Tag Archiv für zwei briefe

NEWS: Brief zu Traditionis custodes

Wir veröffentlichen zwei Briefe, zwischen zwei Bischöfen, zum Thema Traditionis custodes.

ARCHBISHOP’S HOUSE, WESTMINSTER, LONDON, SW1P 1QJ

His Excellency Archbishop Arthur Roche, Prefect,

Congregation for Divine Worship

and the Discipline of the Sacraments,

00120 Città del Vaticano

28. Juli 2021

Exzellenz,

im Anschluß an die Veröffentlichung des Motu proprio Traditionis Custodes unseres Heiligen Vaters Papst

Franziskus schreibe ich Ihnen nach mehreren Gesprächen mit einigen unserer Bischöfe, um von der Kon[1]gregation Hinweise zu unserer Umsetzung des Motu proprio in England und Wales zu erbitten.

Es handelt sich um einige konkrete Punkte, zu denen wir eine Klärung begrüßen würden.

a. Werden Ihre Kongregation und/oder der Päpstliche Rat für Gesetzestexte weitere Hinweise zur Ausle[1]gung oder Anwendung des Motu proprio herausgeben?

b. Wir stellen fest, daß das aktuelle Motu proprio alle „früheren Normen, Anweisungen, Erlaubnisse und

Bräuche, die nicht mit den Bestimmungen des vorliegenden Motu proprio übereinstimmen“, aufhebt

(Art. 8). Wir fragen daher, ob die Anwendung von Traditionis Custodes, auch wenn es nicht ausdrück[1]lich erwähnt wird, auch den Gebrauch der Außerordentlichen Form für die anderen Sakramente außer

der Feier der Heiligen Messe (1962) und dem Gebrauch des Römischen Breviers (1962) aufhebt, da

diese in Summorum Pontificum Artikel 9 ausdrücklich erwähnt werden?

c. Wie vereinbaren wir die Verwendung des Nationalen Kalenders für England und Wales (der auf dem

Universalkalender basiert) mit der Verwendung des „tridentinischen“ Kalenders im Hinblick auf Feste

wie Fronleichnam usw., die auf unterschiedliche Tage fallen?

d. Es gibt keine eindeutige Korrelation zwischen dem Lektionar des „novus ordo“, das für den Gebrauch in

England und Wales zugelassen ist, und dem des Ritus von 1962. Ist es zulässig, direkt auf die Quellen[1]texte der Bibel (in England und Wales die Jerusalemer Originalbibel und die RSV) zurückzugreifen, aus

denen die zulässigen Lektionarstexte derzeit stammen, um die entsprechenden Texte zu finden?

e. Was ist unter dem Begriff „Gruppen“ zu verstehen, den der Heilige Vater im Motu proprio erwähnt?

Sind damit nur formell eingerichtete Gruppen von Gläubigen gemeint, oder gilt das Motu proprio auch

für diejenigen, die sich aus freiem Willen zur Feier der Messe in der außerordentlichen Form versam[1]meln? Dies wäre eine wichtige pastorale Überlegung in England und Wales.

f. Schließlich werden Sie wissen, daß es seit dem Indult, welches Kardinal Heenan im November 1971

gewährt wurde, immer wieder eine Reihe von Gläubigen gibt, die darum bitten, daß ihre Requiem-Riten

nach den liturgischen Texten vor 1970 gefeiert werden. Erlaubt das derzeitige Motu proprio, dies wei[1]terhin zu tun? Wie soll dies geschehen? Müßte zum Beispiel das Requiem an einem bestimmten Ort

von einem Priester zelebriert werden, der nach der neuen Regelung dazu befugt ist?

Dies sind Fragen, die aufgeworfen wurden, und wir wären dankbar, wenn die Kongregation uns diesbezüg[1]lich beraten könnte.

Obwohl das Motu proprio sofort in Kraft getreten ist, sind wir uns bewußt, daß seine korrekte und dauer[1]hafte Umsetzung Zeit brauchen wird. Aus der Kombination des Motu proprio-Textes und seines Begleit[1]schreibens wird deutlich, daß der Heilige Vater eine Einheit des liturgischen Gebets wünscht, die durch

„den einzigartigen Ausdruck der lex orandi des Römischen Ritus“ zum Ausdruck kommt. In pastoraler

Achtsamkeit werden wir die Menschen, die mit dem Missale von 1962 eng verbunden sind, zum Missale

der Heiligen Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. begleiten müssen.

Eine Schwierigkeit, die wir in England und Wales sehen, ist die Frage, wie wir auf die Latin Mass Society

reagieren sollen. Im Anhang finden Sie ein Schreiben, das ich kürzlich von ihrem Vorsitzenden, Dr. Joseph

Shaw, erhalten habe, zusammen mit einer kanonischen Auslegung des Motu proprio. Auf der Website und

im Briefkopf der LMS steht, daß sie „eine Vereinigung von katholischen Gläubigen ist, die sich der Förde[1]rung der traditionellen römischen Liturgie der katholischen Kirche, der ihr innewohnenden Lehren und Prak[1]tiken, der ihr dienenden musikalischen Tradition und der lateinischen Sprache, in der sie gefeiert wird, wid[1]met“. Offensichtlich entspricht dies nicht der Vorstellung des Heiligen Vaters. Wir würden jeden Ratschlag

der Kongregation begrüßen, wie man am besten mit dieser Situation umgeht. Ich bin sicher, daß es in der

gesamten Kirche andere ähnliche Gruppen gibt, die ausschließlich den Ritus von 1962 verwenden, wie die

FSSP und das Institut Christus König (ICKSP), die Kirchen in diesem Land haben. Auch in Bezug auf sie

wäre eine Anleitung sehr hilfreich.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe in diesen Angelegenheiten und versichere Sie unserer anhalten[1]den Unterstützung und unserer Gebete für Ihre Arbeit und die Ihrer Kongregation.

Mit freundlichen Grüßen,

Kardinal Vincent Nichols

Erzbischof von Westminster

Quelle: Pro Missa Tridentina