Nun ist es soweit! Die links extreme Sozialisten mit ihren Lobbyisten beherrschen die Meinungsfreiheit. Wenn es ihnen nicht passt, rufen die sofort „Homophobie“.
Der an der theologischen Fakultät in Lugano lehrende Professor Manfred Hauke musste am Montag vor dem Strafgericht in Bellinzona als Beschuldigter erscheinen. Ihm wird vorgeworfen, einen Artikel publiziert zu haben, der gegen das Verbot der Diskriminierung verstösst und zu Hass gegen Homosexuelle aufruft.
Genaugenommen ist Hauke im Dezember 2022 von der Tessiner Staatsanwältin Petra Canonica Alexakis bereits per Strafbefehl zu einer auf zwei Jahre bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 9450 Franken sowie einer Busse in Höhe von 1800 Franken verurteilt worden. Dieser Strafbefehl erfolgte nach einer Anzeige durch die Schweizer Schwulenorganisation Pink Cross. Doch Hauke akzeptierte den Entscheid nicht und legte Einsprache ein. Daher kam es nun zur öffentlichen Verhandlung vor der Pretura penale.
Etliche Priester und Studierende waren gekommen, um den fast 68-jährigen Professor im Gerichtssaal zu sehen. Einlass fanden aber nur wenige, da die Zahl der Besucher auf ein gutes Dutzend limitiert ist.
Homosexuelle als «Plage» und «Krebsgeschwür»
Der umstrittene Aufsatz mit schwulenfeindlichen Passagen erschien als Fortsetzung in den ersten beiden Ausgaben des Jahres 2021 in der konservativen katholischen Monatszeitschrift «Theologisches», für die Manfred Hauke als Herausgeber verantwortlich zeichnet. Geschrieben hatte den 56 Spalten langen Artikel der polnische Theologe Dariusz Oko. Dieser spricht in seinen Ausführungen im Zusammenhang mit Homosexuellen unter anderem von «rücksichtslosen Parasiten», «Plage» und «Krebsgeschwür, das sogar bereit ist, seinen Wirt zu töten», und «Homomafia». Der Titel seines Aufsatzes lautete: «Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der Kirche zu begrenzen».
Vor Gericht verteidigte Hauke die Publikation mit dem Hinweis, dass im Impressum klar entnommen werden könne, dass die in den Artikeln vertretenen Meinungen nicht identisch seien mit der Auffassung der Chefredaktion und des Herausgebers. Zudem seien viele Zitate aus dem Kontext gerissen worden.
Sein Verteidiger, Anwalt Luigi Mattei, führte diese Argumentation im Detail weiter, indem er unter anderem darlegte, dass homosexuelle Priester nicht generell diskriminiert worden seien, sondern die Analyse bestimmte Gruppen und Lobbys von Geistlichen betreffe, die quasi zu einer Mafia-Organisation innerhalb der katholischen Kirche und damit zu einer Gefahr geworden seien. Oko habe vielfach Papst Franziskus zitiert und im Übrigen dafür geworben, eine Synode zur Homosexualität abzuhalten.
Luigi Mattei zerzauste weiterhin den Strafbefehl, der zur Anklageschrift geworden ist, weil er an keiner Stelle ausführe, wie die Straftat seines Mandanten begangen worden sei, denn sie habe sich im Wesentlichen auf die Auflistung langer, ins Italienische übersetzter Passagen beschränkt. Staatsanwältin Petra Canonica Alexakis war ihrerseits nicht einmal zur Verhandlung erschienen, was mehr als bedauerlich ist, weil dem Fall durchaus Präzedenzcharakter zukommt, wie der Verteidiger Mattei ausführte.
Denn bis anhin gibt es offenbar keine Urteile, welche die Strafnorm betreffen, welche Hass wegen sexueller Orientierung unter Strafe stellt. Der entsprechende Artikel 261bis im Strafgesetzbuch war nach einer Volksabstimmung im Jahr 2020 um diesen Passus erweitert worden. Hauke selbst erklärte in seinem Schlusswort, dass er sich für unschuldig halte und daher für eine Aufhebung des Strafbefehls plädiere.
Strafuntersuchung in Deutschland
Der fragwürdige Aufsatz hat bereits in Deutschland, wo sich der Verlag befindet, einigen Staub aufgewirbelt und zu einer Strafuntersuchung geführt. Der Münchner Priester Wolfgang Rothe hatte Anzeige erstattet. Das Amtsgericht Köln stellte im Mai 2022 aber das Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ein. Oko hatte dort argumentiert, nicht über homosexuelle Priester im Allgemeinen geschrieben zu haben, sondern über solche, «die Straftaten begehen und die Kirche zerstören». Doch wurden ihm sowie dem Chefredaktor Johannes Stöhr Geldbussen in Höhe von 3150 Euro und 4000 Euro auferlegt. Sie gelten aber nicht als vorbestraft. Auch die polnischen Medien hatten das Verfahren in Deutschland genau verfolgt.
Das Urteil im Prozess von Bellinzona gegen den Herausgeber Hauke wird am kommenden Montag eröffnet. Hauke ist der amtsälteste Professor der theologischen Fakultät von Lugano, die 1992 vom damaligen Bischof Eugenio Corecco gegründet wurde und 2021 der Universität der italienischen Schweiz (USI) angegliedert wurde. Die USI erklärte noch am Abend in einer Medienmitteilung, dass der fragliche Theologe nicht vertragsmässig Angestellter der Universität sei. Trotzdem werde die Uni eine Ad-hoc-Kommission auf die Beine stellen, die abklären soll, ob Professor Hauke mit seinem Verhalten gegen die fundamentalen ethischen Richtlinien der Universität verstossen hat.
Quelle: NZZ, novaradio.ch