucher werden ermutigt, Katars Museen, historische Stätten und Einkaufszentren zu besichtigen, doch sie werden nicht in der Lage sein, eine Kirche zu besuchen», sagt Anastasia Hartman, Sprecherin von Open Doors für den Nahen Osten. «Die lebendige christliche Gemeinschaft des Landes ist völlig aus der Öffentlichkeit verbannt.» Alle offiziell registrierten christlichen Kirchen in Katar befinden sich auf einem einzigen Gelände in der Hauptstadt Doha: dem Mesaymeer-Komplex. Er steht den Christen zur Verfügung, die einen nennenswerten Teil der beträchtlichen Zahl internationaler Fachkräfte im Land ausmachen. Sichtbare religiöse Zeichen wie Kreuze sind den Kirchen nicht erlaubt. Einheimische Kataris dürfen das Gelände nicht betreten. Es gibt noch einige andere Auslandskirchen, die jedoch keine gesetzliche Erlaubnis zur Ausübung ihrer Religion erhalten. «Im Jahr 2020, mit der Ausbreitung von Covid-19, teilte die Regierung den Kirchen mit, dass die Erlaubnis, sich ausserhalb des Komplexes zu versammeln, ausgesetzt wurde», berichtet Hartman. «Über hundert Kirchen hatten daraufhin keine Erlaubnis mehr, ihre Aktivitäten fortzuführen. Jetzt, da die Pandemie abgeklungen ist, ist das Land wieder offen. Es gibt jedoch immer noch keine Anzeichen dafür, dass die Kirchen die Erlaubnis zur Wiedereröffnung erhalten. Es gab zwar Ankündigungen, dass die Regierung Lizenzen ausstellen würde, aber das ist nicht geschehen.» Die wenigen indigenen katarischen Konvertiten haben keine offizielle Erlaubnis, sich zu treffen oder ihren Glauben zu praktizieren. Der Übertritt zu einer nicht-muslimischen Religion gilt als Glaubensabfall (Apostasie) und wird nach dem islamischen Scharia-Recht offiziell mit dem Tod bestraft. Das wurde seit vielen Jahren zwar nicht mehr umgesetzt, allerdings sind die Konvertiten extremem Druck seitens ihrer muslimischen Familie und Gesellschaft ausgesetzt. Ein Übertritt vom Islam kann nicht offiziell anerkannt werden und führt zu rechtlichen Problemen und dem Verlust von sozialen Rechten, dem Sorgerecht für Kinder und von Eigentum.Sowohl einheimische als auch zugewanderte Konvertiten stehen in Gefahr, Diskriminierung, Schikanen und polizeilicher Überwachung ausgesetzt zu sein. Der Mesaymeer-Komplex wurde vom Vater des derzeitigen Emirs von Katar als eine Massnahme der Regierung zur Förderung des interreligiösen Dialogs gegründet. Hartman erklärt: «Das ist eine schöne Geste. Aber jetzt ist das Areal viel zu überfüllt. Es ist an der Zeit, dass sich die Christen in Katar frei entfalten können – die Religionsausübung ist ein Menschenrecht und nicht etwas, das man verstecken muss, als wäre es eine Schande.» «Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen besagt, dass jeder in der Lage sein sollte, seinen Glauben ›in Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht‹ auszudrücken», unterstreicht Kurt Igler, Geschäftsführer von Open Doors Österreich. «Während wir die Schritte anerkennen, die unternommen wurden, um ausländische Kirchen im Mesaymeer-Komplex unterzubringen, fordert Open Doors das offizielle Katar auf, religiösen Organisationen – sowohl ausländischen als auch einheimischen – zu erlauben, friedlich und frei von Überwachung und Einmischung tätig zu sein.» Auf dem Weltverfolgungsindex 2022 von Open Doors, der die 50 Länder auflistet, in denen Christen am stärksten verfolgt werden, liegt Katar auf Rang 18. |
Quelle: OpenDoors Schweiz
„St. Gallen Mafia“, Verschwörung und Wahl von Franziskus
Vatikan: Weihnachtsbaumproblem gelöst
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Der in diesem Jahr für den Petersplatz vorgesehene Weihnachtsbaum wird nicht nach Rom geliefert, sondern durch einen anderen Baum ersetzt werden. Eine kuriose Programmänderung in einer schrägen Zeit.
Die Geschichte des Mannes, der die Weißtanne retten wollte, die an den Vatikan geschickt werden sollte, um den Petersplatz weihnachtlich zu schmücken, ging um die Welt. Und tatsächlich wird „sein“ Baum nicht gefällt, sondern ein anderer.
Dario Rapino ist ein Naturphotograph, Buchautor und als Zivilrichter ein versierter Jurist. Seit zwei Jahren setzte er sich in den Kopf, die Fällung eines bestimmten Baumes in der Gemeinde Rosello zu verhindern, der für den Petersplatz bestimmt war. Dafür holte er sich die Rückendeckung durch den WWF, mit dem er schon früher zusammengearbeitet hatte. Der Naturphotograph prangerte die Absicht, den Baum zu schlägern, als „Arborizid“ an. Rapino selbst gab nun die Nachricht bekannt, „aus zuverlässiger Quelle“ erfahren zu haben, daß die Gemeinde Rosello den ihm wichtigen Baum nicht fällen wird.
„Die Region Abruzzen hat einen anderen Baum, keine Weißtanne, zur Verfügung gestellt“, so Rapino gegenüber einer Lokalzeitung. Der neue Baum stamme aus der Baumschule von Palena, einem Standort zu fällender Bäume. Rapino freut sich, daß ihm die „Rettung der jahrhundertealten Pflanze gelungen ist“ Das sei „ein Grund zu großer Freude“. Worum es geht, läßt der Richter in einem Nebensatz erkennen. Sein „Sieg“ sei dadurch „überschattet“, daß ein anderer Baum für den Petersplatz gefällt wird. Den Brauch des Christbaums bezeichnet er als „tribale Tradition, die früher oder später enden“ müsse.
Seinen Kampf um die Weißtanne nahm Rapino vor zwei Jahren mit einem Brief an Papst Franziskus auf. Er will durch genaue Lokalisierung nachgewiesen haben, daß die Tanne nicht in den Abruzzen, sondern auf dem Gebiet der Nachbarregion Molise steht, weshalb die Genehmigung zu ihrer Schlägerung nichtig sei. Am 15. September 2020 erhielt er die Empfangsbestätigung aus dem Vatikan. Sein Kampfgeist sei damals erwacht, als der Vizebürgermeister von Rosello bekanntgab, daß die Gemeinde der Abruzzen dem Papst für 2022 den Weihnachtsbaum auf dem Petersplatz schenken und dafür eine Weißtanne aussuchen wird. Die Weißtannen der Gegend stehen, so Rapino, alle in einem Naturschutzgebiet und dürfen nicht gefällt werden.
Im Schreiben an Papst Franziskus erinnerte er an dessen Enzylika Laudato si’ über das Verhältnis von Mensch und Natur, und daß der Mensch nicht mehr seiner Umwelt entnehmen dürfe, als er selbst braucht. Er ersuchte den Papst, die Schlägerung des Baumes zu verhindern, da er „mit all seinen Funktionen für das Ökosystem“ wichtig sei. Antwort erhielt er allerdings keine.
Am Montagmorgen haben die Carabinieri vom zuständigen Forstamt Molise, auf Rapinos Anzeigen hin, die Schlägerung der Weißtanne verhindert. Gesiegt hat er, denn die Zeit läuft. Wenn ein Baum auf dem Petersplatz rechtzeitig aufgestellt werden soll, muß er jetzt gefällt und nach Rom transportiert werden. Eine Klärung der strittigen Frage kann nicht abgewartet werden.
Was Rapino und zahlreiche Medien, die ihm viel Raum boten, nicht berichtet haben: Es stimmt, daß die Weißtanne, die kein Baum des mediterranen Südens ist, auf dem Apennin einst weiter verbreitet war als heute, dann durch Schlägerung und Aufforstung von der Buche verdrängt wurde. Allerdings ist die Weißtanne kein so seltener Baum, wie man rund um die kuriose Geschichte meinen könnte. Allein in dem kleinen Molise gibt es einen Bestand von fast 1000 Hektar. In Rosello in den Abruzzen, wo sich ebenfalls ein ausgedehnter Weißtannenhain befindet, steht auch die mit 45 Metern höchste Weißtanne Italiens. Da diese Baumart die sommerliche Trockenheit besser verträgt als die Buche, die ihr lange vorgezogen wurde, könnte sie bald wieder größere Verbreitung finden.
Nachdenklicher stimmt, ohne dies auf den umtriebigen Naturphotographen zu beziehen, zu dessen genauen Beweggründen keine Kenntnisse vorliegen, daß allgemein festgestellt werden kann, daß beim Verblassen der wahren Religion kein Vakuum entsteht, sondern Ersatzreligionen an ihre Stelle treten. Eine davon nennt sich Ökoreligion. Sie treibt, von Medien und reichen Milliardärsstiftungen befeuert, derzeit besonders schräge und skurrile Blüten, einschließlich der Herausbildung eines Ökoterrorismus. Dabei wird die Gradualität im Schöpfungswerk mißachtet und vielfach Gott selbst nicht mehr anerkannt. An Seine Stelle tritt eine götzenhafte Gaia, die als „Mutter Erde“ betrachtet wird und – ab da wird es wirklich gefährlich – das Leben eines Menschen geringer achtet als einen übersteigerten „Naturschutz“, der den Menschen absurderweise ausklammert.
Quelle: katholisches.info
Christkönigsfest
Bern (novaradio.ch): An diesem Sonntag endet das Kirchenjahr mit dem Christkönigsfest. Dieses Fest wurde 1925 von Pius XI. eingeführt. Mir bedeutet das Christkönigsfest sehr viel, da es das Patrozinium meiner Heimatpfarrei ist. Wer Christus als König annimmt, fürchtet sich vor keiner weltlichen Macht. Er läuft auch nicht irgendwelchen Ideologien hinterher, sondern bleibt Christus treu. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, sich immer wieder vor Augen zu führen, dass wir alle irgendeinmal nicht vor dem Richtstuhl einer weltlichen Macht gelangen werden, sondern vor Gott. Auch wenn wir auf Gottes grenzenlose Liebe und seine Barmherzigkeit hoffen dürfen, ist es wichtig, Rechenschaft für seine Taten abzulegen. Mit Christus als König endet das Kirchenjahr, mit Christus als König endet unsere irdische Existenz. Es ist traurig, wie viele Menschen Angst vor der Meinung ihrer Mitmenschen haben und dadurch fundamentale Wahrheiten verleugnen, nur um nicht negativ in der Öffentlichkeit aufzufallen. Viele fürchten sich öffentlich zu sagen, dass Gott den Menschen als Mann und Frau geschaffen hat und nur die Liebe zwischen Mann und Frau Segen bei Gott findet. Viele fürchten sich zu sagen, dass Christus in der Eucharistie real gegenwärtig ist und es daher völlig falsch ist, die Eucharistie durch andere Formen des Gottesdienstes wegzudrängen. Viele fürchten sich zu sagen, dass das menschliche Leben von der Empfängnis bis zum Tode heilig ist und nicht angetastet werden darf. Wenn all diesen Menschen bewusst wäre, dass Christus König dieser Welt ist, würde diese Angst weichen. Ich möchte damit nicht zum Ausdruck bringen, dass wir fundamentalistisch durch die Welt gehen sollen und allen Menschen die katholische Lehre ins Ohr schreien müssen. Sicherlich ist hier viel Demut, Weisheit und auch Nächstenliebe verlangt. Aber es gibt Momente, in denen wir nicht schweigen sollten. Der November stellt uns die grossen eschatologischen Fragen vor Augen. Und da ist es die Pflicht von jedem Katholiken, sich zu Christus und seiner Kirche zu bekennen, wenn es die Situation verlangt. Nur wer Christus als seinen König annimmt, wird Frieden in seinem Herzen findet. Christus ist kein König, der uns unterdrückt, sondern uns mit seinen Geboten die Freiheit der Kinder Gottes schenkt. Er ist ein König, der Mensch wurde und am Kreuz für uns starb, damit wir alle seine Liebe erkennen. Feiern wir daher dieses letzte Fest des Kirchenjahres würdig und bekennen uns zu Christus. DR
Heute können Sie den ersten Teil, der Vierteiligen Serie, zum Thema Mund- oder Handkommunion
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Heute können Sie den vierten Teil der Sendungsreihe Fatima „Das letzte Geheimnis“. Wir fahren im Jahr 2023 weiter.
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Eine Schweizer Delegation, bestehend aus drei Frauen aus verschiedenen kirchlichen Kontexten, und der Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz (SBK), Bischof Felix Gmür, werden vom 5. bis 12. Februar 2023 nach Prag reisen, um an der Europäischen Synodenversammlung der katholischen Kirche teilzunehmen.
Im Oktober 2021 berief Papst Franziskus alle Mitglieder der katholischen Kirche zu einer Synode ein und löste Hunderttausende von Treffen auf der ganzen Welt aus. Pfarreien, Diözesen, Bischofskonferenzen, Orden, kirchliche Vereinigungen und Bewegungen sowie vatikanische Dikasterien brachten sich in dieser ersten Phase des Zuhörens und Teilens zum Ausdruck. war die größte Konsultation von Gottes Volk überhaupt.
Alle diese nationalen Beiträge, die nach Rom geschickt wurden, wurden von einer Gruppe von Sachverständigen zusammengestellt, die unter genauer Beobachtung der Gemeinschaft das „Arbeitsdokument für die kontinentale Bühne“ ausgearbeitet hat. Von Januar bis März 2023 werden siebenkontinentale Synodenversammlungen auf der ganzen Welt zusammenkommen, die Afrika, Ozeanien, Asien, den Nahen Osten, Europa, Lateinamerika und Nordamerika vertreten, um den Text zu diskutieren und zu vertiefen.
Schweizer Delegation
Die Schweizer Delegation für die europäische synodale Versammlung in Prag besteht aus vier Personen: Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz; Cristina Vonzun, Direktorin des Katholischen Medienzentrums der italienischen Schweiz und Mitglied der Steuerungsgruppe der diözesanen Phase in Lugano; Tatjana Disteli, Generalsekretärin der Aargauen Landeskirche; Helena Jeppesen-Spuhler, Mitarbeiterin bei Fastenaktion.
Zehn weitere Teilnehmer, die in den kommenden Wochen nach den vom Synodenbüro festgelegten Kriterien ausgewählt werden, werden per Videokonferenz teilnehmen.
Zeigen Sie die Vielfalt des Volkes Gottes
Die Delegationen müssen sich aus Personen zusammensetzen, die so weit wie möglich die Vielfalt repräsentieren, die das Volk Gottes in ihrer Nation auszeichnet. Besondere Aufmerksamkeit muss der Anwesenheit von Frauen, jungen Menschen, schutzbedürftigen oder marginalisierten Menschen gewidmet werden. Die Teilnahme von Delegierten anderer christlicher Konfessionen oder Religionen sowie von Personen ohne Religionszugehörigkeit ist ebenfalls erwünscht.
Immer mehr gemeinsam unterwegs
Die nationalen Delegationen werden zusammenkommen, um den Dialog zu fördern und Unterscheidungsvermögen im spezifischen kulturellen Kontextjedes Kontinents auszuüben, beginnend mit dem „Arbeitsdokument für die Etappe Continentale“. Die kontinentale Phase ist daher noch nicht der Ort, um Antworten vorzuschlagen oder über konkrete Maßnahmen zu entscheiden. Andererseits geht es darum, das zu vertiefen, was aus den Konsultationen in den Diözesen und im Bericht der verschiedenen Bischofskonferenzen hervorgegangen ist, die offenen Fragen zu klären und eine Gesamtvision für den Kontinent zu unterstützen.
Auf dem Weg zur Generalversammlung der Bischofssynode
Am Ende dieser Treffen wird jede Kontinentalversammlung ein Schlussdokument ausarbeiten, das Ergebnis eines Weges ist, der den synodalen processus respektiert und die Stimme des Volkes Gottes widerspiegelt. Dies ist der Zusammenfluss von Zusammenfassungen im Arbeitsdokument „Instrumentum laboris“ für die XVI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode, die in zwei Phasen in den Monaten Oktober 2023 und 2024 im Vatikan stattfinden wird.
Berufungsverfahren Die Schweizer Delegation wurde vom Präsidium der SBK nach Erörterung und Beratung mit der „Nationalen Arbeitsgruppe Synodalität in der katholischen Kirche in der Schweiz“ (Spurgruppe) ernannt, die gemeinsam von der Schweizerischen Bischofskonferenz und der Zentralen Römisch-Katholischen Konferenz der Schweiz im Anschluss an die Synodenversammlung vom 30. Mai im Kloster Einsiedeln eingesetzt wurde. |
Quelle: SBK
Katholik DeSantis gewinnt in Florida
Bischöfe bestürzt
Michigan und Pro-Lifer
Podcast: Play in new window | Download
Subscribe: RSS
Gedenktag
Martin wurde um 316 in Sabaria, dem heutigen Steinamanger in Ungarn, geboren. Mit fünfzehn Jahren wurde er in die Gardereiterei eingereiht und wenig später in den Westen versetzt. Am Stadttor von Amiens teilte er seinen Soldatenmantel mit einem frierenden Bettler; in der Nacht darauf erschien ihm Christus, mit dem abgeschnittenen Mantelstück bekleidet. Mit achtzehn Jahren ließ sich Martin taufen, diente aber noch bis 356 in der kaiserlichen Garde. Nach seinem Abschied vom Heer (in der Nähe von Worms) ging er zum Bischof Hilarius von Poitiers, der ihn in die pannonische Heimat zurückschickte. Um 360 traf er wieder mit Hilarius zusammen. 361 gründete er Ligugé, das erste Kloster Galliens. 371 wurde er Bischof von Tours, 375 gründete er das Kloster Marmoutier an der Loire, das zu einem Mittelpunkt monastischer Kultur wurde und als Missionsseminar bezeichnet werden kann. Unermüdlich widmete er sich der Glaubenspredigt in den noch weithin heidnischen Gebieten. Er starb am 8. November 397 und wurde am 11. November in Tours begraben. Sein Grab wurde zum Nationalheiligtum der Franken. Martin ist der erste Nichtmärtyrer, der in der abendländischen Kirche als Heiliger verehrt wurde.
Nichts anderes als Christus
Sulpicius Severus, der das Leben des hl. Martin schrieb, berichtet: „Auch wenn er las oder sonst mit einer Arbeit beschäftigt war, ließ sein Geist doch nie vom Gebet ab. Wie ein Schmied bei seiner Arbeit immer wieder den Hammer auf den Amboss fallen lässt, so betete Martinus ohne Unterbrechung, auch wenn er anscheinend etwas anderes tat … In seinem Mund war nichts anderes als Christus, in seinem Herzen wohnten nur Güte, nur Friede, nur Erbarmen.“
Quelle: Erzabtei Beuron
«Kirche in Not (ACN)» lädt Pfarreien, Gebetsgruppen und Einzelpersonen ein, während der RedWeek Kirchen und öffentliche Gebäude als Zeichen der Solidarität mit verfolgten und diskriminierten Christen weltweit rot anzustrahlen. „Hunderte Millionen Christen leben rund um den Erdbal