Brasilien und Abtreibung
Opus Dei und Humor
TLM womöglich am 16.07.24 für immer verboten
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Opus Dei und Humor
TLM womöglich am 16.07.24 für immer verboten
Im Vortrag, von em. Weihbischof Dr. Marian Eleganti, geht es, um die Abtreibung aus der theologischen Sicht.
Papst Franziskus wieder „Patriarch von Westen“
EU-Parlament will Abtreibung durchsetzen
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag (11. April) dafür gestimmt, das Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Die Chancen dafür stehen jedoch schlecht, da alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen müssen.
Das Europäische Parlament hat kürzlich für die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gestimmt336 Abgeordnete befürworteten diese Aufnahme, während 163 dagegen stimmten1. Diese Entscheidung hat symbolischen Wert, da sie nicht bindend ist. Tatsächlich müssten alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen, um das Recht auf Abtreibung in die rechtlich verbindliche EU-Charta der Grundrechte aufzunehmen. Es ist jedoch anzunehmen, dass einige Länder ihr Veto einlegen würden, sollte es überhaupt so weit kommen.
In Polen und Malta ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen stark eingeschränkt. Im März nahm Frankreich als erster EU-Mitgliedsstaat das Recht auf Abtreibung in seine Verfassung auf. Präsident Emmanuel Macron kündigte damals an, sich für die Aufnahme des Rechts in die EU-Grundrechtecharta einzusetzen.
Bitte beachte, dass dies eine symbolische Entscheidung ist und die tatsächliche Umsetzung von Land zu Land unterschiedlich sein kann.
Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass das Anliegen des Parlaments Erfolg haben wird. Die Revision der EU-Grundrechtecharta, die im Dezember 2000 verabschiedet wurde, erfordert Einstimmigkeit unter den Mitgliedsstaaten.
„Es ist klar, dass es in den letzten Jahren weltweit einen Rückschritt gegeben hat, insbesondere im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte von Frauen“, schrieb die spanische Abgeordnete Soraya Rodríguez Ramos (Renew) in einer Pressemitteilung.
Der maltesische Abgeordnete Cyrus Engerer (S&D) sagte nach der Abstimmung, dies sei ein klares Signal, wo das Parlament in der Abtreibungsfrage steht. Es ist an der Zeit, dass die EU zu einem Ort wird, an dem Abtreibung für alle Frauen und Menschen, die schwanger werden können, Realität wird und sie vollen Zugang zu diesem Grundrecht haben.
Am 5. März stimmte Frankreich in einer historischen Abstimmung als erstes Land der Welt dafür, das Recht der Frauen auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern, was Präsident Emmanuel Macron als „französischen Stolz“ bezeichnete.
Geringe Chancen, dass es passiert
In mehreren EU-Ländern ist der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch stark eingeschränkt. In Malta, wo das Gesetz 2023 gelockert wurde, ist eine Abtreibung nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder der Fötus nicht überlebensfähig ist.
In Polen ist eine Abtreibung nur bei Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr für die Mutter erlaubt. In Ungarn müssen Frauen seit 2022 den Herzschlag des Fötus hören, bevor sie abtreiben dürfen.
In Italien kämpfen feministische Vereinigungen seit dem Amtsantritt von Giorgia Meloni im Jahr 2022 unermüdlich für den Zugang zur Abtreibung in einem Land, in dem sich viele Ärzte unter Berufung auf die Gewissensklausel weigern, Abtreibungen vorzunehmen.
Die von den Europaabgeordneten verabschiedete Resolution besagt, dass Ärzte nicht das Recht haben sollten, Gesundheitsdienstleistungen aufgrund der sogenannten Gewissensklausel zu verweigern.
Die Lücken beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Europa wurden von der S&D Fraktion als „inakzeptabel“ bezeichnet, die der Kommission und dem Rat vorwarf, sich „ständig hinter dem Argument der ’nationalen Zuständigkeit‘ zu verstecken“.
„Das Fehlen von EU-Standards in diesem Bereich führe zur Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, zu schwerwiegenden Einschränkungen des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen und zu heimlichen Abtreibungsverfahren, hieß es in ihrer Pressemitteilung.
Die Grünen/EFA erklärten in einer eigenen Pressemitteilung, dass die Verweigerung des Rechts auf Abtreibung geschlechtsspezifische Gewalt und eine Verletzung der Rechte darstelle.
„In Polen, Malta, Italien, der Slowakei und Rumänien muss sich etwas ändern. Und anderswo müssen ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass diese Rechte Wirklichkeit werden“.
Quelle: EURACTIV, novaradio.ch
Papst Franziskus veröffentlicht ein neues Dokument mit dem Titel „Dignitas Infinita“. In diesem Dokument geht es, um die Abtreibung, Leihmutterschaft und Gender.
Dignitas infinita heißt das lehramtliche Dokument des Dikasteriums für die Glaubenslehre über die Menschenwürde und die Ideologien und Praktiken, die sie verletzten. Dazu gehören Abtreibung, Euthanasie, Gender-Ideologie und andere mehr. Ein erster Blick in das Dokument, das heute von Kardinal Victor Manuel Fernández und dem Leiter der Ersten Sektion des Dikasteriums, Msgr. Armando Matteo, veröffentlicht wurde. Papst Franziskus billigte das Dokument in der Audienz am vergangenen 25. März.
Das Dokument Dignitas Infinita nennt eine „vierfache Unterscheidung des Begriffs der Würde“ und zählt die „ontologische Würde“, die „moralische Würde“, die „soziale Würde“ und schließlich die „existentielle Würde“ auf.
„Die wichtigste Sinngebung ist an die ontologische Würde gebunden, die der Person als solcher allein durch die Tatsache zukommt, daß sie existiert und von Gott gewollt, geschaffen und geliebt ist. Diese Würde kann niemals ausgelöscht werden und bleibt über alle Umstände hinaus gültig, in denen sich der Einzelne befinden kann“, (DI, 7)
„Wenn wir dagegen von sittlicher Würde sprechen, beziehen wir uns vielmehr auf die Ausübung der Freiheit durch das menschliche Geschöpf. Dieses ist zwar mit einem Gewissen ausgestattet, bleibt aber immer offen für die Möglichkeit, gegen dieses Gewissen zu handeln. Damit verhält sich der Mensch in einer Weise, die seiner Natur als von Gott geliebtes und zur Liebe zu seinen Brüdern und Schwestern berufenes Geschöpf ‚unwürdig ist‘. Aber diese Möglichkeit besteht“, (DI, 7).
Und weiter:
„Die Geschichte bezeugt, daß die Ausübung der Freiheit gegen das vom Evangelium geoffenbarte Gesetz der Liebe unermeßliche Ausmaße des Bösen erreichen kann, das anderen zugefügt wird. Wenn dies geschieht, stehen wir vor Menschen, die jede Spur von Menschlichkeit, jede Spur von Würde verloren zu haben scheinen“ (DI, 7).
Bezüglich der „sozialen Würde“:
„Wenn wir von sozialer Würde sprechen, beziehen wir uns auf die Bedingungen, unter denen ein Mensch lebt. Wenn beispielsweise in extremer Armut nicht die Mindestvoraussetzungen gegeben sind, damit ein Mensch ihrer ontologischen Würde entsprechend leben kann, sagen wir, daß das Leben dieses armen Menschen ein ‚unwürdiges‘ Leben ist. Dieser Ausdruck bedeutet keineswegs eine Verurteilung der menschlichen Person, sondern soll die Tatsache hervorheben, daß ihre unveräußerliche Würde durch die Situation, in der sie zu leben gezwungen ist, beeinträchtigt wird“ (DI, 8).
Und schließlich die „existentielle Würde“:
„Immer häufiger sprechen wir heute von einem ‚würdigen‘ und einem ‚unwürdigen‘ Leben. Und mit dieser Bezeichnung beziehen wir uns auf Situationen, die eben existenziell sind: zum Beispiel der Fall eines Menschen, dem es an nichts Lebensnotwendigem fehlt, der aber aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten hat, in Frieden, Freude und Hoffnung zu leben. In anderen Situationen ist es das Vorhandensein schwerer Krankheiten, gewalttätiger familiärer Verhältnisse, bestimmter pathologischer Abhängigkeiten und anderer Schwierigkeiten, die jemanden dazu bringen, seine Lebensverhältnisse gegenüber der Wahrnehmung jener ontologischen Würde, die niemals verdunkelt werden kann, als ‚unwürdig‘ zu erleben“ (DI, 8).
Der Text unterstreicht „den unveräußerlichen Wert jener ontologischen Würde“:
„die im Wesen der menschlichen Person selbst verwurzelt ist und unabhängig von allen Umständen besteht“ (DI, 8).
Dignitas Infinita wirft einen Blick auf die Bibelstellen, die die Würde des Menschen bekräftigen, und erinnert daran:
„Während seines gesamten Wirkens bekräftigt Jesus den Wert und die Würde all derer, die das Ebenbild Gottes tragen, unabhängig von ihrem sozialen Status und ihren äußeren Umständen“ (DI, 12).
Im Folgenden wird die Entwicklung des christlichen Denkens zu diesem Thema von den Kirchenvätern bis heute zusammengefaßt, wobei hervorgehoben wird, daß der Katholizismus nichtchristliche Autoren beeinflußt habe und umgekehrt:
„Diese ontologische Würde in ihrer privilegierten Manifestation durch das freie menschliche Handeln wurde später vor allem durch den christlichen Humanismus der Renaissance betont. Selbst in der Sicht moderner Denker wie Descartes und Kant, die ebenfalls einige der Grundlagen der traditionellen christlichen Anthropologie in Frage stellten, sind Anklänge an die Offenbarung deutlich zu erkennen. Auf der Grundlage einiger neuerer philosophischer Überlegungen zum Status der theoretischen und praktischen Subjektivität hat die christliche Reflexion dann die Tiefe des Begriffes der Menschenwürde weiter hervorgehoben und hat im 20. Jahrhundert eine originelle Sichtweise erreicht, so z. B. den Personalismus. Diese Perspektive greift nicht nur die Frage der Subjektivität auf, sondern vertieft sie in Richtung Intersubjektivität und Beziehungen, die die menschlichen Personen miteinander verbinden. Das zeitgenössische christliche anthropologische Konzept wurde auch durch die Überlegungen aus dieser letztgenannten Sichtweise bereichert“ (DI, 13).
Das zweite Kapitel des Dokuments trägt die Überschrift „Die Kirche verkündet, fördert und macht sich zum Garanten der Menschenwürde“:
„Die Kirche verkündet die gleiche Würde aller Menschen, unabhängig von ihren Lebensumständen und ihren Eigenschaften. Diese Verkündigung beruht auf einer dreifachen Überzeugung, die im Lichte des christlichen Glaubens der Menschenwürde einen unermeßlichen Wert verleiht und die ihr innewohnenden Forderungen verstärkt“ (DI, 17).
Es wird versichert:
„Der Glaube trägt also entscheidend dazu bei, der Vernunft bei der Wahrnehmung der Menschenwürde zu helfen und ihre Wesenszüge anzunehmen, zu bestärken und zu verdeutlichen, wie Benedikt XVI. betonte: ‚Ohne die Korrekturfunktion der Religion kann jedoch auch die Vernunft den Gefahren einer Verzerrung anheimfallen, wenn sie zum Beispiel von Ideologien manipuliert wird oder auf einseitige Weise zur Anwendung kommt, ohne die Würde der menschlichen Person voll zu berücksichtigen. Ein solcher Mißbrauch der Vernunft war es ja auch, der den Sklavenhandel und viele andere gesellschaftliche Übel erst ermöglicht hat, nicht zuletzt die totalitären Ideologien des zwanzigsten Jahrhunderts‘“ (DI, 22).
Vor allem beruft sich das Dokument auf das Zweite Vatikanische Konzil:
„Deshalb spricht das Zweite Vatikanische Konzil von ‚der erhabenen Würde, die der menschlichen Person zukommt, da sie die ganze Dingwelt überragt und Träger allgemeingültiger sowie unverletzlicher Rechte und Pflichten ist.‘Wie es im Vorwort der Konzilserklärung Dignitatis humanae heißt, ‚kommt [d]ie Würde der menschlichen Person […] den Menschen unserer Zeit immer mehr zum Bewußtsein.‘ Diese individuelle und gemeinschaftliche Gedanken- und Gewissensfreiheit beruht auf der Anerkennung der Würde des Menschen, ‚wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird’. Das kirchliche Lehramt selbst hat mit immer größerer Einsicht die Bedeutung dieser Würde eingedenk der damit verbundenen Erfordernisse und Konsequenzen erkannt und ist zur Erkenntnis gelangt, daß die Würde eines jeden Menschen über alle Umstände hinweg dieselbe ist“ (DI, 16).
Die Menschenrechte
Dignitas Infinita befaßt sich ausführlich mit der Frage der Menschenrechte in der heutigen Zeit: Dabei wird die unveräußerliche Menschenwürde eines jeden Menschen betont, ohne das Naturrecht zu erwähnen. Die Unveräußerlichkeit wird ganz vom Schöpfungsakt durch Gott hergeleitet, ob das, ohne Rückgriff auf das Naturrecht und die durch die Natur erkennbare Wahrheit, Ungläubige und Gottlose überzeugen kann, werden die Reaktionen zeigen:
„Wie Papst Franziskus bereits daran erinnert hat, ‚in der modernen Kultur ist der Bezug, der dem Prinzip der unveräußerlichen Würde des Menschen am nächsten ist, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die der heilige Johannes Paul II. als einen, Meilenstein auf dem langen und schwierigen Weg der Menschheit‘ und als ‚eine der höchsten Ausdrucksformen des menschlichen Gewissens‘ bezeichnet hat“ (DI, 23).
Dignitas Infinita verweist auf das, was die Menschenrechte verletzt:
„Entsprechend dem Wunsch, auf einige der vielen schweren Verletzungen der Menschenwürde in der heutigen Welt hinzuweisen, darf daran erinnert werden, was das Zweite Vatikanische Konzil in dieser Hinsicht gelehrt hat. So muß zur Kenntnis genommen werden, daß gegen die Menschenwürde steht, ‚was […] zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord’. Gegen unsere Würde verstößt auch, ‚was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang’. Und schließlich ‚was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird.‘ Auch das Thema Todesstrafe muß hier erwähnt werden: Auch die letztere verletzt unter allen Umständen die unveräußerliche Würde eines jeden Menschen“ (DI, 34).
In Dignitas Infinita werden einige schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenwürde genannt und erläutert, die besonders aktuell sind: das Drama der Armut, Krieg, die Arbeitsbedingungen von Migranten, Menschenhandel, sexueller Mißbrauch, Gewalt gegen Frauen, Abtreibung, Leihmutterschaft, Sterbehilfe – und assistierter Suizid –, die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen, Gender-Theorie, Geschlechtsumwandlung und digitale Gewalt. Hier einige Auszüge zu zentralen Themen unserer Zeit:
Abtreibung
Zur Abtreibung sagt Dignitas Infinita:
„Die Billigung der Abtreibung in Gesinnung, Gewohnheit und selbst im Gesetz ist ein beredtes Zeichen für eine sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewußtseins, das immer weniger imstande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, selbst dann, wenn das Grundrecht auf Leben auf dem Spiel steht. Angesichts einer so ernsten Situation bedarf es mehr denn je des Mutes, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen und die Dinge beim Namen zu nennen, ohne bequemen Kompromissen oder der Versuchung zur Selbsttäuschung nachzugeben. In diesem Zusammenhang klingt der Tadel des Propheten kategorisch: ‚Weh denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen‘ (Jes 5,20)“ (DI, 47).
Und mahnt:
„Gerade in bezug auf die Abtreibung ist die Verbreitung eines zweideutigen Sprachgebrauchs festzustellen, wie die Formulierung, Unterbrechung der Schwangerschaft‘, die darauf abzielt, deren wirkliche Natur zu verbergen und ihre Schwere in der öffentlichen Meinung abzuschwächen. Vielleicht ist dieses sprachliche Phänomen selber Symptom für ein Unbehagen des Gewissens. Doch kein Wort vermag die Realität der Dinge zu ändern: die vorsätzliche Abtreibung ist, wie auch immer sie vorgenommen werden mag, die beabsichtigte und direkte Tötung eines menschlichen Geschöpfes in dem zwischen Empfängnis und Geburt liegenden Anfangsstadium seiner Existenz“ (DI, 47).
Leihmutterschaft
„Die Kirche wendet sich auch gegen die Praxis der Leihmutterschaft, durch die das unermeßlich wertvolle Kind zu einem bloßen Objekt wird“ (DI, 48).
Und weiter:
„Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt in erster Linie die Würde des Kindes. Jedes Kind besitzt nämlich vom Moment der Empfängnis, der Geburt und dann in seinem Heranwachsen als Junge oder Mädchen bis hin zum Erwachsenwerden eine unantastbare Würde, die in jeder Phase seines Lebens deutlich zum Ausdruck kommt, wenn auch in einzigartiger und differenzierter Weise. Das Kind hat daher kraft seiner unveräußerlichen Würde das Recht auf eine vollständig menschliche und nicht künstlich herbeigeführte Herkunft und auf das Geschenk eines Lebens, das zugleich die Würde des Gebers und des Empfängers zum Ausdruck bringt“ (DI, 49).
Und ebenso:
„Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt zugleich die Würde der Frau selbst, die dazu gezwungen wird oder sich aus freien Stücken dazu entschließt, sich ihr zu unterwerfen. Durch eine solche Praxis wird die Frau von dem Kind, das in ihr heranwächst, losgelöst und zu einem bloßen Mittel, das dem Profit oder dem willkürlichen Wunsch anderer unterworfen ist. Dies widerspricht in jeder Hinsicht der grundlegenden Würde eines jeden Menschen und seinem Recht, immer als er selbst und niemals als Instrument für etwas Anderes anerkannt zu werden“ ( DI, 50).
Euthanasie (alias Sterbehilfe)
Eindringlich ist auch die Kritik von Dignitas Infinita an der Euthanasie:
„Es gibt einen besonderen Fall der Verletzung der Menschenwürde, der zwar leiser ist, aber immer mehr an Bedeutung gewinnt. Seine Besonderheit besteht darin, daß ein falscher Begriff von Menschenwürde verwendet wird, um ihn gegen das Leben selbst zu wenden. Diese heute weit verbreitete Verwechslung tritt bei der Diskussion über die Euthanasie zutage. So werden Gesetze, die die Möglichkeit der Sterbehilfe oder des assistierten Suizids anerkennen, manchmal als „Gesetze zum würdevollen Sterben“ („death with dignity acts“) bezeichnet. Es herrscht die weit verbreitete Auffassung, daß Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid mit der Achtung der Würde des Menschen vereinbar seien. Angesichts dieser Tatsache muß mit Nachdruck bekräftigt werden, daß das Leiden nicht dazu führt, daß der kranke Mensch die ihm innewohnende und unveräußerliche Würde verliert, sondern daß es zu einer Gelegenheit werden kann, die Bande der gegenseitigen Zugehörigkeit zu stärken und sich der Kostbarkeit eines jeden Menschen für die gesamte Menschheit bewußter zu werden“ (DI, 51).
Gender-Ideologie
Die Gender-Theorie, vielmehr Gender-Ideologie, wird in Dignitas Infinita sehr negativ beurteilt:
„Im Hinblick auf die Gender-Theorie, über deren wissenschaftliche Konsistenz in der Fachwelt viel diskutiert wird, erinnert die Kirche daran, daß das menschliche Leben in all seinen Bestandteilen, körperlich und geistig, ein Geschenk Gottes ist, von dem gilt, daß es mit Dankbarkeit angenommen und in den Dienst des Guten gestellt wird. Über sich selbst verfügen zu wollen, wie es die Gender-Theorie vorschreibt, bedeutet ungeachtet dieser grundlegenden Wahrheit des menschlichen Lebens als Gabe nichts anderes, als der uralten Versuchung des Menschen nachzugeben, sich selbst zu Gott zu machen und in Konkurrenz zu dem wahren Gott der Liebe zu treten, den uns das Evangelium offenbart“ (DI, 57).
Die Gender-Ideologie, so Dignitas Infinita, versucht:
„den größtmöglichen Unterschied zwischen Lebewesen zu leugnen: den der Geschlechter. Dieser fundamentale Unterschied ist nicht nur der größtmöglich vorstellbare, sondern auch der schönste und mächtigste: Er bewirkt im Paar von Mann und Frau die bewundernswerteste Gegenseitigkeit und ist somit die Quelle jenes Wunders, das uns immer wieder in Erstaunen versetzt, nämlich die Ankunft neuer menschlicher Wesen in der Welt“ (DI, 58).
Transsexualität
Dignitas Infinita verurteilt Verfahren zur Geschlechtsumwandlung:
„Daraus folgt, daß jeder geschlechtsverändernde Eingriff in der Regel die Gefahr birgt, die einzigartige Würde zu bedrohen, die ein Mensch vom Moment der Empfängnis an besitzt. Damit soll nicht ausgeschlossen werden, daß eine Person mit bereits bei der Geburt vorhandenen oder sich später entwickelnden genitalen Anomalien sich für eine medizinische Behandlung zur Behebung dieser Anomalien entscheiden kann. In diesem Fall würde die Operation keine Geschlechtsumwandlung in dem hier beabsichtigten Sinne darstellen“ (DI, 60).
Schlußfolgerung
Dignitas Infinita schließt mit einem Aufruf zur Verteidigung der Menschenwürde:
„Jeder einzelnen Person und zugleich jeder menschlichen Gemeinschaft kommt die Aufgabe zu, die Menschenwürde konkret und wirksam zu verwirklichen, während es die Pflicht der Staaten ist, sie nicht nur zu schützen, sondern auch jene Bedingungen zu gewährleisten, die notwendig sind, damit sie sich in der ganzheitlichen Förderung der menschlichen Person entfalten kann: „Im politischen Einsatz muß man daran erinnern: ‚Jenseits aller äußeren Erscheinung ist jeder unendlich heilig und verdient unsere Liebe und unsere Hingabe‘“ (DI, 65).
Und zuletzt heißt es:
„Auch heute, angesichts so vieler Verletzungen der Menschenwürde, die die Zukunft des Menschengeschlechts ernsthaft bedrohen, ermutigt die Kirche zur Förderung der Würde jeder menschlichen Person, unabhängig von ihren körperlichen, geistigen, kulturellen, sozialen und religiösen Eigenschaften. Sie tut dies in der Hoffnung und in der Gewissheit der Kraft, die vom auferstandenen Christus ausgeht, der die ganzheitliche Würde eines jeden Menschen in ihrer ganzen Fülle offenbart hat. Diese Gewissheit wird in den Worten von Papst Franziskus zu einem Appell: ‚Jeden Menschen dieser Welt bitte ich, diese seine Würde nicht zu vergessen; niemand hat das Recht, sie ihm zu nehmen‘“ (DI, 66).
Quelle: katholisches.info
Ganzes Dokument: https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2024-04/wortlaut-dignitas-infinita-erklaerung-vatikan-menschenwuerde0.html
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