NEWS: Berner Regierung lehnt „Charta der Religionen“ ab

Der Kanton Bern will statt einer Religions-Charta den Austausch mit nicht landeskirchlich anerkannten Religionsgemeinschaften pflegen. Der Berner Regierungsrat hatte am 1. September 2022 die Einführung einer „Charta der Religionen“ abgelehnt.

Die vorgeschlagene Charta hätte vorgesehen, dass die nicht anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton verpflichtet gewesen wären, die Integration ihrer Gläubigen zu fördern, den interreligiösen Dialog zu pflegen und sich strikt an die geltende Rechtsordnung zu halten. Die Idee einer „Charta der Religionen“ war 2018 als Gesetzesvorstoß eingereicht worden, erinnert die Schweizer Nachrichtenagentur SDA. Sie war aus einem Vorstoß (parlamentarischer Antrag) im Großen Rat (Kantonsparlament) hervorgegangen. Die kantonale Legislative hatte sie an den Regierungsrat (Kantonsregierung) weitergeleitet, der sich bereit erklärt hatte, sie zu prüfen.

Position geändert

Vier Jahre später änderte die Regierung des Kantons Bern jedoch ihre Position. In einer Pressemitteilung erklärte sie, dass sie den Nutzen einer solchen Charta nicht sehe. Sie sei insbesondere der Ansicht, dass Gemeinschaften, die die Charta nicht unterzeichnen, in den Verdacht geraten könnten, die geltende Rechtsordnung nicht zu respektieren. Der Berner Regierungsrat ist der Ansicht, dass es durchaus legitime Gründe dafür gegeben haben könnte, das Dokument nicht zu unterzeichnen. Er befürchtet, dass eine Unterteilung in „problematische“ und „unproblematische“ Gemeinschaften zu einer weiteren Polarisierung und Isolierung bestimmter Gruppen führen könnte.

Es wurde auch bemängelt, dass sich die Richtlinien der Charta vor allem an potenziellen Gefahren innerhalb der Gemeinschaften orientieren und damit eine Haltung des Generalverdachts zum Ausdruck bringen könnte. Laut einem Bericht der Regierung stünden die Vertreter der Religionsgemeinschaften einer solchen Charta zudem im Allgemeinen ablehnend gegenüber. Die Regierung wolle deshalb auf „direkten Austausch“ setzen. So soll bis 2023 geprüft werden, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den Gemeinschaften verbessert werden könne.

Quelle: vaticannews

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