Nach den Äußerungen einiger Bischöfe, die weder korrigiert noch zurückgenommen wurden, stelltsichdie Frage, ob die göttlicheOffenbarunginderKirchegemäßdenkulturellenVeränderungenunsererZeitundgemäßderneuenanthropologischenSichtweise,diedieseVeränderungenfördern,neuinterpretiertwerdensollte;oderobdiegöttlicheOffenbarungfürimmer verbindlich,unveränderlichundihr daher nicht zu widersprechen ist, gemäß dem Diktat des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass Gott, der offenbart, „der Gehorsam des Glaubens“ gebührt (DeiVerbum5); dass das, was zum Heil aller geoffenbart wird, „für immer unversehrt“ und lebendig bleiben und „an alle Generationen weitergegeben“ werden muss (7), und dass der Fortschritt des Verstehens keine Veränderung der Wahrheit der Dinge und Worte mit sich bringt, weil der Glaube „ein für alle Mal weitergegeben“ wurde (8), und das Lehramt nicht über dem Wort Gottes steht, sondern nur lehrt, was weitergegeben wurde (10).
Nach der in der Heiligen Schrift bezeugten göttlichen Offenbarung, die die Kirche „aus göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt“ (DeiVerbum10): „Im Anfang“ schuf Gott den Menschen zu seinem Bilde, männlich und weiblich schuf er sie und segnete sie, damit sie fruchtbar seien (vgl. Gen 1,27-28), wobei der Apostel Paulus lehrt, dass die Leugnung der geschlechtlichen Verschiedenheit die Folge der Leugnung des Schöpfers ist (Röm1,24-32). EsstelltsichdieFrage:KanndieKirchevondiesem
Kirche“(Const.Ap.EpiscopalisCommunio6), so dass die Kirche von Natur aussynodal sei.
Da die Bischofssynode nicht das Bischofskollegium vertritt, sondern lediglich ein beratendes Organ des Papstes ist, da die Bischöfe als Zeugen des Glaubens ihr Bekenntnis zur Wahrheit nicht delegieren können, stelltsichdieFrage,obdieSynodalitätdas oberste regulative Kriterium fürdieständigeLeitungderKircheseinkann,ohnedie von ihrem GründergewolltekonstitutiveOrdnungzuverfälschen,wonachdie höchsteundvolleAutoritätderKirchesowohlvomPapstkraftseinesAmtesals auch vom Bischofskollegium zusammen mit seinemOberhaupt,dem Papst, ausgeübt wird (Lumen gentium 22).
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DubiumüberdieUnterstützungvonSeelsorgernundTheologenfürdie These, dass „die
Nach den weder korrigierten noch zurückgenommenen Äußerungen einiger Prälaten, mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hätten sich die Theologie der Kirche und die Bedeutung der Messe verändert, stellt sich die Frage,obdas Diktat des ZweitenVatikanischenKonzilsnochgültigist, wonach „das gemeinsame Priestertum derGläubigen…unddasPriestertumdesDienstes…[sich]unterscheiden(…)demWesenund nicht bloßdemGradenach“(LumenGentium10) und die Priester die
„
heilige Weihevollmacht zur Darbringung des Opfers und zur Nachlassung der
Sünden“ besitzen (PresbyterorumOrdinis2), und im Namen und in der Person Christi, des Mittlers, handeln, durch den das geistliche Opfer der Gläubigen vollendet wird? EsstelltsichauchdieFrage,obdieLehredesapostolischenSchreibensOrdinatioSacerdotalisdeshl.JohannesPaulII., diealsendgültigfestzuhaltendeWahrheitlehrt,dassesunmöglichist, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, noch gültigist, so dass diese Lehre nicht mehr einer Änderung oder einer freien Diskussion durch die Hirten oder die Theologen unterliegt.
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Dubiumüberdie Aussage „Vergebungist ein Menschenrecht“unddasBeharrendes
HeiligenVatersaufderPflicht,jedem und immer die Absolution zu erteilen, so dass dieReue keine notwendige Bedingung für diesakramentaleAbsolutionwäre.
EsstelltsichdieFrage,obdieLehredesKonzilsvonTrientnochinKraftist,wonachfürdieGültigkeitdersakramentalenBeichtedieReuedesPönitentenerforderlichist, die darin besteht, die begangene Sünde zu verabscheuen und nicht mehr sündigen zu wollen (Session XIV, Kapitel IV: DH 1676), so dass der Priester die Absolution aufschieben muss, wenn klar ist, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist.