Tag Archiv für kardinäle

NEWS: Ist Italien bald ohne Purpurträger?

Der Purpurträger, besser bekannt als Kardinal, ist eine zentrale Figur in der katholischen Kirche. Die Bezeichnung „Purpurträger“ rührt von der traditionellen Farbe der Kardinalsgewänder her. In den letzten Jahrzehnten hat Italien stets eine bedeutende Anzahl dieser hohen Kirchenmänner gestellt, was auf die historische Rolle des Landes als Zentrum der katholischen Kirche und Sitz des Vatikans zurückzuführen ist. Doch die Frage, ob Italien bald ohne Purpurträger dastehen könnte, gewinnt an Relevanz, wenn man aktuelle Entwicklungen in der katholischen Kirche betrachtet.

Historische Bedeutung Italiens

Italien hat eine lange Tradition in der Bereitstellung von Kardinälen. Der Vatikan, gelegen im Herzen Roms, zieht seit Jahrhunderten Geistliche aus dem gesamten italienischen Raum an. Italienische Kardinäle haben oft Schlüsselpositionen innerhalb der Kurie besetzt und entscheidenden Einfluss auf die Wahl des Papstes sowie auf die Leitung der Kirche ausgeübt.

Aktuelle Trends und Entwicklungen

In jüngerer Zeit lässt sich jedoch eine Diversifizierung bei der Ernennung von Kardinälen beobachten. Papst Franziskus, seit 2013 im Amt, hat verstärkt Kardinäle aus bisher unterrepräsentierten Regionen der Welt ernannt, insbesondere aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Diese Entscheidung spiegelt seine Vision einer universalen Kirche wider, die die globale Vielfalt der katholischen Gemeinschaft besser repräsentieren soll.

Die Bedeutung dieser Veränderungen

Diese Veränderungen haben zur Folge, dass der Anteil italienischer Kardinäle im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kardinäle sinkt. Dieser Trend bedeutet jedoch nicht zwingend das Ende der italienischen Präsenz im Kardinalskollegium. Vielmehr deutet er auf eine bewusste Strategie hin, die Kirche internationaler und inklusiver zu gestalten. Die Tatsache, dass Italien weniger Kardinäle stellt, könnte also als eine Entwicklung hin zu einer globalen Kirche verstanden werden, die weniger von europäischer Dominanz geprägt ist.

Konsequenzen für Italien

Sollte der Trend anhalten, wird Italiens Einfluss innerhalb der katholischen Kirche weiter relativiert werden. Dies könnte sich auf verschiedene Ebenen auswirken:

  1. Weniger Einfluss bei der Papstwahl: Mit einer geringeren Anzahl von Kardinälen hat Italien weniger Stimmen bei der Wahl des Papstes. Dies könnte die Chancen auf die Wahl eines italienischen Papstes verringern.
  2. Veränderungen in der Kurie: Schlüsselpositionen innerhalb der vatikanischen Verwaltung könnten zunehmend von Kardinälen aus anderen Teilen der Welt besetzt werden, was zu einem Wandel in der vatikanischen Kultur und Verwaltung führen könnte.
  3. Symbolische Bedeutung: Italienische Kardinäle haben traditionell eine starke Symbolkraft in der katholischen Kirche. Eine Abnahme ihrer Anzahl könnte als Signal für eine Abkehr von eurozentrischen Strukturen interpretiert werden.

Schlussfolgerung

Die Frage, ob Italien bald ohne Purpurträger sein könnte, ist komplex und vielschichtig. Obwohl der relative Anteil italienischer Kardinäle sinkt, ist es unwahrscheinlich, dass Italien vollständig ohne Kardinäle dastehen wird. Die katholische Kirche befindet sich in einem Transformationsprozess, der ihre universelle Natur stärker betont und regionale Diversität fördert. Italien wird weiterhin eine bedeutende Rolle in der Kirche spielen, allerdings in einem zunehmend globalisierten Kontext. Dieser Wandel stellt eine Chance dar, die Kirche zukunftsfähig und inklusiv zu gestalten, indem sie die Vielfalt ihrer weltweiten Gemeinschaft besser repräsentiert.

NEWS: Regenbogenkardinäle im nächsten Konklave

Selbst an den sogenannten Rändern denkt nicht jeder wie Kardinal Fridolin Ambongo, jener Mann, der der Rebellion gegen Fiducia supplicans ein Gesicht gegeben hat. Unter den Papstwählern im kommenden Konklave wird es eine gar nicht so kleine Gruppe geben, die besonders „sensibel“ für die Homo-Agenda ist. 

Nicht nur Tucho Fernández. Im Heiligen Kollegium, das Franziskus mit neun außerordentlichen Konsistorien in elf Jahren geformt hat, ist der derzeitige Präfekt des Glaubensdikasteriums keineswegs der einzige Kardinal, der den Beweis lieferte, besonders sensibel für LGBT-Themen in der Kirche zu sein. Die Positionen von als ultra-progressiv geltenden Kardinälen wie den Amerikanern Blaise Cupich, Robert McElroy, Joseph William Tobin und Wilton Gregory, dem Deutschen Reinhard Marx, dem Luxemburger Jean-Claude Hollerich und dem Österreicher Christoph Schönborn zu diesem Thema sind wohlbekannt. Der Umstand, daß die Mitglieder des Kollegiums sich teils kaum untereinander kennen und wenig voneinander wissen, führt dazu, daß das Ausmaß der Unterstützung für die Homo-Gruppen, die sich für eine weitere Öffnung innerhalb der Kirche einsetzen, unterschätzt wird.

Dies gilt vor allem für die weniger prominenten Namen der zukünftigen Wähler des Franziskus-Nachfolgers. Die ungewöhnlichen Entscheidungen bei der Auswahl der neuen Purpurträger, die vom argentinischen Papst in den Konsistorien getroffen wurden, haben zu der möglicherweise fälschlichen Annahme verleitet, daß gerade aus diesen von ihm bevorzugten Rändern eine Überraschung kommen könnte, die in Diskontinuität zur Linie der „Öffnung“ des zurückliegenden Jahrzehnts steht. Der Widerstand des afrikanischen Episkopats und mehrerer Bischöfe in der ganzen Welt gegen Fiducia supplicans schien eine Bestätigung dieser Vulgata zu sein. Nicht wenige denken daher, daß die Verweigerung des pastoralen Segens für Homo-Paare das in der Richtung als ausgemacht geltende Ergebnis des nächsten Konklaves kippen und diejenigen isolieren könnte, die zu weit gehen wollen. Aber unter den Papstwählern des Heiligen Kollegiums, die Ausdruck der Ränder sind, denkt nicht jeder so wie Kardinal Fridolin Ambongo Besungu, jener Mann, der die afrikanische Rebellion gegen die Erklärung des Dikasteriums für die Glaubenslehre symbolisiert. Außerhalb Afrikas gibt es nicht wenige periphere Kardinäle, die für die Homo-Agenda sensibilisiert sind.

Kardinal Anthony Poola

Einer der aktivsten ist der Inder Anthony Poola [von Benedikt XVI. 2008 zum Bischof von Kurnool ernannt; von Franziskus 2020 zum Erzbischof von Hyderabad befördert und 2020 in den Kardinalsrang erhoben], der in seiner Diözese die HASSS (Hyderabad Archdiocese Social Services Society) leitet, die ein Ad-hoc-Programm zum „Empowering“ von Transsexuellen anbietet. Die Initiativen der Erzdiözese in diesem Bereich werden von Misereor, dem internationalen Hilfswerk der Deutschen Bischofskonferenz, finanziert. Neben lobenswerten Aktionen wie medizinischer Hilfe und Berufsausbildung für die Herstellung von Jutesäcken organisiert die HASSS auch integrative Weihnachtsfeiern und einen Frauentag, die dem Transgenderismus gewidmet sind. Kardinal Poola hat an diesen Veranstaltungen persönlich teilgenommen und bei diesen Gelegenheiten die jüngsten Öffnungen des Glaubensdikasteriums bestätigt: die Zulassung von Trans- und Homosexuellen als Taufpaten und Trauzeugen zu den Sakramenten der Taufe und der Ehe.

Kardinal Jose Fuerte Advincula

Auf den Philippinen ist es der derzeitige Metropolitan-Erzbischof von Manila, Kardinal Jose Fuerte Advincula [von Johannes Paul II. 2001 zum Bischof von San Carlos ernannt; von Benedikt XVI. 2011 zum Erzbischof von Capiz befördert; von Franziskus 2020 zum Kardinal kreiert und 2021 als Nachfolger von Kardinal Luis Antonio Tagle zum Erzbischof von Manila und Primas der Philippinen befördert], der am Gründonnerstag 2023 entschied, Ryan Borja Capitulo bewußt als Homo-Repräsentanten die Füße zu waschen, um dem Aufruf des Papstes zu folgen, „eine hörendere und barmherzigere Kirche zu werden“.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, daß Capitulo selbst erklärte, daß er sich bemühe, seinen „ständigen Kampf (…) um ein Leben in Keuschheit und sexueller Reinheit zu teilen, die katholische Lehre zur Homosexualität zu leben und meine LGBT-Mitmenschen auf ihrem Glaubensweg zu begleiten“.

Kardinal Soane Patita Paini Mafi

Von Asien in den Pazifik: Soane Patita Paini Mafi, der Bischof von Tonga, von Franziskus 2015 zum Kardinal erhoben, ist ein Freund der Tonga Leitis‘ Association, der einzigen Homo-Organisation in dem polynesischen Königreich. Am 6. Dezember 2016 war Kardinal Mafi Redner auf dem Kongreß dieser Organisation und beglückwünschte die Homo-Aktivisten zu ihrer offenen Diskussion mit religiösen Führern. Bei dieser Gelegenheit sagte der Kardinal über die Rechte von Lesben und Schwulen in der Kirche: „Wir hoffen, daß wir mehr und mehr in ermutigenden Worten miteinander über diese Dinge sprechen können. Aber die Hauptsache ist, daß Sie sich akzeptiert fühlen. Sie werden in ihrer Würde gewürdigt. Sie sind von Gott geschaffene Menschen.„
In den vergangenen Jahren nahm Mafi regelmäßig an diesen Konferenzen teil. Im Dezember 2020 feierte er in der Basilika St. Antonius von Padua eine Messe für die lokale Trans-Gemeinschaft, die als „Leitis“ bekannt ist, und ließ sich neben Aktivisten mit Homo-Symbolen abbilden. Der Bischof von Tonga wirkte sogar an einem Dokumentarfilm über deren politische Kämpfe mit, der 2018 unter dem Titel „Leitis in Waiting“ veröffentlicht wurde.

Kardinal Sérgio da Rocha

Die Vertrautheit mit LGBT-Gruppen kennzeichnet auch einige der zukünftigen Wähler aus Brasilien. Das ist der Fall von Kardinal Sérgio da Rocha, dem Erzbischof von São Salvador da Bahia [von Benedikt XVI. 2008 zum Erzbischof von Teresina ernannt und 2011 zum Erzbischof von Brasilia befördert; von Franziskus 2016 in den Kardinalsrang erhoben und 2020 zum Erzbischof von São Salvador da Bahia und Primas von Brasilien befördert], der bei der Feier einer Ad-hoc-Messe für die „Opfer von Transphobie“ am 21. Mai 2021 einer Bitte des Zentrums für die Förderung und Verteidigung der LGBT-Rechte des Bundesstaates Bahia nachkam und einer gesanglichen Darbietung des Ave Maria durch eine Dragqueen am Ende der Liturgie zustimmte.

Kardinal Leonardo Ulrich Steiner

Aus Brasilien ist auch der deutschstämmige Kardinal Leonardo Ulrich Steiner OFM, der sich bereits für die Legalisierung von Homo-Partnerschaften ausgesprochen hat [von Johannes Paul II., wenige Wochen vor seinem Tod, zum Prälaten der Territorialprälatur São Félix ernannt, die Bischofsweihe spendete ihm sein Cousin Kardinal Paulo Evaristo Arns OFM; von Benedikt XVI. 2011 auf Wunsch des bereits genannten Sérgio da Rocha zum Weihbischof von Brasilia befördert; von Franziskus 2019 zum Erzbischof von Manaus und Primas von Brasilien befördert und 2022 zum Kardinal erhoben]. In Manaus befindet sich die Kirche São Sebastião, die vor drei Jahren mit kirchlicher Erlaubnis Schauplatz der Aufzeichnung eines von einer Homo-Organisation gedrehten Musikvideos war.

Kardinal Stephen Brislin

Das nächste Konklave wird, wann immer es stattfindet, ohne ein weiteres Konsistorium zur Ernennung neuer Kardinäle vor Beginn der neuen Sitzungsperiode der Synodalitätssynode im Oktober auszuschließen, die Rechnung mit dieser weit verbreiteten Homo-Sensibilität machen müssen. Es ist nicht sicher, daß jenen automatisch Zustimmung an den Rändern garantiert, indem die Frage von Fiducia supplicans bei den Generalkongregationen [vor dem Konklave] auf den Tisch gelegt wird, falls es solche überhaupt geben wird, oder allzu sehr die Muskeln dazu spielen gelassen werden, die ein Pontifikat wünschen, das nicht mit der derzeitigen Agenda übereinstimmt. Selbst in Afrika gibt es die Ausnahme des südafrikanischen Buren Stephen Brislin [von Benedikt XVI. zum Bischof von Kroonstad ernannt und 2009 zum Erzbischof von Kapstadt befördert; von Franziskus zusammen mit Tucho Fernández in den Kardinalsrang erhoben].

Das von Benedikt XVI. zur Papstwahl wiedereingeführte Zwei-Drittel-Quorum wird von jenen Kardinälen, die Einfluß nehmen wollen, verlangen, der Aufforderung des Evangeliums zu folgen, „klug wie die Schlangen und einfältig wie die Tauben“ zu sein, im Vertrauen darauf, daß, wie Ratzinger in seiner letzten Generalaudienz in Erinnerung rief, „das Boot der Kirche nicht mir, nicht uns gehört, sondern ihm. Und der Herr läßt sie nicht untergehen“.

Quelle: Katholisches.info

NEWS: Dubium an Papst Franziskus

Da die 5 Kardinäle auf den Brief eine verwässerte Antwort erhalten haben, senden sie ein Dubium an Papst Franziskus.

Folgendes haben sie geschrieben:

D U B I A
1
Dubium über die Behauptung, dass die göttliche Offenbarung entsprechend den
aktuellen kulturellen und anthropologischen Veränderungen neu interpretiert werden sollte.
Nach den Äußerungen einiger Bischöfe, die weder korrigiert noch zurückgenommen wurden, stellt sich die Frage, ob die göttliche Offenbarung in der Kirche gemäß den kulturellen Veränderungen unserer Zeit und gemäß der neuen anthropologischen Sichtweise, die diese Veränderungen fördern, neu interpretiert werden sollte; oder ob die göttliche Offenbarung für immer verbindlich, unveränderlich und ihr daher nicht zu widersprechen ist, gemäß dem Diktat des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass Gott, der offenbart, „der Gehorsam des Glaubens“ gebührt (Dei Verbum 5); dass das, was zum Heil aller geoffenbart wird, „für immer unversehrt“ und lebendig bleiben und „an alle Generationen weitergegeben“ werden muss (7), und dass der Fortschritt des Verstehens keine Veränderung der Wahrheit der Dinge und Worte mit sich bringt, weil der Glaube „ein für alle Mal weitergegeben“ wurde (8), und das Lehramt nicht über dem Wort Gottes steht, sondern nur lehrt, was weitergegeben wurde (10).
2
Dubium über die Behauptung, dass die weit verbreitete Praxis der Segnung
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Offenbarung und dem Lehramt übereinstimmt (KKK 2357).
Nach der in der Heiligen Schrift bezeugten göttlichen Offenbarung, die die Kirche „aus göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt“ (Dei Verbum 10): „Im Anfang“ schuf Gott den Menschen zu seinem Bilde, männlich und weiblich schuf er sie und segnete sie, damit sie fruchtbar seien (vgl. Gen 1,27-28), wobei der Apostel Paulus lehrt, dass die Leugnung der geschlechtlichen Verschiedenheit die Folge der Leugnung des Schöpfers ist (Röm 1,24-32). Es stellt sich die Frage: Kann die Kirche von diesem
Grundsatz“ abweichen, indem sie ihn im Gegensatz zu dem, was Veritatis
splendor 103 lehrt, als bloßes Ideal betrachtet und objektiv sündige Situationen wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften als „mögliches Gut“ akzeptiert, ohne die geoffenbarte Lehre zu verletzen?
3
Dubium über die Behauptung, Synodalität sei eine „konstitutive Dimension der
Kirche“ (Const.Ap. Episcopalis Communio 6), so dass die Kirche von Natur aus synodal sei.
Da die Bischofssynode nicht das Bischofskollegium vertritt, sondern lediglich ein beratendes Organ des Papstes ist, da die Bischöfe als Zeugen des Glaubens ihr Bekenntnis zur Wahrheit nicht delegieren können, stellt sich die Frage, ob die Synodalität das oberste regulative Kriterium für die ständige Leitung der Kirche sein kann, ohne die von ihrem Gründer gewollte konstitutive Ordnung zu verfälschen, wonach die höchste und volle Autorität der Kirche sowohl vom Papst kraft seines Amtes als auch vom Bischofskollegium zusammen mit seinem Oberhaupt, dem Papst, ausgeübt wird (Lumen gentium 22).
4
Dubium über die Unterstützung von Seelsorgern und Theologen für die These, dass „die
Theologie der Kirche sich geändert hat“ und daher die Priesterweihe an Frauen verliehen werden kann.
Nach den weder korrigierten noch zurückgenommenen Äußerungen einiger Prälaten, mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hätten sich die Theologie der Kirche und die Bedeutung der Messe verändert, stellt sich die Frage, ob das Diktat des Zweiten Vatikanischen Konzils noch gültig ist, wonach „das gemeinsame Priestertum der Gläubigen… und das Priestertum des Dienstes… [sich] unterscheiden (…) dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach“ (Lumen Gentium 10) und die Priester die
heilige Weihevollmacht zur Darbringung des Opfers und zur Nachlassung der
Sünden“ besitzen (Presbyterorum Ordinis 2), und im Namen und in der Person Christi, des Mittlers, handeln, durch den das geistliche Opfer der Gläubigen vollendet wird? Es stellt sich auch die Frage, ob die Lehre des apostolischen Schreibens Ordinatio Sacerdotalis des hl. Johannes Paul II., die als endgültig festzuhaltende Wahrheit lehrt, dass es unmöglich ist, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, noch gültig ist, so dass diese Lehre nicht mehr einer Änderung oder einer freien Diskussion durch die Hirten oder die Theologen unterliegt.
5
Dubium über die Aussage „Vergebung ist ein Menschenrecht“ und das Beharren des
Heiligen Vaters auf der Pflicht, jedem und immer die Absolution zu erteilen, so dass die Reue keine notwendige Bedingung für die sakramentale Absolution wäre.
Es stellt sich die Frage, ob die Lehre des Konzils von Trient noch in Kraft ist, wonach für die Gültigkeit der sakramentalen Beichte die Reue des Pönitenten erforderlich ist, die darin besteht, die begangene Sünde zu verabscheuen und nicht mehr sündigen zu wollen (Session XIV, Kapitel IV: DH 1676), so dass der Priester die Absolution aufschieben muss, wenn klar ist, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist.

NEWS: 5 Kardinäle schreiben Brief an Papst

Es scheint wie ein Déjà-vu. 5 Kardinäle schreiben an Papst Franziskus einen Brief, um einige Fragen zu klären, bevor die Synodalität beginnt.

Hier der Brief:

An Seine Heiligkeit FRANCIS
Summus Pontifex Citta del Vaticano
Heiliger Vater,
Wir sind sehr dankbar für die Antworten, die Sie uns freundlicherweise zu geben wünschten. Wir möchten zunächst klarstellen, dass wir, wenn wir Ihnen diese Fragen gestellt haben, dies nicht aus Angst vor dem Dialog mit den Menschen unserer Zeit oder vor den Fragen, die sie uns über das Evangelium Christi stellen könnten, getan haben. In der Tat sind wir, wie Eure Heiligkeit, davon überzeugt, dass das Evangelium dem menschlichen Leben Fülle verleiht und auf jede unserer Fragen eine Antwort gibt. Die Sorge, die uns bewegt, ist eine andere: Wir sind besorgt darüber, dass es Hirten gibt, die an der Fähigkeit des Evangeliums zweifeln, die Herzen der Menschen zu verwandeln, und ihnen schließlich nicht mehr die gesunde Lehre, sondern „Lehren nach ihren eigenen Vorlieben“ (vgl. 2 Tim 4,3) vorschlagen. Es ist uns auch ein Anliegen zu verstehen, dass die Barmherzigkeit Gottes nicht darin besteht, unsere Sünden zuzudecken, sondern dass sie viel größer ist, indem sie uns befähigt, auf seine Liebe zu antworten, indem wir seine Gebote halten, das heißt, uns bekehren und an das Evangelium glauben (vgl. Mk 1,15).
Mit der gleichen Aufrichtigkeit, mit der sie uns geantwortet haben, müssen wir hinzufügen, dass Ihre Antworten die Zweifel, die wir geäußert hatten, nicht ausgeräumt, sondern eher noch vertieft haben. Wir sehen uns daher veranlasst, Eurer Heiligkeit, welche als Nachfolgerin des Petrus vom Herrn beauftragt ist, Eure Brüder im Glauben zu bestärken, diese Fragen erneut zu stellen und sie neu zu formulieren. Dies ist umso dringlicher angesichts der bevorstehenden Synode, die viele nutzen wollen, um die katholische Lehre in genau den Fragen zu leugnen, die unsere Zweifel betreffen. Wir stellen Dir daher unsere Fragen erneut, damit sie mit einem einfachen „Ja“ oder
„Nein“ beantwortet werden können.
1. Eure Heiligkeit besteht darauf, dass die Kirche ihr Verständnis des Glaubensgutes vertiefen
kann. Das ist in der Tat das, was Dei Verbum 8 lehrt und was zur katholischen Lehre gehört. Ihre Antwort erfasst jedoch nicht unser Anliegen. Viele Christen, darunter auch Priester und Theologen, argumentieren heute, dass die kulturellen und anthropologischen Veränderungen
unserer Zeit die Kirche dazu bringen sollten, das Gegenteil von dem zu lehren, was sie immer gelehrt hat. Dies betrifft wesentliche, nicht sekundäre Fragen unseres Heils, wie das Glaubensbekenntnis, die subjektiven Bedingungen für den Zugang zu den Sakramenten und die Einhaltung des Sittengesetzes. Wir wollen also unser Zweifel neu formulieren: Ist es der Kirche heute möglich, Lehren zu verbreiten, die im Widerspruch zu dem stehen, was sie früher in Fragen des Glaubens und der Moral gelehrt hat, sei es durch den Papst ex cathedra, sei es durch die Definitionen eines Ökumenischen Konzils oder durch das allgemeine Lehramt der über die ganze Welt verstreuten Bischöfe (vgl. Lumen Gentium 25)?
2. Eure Heiligkeit hat darauf bestanden, dass es keine Verwechslung zwischen der Ehe und
anderen Arten von Verbindungen sexueller Natur geben darf und dass daher jeder Ritus oder sakramentale Segen für gleichgeschlechtliche Paare, der zu einer solchen Verwechslung führen würde, vermieden werden sollte. Unsere Sorge ist jedoch eine andere: Wir sind besorgt, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in jedem Fall Verwirrung stiften könnte, nicht nur, weil sie analog zur Ehe erscheinen könnte, sondern auch, weil homosexuelle Handlungen praktisch als ein Gut oder zumindest als das mögliche Gut dargestellt würden, das Gott von den Menschen auf ihrem Weg zu ihm verlangt. Lassen Sie uns also unser Dubium neu formulieren: Ist es möglich, dass ein Priester unter bestimmten Umständen die Ehe zwischen homosexuellen Personen segnen und damit suggerieren könnte, dass homosexuelles Verhalten als solches nicht im Widerspruch zu Gottes Gesetz und dem Weg der Person zu Gott steht? In Verbindung mit diesem Zweifel muss ein weiterer aufgeworfen werden: Bleibt die vom universalen ordentlichen Lehramt vertretene Lehre gültig, dass jede sexuelle Handlung außerhalb der Ehe und insbesondere homosexuelle Handlungen eine objektiv schwere Sünde gegen das Gesetz Gottes darstellen, unabhängig von den Umständen, unter denen sie stattfinden, und von der Absicht, mit der sie vollzogen werden?
3. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Kirche eine synodale Dimension hat, da alle, auch die
Laien, aufgerufen sind, daran teilzunehmen und ihre Stimme zu erheben. Unsere Schwierigkeit ist jedoch eine andere: Heute wird die künftige Synode zur „Synodalität“ so dargestellt, als ob sie in Gemeinschaft mit dem Papst die höchste Autorität der Kirche bilde. Die Bischofssynode ist jedoch ein beratendes Organ des Papstes; sie vertritt nicht das Bischofskollegium und kann weder die in ihr behandelten Fragen regeln noch Dekrete dazu erlassen, es sei denn, der Papst, der die Beschlüsse der Synode zu ratifizieren hat, hat ihr in bestimmten Fällen ausdrücklich eine Beratungsbefugnis erteilt (vgl. can. 343 C.I.C.). Dies ist insofern ein entscheidender Punkt, als die Nichtbeteiligung des Bischofskollegiums an Fragen, wie sie die nächste Synode zu erörtern beabsichtigt und die die eigentliche Verfassung der Kirche berühren, genau der Wurzel der
Synodalität zuwiderlaufen würde, die sie zu fördern vorgibt. Formulieren wir also unser Dubium neu: Wird die Bischofssynode, die in Rom stattfinden soll und der nur eine ausgewählte Vertretung von Hirten und Gläubigen angehört, in den lehrmäßigen oder pastoralen Fragen, zu denen sie sich äußern soll, die höchste Autorität der Kirche ausüben, die ausschließlich dem römischen Papst und, una cum capite suo, dem Bischofskollegium zukommt (vgl. can. 336 C.I.C.)?
4. In Ihrer Antwort haben Eure Heiligkeit klargestellt, dass die Entscheidung des heiligen Johannes
Paul II. in Ordinatio Sacerdotalis endgültig ist, und zu Recht hinzugefügt, dass es notwendig ist, das Priestertum nicht im Sinne der Macht, sondern im Sinne des Dienstes zu verstehen, um die Entscheidung unseres Herrn, die heiligen Weihen nur Männern vorzubehalten, richtig zu verstehen. Andererseits haben Sie im letzten Punkt Ihrer Antwort hinzugefügt, dass die Frage noch weiter erforscht werden kann. Wir sind besorgt, dass einige diese Aussage so interpretieren könnten, dass die Frage noch nicht endgültig entschieden ist. In der Tat bekräftigt der heilige Johannes Paul II. in Ordinatio Sacerdotalis, dass diese Lehre unfehlbar vom ordentlichen und universalen Lehramt gelehrt wurde und daher zum Glaubensgut gehört. Dies war die Antwort der Kongregation für die Glaubenslehre auf eine Anfrage bezüglich des apostolischen Schreibens, und diese Antwort wurde von Johannes Paul II. selbst bestätigt. Wir müssen daher unser Dubium neu formulieren: Könnte die Kirche in Zukunft die Möglichkeit haben, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, und damit im Widerspruch dazu stehen, dass der ausschließliche Vorbehalt dieses Sakraments für getaufte Männer zum Wesen des Weihesakraments gehört, das die Kirche nicht ändern kann?
5. Schließlich haben Eure Heiligkeit die Lehre des Konzils von Trient bestätigt, wonach die
Gültigkeit der sakramentalen Absolution die Reue des Sünders voraussetzt, die den Entschluss einschließt, nicht mehr zu sündigen. Und Sie haben uns aufgefordert, nicht an der unendlichen Barmherzigkeit Gottes zu zweifeln. Wir möchten noch einmal betonen, dass unsere Frage nicht aus dem Zweifel an der Größe der Barmherzigkeit Gottes erwächst, sondern im Gegenteil aus dem Bewusstsein, dass diese Barmherzigkeit so groß ist, dass wir uns zu ihm bekehren, unsere Schuld bekennen und so leben können, wie er uns gelehrt hat. Einige könnten Ihre Antwort dahingehend interpretieren, dass die bloße Annäherung an die Beichte eine ausreichende Bedingung für den Erhalt der Absolution ist, da sie implizit das Bekenntnis der Sünden und die Reue einschließen könnte. Wir möchten daher unser Dubium neu formulieren: Kann ein Pönitent, der zwar eine Sünde zugibt, sich aber weigert, in irgendeiner Weise die Absicht zu bekunden, sie nicht wieder zu begehen, gültig die sakramentale Absolution empfangen?
Vatikanstadt, am 21. August 2023
Walter Card. BRANDMÜLLER Raymond Leo Card. BURKE Juan Card. SANDOVAL ÍÑIGUEZ Robert Card. SARAH
Joseph Kard. ZEN ZE-KIUN
p.c. Seine Eminenz Pater Luis Francisco Card. LADARIA FERRER, S.I.