NEWS: Klärung von Bistum Basel

Der Vorwurf der Vertuschung und des Täterschutzes, den der SonntagsBlick heute gegen Bischof Felix Gmür erhebt, ist nachweislich falsch.

In der Berichterstattung werden Aussagen von Bischof Felix Gmür unterschlagen. So antwortete der Bischof von Basel auf die Anfrage vom SonntagsBlick unter anderem wörtlich: «Nach Klärung der Zuständigkeit wurden sämtliche Akten von Bischof Felix Gmür an die Glaubenskongregation weitergeleitet. Anlass für deren Weiterleitung stellte somit nicht die Intervention des Betroffenen, sondern der Zuständigkeitsentscheid der Glaubenskongregation in Rom dar.» Somit handelte Bischof Felix Gmür gemäss den kirchenrechtlichen Vorschriften und vertuschte nichts. Der Straftatbestand ereignete sich 1982 im Bistum Bamberg durch einen dort tätigen und inkardinierten Priester im Zusammenhang mit einer Beichte. Aus diesem Grund war die Glaubenskongregation in Rom zuständig. Diese führte das Verfahren durch und schloss es ab. Auch in diesem Fall hielt sich Bischof Felix Gmür somit an die Urteile der staatlichen und kirchlichen Justiz.

Für die Berichterstattung wären im Übrigen medienethische Überlegungen angebracht.

Quelle: bistum basel

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