Die „dubia“ (lat., Zweifel) betreffen die Auslegung der göttlichen Offenbarung, die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die Synodalität als konstitutive Dimension der Kirche, die Priesterweihe von Frauen und die Reue als notwendige Voraussetzung für die sakramentale Absolution.
Anders als bei einer früheren Gelegenheit, als ihm ebenfalls mehrere Kardinäle eine Reihe von „dubia“ zukommen ließen, hat Papst Franziskus diesmal geantwortet. Formuliert wurden die „dubia“ von den Kardinälen Walter Brandmüller und Raymond Leo Burke – mit Unterstützung von drei weiteren Kardinälen, nämlich Juan Sandoval Íñiguez, Robert Sarah und Joseph Zen Ze-kiun.
Die fünf Kardinäle haben dem Papst ihre „dubia“ im vergangenen Juli zukommen lassen. Die Fragen der Kardinäle auf Italienisch und die Antworten des Papstes in seiner Muttersprache Spanisch wurden an diesem Montag auf der Internetseite des vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre veröffentlicht.
Hier finden Sie eine erste Arbeitsübersetzung der Fragen und Antworten.
Fünf Fragen und Antworten
1) Zweifel an der Behauptung, dass die göttliche Offenbarung angesichts der aktuellen kulturellen und anthropologischen Veränderungen neu interpretiert werden muss.
Die Äußerungen einiger Bischöfe, die weder korrigiert noch zurückgenommen wurden, haben die Frage aufgeworfen, ob die göttliche Offenbarung in der Kirche gemäß den kulturellen Veränderungen unserer Zeit und gemäß der neuen anthropologischen Sichtweise, die diese Veränderungen fördern, neu interpretiert werden sollte; oder ob die göttliche Offenbarung für immer verbindlich und unveränderlich … ist, gemäß den Worten des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass Gott, der offenbart, „der Gehorsam des Glaubens“ gebührt (Dei Verbum 5); dass das, was zum Heil aller geoffenbart wird, „für immer unversehrt“ und lebendig bleiben und „an alle Generationen weitergegeben“ werden muss (7), und dass der Fortschritt im Verstehen keine Veränderung der Wahrheit der Dinge und Worte mit sich bringt, weil der Glaube „ein für alle Mal offenbart“ wurde (8), und das Lehramt dem Wort Gottes nicht überlegen ist, sondern nur das lehrt, was offenbart worden ist (10).
Die Antwort von Papst Franziskus
Liebe Brüder, obwohl es nicht immer ratsam erscheint, an mich gerichtete Fragen direkt zu beantworten, und es auch unmöglich wäre, sie alle zu beantworten, hielt ich es in diesem Fall angesichts der Nähe der Synode doch für angebracht, dies zu tun.
„Die Kirche wächst auch in ihrem Verständnis dessen, was sie selbst in ihrem Lehramt bekräftigt hat“
Antwort auf die erste Frage
(a) Die Antwort hängt von der Bedeutung ab, die Sie den Worten „neu interpretieren“ beilegen. Wenn es im Sinne von „besser auslegen“ verstanden wird, ist der Ausdruck gültig. In diesem Sinne hat das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigt, dass es notwendig ist, dass durch die Arbeit der Exegeten – und ich möchte hinzufügen, der Theologen allgemein – „das Urteil der Kirche reift“ (Dei Verbum, 12).
b) Wenn es also stimmt, dass die göttliche Offenbarung unveränderlich und immer verbindlich ist, muss die Kirche demütig sein und anerkennen, dass sie ihren unergründlichen Reichtum nie ausschöpft und in ihrem Verständnis wachsen muss.
c) Folglich wächst sie auch in ihrem Verständnis dessen, was sie selbst in ihrem Lehramt bekräftigt hat.
d) Die kulturellen Veränderungen und die neuen Herausforderungen der Geschichte verändern die Offenbarung nicht, sondern können uns anregen, bestimmte Aspekte ihres überfließenden Reichtums besser zum Ausdruck zu bringen.
e) Es ist unvermeidlich, dass dies zu einem besseren Ausdruck einiger früherer Aussagen des Lehramtes führen kann, und das ist im Laufe der Geschichte auch geschehen.
f) Einerseits ist es wahr, dass das Lehramt dem Wort Gottes nicht überlegen ist; aber es ist gleichermaßen wahr, dass sowohl die Texte der Schrift als auch die Zeugnisse der Tradition einer Auslegung bedürfen, die es erlaubt, ihren bleibenden Gehalt von kulturellen Prägungen zu unterscheiden. Dies zeigt sich zum Beispiel in biblischen Texten (wie Exodus 21,20-21) und in einigen lehramtlichen Interventionen, die die Sklaverei tolerierten (vgl. Nikolaus V., Bulle Dum Diversas, 1452). Dies ist kein nebensächliches Argument, da es in engem Zusammenhang mit der immerwährenden Wahrheit der unveräußerlichen Würde der menschlichen Person steht. Diese Texte bedürfen der Auslegung. Dasselbe gilt für einige neutestamentliche Erwägungen über Frauen (1. Korinther 11, 3-10; 1. Timotheus 2, 11-14) und andere Texte der Heiligen Schrift und Zeugnisse der Tradition, die nicht in ihrer heutigen Form wiederholt werden können.
g) Es ist wichtig zu betonen, dass das, was sich nicht ändern kann, das ist, was „zum Heil aller“ geoffenbart wurde (Dei Verbum, 7). Daher muss die Kirche ständig unterscheiden, was für das Heil wesentlich ist und was hingegen sekundär oder weniger direkt mit diesem Ziel verbunden ist. Ich möchte daran erinnern, dass der heilige Thomas von Aquin sagte: „Je mehr man zu den Einzelheiten hinabsteigt, desto mehr nimmt die Unbestimmtheit zu“ (Summa Theologiae 1-1 1, q. 94, art. 4).
h) Schließlich kann eine einzelne Formulierung einer Wahrheit niemals richtig verstanden werden, wenn sie isoliert, losgelöst von dem reichen und harmonischen Kontext der gesamten Offenbarung, dargestellt wird. Die „Hierarchie der Wahrheiten“ impliziert auch, dass jede Wahrheit in einen angemessenen Zusammenhang mit zentraleren Wahrheiten und mit der Lehre der Kirche als Ganzes gestellt wird. Dies kann schließlich zu verschiedenen Arten der Darlegung ein und derselben Lehre führen, auch wenn „denjenigen, die sich eine monolithische, von allen ohne Nuancierungen verteidigte Lehre erträumen, das als Unvollkommenheit und Zersplitterung erscheinen mag. Doch in Wirklichkeit hilft diese Vielfalt, die verschiedenen Aspekte des unerschöpflichen Reichtums des Evangeliums besser zu zeigen und zu entwickeln“ (Evangelii gaudium, 40). Jede theologische Strömung hat ihre Risiken, aber auch ihre Chancen.
„Entscheidungen, die unter bestimmten Umständen Teil der pastoralen Klugheit sein können, müssen nicht notwendig zur Norm werden“
2) Zweifel an der Behauptung, die weit verbreitete Praxis der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften stimme mit der Offenbarung und dem Lehramt überein (KKK 2357).
Nach der in der Heiligen Schrift bezeugten göttlichen Offenbarung, die die Kirche „im göttlichen Auftrag und mit Hilfe des Heiligen Geistes fromm anhört, heilig bewahrt und treu auslegt“ (Dei Verbum IO) (verhält es sich folgendermaßen): „Im Anfang“ erschuf Gott den Menschen als sein Bild, als Bild Gottes erschuf er ihn. Männlich und weiblich erschuf er sie. Gott segnete sie und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehrt euch (vgl. Gen l, 27-28), wobei der Apostel Paulus lehrt, dass die Leugnung der geschlechtlichen Verschiedenheit eine Folge der Leugnung des Schöpfers ist (Röm l, 24-32). Frage: Kann die Kirche von diesem „Prinzip“ abweichen, indem sie es im Gegensatz zu dem, was Veritatis splendor 103 lehrt, als ein bloßes Ideal betrachtet und objektiv sündige Situationen wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften als „mögliches Gut“ akzeptiert, ohne die geoffenbarte Lehre zu verletzen?
Antwort von Papst Franziskus auf die zweite Frage
a) Die Kirche hat eine sehr klare Vorstellung von der Ehe: eine exklusive, stabile und unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die von Natur aus offen für die Zeugung von Kindern ist. Nur diese Verbindung kann als „Ehe“ bezeichnet werden. Andere Formen der Verbindung verwirklichen sie nur „teilweise und in analoger Weise“ (Amoris laetitia 292), so dass sie streng genommen nicht als „Ehe“ bezeichnet werden können.
b) Es ist nicht nur eine Frage der Benennung, sondern die Wirklichkeit, die wir Ehe nennen, hat eine einzigartige wesentliche Beschaffenheit, die einen exklusiven Namen erfordert, der auf andere Wirklichkeiten nicht anwendbar ist. Sie ist zweifellos viel mehr als ein bloßes „Ideal“.
c) Aus diesem Grund vermeidet die Kirche jede Art von Ritus oder Sakramentale, die dieser Überzeugung widersprechen und den Anschein erwecken könnte, dass etwas, was nicht der Fall ist, als Ehe anerkannt wird.
d) In unserer Beziehung zu den Menschen dürfen wir jedoch die pastorale Liebe nicht vernachlässigen, die alle unsere Entscheidungen und Haltungen durchdringen muss. Die Verteidigung der objektiven Wahrheit ist nicht der einzige Ausdruck dieser Nächstenliebe, die auch aus Freundlichkeit, Geduld, Verständnis, Zärtlichkeit und Ermutigung besteht. Deshalb dürfen wir keine Richter sein, die nur verneinen, ablehnen und ausgrenzen.
e) Dementsprechend muss die pastorale Klugheit richtig einschätzen, ob es Formen der Segnung gibt, die von einer oder mehreren Personen erbeten werden und die nicht eine falsche Vorstellung von der Ehe vermitteln. Denn wenn man um einen Segen bittet, drückt man eine Bitte um Hilfe von Gott aus, eine Bitte, besser leben zu können, ein Vertrauen auf einen Vater, der uns helfen kann, besser zu leben.
f) Auch wenn es Situationen gibt, die aus objektiver Sicht moralisch nicht annehmbar sind, verlangt andererseits dieselbe pastorale Nächstenliebe von uns, andere Menschen, deren Schuld oder Verantwortung durch verschiedene Faktoren, die die subjektive Zurechenbarkeit beeinflussen, gemildert werden kann, nicht einfach als „Sünder“ zu behandeln (vgl. Johannes Paul II., Reconciliatio et Paenitentia, 17).
g) Entscheidungen, die unter bestimmten Umständen Teil der pastoralen Klugheit sein können, müssen nicht notwendig zur Norm werden. Das heißt, es ist nicht angebracht, dass eine Diözese, eine Bischofskonferenz oder irgendeine andere kirchliche Struktur auf Dauer und offiziell Verfahren oder Riten für alle möglichen Angelegenheiten genehmigt, denn alles, „was Teil einer praktischen Unterscheidung angesichts einer bestimmten Situation ist, kann nicht zur Norm erhoben werden“, weil dies „zu einer unerträglichen Kasuistik führen würde“ (Amoris laetitia 304). Das Kirchenrecht soll und kann nicht alles abdecken, und auch die Bischofskonferenzen mit ihren verschiedenen Dokumenten und Protokollen können dies nicht tun, da das Leben der Kirche durch viele Kanäle neben den normativen fließt.
„Dass die Kirche Gemeinschaft ist, impliziert notwendigerweise eine reale Beteiligung“
3) Zweifel an der Behauptung, die Synodalität sei eine „konstitutive Dimension der Kirche“ (Const.Ap. Episcopalis Communio 6), so dass die Kirche von Natur aus synodal sei.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Bischofssynode nicht das Bischofskollegium vertritt, sondern lediglich ein beratendes Organ des Papstes ist, da die Bischöfe als Zeugen des Glaubens ihr Bekenntnis der Wahrheit nicht delegieren können, wird gefragt, ob die Synodalität wirklich das oberste regulative Kriterium der ständigen Leitung der Kirche sein kann, ohne ihre von ihrem Gründer gewollte konstitutive Struktur zu verfälschen, wonach die höchste und volle Autorität der Kirche sowohl vom Papst kraft seines Amtes als auch vom Bischofskollegium zusammen mit seinem Oberhaupt, dem Papst, ausgeübt wird (Lumen Gentium 22).
Die Antwort von Papst Franziskus auf die dritte Frage
a) Obwohl Sie anerkennen, dass die höchste und volle Autorität der Kirche sowohl vom Papst kraft seines Amtes als auch vom Bischofskollegium zusammen mit seinem Oberhaupt, dem Papst, ausgeübt wird (vgl. Lumen Gentium, 22), bringen Sie mit diesen Fragen selbst Ihr Bedürfnis zum Ausdruck, sich zu beteiligen, Ihre Meinung frei zu äußern und mitzuarbeiten, und bitten so um eine Form der „Synodalität“ bei der Ausübung meines Amtes.
b) Die Kirche ist ein „Mysterium missionarischer Gemeinschaft“, aber diese Gemeinschaft ist nicht nur affektiv oder ätherisch, sondern impliziert notwendigerweise eine reale Beteiligung: Nicht nur die Hierarchie, sondern das ganze Volk Gottes sollte sich auf unterschiedliche Weise und auf verschiedenen Ebenen Gehör verschaffen und sich als Teil des Weges der Kirche fühlen. In diesem Sinne können wir sagen, dass die Synodalität als Stil und Dynamik eine wesentliche Dimension des Lebens der Kirche ist. Der heilige Johannes Paul II. hat in Novo millennio ineunte sehr schöne Worte darüber gefunden.
c) Es ist etwas ganz anderes, eine bestimmte synodale Methodik, so wie sie einer Gruppe passt, zu sakralisieren oder aufzuzwingen, sie zur Norm und zum obligatorischen Weg für alle zu machen, denn dies würde nur dazu führen, den synodalen Weg „einzufrieren“ und die unterschiedlichen Charakteristika der verschiedenen Teilkirchen und den vielfältigen Reichtum der Universalkirche zu ignorieren.
„Es handelt sich nicht um eine dogmatische Definition“
4) Zweifel angesichts der Tatsache, dass Hirten und Theologen die These unterstützen, nach der „die Theologie der Kirche sich geändert hat“ und daher die Priesterweihe auch Frauen gespendet werden kann.
Nach den weder korrigierten noch zurückgenommenen Äußerungen einiger Prälaten, mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hätten sich die Theologie der Kirche und die Bedeutung der Messe verändert, stellt sich die Frage, ob das Wort des Zweiten Vatikanischen Konzils noch gültig ist, wonach „das allgemeine Priestertum der Gläubigen und das Amtspriestertum sich wesentlich und nicht nur dem Grade nach unterscheiden“ (Lumen Gentium IO) und dass die Priester kraft der „heiligen Vollmacht des ‚ordo‘, das Opfer darzubringen und Sünden zu vergeben“ (Presbyterorum Ordinis 2), im Namen und in der Person Christi, des (göttlichen) Vermittlers, handeln, durch den das geistliche Opfer der Gläubigen vervollkommnet wird? Gefragt wird außerdem, ob die Lehre des Apostolischen Schreibens Ordinatio Sacerdotalis des heiligen Johannes Paul II., die als endgültig festzuhaltende Wahrheit die Unmöglichkeit lehrt, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, noch gültig ist, so dass diese Lehre nicht mehr einer Änderung oder freien Diskussion durch Hirten oder Theologen unterliegt.
Die Antwort von Papst Franziskus auf die vierte Frage
a) „Das allgemeine Priestertum der Gläubigen und das Amtspriestertum unterscheiden sich wesentlich“ (Lumen gentium, 10). Es ist nicht angebracht, mit einem graduellen Unterschied zu argumentieren, denn das impliziert, dass das allgemeine Priestertum der Gläubigen als etwas „Zweitklassiges“ oder von geringerem Wert („ein niedrigerer Grad“) angesehen wird. Beide Formen des Priestertums erhellen und stützen sich gegenseitig.
b) Als der heilige Johannes Paul II. lehrte, es müsse „endgültig“ festgestellt werden, dass es unmöglich sei, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, hat er keineswegs Frauen diskriminiert und den Männern die höchste Macht verliehen. Johannes Paul II. hat nämlich auch andere Dinge bekräftigt. Zum Beispiel, dass wir, wenn wir von priesterlicher Macht sprechen, uns in der Sphäre der Funktion befinden, nicht in der der Würde und der Heiligkeit (vgl. Johannes Paul II., Christifideles Laici, 51). Das sind Worte, die wir noch nicht ausreichend verinnerlicht haben. Er hat auch klar bekräftigt, dass, obwohl nur der Priester der Eucharistie vorsteht, die Aufgaben „nicht zu einer Überlegenheit der einen über die anderen führen“ (Johannes Paul II., Christifideles laici, Fußnote 190; vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Inter Insigniores, VI). Er bekräftigte auch, dass die priesterliche Funktion, wenn sie „hierarchisch“ ist, nicht als eine Form der Herrschaft verstanden werden darf, sondern „ganz auf die Heiligkeit der Glieder Christi ausgerichtet ist“ (Johannes Paul II., Mulieris dignitatem, 27). Wenn dies nicht verstanden wird und die praktischen Konsequenzen dieser Unterscheidungen nicht gezogen werden, wird es schwer zu akzeptieren sein, dass das Priestertum nur Männern vorbehalten ist, und wir werden nicht in der Lage sein, die Rechte der Frauen oder die Notwendigkeit anzuerkennen, dass sie auf unterschiedliche Weise an der Leitung der Kirche teilnehmen.
c) Andererseits erkennen wir der Genauigkeit halber an, dass eine klare und verbindliche Doktrin über die genaue Natur einer „endgültigen Erklärung“ noch nicht vollständig entwickelt worden ist. Es handelt sich nicht um eine dogmatische Definition, obgleich sie von allen akzeptiert werden muss. Niemand darf ihr öffentlich widersprechen, und doch kann sie Gegenstand von Untersuchungen sein, wie im Fall der Gültigkeit von Weihen in der Anglikanischen Gemeinschaft.
„Es gibt viele Möglichkeiten, Reue auszudrücken“
5) Zweifel angesichts der Aussage „Vergebung ist ein Menschenrecht“ und des Beharrens des Heiligen Vaters auf der Verpflichtung, jedem und immer die Absolution zu erteilen, so dass die Reue keine notwendige Bedingung für die sakramentale Lossprechung wäre.
Gefragt wird, ob die Lehre des Konzils von Trient noch in Kraft ist, nach der für die Gültigkeit der sakramentalen Beichte die Reue des Beichtenden notwendig ist, die darin besteht, die begangene Sünde zu verabscheuen und nicht mehr sündigen zu wollen (Session XIV, Kapitel IV: DH 1676), so dass der Priester die Lossprechung aufschieben muss, wenn klar ist, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist.
Die Antwort von Papst Franziskus auf die fünfte Frage
a) Reue ist notwendig für die Gültigkeit der sakramentalen Absolution und setzt die Absicht voraus, nicht wieder zu sündigen. Aber hier gilt keine Mathematik, und ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass der Beichtstuhl keine Zollstation ist. Wir sind nicht die Herren, sondern wir sind demütige Verwalter der Sakramente, die die Gläubigen nähren, denn diese Gaben des Herrn sind keine Reliquien, die man hüten muss, sondern Hilfen des Heiligen Geistes für das Leben der Menschen.
b) Es gibt viele Möglichkeiten, Reue auszudrücken. Bei Menschen mit einem sehr verletzten Selbstwertgefühl ist das Schuldbekenntnis oft eine grausame Folter, aber der bloße Akt, zur Beichte zu gehen, ist ein symbolischer Ausdruck der Reue und der Bitte um göttliche Hilfe.
c) Ich möchte auch daran erinnern, dass „es uns manchmal viel kostet, der bedingungslosen Liebe Gottes in der Seelsorge Raum zu geben“ (Amoris laetitia 311), aber das sollten wir lernen. In Anlehnung an Johannes Paul II. vertrete ich die Ansicht, dass wir von den Gläubigen keine zu präzisen und bestimmten Korrekturabsichten verlangen sollten, die schließlich abstrakt oder sogar narzisstisch würden, aber selbst die Vorhersehbarkeit eines neuen Falls „untergräbt nicht die Echtheit der Absicht“ (Johannes Paul II., Brief an Card. William W. Baum und die Teilnehmer am Jahreskurs der Apostolischen Pönitentiarie, 22. März 1996, 5).
d) Schließlich muss klar sein, dass alle Bedingungen, die üblicherweise bei einer Beichte aufgestellt werden, im Allgemeinen nicht anwendbar sind, wenn sich die Person in einer Situation der Agonie befindet oder wenn ihre geistigen und psychischen Fähigkeiten sehr eingeschränkt sind.
(vatican news – sk)